Beiträge von Grace
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Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.Gruß
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Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß -
Hallo!
im Forum! Titel zu lang und optimiert.Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
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Hallo!
im Forum!Das Poblem ist, das ich weder Adresse noch Telefonnummer/Email meines Vermieters habe. Mit anderen Worten: Ich habe keine Kontaktmöglichkeit zu meinem Vermieter.
Nur Name und Kontonummer sind vorhanden. Die Nachbarn haben die benötigten Infos auch nicht.
hmm Entschuldige bitte, aber hier habe ich starke Zweifel am Geschriebenen
von dir. Denn du hast den Mietvertrag ja irgendwann abgeschlossen
und das wirst du sicherlich nicht mit einem unbekannten, nur mit
Namen und Kontonummer bekannten, Vermieter getan haben.
Das ist für mich erklärungsbedürftig.

Gruß
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Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hallo!
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Hallo!
Titel für Suche optimiert!
Gruß
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Hallo!
Titel optimiert und TAG geändert!
Gruß
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Hallo!
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Hallo!
Ich würde es als Bilddatei hinbekommen.
Kleiner Hinweis auf Folgendes:
Hochladen von Dokumenten für Hilfestellung bitte als PDF Datei
Bitte aufmerksam lesen!
Gruß
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Hallo!
im Forum! Eigenes Thema erstellt, nicht in fremde Themenneues Thema setzen. Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.Gruß
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Hallo!
Es besteht ein Arbeitsverhältniss, jedoch im "Niedriglohnsektor", demzufolge Aufstocker.
Im Niedriglohnsektor Vollzeit? Welche Branche?
Nun wird gefordert das Vormittags eine Maßnahme besucht wird und Nachmittags dann wie gewohnt der normalen Arbeit nachgegangen,
Das wäre dann wohl keine Vollzeit! Mir fehlen Erklärungen dazu.
Ergo resultiert daraus das man quasi 5 Tage die Woche von 8 bis 20 Uhr arbeitet, was abzüglich Fahrzeit 11 Stunden am Tag wären.
Arbeitszeit plus Maßnahme? Siehe oben, erklärungsbedürftig.
Bei einer Teilzeitarbeit wärst du verpflichtet Alles zu
unternehmen, um deine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Wenn
jetzt eine Maßnahme deine Chancen auf eine Vollzeitstelle
und Beenden der Hilfsbedürftigkeit erhöhen würde, wärst du
verpflichtet an ihr teilzunehmen trotz Arbeit.
Gruß
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Hallo!
Wisst ihr, was es alternativ für Maßnahmen gibt?
Weißt du alternativ was dich an Maßnahme weiterbringen würde?Das wissen wir leider nicht, weil wir deine reale Situation nicht kennen.
Eine Maßnahme, die dir hilft deine Hilfsbedürftigkeit schneller zu beenden.
Vorschlag von mir, selbst aktiv werden und die Lage überdenken.
Vielleicht noch einen aktuelleren Lebenslauf anhängen? (Bei diesem hatte die Sachbearbeiterin lediglich an dem Foto etwas auszusetzen, da es selbst gemacht war)
Ein 1a Lebenslauf und gute Bewerbungsunterlagen wäre Voraussetzung,
um deinen SB von der Sinnlosigkeit eines Bewerbungstrainings zu
überzeugen. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du zwar einen Widerspruch
schreiben, kannst du das aber vergessen.
Gruß
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Hallo!
Bitte mal den Bescheid ausreichend anonymisiert über Dateianhänge
des Forum als PDF hochladen, wenn möglich. Rätselraten bringt uns
hier nicht weiter.
Gruß
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Hallo!
Im Forum! Titel optimiert, einen Satz hinzugefügt zumEingangs-Thema und einen Beitrag gelöscht. Bitte etwas Geduld,
es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
War dann wohl Willkür.
Wenn du geltende Rechtsgrundlagen als Willkür betrachtet?Ansonsten hat der Sachbearbeiter nur das gemacht, was er machen
muss.
Leistungsberechtigte sollten mit dafür sorgen, dass der Antrag zügig bearbeitet
werden kann, indem sie sich zeitnah darum kümmern. Es hat nichts mit Willkür
zu tun, wenn Unterlagen fehlen und ein Antrag nicht zügig bearbeitet werden kann.
Das nur als Anmerkung von mir!
Gruß
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Hallo!
Du darfs kannst keine Maßnahmen ablehnen .Nur weil du keinen Bock darauf hast.
Etwas mehr darf es schon sein, als dieser nichtssagende Satz.
Der TE hat diese Maßnahme schon einmal gemacht und ich
verweise auf @bass386 :
Hallo,
dann musst du Widerspruch einlegen.
Meiner Meinung nach solltest du noch eine Maßnahme vorschlagen, die aus deiner Sicht etwas bringen würde.Sehe ich ebenso, weil Bewerbungstraining gerne auch x Mal
einem Leistungsberechtigten aufgedrückt wird. Aber wie
@bass386 schon schreibt, sich selber eine sinnvolle Maßnahme
suchen. Voraussetzung ist, dass die Bewerbungsunterlagen
wirklich in Ordnung sind und es nichts auszusetzen gibt.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Urteile von Sozialgerichten aus anderen Bundesländern
haben keine Rechtsverbindlichkeit. Wir haben in Deutschland keine einheitliche
Rechtsprechung. Nur BSG-Urteile sind anwendbar und da gibt es noch kein Urteil.
Die Urteile zum Computer sind auch Einzelfall-Entscheidungen.
Es gibt dazu im Forum eine Info-Seite:
Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC - Computer - Laptop - Infoseite
Gruß
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Hallo!
im Forum! im Oktober 2017 begann ich eine Umschulung mit Internats Aufenthalt.
Finanziert durch das Kommunale Center für Arbeit.
Ich war jetzt bis auf die Semester Ferien und ein Paar Wochenenden nicht Zuhause.Alles belegbar durch Schulbescheinigung und Zug Tickets.
Da sich mein Gesundheitszustand verschlechterte musste ich die Schule erstmal verlassen und bin jetzt wieder zuhause.
Du bist im Leistungsbezug? Welche Leistung bekommst du? ALG II?
Meine Gesamte Warmwasser Erzeugung läuft über Strombetriebene Boiler,
weshalb in den Nebenkosten die vom Job Center übernommen werden, auch anteilig Strom Gezahlt wird um das zu decken.
Bekommst du den ALG II Regelsatz? Sind die KDU noch angemessen?
zudem noch eine Behinderung in form einer Persönlichkeit´s sowie angst und Panik-Störung habe
Hast du einen Schwerbeschädigten-Ausweis? Grad der Behinderung %?
Teilhabe am Arbeitsleben?
Hier geht es, im Gegensatz zu drüben, vorrangig um deine soziale Lageund ich würde dich bitten meine Fragen, wenn möglich, zu beantworten.
Damit sich jeder ein Bild machen kann. Eventuell wäre auch ein Umzug
angebracht bei diesem Vermieter.
Gruß
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Hallo!
im Forum! Satz zum Thema hinzugefügt, Titel optimiert, zu lang.Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß