Hallo!
im Forum! Titel zu lang und optimiert.
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
im Forum!
Wenn ein ALG-Ii-Empfänger in eine WG zieht mit Untermietvertrag und nach einigen Jahren aus den beiden ein Paar wird und diese kurzfristig beschließen zu heiraten,
Bekommen beide Regelsatzstufe 2, volljährige Partner - 374 Euro.
Die Hälfte der Kosten der Unterkunft jeder und die Veränderungsmitteilung
geht mit dem Datum der Hochzeit ans Jobcenter. Ab Datum ändern
sich dann die Leistungen.
Gruß
Hallo!
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Thema in Kosten der Unterkunft verschoben, gehört nicht
in - Anmerkungen zum Forum -.
Gruß
Hallo!
Zudem steht auf der EGV: "Erkranken Sie während der Maßnahme, haben Sie Ihrem Maßnahmeträger die Zeiten Ihrer Arbeitsunfähigkeit sofort mitzuteilen, und ab dem ersten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen".
Eindeutig und Bescheinigung ist ab erstem Tag einzureichen.
Das heißt, dass ich trotz der Krankheit sofort zum Arzt gehen muss und den Maßnahme-Träger die Bescheinigung gleich wieder einreichen? hmm
Ja, genau das heißt es!
Gruß
Hallo!
Was du bei einem Umzug nach DE beachten muss, ist dir bekannt?
Oder fehlen dir Informationen zu ALG II?
Gruß
Hallo!
Vielleicht solltest du erst mal deine Situation näher erklären.
Dein Eingangsthema gibt weitere Hilfestellung nicht her.
Es entstehen einige Fragen!
Bist du Deutscher?
Hast du ALG I in Deutschland bezogen?
Warum jetzt ALG II?
Wo war der Aufenthaltsort bis zur Antragstellung von ALG II
Von welcher Sperre und warum, reden wir hier?
Warst du bis jetzt krankenversichert?
Gruß
Hallo!
Entschuldige bitte, ist wohl untergegangen! Es kommen noch Antworten.
Gruß
Hallo!
Titel optimiert und bitte etwas Geduld, es kommen
Antworten.
Gruß
Hallo!
Da es hier Probleme gab:
Man könnte den Text also so oder so lesen. ... dann habe ich mir waldys älters Beiträge sicherheitshalber angesehen.
Das kann nicht Sinn eines Themas sein, dass man erst in vorherige
Themen schauen muss, um es beantworten zu können. Deshalb
hier von mir noch einmal der allgemeine Hinweis an alle Benutzer
OT und man sieht an diesem Thema, wie wichtig das ist.
Vor Erstellen eines Themas bitte genau überlegen, welche
Probleme vorhanden sind. Das Eingangs-Thema sollte dann
die gesamte Problematik enthalten. So präzise wie möglich
alle wichtigen Informationen in einem Eingangs-Thema
zusammenfassen und den Text mit allen Fragen formulieren.
Wenn das jeder beherzigt, gibt es auch keine Verständnisprobleme!
Bevor der TE jetzt nicht auf die Frage von Corinna
geantwortet hat, geht es hier jetzt nicht einen Beitrag weiter.
Hallo,
kann tatsächlich mißverständlich sein. Also Frage an TE: was beziehst Du nun - ALG II oder Grundsicherung bei Rente/Erwerbsminderung?
Gruß!
Gruß
Hallo!
im Forum! Titel optimiert und Satz ins Thema eingefügt.
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Bitte Casa folgen und sofort Gesprächsmitschnitte löschen.
Gesprächsmitschnitte würde ich löschen und dies zukünftig unterlassen. Das heimliche Aufnehmen von Gesprächen ist eine Straftat.
Zur Information und bitte lesen:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
.............................
Gruß
Hallo!
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Dokumente können, ausreichend anonymisiert Voraussetzung,
über Dateianhänge des Forum als PDF hochgeladen werden.
Gruß
Hallo!
Thema in das betreffende Forum verschoben.
- Anmerkungen zum Forum - Kein Hilfe-Bereich!
Titel optimiert und bitte etwas Geduld, es
kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
NEIN, genau das ist nicht richtig und bitte nicht beachten!
Bitte unbedingt nur Casa folgen:
Das Ganze hat natürlich Grenzen.
Ihr könnt darlegen, dass es geliehenes Geld war, dass er dir zurück zahlte.
Bestenfalls ist der Überweisungsgrund auf den Kontoauszügen auch "Rückzahlung" gewesen.
Leg dar, dass du nicht unterstützt wirst. Das kannst du bspw. auch mit weiter zurück reichenden Kontoauszügen tun.
Unterlagen Dritter musst du nicht vorlegen.
Bitte nur so und nicht anders! Mit keinem Wort die Einstandsgemeinschaft
überhaupt erwähnen. Hinweis, dass anhand der Kontoauszüge eine
Unterstützung widerlegt wird. Zwei Kopie der betroffenen Überweisungen,
fertig!
Gruß
Hallo!
Ergänzend zu Casa von mir Randanmerkung. Es ist immer sinnvoll
sich von Anfang an direkt aktiv um Maßnahmen zu bemühen, die
weiterbringen und der eigenen Situation förderlich sind.
Wenn erst der Sachbearbeiter beim Jobcenter der Meinung ist, es
müsste eine Maßnahme her, war wohl die eigene Aktivität nicht
groß genug. Nicht falsch verstehen, wer selbst aktiv ist, um Arbeit
zu bekommen, bringt das JC erst überhaupt nicht auf irgendwelche
Idee, die dann nicht nützlich sind.
Ansonsten bin ich mit Casa einer Meinung, da muss du jetzt durch!
Gruß
Hallo!
Bitte hier Casa folgen:
Bestenfalls ist der Überweisungsgrund auf den Kontoauszügen auch "Rückzahlung" gewesen.
Leg dar, dass du nicht unterstützt wirst. Das kannst du bspw. auch mit weiter zurück reichenden Kontoauszügen tun.
Nein, wenn es keine weiteren Hinweise auf ein Zusammenleben gibt,..
dennoch fordert man die Unterlagen meines Freundes an. Obwohl dieser mit meinem Antrag absolut nichts zutun hat.
... gibt es auch keine Unterlagen von Dritten. Geht überhaupt nicht,
siehe Casa . Es kann nicht wegen zwei Überweisungen,
sollte dem tatsächlich so sein, eine Einstandgemeinschaft "gestrickt" werden.
Gruß
Hallo!
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Gruß
Hallo!
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Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Das Eingangs-Thema wirft Fragen auf!
Am 29.10. hatte ich meinen ersten Arbeitstag. Lohn habe ich am 15.11. für 3 Tage im Oktober erhalten. Das waren Brutto 281,19€ .
Wann wurde der Arbeitsbeginn gemeldet? Hat der Arbeitsvertrag
dem JC vorgelegen? Wie hoch ist das Gehalt laut Arbeitsvertrag?
Wurde Ende September für Oktober noch die volle Leistung gezahlt,
Regelsatz plus Kosten der Unterkunft?
Wurde Ende Oktober noch der volle Regelsatz plus Kosten der Unterkunft
für November bezahlt?
Wurde Anfang November die Lohnabrechnung beim JC zeitnah eingereicht?
Denn für einen Minijob streicht das JC nicht die gesamten
Leistungen, erklärungsbedürftig. ![]()
Gruß
Hallo!
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Gruß
Hallo!
Meinen Vermieter habe ich noch nicht informiert.
Bitte umgehend den Vermieter über den Schimmel schriftlich informieren.
Ich weiß vom Hausmeister, dass es sich um ein Problem der Fassade dieses Gebäudes handelt, die im letzten Sommer zudem renoviert wurde (tatsächlich scheint sich das Problem in diesen Punkten etwas verbessert zu haben).
Deshalb siehe oben, Vermieter informieren.
Nicht nur kann ich nicht die Fenster den ganzen Tag in dieser Jahreszeit auf lassen, sondern auch brauche ich die Wäsche abzuhängen. Die Feuchtigkeit in der Luft ist daher unvermeidbar
Hört sich merkwürdig an, aber du muss auch dein Heiz und
Lüftungsverhalten ändern. Die Fenstern dürfen nicht den
ganzen Tag auf Kipp stehen, sondern Stoßlüften. Dazu
ein Ratgeber als Info:
Richtig lüften - 10 Tipps gegen Schimmel in der Wohnung
Richtig heizen, richtig lüften
Im Moment habe ich den Mietvertrag nicht zur Hand aber es scheint mir, dass solche Reparaturen in meiner Verantwortung liegen.
Nein! Schimmelbeseitigung ist Vermieter-Sache. Umgehend Vermieter
benachrichtigen.
Gruß
Hallo!
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Gruß
Hallo
Ergänzend zu Casa und @bass386 noch folgende Information:
Gruß
Hallo!
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Gruß