Beiträge von Grace
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Hallo!
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Hallo!
Es scheinen Informationen zur ALG II Antragstellung nicht vorhanden
zu sein. Dem kann man abhelfen und bitte lesen:
So beantragen Sie Arbeitslosengeld II
Merkblatt zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Antrag auf Arbeitslosengeld II
Ausfüllhinweise zum Antrag auf Arbeitslosengeld II
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BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Sanktionen im SGB II“
am Dienstag, 15. Januar 2019 um 10.00 Uhr
Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018
Alles anzeigenPressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018
Aktenzeichen: 1 BvL 7/16
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, 15. Januar 2019, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha. Gegenstand sind die „Sanktionen“,
die der Gesetzgeber im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt hat.
In den §§ 31, 31a, 31b SGB II sind Mitwirkungspflichten von Leistungsberechtigten
normiert, bei deren Verletzung das Arbeitslosengeld II in gestufter Höhe über
einen starren Zeitraum von jeweils drei Monaten gemindert wird. Das
Sozialgericht Gotha hält diese Vorschriften für verfassungswidrig. Durch die
Kürzungen des Arbeitslosengelds II werde in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des
Grundgesetzes (GG) eingegriffen. Der Gesetzgeber habe das Existenzminimum
mit der Entscheidung über die Höhe des Regelbedarfs fixiert; dies dürfe nicht
unterschritten werden. Im Fall einer Leistungskürzung werde der Bedarf nicht
gedeckt, obwohl er sich tatsächlich nicht geändert habe. Damit verletze der
Gesetzgeber das Gebot, eine menschenwürdige Existenz jederzeit realistisch
zu sichern.
Die Regelungen verstießen ferner gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit
aus Art. 12 GG, denn eine sanktionierte Arbeitspflicht beeinträchtige die
erufswahlfreiheit und sei mittelbarer Arbeitszwang. Auch stelle sich die Frage,
ob der Gesetzgeber gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verstoße, wenn mit den Sanktionen die Gesundheit der Leistungsberechtigten gefährdet werde. ..........................
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Hallo!
Im Übrigen ist hier auch ein Widerspruch und was ist jetzt korrekt:
Die Kosten für das Haus werden bei uns hier durch 3 geteilt.
Hier fehlen die wichtigen Infos und hier kommt der Widerspruch:
1/4 des Hauses gehört mir,
@bass386 und ich benötigen tatsächlich eine Glaskugel. 1/3 dann teilt sich
das durch 3, bei 1/4 durch 4. Das nur am Rande und nebenbei von mir.
Denn grundsätzlich gilt, Anträge müssen vorher gestellt, wenn der Bedarf
besteht.
Abschließend verweise ich aufgrund dieses Themas noch einmal auf Folgendes.
Es erscheint mir angebracht!
Das Erstellen des ersten Hilfe-Themas nach Registrierung - Allgemeiner Hinweis an unsere neuen Benutzer
Gruß
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Hallo!
Selbst wenn dem so ist bleibt immer noch Folgendes und ich zitiere
Corinna :
Hallo,
es ist nicht nur "etwas" sehr spät- der Zug dürfte auch so abgefahren sein. Die Rechnung wurde bezahlt, womit kein Bedarf für Dich mehr vorhanden ist.
Ihr hättet das vor Beginn der Arbeiten konkret klären müssen - nun sehe ich hier keine Möglichkeiten mehr.
Gruß!Jeder Antrag muss vorher gestellt werden, nicht wenn es schon
erledigt ist.
Gruß
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Hallo!
Neben VM, EK und EKS kommen jetzt auch noch die Anlagen SV und KDU dazu.
Völlig korrekt bei einem ALG II Antrag.
Grfuß
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Hallo!
fordert das Jobcenter einen Mietkontoauszug seitens des Vermieters von mir
Und? Wo ist das Problem?
Sagt euch der Begriff "Mietkontoauszug" etwas ?
Fordere ihn bei deinem Vermieter an.
Konkrete Tipps für Mieter
Für Mieter stellt es sich häufig als Problem dar, wenn sie fällige Schulden oder geringes Einkommen haben oder von Sozialleistungen leben und eine neue Wohnung suchen. Viele Vermieter lehnen den Abschluss eines Mietvertrags dann von vornherein ab, ohne genauer nachzuschauen, mit wem sie es zu tun haben. Das ist bei massenhaften Bewerbungen um Wohnraum für einige Mieter ein echtes Problem! Folgende Tipps können bei der Suche nach einer neuen Wohnung helfen. Die Suche wird trotzdem schwer bleiben, aber man kann auf diese Weise die Chancen ein wenig erhöhen und sollte dies daher nicht unversucht lassen.
- Versuchen Sie mindestens eine Bestätigung des Vor-Vermieters zu bekommen, dass das Mietverhältnis von dort ungekündigt ist und es keine Mietschulden gibt. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.
- Sie haben aber einen Rechtsanspruch auf einen Mietkontoauszug über die letzten drei Jahre aus der Mietkontobuchhaltung. Darin erkennt man aber alles: jede verspätete Zahlung, jede Minderung etc. Versuchen sie daher Ihre Miete von Anfang an stets pünktlich und vollständig zu zahlen, dann haben Sie später mit einem Mietkontoauszug ein wirklich gutes Argument in der Hand! .........................
Gruß
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Hallo!
Ergänzend zu @bass386 von mir folgender Hinweis.
Bitte lesen und beachten!
Anonyme Nutzung des Forum - Schwärzen von personenbezogenen Daten
Schorsch würdest du das bitte in Zukunft berücksichtigen
und deine Frage weniger missverständlich formulieren. Danke!
Gruß
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Hallo!
Ich tippe darauf, dass das beim Jobcenter untergegangen ist oder Du es versehentlich gar nicht angegeben hast.
Vom Tippen hat der TE nichts und hier ist trotz Nachfrage
von hartz4opa immer noch nichts wirklich klar.
bekomme 9,75 Mehrbedarf Warmwasser
Also Mehrbedarf für Untertischboiler Strom vorhanden. Der Rest
unverständlich! Von mir jetzt auch noch einmal die Aufforderung
verständlich darzulegen, wo das Problem ist.
Gruß
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Hallo!
Wenn man dann vorträgt, dass man vor Ort bei einem Bekannten erst einmal die Möglichkeit zum Wohnen als Untermieter hätte, sind die Chancen auch realistisch gesehen gering, dass sich Jemand bemüht, im großen Stil das Fass "Bedarfsgemeinschaft" aufzumachen.
Wird das JC sofort hellhörig und wird die Unterlagen des "Bekannten"bei Antragstellung einfordern. Es wäre nicht richtig, wenn hier nicht bei
Paaren deutlich auf diese Möglichkeit hingewiesen wird. Zumal der TE
hier auch danach fragt:
Könnte das Jobcenter uns nicht unterstellen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft und keine WG
Ehrliche Antwort, ja!
Gruß
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Hallo!
Wie wäre dass denn dann, wenn ich tatsächlich zu ihm ziehen sollte?
Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft durch das JC!
Kommt da jemand vom Jobcenter raus und schaut sich die Wohnung an?
Im Zweifelsfall, ja!
Könnte das Jobcenter uns nicht unterstellen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft und keine WG (soweit ich weiß, zählt eine solche nicht als Bedarfsgemeinschaft) wären bzw. uns eine Partnerschaft unterstellen?
Bei Paaren eher schwierig und führt zur Vermutung einer BG.
Gruß
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Hallo!
Thema geschlossen, weil hier Alles beantwortet wurde.
Gruß
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Gruß
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Hallo!
Wieso ausländerrechtliche Fragen?
Trotz Heirat sind es ausländerrechtliche Fragen und dringender
Rat real eine Beratung aufzusuchen.
Lokale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen
Zitat Corinna
Was die Frau betrifft, sind das alles ausländerrechtliche Fragen, die in einem Forum mit Schwerpunkt ALG II kaum oder nicht verläßlich beantwortet werden können. Von daher sind wir eher die falschen Ansprechpartner.
Gruß