Hallo!
Befassen wir uns doch mit den gesetzlichen Grundlagen, die dann einen
großen Teil deiner Fragen beantworten werden. Kommen wir zunächst
zu § 2 SGB II - Grundsatz des Forderns hier werden schon einige Zweifel
beseitigt. Das dürfte dir geläufig sein.
Diese Anstellung bzw. Stellenausschreibung weicht von meinen Fähigkeiten bzw. meiner Ausbildung ab,
Hier kommen wir zu ......
Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
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1. |
sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde, |
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2. |
sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist, |
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3. |
der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort, |
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4. |
die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person, |
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5. |
sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann. |
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.
Haben wir das schon geklärt!
"Aber in meiner EGV steht doch dass ich mich auf einen VV bewerben muss, reicht das nicht schon aus?"
(In meiner EGV steht dass ich mich innerhalb von 2 Tagen auf VVs bewerben muss... Sie enthält auch eine RFB wie üblich!)
Dann ist das auch so, denn siehe Zumutbarkeit. Was auch Zeitarbeitsfirmen
mit einschließt.
Übrigens steht im VV auch dass der Arbeitgeber befugt sei das Ergebnis der Bewerbung dem JC mitzuteilen.
Ist er und bei negativen Ergebnis kann das je nachdem auch
eine Sanktion § 31 SGB II - Pflichtverletzungen auslösen. Du
solltest in deinem eigenen Interesse die Bewerbungen aktiv
betreiben, damit du bei Aufforderung auch Bewerbungen
nachweisen kannst.
Selber suchen und Bewerbungen schreiben, mein Rat und
nicht auf VV warten. Vor allem nicht auf irgendwelche
VV mit und ohne RFB spekulieren, damit kannst du auch
böse auf die Nase fallen und eine Sanktion kassieren, guter Rat
von mir nebenbei.
Gruß