Hallo!
Ergänzende Informationen bezüglich der Begutachtung durch den
ärztlichen Dienst.
Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich auf Ihr Arbeitsleben
auswirken, unterstützen wir Sie. Dem Ärztlichen Dienst der
Bundesagentur für Arbeit kommt dabei eine wichtige Aufgabe zu.
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
Das Jobcenter möchte jetzt unterlagen von meinem Psychologen um das alles zu begutachten.
Falls die Aufforderung ignoriert wird, könnte auch die Leistung eingestellt
werden: § 66 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung bis zur Nachholung
der Mitwirkung: § 67 SGB I - Nachholung der Mitwirkung
Gruß