Beiträge von Grace

    Hallo!

    Titel optimiert für die Suche!

    aktuell wohne ich in einer Wohnung eines großen Immobilienunternehmens... da immer mal wieder negativ über dieses Unternehmen berichtet wird- und diese Kritik nachvollziehbar ist (Aktienunternahmen), fühle ich mich in meiner Situation Bedroht.

    Solange die Wohnung angemessen ist, auch keine Aufforderung zur Kostensenkung

    erfolgt, sehe ich hier keinen ausreichenden Grund für einen Umzug. Es sollte vor

    dem Umzug in jedem Fall die Zusicherung des JC erfolgen, um Ärger zu vermeiden.


    Gruß

    Hallo!

    Ergänzend und zum besseren Verständnis:

    Dazu dann auch noch Folgendes:

    Gruß

    Hallo!

    Bei einem Gespräch mit dem RA war ich dabei und habe es gefragt was er uns raten würde,er meinte das es hier um Emotionen geht und er nicht der richtige wäre um uns zu beraten :/ keine Ahnung welche Emotionen meint er.

    Interpretation, der Anwalt meint damit, dass man Gefühle hinter

    rationalen Erfordernissen in dieser Lage zurückstellen sollte

    und Heiraten so ziemlich die schlechteste Idee ist. Nur ist der

    Anwalt für so eine Entscheidung die falsche Adresse.

    Als mein Partner erfahren hat dass ich schwanger bin,hat er den Wünsch zu heiraten geäusert damit wir endlich eine richtige Familie werden können.

    Emotionale Reaktion und verständlich, aber für Jemanden in der Insolvenz

    eine finanzielle Belastung. Mein Rat, damit warten bis es finanziell wieder

    besser geht, denn finanzielle Probleme sind eine enorme Belastung für

    eine Beziehung.

    Gruß

    Kein Verstoß der Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Vermögen immer vollständig angeben - Rückforderung von Sozialleistungen

    Hallo!

    Ich setze mal zur allgemeinen Information Folgendes dagegen:

       

    (1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

    2Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.

    3Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

    (2) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

    2Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

    SGB II scheint nicht jedem geläufig zu sein!

    Zur eigentlichen Frage:

    Das Jobcenter kann so lange Bewerbungen auf zumutbare Stellen von Dir verlangen, bis Du keine Leistungen mehr brauchst.


    Dabei geht es aber bei Alleinerziehenden ab einem bestimmten Punkt nicht mehr um "mehr Stunden pro Woche", sondern um "mehr Lohn pro Stunde".


    Sobald Du sozusagen zeitlich das zumutbare Limit erreichst, kann man immer noch verlangen, dass Du Dich auf besser bezahlte Stellen bewirbst, so lange diese nur zumutbar sind.

    :thumbup: ;)  Schorsch hat hier Alles Notwendige dazu geschrieben

    und die Frage dürfte mehr wie beantwortet sein.

    Gruß

    Hallo!

    Bevor es hier Missverständnisse gibt:

    meine heizungsanlage wohl auch nicht .. elektronik und pumpe laufen doch ständig was bestimmt nicht mit zwei mark fünfzig im jahr erledigt ist was bei einem mieter wohl meist mit in der miete ist .

    Die Heizungsanlage bei einem Eigenheim benötigt Betriebsstrom.?

    Lade doch bitte, wenn möglich, die ausreichend anonymisierte

    Gasabrechnung deines Versorgers über Dateianhänge des Forum

    als PDF hoch. Ich möchte mir die Abrechnung gerne ansehen.

    Bleibt also die Frage: welche laufenden Kosten Du für Deine Heizung und Warmwasserbereitung hast Du denn nun, die nicht bereits mit der Gasrechnung abgedeckt sind?

    Nein, es könnte eventuell sein, dass die Kosten nicht abgedeckt sind, weil

    Eigenheim. Das müsste man anhand der Abrechnung des Gasversorgers

    zunächst prüfen. Denn das Ganze ist nicht ganz so einfach. Eventuell

    hat der TE selbst auch Fehler gemacht.

    Der Betriebsstrom der Heizungsanlage ist in der Tat eventuell vielleicht ungedeckt.

    Aber das müsste man sehen, ob dem so ist. Da mag sich der TE noch einmal

    zu äußern. Das erscheint mir hier erklärungsbedürftig. Sollte hier etwas

    nicht richtig gelaufen sein, sollte es eventuell möglich sein den Fehler zu finden.

    Gruß

    Hallo!

    Ich arbeite seit jahren mit dem entsprechenden Institut und werde denen einfach bei nächster Gelegenheit sagen, dass sie einen Fehler gemacht haben.

    Nein, nicht bei Gelegenheit, sondern umgehend. Danach sofort mit

    dem schriftlichen Hinweis an das Institut Kontakt zum JC aufnehmen,

    um auf den Fehler hinzuweisen. Das irrtümlich überwiesene Geld

    auch sofort erstatten und den Kontoauszug mit zum JC.

    Wenn du wartest, musst du dich nicht über Probleme wundern. Der

    SB sieht nur das, was passiert und kann nicht wissen, dass es sich

    um einen Irrtum handelt.

    Gruß

    Hallo!

    Gerne noch einmal Corinna

    Hallo,

    mal abgesehen, daß es sozialrechtlich kein "Probejahr" gibt, kann man dies auch nicht per Antrag "beantragen". Das Jobcenter wird bei einem Zusammenzug von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen - das ist die Regelvermutung. Dann hast Du die Möglichkeit, dieser Vermutung entgegen zu treten und zu begründen, warum Ihr noch keine Bedarfsgemeinschaft bildet: eben weil Ihr zum Beispiel im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht miteinander wirtschaftet. Dazu reicht aber nicht die Behauptung an sich aus: oftmals wird das Amt die Angaben entsprechend überprüfen wolle - sei es durch Vorlage Deiner Kontoauszüge, den Nachweis über Zahlungen z.B. für Miete und Strom usw. usf.

    Dazu noch folgende Information und bitte lesen:

    Gruß