Hallo!
Wie sieht es hiermit aus? Wurde das beantragt?
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurden zum 01. August 2019 die Leistungen verbessert.
Gruß
Hallo!
Wie sieht es hiermit aus? Wurde das beantragt?
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurden zum 01. August 2019 die Leistungen verbessert.
Gruß
Hallo!
im Forum!
Allgemeiner Hinweis auf eine Publikation und zur Information:
BSG verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Schul-, Bildungs- und Lernbedarfen
Gruß
Hallo!
Bitte nähere Erläuterung bezüglich ..
dieser Antrag: "Feststellung der angemessenen Kosten und Heizung" und eine Mietbescheinigung?
Kann es sein, dass eventuell diese Anlage gekommen ist?
Anlage KDU (Kosten der Unterkunft)
Was die Mietbescheinigung angeht, hast du den Mietrechtvertrag real dem JC vorgelegt?
Gruß
Hallo!
Ergänzend zu @bass386 folgende Informationen:
Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Arbeitslosengeld II eine wichtige Rolle. Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Die Antragsstellerin oder der Antragssteller allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.
Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft. Der Rechtsbegriff wird darum in der Regel angewandt auf...Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.
Umgekehrt gilt: Beantragt ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind, das mindestens 15, aber noch keine 25 Jahre alt ist, Leistungen nach dem SGB II, gehören auch die im Haushalt lebenden Eltern oder Elternteile zur Bedarfsgemeinschaft.
Soweit die Begriffserklärung Bedarfsgemeinschaft mit der von @bass386 erwähnten
U 25 Regelung.
Ich (23 Jahre alt) habe vor einem Monat meine Berufsausbildung abgeschlossen.
Meine Eltern haben mich bis dahin finanziell untersützt,
Hier lässt sich jetzt aus § 1610 BGB eine weitere Unterhaltsverpflichtung ableiten und
das Jobcenter prüft folgerichtig:
Daraufhin verlange das Amt dann erstmal Nachweise über Unterhaltszahlungen (Wieso???) sowie jegliche Finanzielle Auskünfte meiner Eltern.
Wieso? Immer noch bestehende Unterhaltspflicht bis zum 25. Lebensjahr.
Diese möchten Ihre Wirtschaftsverhältnisse natürlich nicht gegenüber dem Amt offen legen, da Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
Falsch, sie müssen ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen, sonst kein ALG II.
ich den Antrag über meine Eltern einreichen würde, dann würde ich nichts bekommen, da Sie zuviel verdienen,
Also keine Bedürftigkeit, weil Eltern leistungsfähig.
dass ich das ganze prüfen lasse und ggf Widerspruch einreichen werde.
Widerspruch völlig sinnlos, weil Vorgehen des Jobcenter rechtskonform.
Gruß
Hallo!
Ich bin Aufstocker, monatlicher Zusatzverdienst ausselbstst. Tätigkeit ca 250 Euro nach Abzug der Kosten, also diesen Betrag setzeich in die EKS.
Die Anlage EKS ist ordnungsgemäß auszufüllen und dem Jobcenter einzureichen.
Diesen Monat erhielt ich aus einem fetten Auftrag ziemlichunerwartet einmalig 3.000 Euro,
Ist ordnungsgemäß in der Anlage EKS anzugeben und die Einnahme wirkt sich
bedarfsminderend aus. Gesetzliche Grundlage dafür
§ 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen
4Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Abzüglich der Absetzbeträge, siehe § 11b - Absetzbeträge
Ideen, welche ich selber habe:
Sind schlecht und nicht umsetzbar! Es sei denn, du möchtest dich wegen Sozialbetrug
strafbar machen. Damit wäre das Thema ausreichend beantwortet.
Gruß
BSG erhöht Anforderungen an Rechtsfolgenbelehrung für zweite und dritte Sperrzeiten
Alles anzeigenZweite und dritte Sperrzeiten mit sechs- und zwölfwöchiger Dauer nur bei konkreten
Rechtsfolgenbelehrungen und Bescheiden über vorausgegangene Sperrzeiten
Lehnt ein Arbeitsloser wiederholt Beschäftigungsangebote ab oder verweigert die Teilnahme an
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (versicherungswidriges Verhalten),
kann deshalb eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen nur
eintreten, wenn dem Arbeitslosen zuvor konkrete Rechtsfolgenbelehrungen erteilt worden sind
und zudem bereits ein Bescheid über eine vorausgegangene Sperrzeit ergangen ist, so das BSG.
In den beiden Fallgestaltungen hatte die Arbeitsverwaltung erst deutlich nach dem mehrfachen
möglichen versicherungswidrigen Verhalten zeitgleich mehrere Bescheide über Sperrzeiten mit
unterschiedlicher Dauer erlassen. Gegenüber der bisherigen generellen Praxis der Bundesagentur
für Arbeit hat das BSG damit erhöhte Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung für solche
Sperrzeiten formuliert, die über eine Dauer von drei Wochen hinausgehen. ....
(QuelleTacheles-Sozialhilfe.de)
Hallo!
Allgemeine Information zu Kontoauszügen! Das Schwärzen von Kontoauszügen
ist nur sehr begrenzt möglich.
Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen?
Die Information enthält ein Beipiel für erlaubte Schwärzung des Kontoauszugs.
Gruß
Hallo!
im Forum!
ALG II ist eine Grundsicherungsleistung und wird aus Steuermitteln finanziert. Hilfebedürftig ist,
wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht
ausreichend aus dem zu berücksichtigenden
Einkommen oder Vermögen
sichern kann. Vermögen verschweigen stellt eine Ordnungswidrigkeit
dar.
§ 63 SGB II - Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 2. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, 3. entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 4. entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 5. entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt, 6. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder 7. entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt. (1a) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 1, 4, 5, 6 und 7 gelten auch in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Satz 2 oder § 44b Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und 7 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
Ist dem Jobcenter durch unrichtige oder unvollständige Angaben auch ein wirtschaftlicher
Schaden entstanden, wurden also Leistungen durch den Fond zu Unrecht ausbezahlt, liegt keine
Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern es kommt schon eine Straftat in Betracht, namentlich
Betrug gemäß § 263 StGB. Bitte den Fond sofort dem Jobcenter melden!
Gruß
Hallo!
Thema vorübergehend geschlossen!
Zur Erinnerung:
Wenn es zu einer Überzahlung aufgrund des Einkommens kam, wirst du diese natürlich zurückzahlen müssen.
Gruß
Hallo!
Bitte eine Beratungsstelle aufsuchen:
Lokale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen
Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, Aufenthaltsgesetz, Aufenthalts-Status,
Nationalität, EU-Bürger, Nicht EU-Bürger, dass kann nur rechtssicher eine Beratungsstelle
beantworten.
Gruß
Hallo!
Sicher kann man unzählige Diskussionen zu Sinn und Unsinn des SGB II
führen, aber sie führen zu nichts. Zitat @bass386:
Hallo,
meiner Meinung nach ist die volle Anrechnung des Einkommens korrekt.
Anzusetzen wäre bei der Mutter. Hier wäre zu klären, warum die Mutter
die vereinbarten Beträge nicht zahlt.
Gruß
Hallo!
Zur allgemeinen Information:
Das Jobcenter/Arge kann einem ALG-II-Empfänger, der aufgrund von Krankheit einen Termin nicht wahrnimmt, die Bezüge kürzen. Kranksein ist allein noch kein ausreichender Grund für ein Nichterscheinen bei der Behörde. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Gruß
Hallo!
Thema kann weitergeführt werden.
Gruß
Hallo!
Zur Ergänzung des bisher Geschriebenen!
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII(Die Ausführungen basieren auf den vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein veröffentlichten Hinweisen.)Die Behörden müssen ein klar strukturiertes Verfahren bei der Durchführung von Hausbesuchen vorgeben, an dem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren können. Bevor die Behörde einen Hausbesuch anstrebt, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
1.Vor Durchführung eines Hausbesuches ist stets zu prüfen, ob nicht andere Möglichkeiten der Sachverhaltsklärung bestehen, die weniger belastend für den Bürger sind. ......
Gruß
Hartz IV für den Monat der Heizölbestellung
Alles anzeigenAuch Menschen, die keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
SGB II (Hartz IV) beziehen, können für den Monat ihrer Heizmaterialbestellung einen Anspruch
auf Leistungen nach dem SGB II für ihre Heizkosten haben.
Geklagt hatte eine fünfköpfige Familie, die ein Eigenheim bewohnt und von zwei Einkommen
sowie Kindergeld lebt. Im September 2013 kauften sie Briketts und Heizöl für nicht ganz 1.400 €
und beantragten beim Jobcenter einen Heizkostenzuschuss. Das beklagte Jobcenter lehnte den
Antrag ab, weil der Betrag aus eigenen Mitteln bestritten werden könne, wenn er auf ein Jahr
umgelegt werde. .............
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)
Hallo!
Allgemeine Informationen zu München, zunächst zu den Kosten der Unterkunft.
| Personen | Wohnungsgröße in m² | Mietobergrenze ab 01.10.2018 Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 | 50 | 660 EUR |
Alles anzeigenUmzug
Wenn Sie umziehen möchten, muss Ihre Sachbearbeiterin/ Ihr Sachbearbeiter vor Abschluss des Mietvertrages prüfen, ob der Umzug notwendig ist und die Kosten des neuen Wohnraums angemessen sind.
Zur Prüfung brauchen wir folgende Nachweise und Unterlagen:
1.) Schriftliche Begründung des Umzugsgrundes (gegebenenfalls entsprechende Nachweise, die einen wichtigen Grund belegen)
Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn:
- durch den Umzug eine drohende oder bestehende Wohnungslosigkeit behoben wird,
- durch den Umzug die Hilfebedürftigkeit beendet oder vermieden wird,
- der Umzug notwendig ist, um eine tatsächlich nachgewiesene sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit außerhalb des Tagespendelbereiches des bisherigen Wohnortes nach § 140 Abs. 4 SGB III (je nach Arbeitszeit 2 – 2,5 Stunden Gesamtfahrzeit) aufzunehmen oder fortzuführen.
2.) Den nicht unterschriebenen Mietvertrag oder ein Wohnungsangebot, aus dem alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Wohnungsanmietung stehen (zum Beispiel Grundmiete, Neben- und Heizkosten, Kaution), hervorgehen.
Achtung: Sollten Sie eine Wohnung ohne Zustimmung des Jobcenters anmieten, können Ihnen erhebliche finanzielle Nachteile entstehen.
Für den Umzug wird ein Grund benötigt und der nicht unterschriebene
Mietvertrag ist dem Jobcenter vorzulegen. Damit geprüft werden kann, ob
a. die Kosten angemessen sind und b. ein Grund vorliegt.
Zu der Erstausstattung gibt es folgende Information:
Aber München hat ein sogenanntes Gebrauchtwarenhaus, wo Leistungsbezieher günstig
Möbel erwerben können und das Caritas-Sozialkaufhaus.
Folgender Ablauf wäre denkbar:
Es könnte also bei einem Antrag auf Erstausstattung nach einem Hausbesuch vom
Jobcenter, Feststellung des Bedarfs, eine Pauschale aufgrund der Preise dort
errechnet werden. Ein Anrecht auf Neuware gibt es in der Regel nicht, Ausnahme,
eine Matratze, weil Hygiene-Artikel.
zurzeit in einer Therapieeinrichtung zur Suchtentwöhnung
Auch aufgrund dieses Sachverhalts können sich noch Besonderheiten ergeben,
die hier im Forum wegen fehlender Informationen nicht beurteilt werden können.
Informationen und ausführliche Beratung gibt es:
MALZ – Münchner Arbeitslosenzentrum diakonia GmbH
Diakonie Hasenbergl - Arbeitslosenzentrum München Nord
Diese wäre nach Möglichkeit unbedingt zu nutzen aufgrund der Therapie. Damit ist dieses Thema
ausreichend beantwortet.
Gruß
Anspruch auf Löschung der gespeicherten Kopien des Personalausweises
aus der elektronischen Akte des Jobcenter
Zitat von Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 30.04.2019 Aktenzeichen: L 26 AS 2621/17Alles anzeigenDie Klägerin bezog über mehrere Jahre Leistungen SGB II („Hartz IV“).
Der Aufforderung des Jobcenters auf Vorlage verschiedener Dokumente
anlässlich ihrer erstmaligen Antragstellung auf Arbeitslosengeld II kam
die Klägerin nach und legte u.a. Personalausweise für sich und ihren
Ehemann sowie Krankenversicherungskarten für sich und ihre Tochter
vor. Das Jobcenter fertigte je eine Kopie der Vorder- und der Rückseite
des Personalausweises der Klägerin und nahm diese zu den Akten. Diese
Akten wurden beim Jobcenter zunächst als Papierakten, später nur noch
elektronisch geführt. Zu einem späteren Zeitpunkt – nach Ende des
Leisungsbezugs – beantragten die Klägerin und ihr Ehemann die
Verwaltungsakte datenschutzkonform zu löschen. Mit einem weiterem
Schreiben konkretisierte die Klägerin ihren Antrag insoweit, als sie die
Entfernung sämtlicher Lichtbilder und Kopien von
Krankenversicherungskarten, Personalausweisen und Kontoauszügen
aus der Leistungsakte begehrte. Das Jobcenter teilte daraufhin mit, dass alle
Lichtbilder, Kopien der Personalausweise und der Krankenversicherungskarten
sowie die Kontoauszüge aus der Papierakte der Leistungsberechnung entnommen
und im Schredder vernichtet worden seien. Die Papierakte sei im Archiv abgelegt
und werde nach der gesetzlichen Verjährungsfrist ebenfalls vernichtet, die Unterlagen
aber noch in der elektronischen Akte gespeichert seien. Diese Speicherung sei
zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich. .......................
Bundessozialgericht verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Schulbüchern
Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen,
wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.
(Quelle Tachles-Sozialhilfe.de)
Hallo!
im Forum! Titel für Suche optimiert. Ins entsprechende Forum verschoben und
bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Hast du das bei ALG I auch so angegeben? Denn dann bekommst du auch nur Arbeitslosengeld für 30 Stunden.
Hier scheint ein Informationsdefizit über ALG I zu bestehen und der Unterschied
zwischen ALG I und ALG II nicht bekannt zu sein.
ALG I ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit
und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Die rechtlichen Grundlagen
für das Arbeitslosengeld I enthält das SGB III.
Das Arbeitslosengeld II ist eine unbefristete Leistung der Grundsicherung von Arbeitsuchenden
und Arbeitenden, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch Einkommen, Vermögen oder andere Hilfen, wie zum Beispiel auch das Arbeitslosengeld I, decken können.
Die rechtlichen Grundlagen für das Arbeitslosengeld II enthält das SGB II.
Im Gegensatz ALG II, was feste Regelsätze hat, berechnet sich ALG I aus eingezahlten
Versicherungsbeiträge während der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit.
Da hat also der TE keinen Einfluss darauf, was an ALG I gezahlt. Was Bewerbungen
angeht, hat er im Rahmen seiner Möglichkeit und persönlichen Voraussetzungen
bei ALG II Alles zu unternehmen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden, oder wenn
das nicht so schnell möglich ist zu verringern. § 2 SGB II - Grundsatz des Forderns
Gruß
Hallo!
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Gruß
Hallo!
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Hallo!
Themen zusammengefügt! Für eine Frage kein neues Thema notwendig.
aber die Summen vergessen einzutragen. Auch habe ich alle Unterlagen abgegeben, wo die Summen jeweils hervorgehen.
Was kann ich jetzt machen?
Dich umgehend mit deinem JC in Verbindung setzen und nachfragen.
Gruß
Hallo!
Mir geht es nicht darum unbedingt komplett vom Jobcenter weg zu sein sondern nur von meiner Vermittlerin..Das ich da nicht immer zu den Terminen zur Arbeitsvermittlung hin muss..Das nervt langsam..Ich habe meine Arbeit die mir Spaß macht, aber sie macht ja auch nur ihren Job.
Abschließend die Feststellung, dass du solange den Pflichten des SGB II
unterworfen bist, wie du ALG II bekommst. Versäumst du Termine, gibt
es eine Sanktion. Damit muss du dann leben, oder einen besseren Weg
der Kooperation mit dem JC finden.
Ich denke, dass damit das Thema ausreichend beantwortet wurde.
Gruß