Beiträge von Grace

    Hallo!

    Der Ordnung halber und generelle Information, damit wir hier die Rechenspiele verkürzen.

    Das kann auch eine Vollzeit-Tätigkeit sein, die schlechter bezahlt wird. Das hängt davon ab, was

    in der EGV vereinbart wurde. Unter dem Link findest du noch mehr Informtionen. Mein Rat,

    beschäftige dich damit. Du ersparst dir auf Dauer viel Ärger.

    Es hat den Anschein, als wenn auch sonst Informationsdefizite über ALG II vorhanden sind. Dazu auch

    diese Information und empfehle dringend das Lesen im eigenen Interesse:

    Arbeitslosengeld II für Erwerbslose

    Darf ein 3-Personen Haushalt auch eine 3,5 Zimmer Wohnung beziehen ?

    - Wie groß darf die Wohnung maximal sein ?

    - Wir haben eine Übersicht bzgl. der Richtwerte für die Miete erhalten.

    Die Richtwerte für deine Region findest du detailiert hier: Merkblatt Umzüge

    Es gelten die Richtwerte, die das Jobcenter vorgibt. Ansonsten gibt es auch

    hier Informationen: Ab Seite 39 - Was sind KDU - Definition »Unterkunftskosten«

    Gruß

    Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Hallo!

    Von Schikane kann keine Rede sein, denn ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei

    Bedürftigkeit gezahlt wird und das geht nicht ohne Pflichten. Selbige sind im SGB II

    geregelt.

    3.1 Pflichten zur Beendigung oder Verringerung des Leistungsbezuges In erster Linie sind Sie und die

    Angehörigen Ihrer Bedarfsgemeinschaft (siehe auch » Kapitel 8.3) selbst gefordert, konkrete Schritte zur

    Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Sie müssen sich selbstständig bemühen, Ihre

    Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen.
    Hieraus ergibt sich für Sie beispielsweise die Verpflichtung, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig,

    seelisch und körperlich in der Lage sind.

    Gruß

    Hallo!

    Ich selbst bin Vollzeit berufstätig und wir haben 2 Kinder. Ich verdiene gut, aber kann uns bzw. ihn nicht weiter finanzieren.

    Im SGB II bilden Eheleute eine Bedarfsgemeinschaft und der Verdienst des Partners wird mit berücksichtigt.

    Je nach Höhe des Verdienst kann ein ALG II Anspruch des Ehemanns ausgeschlossen sein. Von welchem

    Verdienst reden wir hier? Das als Frage vorab!

    Gruß

    Hallo!

    Wir können tatsächlich nicht wissen, wie der jeweilige Sachbearbeiter vom Jobcenter reagiert.

    Abwarten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist hilft nicht.

    Es kommt tatsächlich darauf an, was dem Jobcenter an Unterlagen vorgelegt wird, ob es nachvollziehbar

    ist und vor allem glaubwürdig. Es bleibt nichts anderes übrig als alle Unterlagen vorzulegen und die

    Reaktion des Sachbearbeiters abzuwarten.

    Also werde ich soweit hier keine konkreteren Erfahrungen kommen, meine Untermieterin bitten auszuziehen bzw. den Mietvertrag kündigen.

    Warte doch erst auf die Reaktion des Jobcenters! Dann ist immer noch Zeit den Mietvertrag

    zu kündigen. Corinna schrieb es auch und ich jetzt auch:

    von daher muß man abwarten, wie das Jobcenter anhand der konkreten Unterlagen und Angaben reagieren wird.

    Muss man, geht nicht anders!

    Gruß

    Themen zusammengefügt und allgemeiner Hinweis! Es werden in diesem Forum keine

    Fragen beantwortet, die darauf abzielen Verfahrensabläufe zu erkennen, die es

    ermöglichen die geltende Gesetzgebung zu umgehen. Wer Hilfe benötigt, bekommt sie

    aufgrund der geltenden Gesetzgebung. Das bitte in Zukunft beachten!

    Hallo!

    habe ich für Sie auf mein Konto Geld eingezahlt und Überweisungen für sie getätigt,

    ********************

    Das sind in 7 Monaten ungefähr 3500€ gewesen

    Läuft idealer Weise, wie folgt und dann sind auch Nacheise vorhanden, die dem Jobcenter

    vorzulegen sind:

    Dein Konto -- > 500,00 Euro Einzahlung, minus Summe xxx - -> Verwendungszweck (zum Beispiel)

    Frau Mustermann (Name der Mutter), Mietkonto-Nr: XXXXXXXXXXX,

    Miete September Summe xxxxx!

    Absenden, erledigt und Nachweis für Jobcenter! Falls das so nicht vorhanden ist, wird

    der Nacheis schwierig. Aus Einzahlung und Überweisung sollte ganz klar hervorgehen,

    dass es sich um eine Einzahlung und Überweisung für eine dritte Person handelt.

    Gruß

    Hallo!

    Dazu Zitat Corinna :

    naja - bei einer Bedarfsgemeinschaft wird halt das Einkommen aller Mitglieder angerechnet. Was dann wiederum logisch ist - sonst wäre es ja keine BEDARFSgemeinschaft.


    Wie hoch ist die anteilige Warmmiete der Tochter?

    Hier wären von Mhanicke1982 Informationen zur Warmmiete notwendig, wie von Corinna schon

    geschrieben. Denn es besteht eine Bedarfsgemeinschaft.

    Meinem Bekannten wurden die Bezüge um 400€ gekürzt mit der Begründung vom JC das seine Tochter jetzt selbst Geld verdient.


    Ich verstehe die Logik nicht. Ist das rechtens so in Ordnung das man ihm 400€ abzieht?

    Das kann nur mit detailierten Angaben berechnet werden, ob diese Berechnung zutreffend

    und korrekt ist.

    Gruß

    Hallo!

    Allgemeine Ergänzung zum bisher Geschriebenen der § 16g SGB II Förderung bei Wegfall der

    Hilfsbedürfigkeit. Eine Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter ist möglich,

    wenn dadurch die Chancen auf einen Job konkret steigen können. Es handelt es sich allerdings

    um Ermessensentscheidung und der Antrag muss gut begründet werden.

    Eine Ermessensleistung, wie oben schon festgestellt. Beim Führerschein der Klasse B ist der

    Nachweis schwierig. In aller Regel ist es schwierig, den direkten Bezug zur Chancensteigerung

    auf dem Arbeitsmarkt nachzuweisen. Es wird eine feste Zusage für einen Arbeitsplatz benötigt,

    eine detaillierte Kostenaufstellung der Fahrausbildung und einen Nachweis, dass sie aus eigenen

    Mitteln nicht bezahlt werden kann.

    Gruß

    Hallo!

    Hier scheinen grundsätzliche Informationen zum ALG II Antrag zu fehlen.

    Zum ersten Mal Arbeitslosengeld II beantragen - Agentur für Arbeit

    ALG II wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Für die Identitätsprüfung

    ist persönliches Erscheinen notwendig, sonst gibt es kein Geld. Falls du also auf ALG II verzichten

    kannst, muss du nicht zum Jobcenter. Falls du ALG II doch benötigst, bleibt dir nichts Anderes

    übrig, als zum Ersttermin trotz AU zu erscheinen.

    Grundsätzlich gilt und wurde auch vom BSG in einem Urteil schon bestätigt, dass eine AU zunächst

    kein Grund ist einen Termin beim Jobcenter nicht wahrzunehmen.

    Dazu auch folgendes Info-Material:

    Merkblatt zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

    Rechte - Pflichten und Sanktionen

    Gruß

    Hallo!

    ein Kind ist den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft jedoch per Gesetz eben nicht unterhaltspflichtig, sprich, das nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählende Kind muss nicht für das Einkommen der Eltern bzw. deren Bedarfsgemeinschaft aufkommen. Das wurde so entschieden.

    Erneut Zitat Corinna und bitte zur Kenntnis nehmen:

    Hallo,

    aber zur Haushaltsgemeinschaft. Und von daher sind die Einnahmen des Kindes durchaus von Interesse, um eventuell den Lebensunterhalt des Kindes übersteigendes Einkommen dem Rest der Haushaltsgemeinschaft anzurechnen.

    Gruß!

    Ein Kind zählt zur Haushaltsgemeinschaft und Einnahmen durchaus relevant. Das ist gesetzlich

    so geregelt.

    Gruß

    Hallo!

    Eine Erbschaft, die während dem ALG II Bezug nach dem SGB II zufließt, wird im Rahmen der

    Einkommensanrechnung als sogenannte einmalige Einnahme bedarfsmindernd angerechnet.

    Wenn die Erbmasse den monatlichen Bedarf des Erben übersteigt, ist das im Rahmen der Erbschaft

    zufließende Einkommen als sogenannte einmalige Einnahme (§ 11 Abs. 3 SGB II) anzurechnen.

    Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige

    Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit

    einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

    Demnach hätte bei einer Anrechnung von 833,33 Euro pro Monat die zugeflossenen 5.000 Euro

    6 Monate ausreichen müssen. Die Vorgehensweise des JC ist völlig korrekt.

    am 29.07.2019 erneut einen Weiterbewilligungsantrag eingereicht weil mein Konto leer war (keine nennenswerten Anschaffungen, nur Lebensunterhalt, versicherungen, nötige reparaturen am KFZ, lange überfällige Reparatur meines Mopeds (nur Ersatzteile), 200€ an meinen Sohn, eine Zahnkrone, eine Geburtstagsfeier (50igster)- Geld weg, Konto rot

    Irrelevant für das Jobcenter, es gelten nur die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich.

    Siehe oben!

    Das Jobcenter forderte mich auf Stellung zu nehmen und Nachweise vorzulegen über den Verbrauch der Erbschaft, was ich in Form von Kontoauszügen ab Zugang der Erbschaft und der Stellungsnahme über die Verwendung - (keine nennenswerten Anschaffungen, nur Lebensunterhalt, versicherungen, nötige reparaturen am KFZ, lange überfällige Reparatur meines Mopeds (nur Ersatzteile), 200€ an meinen Sohn, eine Zahnkrone, eine Geburtstagsfeier (50igster)) auch getan habe.

    Korrekte Vorgehensweise, da vorzeitiger Verbrauch!

    nun ruft mich am 03.09. fürsorglich eine Sachbearbeiterin an um mir mitzuteilen, dass mir Hilfe zum Lebensunterhalt für den Zeitraum von 3Monaten nur als Darlehen gezahlt werden würde, was ich im Anschluss von meiner Regelleistung abzuzahlen hätte!?

    Korrekte Entscheidung, da vorzeitiger Verbrauch.

    Gruß

    Hallo!

    § 43 SGB II - Aufrechnung

    (1) Die Jobcenter können gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit

    1. Erstattungsansprüchen nach § 50 des Zehnten Buches,
    2. Ersatzansprüchen nach den §§ 34 und 34a,
    3. Erstattungsansprüchen nach § 34b oder
    4. Erstattungsansprüchen nach § 41a Absatz 6 Satz 3.

    (2) 1Die Höhe der Aufrechnung beträgt bei Erstattungsansprüchen, die auf § 41a oder auf § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 50 des Zehnten Buches beruhen, 10 Prozent des für die leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfs, in den übrigen Fällen 30 Prozent. 2Die Aufrechnung, die zusammen mit bereits laufenden Aufrechnungen nach Absatz 1 und nach § 42a Absatz 2 insgesamt 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigen würde, ist unzulässig.

    (3) 1Eine Aufrechnung ist nicht zulässig für Zeiträume, in denen der Auszahlungsanspruch nach § 31b Absatz 1 Satz 1 um mindestens 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert ist. 2Ist die Minderung des Auszahlungsanspruchs geringer, ist die Höhe der Aufrechnung auf die Differenz zwischen dem Minderungsbetrag und 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.

    (4) 1Die Aufrechnung ist gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären. 2Sie endet spätestens drei Jahre nach dem Monat, der auf die Bestandskraft der in Absatz 1 genannten Entscheidungen folgt. 3Zeiten, in denen die Aufrechnung nicht vollziehbar ist, verlängern den Aufrechnungszeitraum entsprechend.

    Es scheint also das zutreffend, was Corinna hier schon schrieb:

    Hier geht es auch nicht um den Betrag selbst, sondern offensichtlich um die Tatsache einer fehlenden Mitwirkung: Du hättest die Betriebskostenabrechnung von selbst unaufgefordert sofort nach Erhalt dem Amt vorlegen müssen.

    Denn du bist verpflichtet:

    (1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

    1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
    2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
    3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

    2Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.

    (2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.

    Unterlässt du das, hat das die nun bekannten Folgen.

    Gruß

    Hallo!

    Bitte zur Kenntnis nehmen und beachten, erneut Zitat Corinna :

    eine Sanktionsandrohung bezieht sich nicht auf die Höhe einer evtl. Rückforderungssumme, sondern auf den vorgeworfenen Tatbestand. Theoretisch kann also der Betrag, um den es geht, auch wesentlich niedriger sein. Hier geht es auch nicht um den Betrag selbst, sondern offensichtlich um die Tatsache einer fehlenden Mitwirkung: Du hättest die Betriebskostenabrechnung von selbst unaufgefordert sofort nach Erhalt dem Amt vorlegen müssen.

    Gruß

    Hallo!

    Wurde die Trennung dem Jobcenter mitgeteilt? Dementsprechend eine Wohnung gesucht

    und der Umzug beantragt? Leben die Eheleute also in getrennten Wohnungen?

    Hier fehlen im Eingangs-Thema Informationen, ohne die es nicht möglich ist den Sachverhalt

    zu beurteilen.

    Gruß

    Urteil BSG B 14 AS 43/18 R - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften

    - Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung

    Urteil BSG B 14 AS 49/18 R - Arbeitslosengeld II nach Ausbildungsabbruch

    Umstritten ist ein Ersatzanspruch nach § 34 SGB II wegen sozialwidrigen Verhaltens

    Urteil LSB L 11 AS 190/19 B ER - Gewalt gegen Jobcenter-Mitarbeiter - Hausverbot bestätigt

    Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass aggressiv gewalttätiges Verhalten im Jobcenter ein Hausverbot

    nach sich ziehen kann. Mit der Entscheidung hat das Landessozialgericht die Grenze zwischen schwierigen

    Besuchern und Störern präzisiert. Geklagt hatte ein 56-jähriger Wendländer, der im Jobcenter Lüchow eine

    Heizkostenbeihilfe beantragen wollte. ............

    (Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)

    Hallo!

    SG Urteile sind räumlich geschränkt, auf den Einzelfall abgestellt und nicht

    bundesweit bindend. Das wäre nur ein BSG Urteil und das BSG hat in

    mehreren Urteilen anders entschieden. Damit wäre das ausreichend

    beantwortet. Da es sich hier um eine allgemeine Diskussion handelt, können

    wir das Thema beenden.

    Thema geschlossen!

    Gruß

    Hallo!

    Allgemeine Information und Ergänzung:

    Gruß