Beiträge von Grace

    Hallo!

    und was das EkS betrift habe ich nix falsch gemacht, den die letzten 3 Jahre beim JC gabs auch nix zu meckern, deswegen wurdet mich das jetzt

    Was ganz präzise gibt es jetzt zu meckern, um deine eigenen Worte zu nutzen. Du hast

    Ausgaben, welche? Welche Ausgaben hast Du jeden Monat? Selbst das Amt fragt

    dich nach deinen Ausgaben:

    Ich habe schon ein Paar Kunden und es kommt auch etwas rein, leider noch nicht soviel das es die Ausgaben deckt.

    Nun sieht die Leistung nur noch Einkommen sonnst nix , da fragen die mich doch welche Betriebsausgaben es gäbe und warum , ob wohl ich das alle 6 Monate zu den EKS noch auf einen Zusatzblatt erläutere und das auf den Kontoauszügen ersichtlich ist.

    Die musst du angeben, die Ausgaben in der Anlage EKS und alle Belege vorlegen, damit das

    anerkannt wird.

    Nun haben sie mir mal 216 € von der Leistung abgezogen. den es gib ja nur Einkommen keine Ausgaben.

    Widerspruch in deinen Worten und ich wiederhole meine Fragen:

    Du hast Ausgaben, welche? Welche Ausgaben hast Du jeden Monat?

    Hast du sie in der Buchführung aufgeführt und in der Anlage EKS penibel angegeben?

    Gruß

    Hallo!

    ich bekommen rein garnichts, nicht mal einen Englischkurs von 90€ bei der Volkshochschule gezahlt.

    Nun ja, der wird auch für deine Selbstständigkeit nicht zielführend sein.

    Anlage EKS zum Einkommen Selbständiger

    Hinweise für Selbständige zur Anlage EKS

    Schaue dir die Ausfüllhinweise für die Anlage EKS bitte an. Eventuell findest du da

    deine Fehler. Wäre meine Vermutung:

    Das mit der Buchführung mache doch und leider sind die Ausgaben noch so

    Irgendwas machst du falsch, suche den Fehler bitte! Entweder beim Ausfüllen der Anlage EKS, oder bei der sonstigen Buchführung.


    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Hab ich da Sanktionen zu erwarten!?

    Ja, wenn du die Maßnahme abbrichst.

    Nun wird ihr Geld angerechnet,

    Bei einer Bedarfsgemeinschaft ist die Berechnung korrekt.

    Sie bekommt ca. 1300€ , zahlt davon einen Kredit ab

    Für ALG II uninteressant, Schulden interessieren das Amt nicht. Sozialamt für

    euch nicht zuständig. Freundin soll mit der Bank sprechen und Kreditrate

    niedriger setzen lassen.

    Gruß

    Hallo!

    Vorab ein Hinweis, was ist mit § 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

    Wurde das nicht von dir beantragt, auch nichts in der EGV?

    ich habe immer noch mein Hobby/Nebengewerbe was ich laut Eingleiderungsvereinbarung weiter aufbauen soll.

    Das ist doch ok, dann mache das!

    im jeden Gewerbe vor allen am Anfang viele Ausgaben.

    Da Buchführung erforderlich ist, unverständlich. Denn Ausgaben werden genauso aufgeführt, wie Einnahmen.

    Leider noch nicht soviel das es die Ausgaben deckt.

    Nun sieht die Leistung nur noch Einkommen sonnst nix , da fragen die mich doch welche Betriebsausgaben es gäbe und warum , ob wohl ich das alle 6 Monate zu den EKS noch auf einen Zusatzblatt erläutere und das auf den Kontoauszügen ersichtlich ist.

    Siehe oben, Buchführung über Einnahmen und Ausgaben. Das wird dann auch in der

    Anlage EKS aufgeführt alle 6 Monate. Aus Einnahmen und Ausgaben wird der Gewinn

    bei der selbständigen Tätigkeit ermittelt und dieser Gewinn bereinigt um die

    entsprechenden Freibeträge als Einkommen von dem ALG II-Anspruch abgezogen.

    Also auch hier erklärungsbedürftig!

    Selbst die Nebenkosten muss ich zurückzahlen ob wohl ich die jeden Monat per Banküberweisung an den Mieter zahle, was man ebenfalls am Kontoauszug lesen kann.

    An den Mieter? Du meinst vielleicht an deinen Vermieter und die Miete mit Nebenkosten? Bitte Erklärung,

    denn ist unverständlich.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Meine Fragen jetzt dazu: 1. Kann ich es dem Jobcenter in kleinen Raten zahlen ?

    Da ich aber nicht weiß, was in dem Anhörungsschreiben steht, evenuell!? Da es neue

    Berechnungsbögen gibt, wird das Amt die Summen von den kommenden Zahlungen

    an dich einbehalten. .

    Was sollte ich in dem Anhörungsbogen ankreutzen und
    muss ich beide Bögen ausfüllen?

    Bitte könntest du vielleicht die Bögen anonymisiert über Dateianhänge des Forum als PDF

    hochladen? Alle personenbezogenen Daten aus den Schreiben entfernen, schwärzen.

    Pauschal kann man da nichts zu sagen, weil niemand weiß was in den Schreiben steht.

    Gruß

    Hallo!

    Stelle deine Anträge und du wirst feststellen, wie die einzelnen Ämter reagieren.

    Thema geschlossen, denn das bringt hier nichts mehr. Wir drehen uns im Kreis.

    Abschließend erneut Corinna :

    mir ist der Sinn des Darlehens nicht klar, zumal Du angesichts der Sperre auch nicht in angemessener Frist mit der Rückzahlung beginnen kannst. Das rückt das ganze Darlehen in die Unplausibilität und das Jobcenter könnte durchaus daran zweifeln, daß es sich um ein sog. echtes Darlehen handelt. Dann aber wäre es auch Unterhalt und somit einmaliges Einkommen und eben nicht Vermögen.

    Gruß

    Hallo!

    Vorab, Schulden interessieren das Jobcenter nicht.

    Er hat damals eine Liste erstellt, wo er notiert hat, wieviel Geld er mir geliehen hat und wir haben beide unterschrieben bei dem jeweiligen Betrag. Ich weiß nicht, ob das einem Darlehnensvertrag entspricht?

    Keineswegs wird das anerkannt und ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.

    Ich wohne schon seit Jahren mit einem Freund zusammen in einer WG

    Das ist für das Jobcenter keine Wohngemeinschaft und dann noch die Überweisungen

    auf deinen Kontoauszügen. Dazu erneut Corinna :

    ja, da Ihr zusammen gewirtschaftet habt.

    Gruß

    Hallo!

    Allgemeine Information und Ergänzung zum bereits Geschriebenen.

    Für private Haushalte kann von folgenden Richtwerten für den jährlichen durchschnittlichen Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) ausgegangen werden:

    Durchschnittlicher Gasverbrauch Wohnung mit 30 Quadratmeter: 4000 kWh pro Jahr
    Durchschnittlicher Gasverbrauch Wohnung mit 50 Quadratmeter: 7.000 kWh pro Jahr
    Durchschnittlicher Gasverbrauch Wohnung mit 100 Quadratmeter: 14.000 kWh pro Jahr

    Das sind Werte, die abweichen können und von verschiedenen Faktoren abhängen.

    Die Frage ist auch, ob nur mit Gas geheizt wird, oder auch geduscht. Diese

    durchschnittlichen Werte sind auch den Ämter bekannt. In jedem Fall berechtigt ein

    Verbrauch von 740 kWh in sechs Monaten zur Nachfrage.

    Gruß

    Hallo!

    Vielleicht das Ganze hier abkürzen und die Anforderungen der Antragstellung einziehen.

    Zum ersten Mal Arbeitslosengeld II beantragen

    Die Anlage VM anschauen und zum Hauptantrag wahrheitsgemäß ausfüllen

    Anlage Vermögen

    Sonstige Unterlagen:

    • Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
    • Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
    • Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
    • Einkommens- und Vermögensnachweis
    • Sozialversicherungsausweis
    • Personalausweis
    • Ablehnungsbescheid/Sperre ALG I

    Merkblatt Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitslose

    Gruß

    Hallo!

    Hier passt was nicht zusammen:

    Ich war selbst mit beim Amt, es wurde zwar angesprochen aber "noch" nicht verlangt.

    78m² für 2Personen plus Katze und Wohnhaft seit mehr als 25 Jahren sollte doch kein Problem stellen.

    (Gabs da nicht so eine Regel wegen Verhältnismässigkeit oder sowas...)

    Stellt sehr wohl ein Problem da, wenn die Kosten der Unterkunft zu hoch sind.

    Das Amt zahlt nur die angemessenen KDU und der Rest muss selber dazu

    gezahlt werden.

    Wie weit soll die Aussage gehen?

    Von einem Monat zum anderen gabs halt weniger Euros aufs Konto

    Nachschauen, ob die Kosten der Unterkunft gekürzt wurden. Liest sich

    jedenfalls so. Ansonsten keine Erklärung für die Kündigung, muss ja

    irgendwas schiefgelaufen sein, wenn Mietschulden vorhanden sind.

    das mit der "nichtmitwirkung" kam so zusstande nach Aussage meiner Nichte, das die nette

    Mitarbeiterin des JobCenters nicht Anwesend war und ein Kollege die Infos bekam und nicht weiterleitete.

    ;) Sagt die Nichte? Vielleicht traut sie sich nicht einzugestehen, dass sie als U25

    eine Vollsanktion wegen Pflichtverletzungen kassiert hat.??

    Jedenfalls stimmt hier Einiges nicht und du solltest dir real eine Beratungsstelle suchen.

    Die haben dann die Unterlagen alle vorliegen, die uns hier fehlen.

    Gruß

    Hallo!

    Guter Rat von mir! Trage die Kreditkarte in die Anlage VM wahrheitsgemäß

    ein. Wir reden nämlich keinesfalls aneinander vorbei. Du musst auch

    entsprechende Nachweise, z. B. Kontoauszüge von der Kreditkarte mit

    einreichen. Sonst verzögert sich die Antragsbearbeitung. Folgende Unterlagen

    sind auch mit einzureichen:

    Dazu gehören unter anderem:

    • Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
    • Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
    • Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
    • Einkommens- und Vermögensnachweis
    • Sozialversicherungsausweis

    Bitte weisen Sie sich bei jedem Termin mit Ihrem Personalausweis oder einem alternativen Ausweisdokument aus.

    Arbeitslosengeld II

    Sehr hilfreiches Merkblatt und aufmerksam lesen erpart Ärger.

    Gruß

    Hallo!

    Die Antragsbearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern, manchmal länger.

    Mit dem Sachbearbeiter "nett" sprechen, ob der Antrag eventuell

    schneller bearbeitet werden kann.

    Nächste Woche habe ich einen Termin zur Schuldnerberatung. Die 500 € für meine Kreditkarte könnte ich evtl. über einen Freund (der letzte,der mir was leihen würde) direkt an die Bank über sein Konto bezahlen, damit das KJC nicht noch nachträglich mir vorhandenes (Bar)guthaben anrechnet (Ich hatte auf dem Anmeldeformular nämlich nur 100 € oder so angegeben).

    Dir ist schon klar, dass du falsche Angaben gemacht hast. Der nächste

    § 52 SGB II Automatisierte Datenabgleich fördert das zutage und es

    hat Folgen.

    Kapitel 9
    Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 63 - 63b)

    § 63 Bußgeldvorschriften

    § 63a Datenschutzrechtliche Bußgeldvorschriften

    § 63b Datenschutzrechtliche Strafvorschriften

    Die Kreditkarte muss in der Anlage VM unter:

    3. Konten und Geldanlage

    mit angegeben werden. Falsche Angaben bleiben nicht verborgen.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum! Zunächst sortieren wir hier die Problematik, denn wir haben

    mehrere "Baustellen" im Thema:

    - Grundsicherung im Alter

    - Bedarfsgemeinschaft

    - Kosten der Unterkunft

    - Hilfsbedürftige U25

    Zunächst zur "Grundsicherung im Alter":

    Die Rente beträgt ~500€ ,Witwenrente ~300, weitere Einkünfte soweit mir

    grad bekannt nicht (mehr) zutreffend.

    Antrag auf Grundsicherung ergab eineSumme von ~17€ die er dazubekommt,

    Das läuft offensichtlich störungsfrei!? Dann die Kosten der Unterkunft:

    Die Wohnungsmiete ~78qm beträgt 780€,

    Hier liegt eventuell eine Unangemessenheit bei den Kosten der Unterkunft

    vor. Angemessen wären je nach Region für zwei Personen bis 60 qm.

    Jede Region hat ihre eigenen KDU, die wären beim Amt zu erfragen und

    es könnte auch eine Aufforderung zur Kostensenkung gekommen sein.

    Diese Aussage lässt jedenfalls Solches vermuten:

    Nun bekommt Er Quasi dieWohnungskündigung ins Haus weil sich da was angesammelt

    hat. (auch alles Ok irgendwie...)

    Dazu keinerlei Informationen im Thema, deshalb kann dazu auch nichts geraten

    werden. Es fehlen hier einige sehr wichtige Informationen. Ohne diese Infos

    kann keine Hilfe gegeben werden. Präzise Angaben sind notwendig.

    Nächstes schreiben vom Jobcenter –Abgelehnt weil nicht mitgewirkt und geholfen.

    (Es wurden sämtliche Unterlagen diebenötigt wurden aufgebracht!)

    Welche Unterlagen hat das Jobcenter angefordert? Liest sich auch, als wäre

    die Mitwirkungspflicht irgendwo verletzt worden. Die Enkelin, U25, da gelten

    strengere Regeln. Was ist da passiert? Die Beantwortung wäre wichtig!

    Keine Ahnung ob es wichtig ist, Sieist/war auch sein Pflegekind.

    Pflegekind? Hier wären auch nähere Informationen notwendig, denn die Eltern wären

    noch unterhaltspflichtig.? Setze hier Infos zum Nachlesen ein, falls nicht Alles bekannt

    ist:

    Merkblatt ALG II

    Grundsicherung im Alter - Die wichtigsten Fragen und Antworten

    ;) Wenn möglich, bitte sachlich, denn wir kommen hier mit Polemik nicht weiter.

    Gruß

    Hallo!

    Willkomen im Forum! Zu deinen Fragen Folgendes:

    Oder muss man um ALG1 zu beziehen an einem Stück 12 Monate arbeiten?

    Zu Anwartschaften bei ALG I:

    1. Sie müssen arbeitslos sein. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
    2. Sie müssen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben: mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen).

      Ersatzzeiten werden auch angerechnet, zum Beispiel:
      • Wehrdienst,
      • Mutterschaft und Kindererziehung,
      • Krankengeldbezug,
      • Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst.
    3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

    Welche Schritte wichtig sind, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen möchten, erfahren Sie auf der Seite „So beantragen Sie Arbeitslosengeld“.

    Wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, melden Sie sich bitte arbeitsuchend – spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihrer Beschäftigung. Wenn Sie erst später von Ihrer Entlassung erfahren, melden Sie sich spätestens 3 Tage danach. Das ist wichtig, falls Sie anschließend Arbeitslosengeld beantragen müssen. Wenn Sie keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, melden Sie sich arbeitslos – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.


    dass ich voraussichtlich Ende Dezember meinen Job aufgeben werde, da ich es dort nicht mehr aushalte.

    Wenn du von dir aus Job kündigst, gibt es eine Sperre:

    Alle weiteren Erklärungen hier:

    Merkblatt für Arbeitslose

    Gruß