Beiträge von Grace

    Hallo!

    Weiß sonst keiner Antworten auf meine restlichen Fragen?

    Was sagt das Jobcenter? Mit dem Sachbearbeiter schon gesprochen? Das kann dir leider

    niemand abnehmen.

    Scheck sei lt. Hotline auch schon seit dem 31.10.19 unterwegs - bis heute habe ich nichts erhalten.

    Ist der Scheck inzwischen gekommen? Auch hier gilt, setze dich mi dem Jobcenter in Verbindung

    und frage nach, was los ist.

    Gruß

    Hallo!

    Der Gewinn, wird mir per Schenkung übergeben, wenn zum einen, gewisse Parameter innerhalb meiner Idee konstant laufen, die für meine Selbstständigkeit notwenig sind und zum anderen, wenn keine Abhängigkeit vom Jobcenter besteht.

    Während des ALG II Bezug gibt es keine Schenkung. Alle Einnahmen sind dem

    Jobcenter mitzuteilen. Ansonsten machst du dich strafbar. Man nennt es auch

    Sozialbetrug, wenn du Einnahmen verschweigst.

    In meinen Augen verfügt die Arbeitsvermittlerin über keinerlei Mittel,

    ;) Teste es und lasse uns wissen, wie sich eine Sanktion von 30 % weniger

    Regelsatz anfühlt. Da hier der Verdacht auf Unterschlagung von Einnahmen

    besteht, schließe ich dieses Thema.

    Gruß

    Hallo!

    Einfach beim Jobcenter erneut vorsprechen, denn nur so lassen sich Probleme lösen.

    Dort auch die angemessenen Kosten der Unterkunft in deiner Region für 1 Person

    erfragen.

    Sicher, du kannst dich jetzt wegen der Unterlagen mit dem Jobcenter zanken, wochenlang.

    Aber das bringt doch nichts!

    Gruß

    Hallo!

    Willkomen im Forum!

    Geforderte Unterlagen einreichen, da Unterhaltsvermutung seites des Jobcenters. Die ist

    am Schnellsten durch Einreichen der Unterlagen zu entkräften.

    Ich möchte vollständige und einwandfreie Unterlagen zur verfügung stellen, da ich besseres zu tun habe als mit dem Jobcenter rumzustreiten.

    Einreichen und du hast es erledigt. Die Alternative, du reicht es nicht ein und wartest

    wochenlang auf dein Geld.

    1. Kann ich durch Nachweis der 49 erfolglosen Anfragen eine teurere Wohnung mieten?

    Nein!

    Soll man dem Vermieter den ALG2-Bezug direkt mitteilen?

    Ja, denn der Vermieter fragt nach dem Einkommen wegen den Mietzahlungen

    und lügen bringt nichts.

    Gruß

    Hallo!

    Ich habe im Internet gelesen, dass man theoretisch einfach angeben kann man sei angestellt,

    Nicht alles glauben, was du im Internet liest. Wenn du ein neues Konto eröffnen möchtest,

    suche dir eine Bank und mache wahrheitsgemäße Angaben bei der Kontoeröffnung.

    Alles Andere macht keinen Sinn, denn die Bank ist nicht dumm und kündigt dir das Konto,

    wenn sie dahinter kommt, dass du unwahre Angaben gemacht hast.

    Gruß

    Hallo!

    :-willkommen Im Forum! Es scheint, als bestünde ein großes Informations - Defizit über den Bezug von ALG II.

    Ich hatte geplant die Wohnung meiner Schwester zu übertragen und dann mit ihr einen abschließen indem ich der Mieter bin.

    Das wäre § 263 StGB Sozialbetrug und strafbar, wenn du das tun würdest. Denn du würdest falsche

    Angaben in der Anlage Vermögen machen. ALG II ist eine Sozialleistung und es findet eine

    Bedürftigkeitsprüfung statt.

    (1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
    1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
    2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,

    ALG II Anspruch hat nur, ...

    Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

    • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
    • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
    • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
    • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

    Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

    Außerdem hast du Pflichten alles unternehmen, um deine Hilfsbedürftigkeit schnellstmöglich

    zu beenden. Ich empfehle dir das SGB II gründlich zu lesen.

    Somit koennte ich ohne arbeiten leben und Geld fuer meinr Freizeitgestaltung zur Verfügung haben.

    Sicher nicht, wer ALG II erhält, ist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Bei  

    Weigerung eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, können die ALG II Leistungen gekürzt

    werden. Abschließend noch ein eine Information und gründlich lesen:

    Merkblatt zum Arbeitslosengeld II

    Hier sind auch online alle Formulare:

    Arbeitslosengeld II - Anträge und Veränderungsmitteilung

    Gruß

    Hallo!

    Die Sanktionen wurden nur teilweise für verfassungswidrig erklärt.

    ab sofort dürfen Jobcenter Bundesweit maximal 30 % kürzen, wenn man eine arbeit ablehnt oder Bildungsmaßnahmen vorzeitig beendet oder nicht genug bewirbt oder Termine verstreichen lässt?

    Sie dürfen, nähere Informationen finden sich hier und das Thema wird auch aktualisiert:

    Bundesverfassungsgericht Urteil - Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von ALG II teilweise verfassungswidrig


    Gruß

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von ALG II teilweise verfassungswidrig

    Dieses Thema wird aktualisiert, sobald erste Einschätzungen von Tacheles-Sozialhilfe und

    Anderen vorliegen. Die Sanktionen sind nur teilweise verfassungswidrig.


    Pressestimmen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, was die Sanktionen für teilweise
    verfassungswidrig erklärt hat.

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, inwieweit Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger

    rechtmäßig sind. Harald Thomé vom Verein Tacheles erklärt, warum das Urteil wegweisend

    sein kann.

    Interview von Hans von der Hagen mit Harald Thomé vom Verein Tacheles

    Hartz-IV-Empfängern die Leistung zu kürzen, ist teilweise verfassungswidrig. Ein moderner

    Sozialstaat sollte die Menschen fördern und motivieren, statt sie zu bestrafen.

    Ein Kommentar von Tina Groll

    Die Verfassungsrichter haben entschieden: Ja, der Staat darf Hartz-IV-Empfänger zu

    Erwerbsarbeit oder Schulungen zwingen - aber dabei nicht über die Stränge schlagen.

    Was heißt das konkret?

    Reaktionen aus der Bundesregierung nach dem Urteil:

    Dem Spruch der Richter sollen schnell Taten folgen: Arbeitsminister Hubertus Heil begrüßt

    das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger. Aus

    der Wirtschaft gibt es dagegen Kritik.

    Hallo!

    :-willkommen im Forum! Schauen wir uns die gesetzliche Regelung an:

    ich hab ab dem 1.9.2020 ne Ausbildung. Bekomme im Moment harz 4 und habe einen 450€ job.

    Im Grundsatz ist jeder Leistungsberechtigte verpflichet Alles zu unternehmen, um seine Hilfsbedürftigkeit

    zu vermindern.

    Bei U25 gelten verschärfte Regelungen:

    Leistungsempfänger unter 25 Jahren unterliegen verschärften Sanktionsandrohungen, wenn sie gegen ihre Verhaltenspflichten (etwa zum Arbeitsantritt) verstoßen. Schon bei einmaliger Pflichtverletzung entfällt für die Dauer von drei Monaten der Bezug der Regelleistungen. Der Leistungsträger übernimmt in dieser Zeit nur die Kosten für Unterkunft und Heizung, die aber unmittelbar an den Vermieter ausgezahlt werden (§ 31 Abs. 3 S.3 SGB II). Der Zeitraum von drei Monaten kann allerdings auf sechs Wochen verkürzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Zudem besteht auch bei Leistungsempfängern unter 25 Jahren grundsätzlich die Möglichkeit, ergänzende Sach- oder geldwerte Leistungen zu erbringen.

    Kommt es zu einer weiteren Verletzung von Verhaltenspflichten, werden die ALG II-Bezüge komplett gestrichen, so dass auch die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr getragen werden (§ 31a Abs. 1 S. 3 SGB II). Der Leistungsträger kann hiervon jedoch absehen, wenn der ALG II-Bezieher sich nachträglich bereit erklärt, seine Pflichten zu erfüllen.

    Dagegen bleibt die erstmalige Verletzung von Meldepflichten bei ALG II-Empfängern unter 25 Jahren folgenlos. Erst bei wiederholter Pflichtverletzung kommt es zu Sanktionen. Wie in den sonstigen Fällen werden die Regelbezüge mit jeder begangenen Pflichtwidrigkeit jeweils in Schritten von 10% gekürzt.

    Es wurde auch eine Eingliederungsverbarung abgeschlossen, deren Inhalt hier unbekannt ist.

    Es geht um folgendes: ich hab ab dem 1.9.2020 ne Ausbildung. Bekomme im Moment harz 4 und habe einen 450€ job.


    Das würde ich gern so weiter machen. Ich mein ich arbeite noch früh genug 40h die Woche und würde echt gern noch n Jahr den Ball flach halten.

    Das ist nicht akzeptabel, wenn es durch Erhhung der Stundenzahl möglich ist die Hilfsbedürftigkeit

    zu vermindern, muss der etwaigen Aufforderung des Jobcenter nachgekommen werden.

    Bei den bewerbungsgesprächen einfach zu spät kommen und ihnen dann n gehaltswunsch von 14€/h auftischen? Kann man mir deshalb die Leistungen kürzen? Weil ich ne gehaltsvorstellung habe?

    Gibt es nicht so was wie vertragsfreiheit? Oder freie vertragswahl?

    Das wären Pflichtverletzungen und würden als Verhinderung zur Aufnahme einer Tätigkeit gewertet

    Was wiederum Sanktionen nach sich zieht. Ein Jahr bis zur Aufnahme einer Ausbildung ist zu lang.

    Bis dahin muss einer anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden, oder eher mit der Ausbildung

    beginnen.

    Nebenbei angemerkt, es gibt in diesem Forum keine Hilfestellung, wie man die gesetzliche Regelung

    umgeht.

    Gruß

    Urteilsverkündung in Sachen „Sanktionen im SGB II“ am Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr 

    Kein grundsätzlich höherer Unterkunftsbedarf des umgangsberechtigten Elternteils

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    „Wir brauchen den aktuellen AlG I – Bescheid / Ablehnungsbescheid in Kopie. Gemäß § 12 a SGB II ist diese Leistung als vorrangige soziale Leistung zu beantragen. Eine Entscheidung über diese Leistung ist notwendig.“

    Richtig, ist notwendig und der normale Rechtsweg. ALG I ist zu beantragen! Mit dem

    ALG I - Ablehnungsbescheid dann der ALG II Antrag zustellen.

    Gruß

    Hallo!

    Maximal angemessen ist eine Bruttowarmmiete in Höhe von 745,20 Euro. Heiz- und Nebenkosten

    werden durch die Pauschale abgedeckt. Bei einem Pauschalbetrag werden keine weiteren

    Abrechnungen übernommen.

    Genau diese eventuelle Abrechnung wird das Jobcenter in diesem Fall nicht übernehmen.

    Die Möglichkeit der Abrechnung mittels einer Nebenkostenpauschale gilt allerdings nicht für alle umlagefähigen Nebenkosten: Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der HeizkostenV nämlich zu mindestens 50 % nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Fehlt daher eine gesonderte Heizkostenabrechnung kann der Mieter die Nebenkosten gemäß § 12 HeizkostenV kürzen.

    Ausnahmsweise nicht betroffen von diesen Regelungen, sind

    • Vermietungen in Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung oder
    • Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt.

    In diesen Konstellationen findet die Heizkostenverordnung keine Anwendung, § 2 HeizkostenV.

    Mein Rat, von diesem merkwürdigen Mietvertrag Abstand nehmen und andere Wohnung suchen.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Oder wird erwartet, dass meine Partnerin (die nur 30 Stunden arbeitet und ein Kind hat) Kosten (außer ihrer Hälfte der Miete) für mich, übernimmt?

    Wie hoch ist der Verdienst der Freundin? Bekommt sie ALG II Aufstockung?

    ALG2 Regelsatz in voller Höhe habe, wenn ich mit meiner berufstätigen Partnerin (wir sind nicht verheiratet) in einer Bedarfsgemeinschaft, lebe.

    Nein, kein ALG II in voller Höhe. Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft:

    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

    ....................

    3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

    Regelbedarfsstufe 2 - 382 Euro, Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.

    Da Angaben zur Freundin, Höhe des Verdienst, ob ALG II Aufstockung fehlen, sind konkretere

    Aussagen nicht möglich. Da wären konkrete Angaben notwendig, um die Situation genauer

    zu beurteilen.

    Gruß

    Hallo!

    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

    Du kannst aber offensichtlich vom überschüssigen Vermögen leben. Wurde durch das Jobcenter

    amtlich festgestellt. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu:

    Arbeitslosengeld II bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.

    Vermögen, was das Schonvermögen überschreitet, muss für den Lebensunterhalt verwendet

    werden, bevor ALG II Anspruch besteht.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Nach Aussage meiner Bearbeiterin hätte ich zu viel Vermögen und dieses darf ich nicht gegen den ausgereizten Dispositionskredit auf meinem Girokonto aufrechnen ( Vermögen abzüglich Dispo und ich wäre innerhalb meines Schonvermögens).

    Die Aussage der Sachbearbeiterin ist korrekt. Schulden interessieren das Jobcenter nicht.

    Es wäre eine vorzeitige Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit, wenn das Girokonto ausgeglichen

    würde. Du musst das Geld für deinen Lebensunterhalt verwenden. Da kann dir auch kein

    Anwalt helfen.

    Gruß

    Anlage EKS zum Einkommen Selbständiger - Formular zur Erklärung

    von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

    Anlage EKS zum Einkommen Selbständiger

    Hinweise für Selbständige zur Anlage EKS