Nach fast 15 Jahren Sanktionspraxis und Sanktionen in Höhe von fast
einer Million Sanktionen
jährlich und Milliarden nicht gezahlter
Existenzsicherungsleistungen wird nun endlich das
Sanktionsregime
verfassungsgerichtlich beurteilt.
Am 5. Nov. 2019 wird das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zur Zulässigkeit der
Hartz
IV-Sanktionen verkünden. Es geht dabei um die Frage, ob SGB
II-Sanktionen gegen das Menschenwürdeprinzip verstoßen oder halt nicht.
Bisher hat das BVerfG in zwei Urteilen
herausgearbeitet, dass „das
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums
aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des
Art.
20 Abs. 1 GG jedem Hilfebedürftigen die materiellen Voraussetzungen für
seine physische
Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen
Leben als unerlässlich
zusichert ein unverfügbares Recht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums darstellt“ (Urt. v. 09.02.2010, Az. 1
BvL 1/09).
Im Jahr 2014 hat das BVerfG entschieden, dass die
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem
Grundgesetz "derzeit noch vereinbar" sind
(Beschl. v. 23.07.2014 – 1 BvL
10/12).
Demnach müsste das BVerfG am 5. Nov. zu dem Ergebnis
kommen, dass die Menschenwürde
absolut, unverfügbar und keiner Abwägung
zugänglich ist.
Die Sanktionen im SGB II stellen gravierende
Verstöße gegen die Menschenrechte dar und
sind nicht dazu geeignet, eine
dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Sie führen
vielmehr zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und immer weiterer Entfernung
vom
Arbeitsmarkt. Daher gehören die SGB II - Sanktionen nach Ansicht
von Tacheles und diverser
Wohl- und Sozialverbände sowie dem DGB
abgeschafft und auf den Müllhaufen der Geschichte!
Der Verein Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als
sachverständiger Dritter in dem
Sanktionsverfahren bestimmt worden und
hatte sich mit einer umfassenden juristischen
Stellungnahme vehement
gegen Sanktionen ausgesprochen. Ebenfalls haben sich die
Wohlfahrts- und
Sozialverbände, der DGB und der Deutsche Anwaltsverein deutlich gegen
die bisherige Sanktionspraxis positioniert. In Vorbereitung der
Verhandlung im Jan. 2019
hatte Tacheles eine Onlineumfrage zu den Folgen
und Wirkungen der Hartz IV – Sanktionen
getätigt. An dieser hatten sich
über 21.000 Menschen beteiligt. Damit konnten dem
Verfassungsgericht
dezidiert die Folgen und Wirkungen der Hartz IV- Sanktionen aufgezeigt
werden.
Daneben hatten wir den Teilnehmenden die Möglichkeit
gegeben dem Verfassungsgericht ihre
Erfahrungen und Position mit den
Sanktionen direkt dem BVerfG mitteilen zu können. Von
dieser Möglichkeit
haben über 6.000 Menschen Gebrauch gemacht. Diese Rückmeldungen
sind
berührend, aber auch erschreckend, da sie die Wirkung, die Verzweiflung
der Betroffenen
authentisch wiedergeben. Somit haben wir den Menschen
die Möglichkeit geboten, sich
unmittelbar mit ihren Anliegen an das
oberste deutsche Gericht wenden zu können.
Es ist zu
erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die SGB II – Sanktionen
deutlich beschränken
wird. Insofern wird das Urteil vom 5. Nov. für die
Lebenssituation von fast 6 Mio. Menschen im
Hartz IV-Bezug eine
erhebliche Relevanz haben, genauso aber auch, kann die Drohung mit der
Existenzvernichtung durch die SGB II- Sanktionen weiter dazu genutzt
werden Arbeitende in den
Niedriglohn und prekäre Beschäftigung zu
drängen.
Mehr dazu und die Stellungnahmen und Befragungsergebnisse