Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Willkommen im Forum!
, aber ich hatte den Fall dem Sozialgericht geschildert und mir wurde nach 4 Monaten nahegelegt, alles fallen zu lassen.
Da hier ein Sozialgericht mit befasst war, schließe ich das Thema. Bitte einen Beratungsschein holen
und real Anwalt konsultieren. Danke für das Verständnis!
Gruß
Hallo!
Gerne erneut, scheint nicht anzukommen!
Wie soll hier ein Forum ohne nähere Angaben und Unterlagen beurteilen,
ob die Höhe der Anrechnung korrekt ist. Du kannst das auch selbst
mit einen ALG II Rechner überprüfen. Gibt alle deine Daten ein!
Auch hier erneut:
ob es richtig ist, daß ich 10 % vom Regelsatz zurückzahlen muß, obwohl ich nur 250 Euro Aufstockung bekomme.
Kann nichts zu geäußert werden, weil Angaben fehlen. Wir bewegen uns im Kreis
und solten hier keine Angaben mehr kommen, kann das Thema als ausreichend
beantwortet angesehen werden.
Gruß
Hallo!
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Hallo!
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Das Jobcenter behält 10 % des REGELBEDARFS ein, also ca. 42,00 Euro, obwohl ich nur 250 Euro Aufstockung vom Amt erhalten. Das kann doch nicht richtig sein, oder?
Warum sollte das nicht stimmen? Die Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab,
die hier alle fehlen. Es kann keine Aussage zur richtigen Berechnung getroffen werden.
Gruß
Hallo!
Diese Unterkunftskosten berechnen sie aus der Miete und den Betriebskosten meiner Eltern (Auch Hartz 4 Empfänger) .
Deine Eltern sind nach deinen Angaben ALG II Leistungsberechtigte. Deshalb gilt für deine Eltern,
was für dich gilt. Da deine Unterkunftskosten aus den KDU der Eltern berechnet werden.
Die haben selbst keine Ahnung was jetzt gemacht werden muss
Deine Eltern haben unaufgefordert und zeitnah die Betriebskostenabrechnung dem
Jobcenter einzureichen, sobald sie diese vom Vermieter erhalten. Das gehört mit
zu den Mitwirkungspflichten und das sollte deinen Eltern eigentlich im ALG II Bezug
bekannt sein. Deshalb Folgendes und gibt das bitte an die Eltern weiter:
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Werden die Jahresabrechnungen Betriebskosten/Heizkosten nicht zeitnah eingereicht, verstoßen die Eltern
gegen ihre Mitwirkungspflichten und du auch, wenn du der Aufforderung es Jobcenters nicht nachkommst.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
BAB ist gegenüber dem ALG II vorrangig und das BAB wird als normales Einkommen angerechnet.
ALG II für Auszubildende schließt sich aus, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen
und somit nicht vermittelbar sind.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Soll ich besser nicht erwaehnen das ich in Vollzeit arbeite? Ich befuerchte das Amt ist ueberfordert mit so einem Fall.
Falls du das bei Antragstellung machst, sehr wohl. Du wirst die Selbstständigkeit und
das Starup angeben müssen. Sonst machst du dich strafbar. Zumal du auch lückenlose
Kontoauszüge von 6 Monaten vorlegen muss, Anlage VM und EKS ausfüllen. Der
Arbeitsvertrag muss ebenfalls vorgelegt werden bei Antragstellung.
der erzielte Verdienst aber nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sicherzustellen."
Spätestens hier ist das Startup anzugeben und deine Erklärungen, siehe Eingangs-Thema,
lassen viele Fragen offen. Wovon hast du bis jetzt gelebt? Wie hoch war dein Einkommen?
Du musst alles lückenlos nachweisen. Übrigens wird man dir die Fragen beim Jobcenter
auch stellen. ALG II ist eine Sozialleistung und wird nur bei wirklicher Bedürftigkeit gezahlt.
Gerade beim Erstantrag findet eine gründliche Bedürftigkeitsprüfung statt.
Ich bin Geschaeftsfuehrer (CEO) eines Startups in London (ich habe 30 Angestellte), wohne aber noch in Deutschland (ich arbeite im Homeoffice).
Hier steht eventuell noch eine Insolvenzverschleppung zur Debatte.?? Du solltest deine Angestellten
zügig davon unterrichten, dass du pleite bist. Denn von ALG II kannst du sie nicht mehr bezahlen.
Ansonsten rate ich zur realen Beratung für Existenzgründer. Suche schnellstmöglich real eine
Beratungsstelle auf. Das Wichtigste zur Insolvenzverschleppung Du hast mehrere Baustellen und
das kann/darf dieses Forum nicht leisten!
Gruß
Hallo!
Diese Unterkunftskosten berechnen sie aus der Miete und den Betriebskosten meiner Eltern (Auch Hartz 4 Empfänger)
Das ist doch bei der Lage kein Problem.
Sprich mit deinen Eltern, zeige ihnen die Aufforderung
zur Mitwirkung und dann die Abrechnung zum Jobcenter. Sollte innerhalb einer Familie kein
Problem sein.
Gruß
Hallo!
Diese Unterkunftskosten berechnen sie aus der Miete und den Betriebskosten meiner Eltern (Auch Hartz 4 Empfänger)
Hinweis dazu und bitte beachten:
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Deshalb sind alle Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen dem Jobcenter ohne
Zeitverzögerung einzureichen.
Was ich aber fraglich finde, warum möchte das Amt von mir eine Betriebskostenabrechnung 2018 haben, wenn ich erst seit März diesen Jahres Leistung beziehe.
Das spielt überhaupt keine Rolle, Betriebskostenabrechnung einreichen. Du bist
verpflichtet dazu, weil sie zu den Kosten der Unterkunft gehören und die zahlt
das Jobcenter. Eine Gutschrift würde deine KDU anteilig um den Betrag vermindern.
Gruß
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
- Urteil Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 30.10.2019 Az. 6 C 10.18
Alles anzeigenDie Absolventin eines Zweitstudiums, die keine Berufsausbildungsförderung und deshalb auch keine anderen
Sozialleistungen erhält, ist von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags wegen eines besonderen Härtefalls zu
befreien, wenn ihr nach Abzug der Wohnkosten ein Einkommen zur Verfügung steht, das in seiner Höhe mit
demjenigen Einkommen der Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII vergleichbar ist, und kein
verwertbares Vermögen vorhanden ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. ..........
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)
Stellungnahme von Tacheles-Sozialhilfe zum Urteil:
Wir fassen mit diesem Papier die relevanten unmittelbaren zu beachtenden Folgen und Ergebnisse, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen vom 05. Novem-ber 2019 - 1 BvL 7/16 ergeben, zusammen. Das Urteil kann auf der Webseite des BVerfG herunter-geladen werden.
Die Entscheidung des BVerfG hat Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 i.V.m § 13 Nr. 11 BverfGG). Die Entschei-dungsformel ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. [Die Veröffentlichung steht aber noch aus.]
Die Entscheidungsformel lautet: .......
Hallo!
wohne aber noch in Deutschland (ich arbeite im Homeoffice).
Erklärungsbedürftig, was bitte heißt das ganz präzise?
Bist du deutscher Staatsangehöriger mit deutschem Pass?
Soll ich besser nicht erwaehnen das ich in Vollzeit arbeite? Ich befuerchte das Amt ist ueberfordert mit so einem Fall.
Das wäre Sozialbetrug! Dazu hat das SGB II eine ganz konkrete Aussage.
Straf- und Bußgeldvorschriften § 63 SGB II - § 63b SGB II und § 64 SGB II
Wenn es ganz hart kommt, hätten wir noch § 263 StGB - Betrug
Dann der Datenabgleich § 50 SGB II - § 52a SGB II
Kommen wir zu den Anspruchvoraussetzungen von ALG II. Merkblatt für Arbeitslose ALG II
Arbeitsfähigkeit, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, jede zumutbare Arbeit abnehmen,
Ortsanwesenheit (jede Abwesenheit muss vom Jobcenter genehmigt werden), sind
Grundvorausetzungen für den ALG II Bezug. Bei Antragstellung sind Dokumente notwendig.
Dazu gehören unter anderem:
- Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
- Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
- Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
- Einkommens- und Vermögensnachweis
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Das Einkommen meiner Tochter war insgesamt immer nur geringfügig unter ihrem Bedarf, so etwa 30 Euro, sodass es im Wesentlichen bei der Berechnung nur um mich ging.
(Das JC rechnet allerdings auch so, als ob meine Tochter genau die Hälfte der Unterkunftskosten tragen würde, die ich ihr natürlich nicht in der Höhe abknöpfe. Sie ist ja immer noch mein Kind und nicht irgendein Mitbewohner),
Völlig korrekte Vorgehensweise, Tochter hat ihren Anteil an den KDU zu tragen. Wenn du
dir von ihr ihren Anteil an den KDU nicht geben lässt, ist das dein Problem und du musst
die KDU alleine bezahlen. Wenn sie selbst eine Wohnung hätte, müsste sie auch die Miete
bezahlen.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Konkrete, reale Probleme gibt es mit dem Jobcenter bei dir im Moment
nicht. Es sind keine erkennbar! Weil es eventuell irgendwann in naher Zukunft, oder auch nicht
einen Antrag geben wird. Ich bitte um Verständnis, dass dieses Forum nur bei akuten
Problemen hilft und nicht bei irgendwelchen, irgendwann, vielleicht, entstehenden Problemen.
Es gibt hier schon Informationen dazu:
Das Thema wird noch aktualisiert! Als Information vorab auch das Merkblatt:
Merkblatt für Arbeitslose ALG II
Dann gibt es hier schon ein Thema:
Bundesverfassungsgericht Urteil zu Sanktionen und Fragen
DiesesThema werde ich schließen und bei konkreten Problemen kannst du dich
gerne wieder melden.
Gruß
Hallo!
Rechtsgrundlage ist:
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;
Das Jobcenter würde auch eine Nachzahlung bei den Betriebskosten übernehmen. Folglich ist eine
Gutschrift umgehend dem Jobcenter anzugeben.
Gruß
Hallo!
vielen Dank für die schnelle Antwort und deine Hilfe. Ich werde mich drum kümmern.
Ja, solltest du, denn Rechtsgrundlage ist ....
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen,
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Da hier schon ein SG tätig war, hole dir doch bitte erneut
einen Beratungsschein bei Gericht und lasse dich real beraten.
Mein größtes Problem ist derzeit, dass ich inzwischen vor dieser ganzen behördlichen Papierflut vollkommen überfordert bin.
Sollte das zutreffend sein, ein Grund mehr, sich real schnellsmöglich an eine Beratungsstelle
zu wenden. Was hier erwartet wird, kann ein Forum nicht leisten. Wende dich bitte real
an eine Beratungsstelle! Thema geschlossen!
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Anfang des Monats habe ich eine Bargeldeinzahlung über circa 370€ getätigt. Ich hatte Anfang des Jahres einem Freund Geld geliehen (dafür mein Konto überzogen) und er hatte es mir in bar dann letzten Monat zurückgezahlt. Im Nachhinein wohl nicht besonders schlau, aber ich hatte mir nichts schlimmes dabei gedacht.
Das wird sich ja anhand der Kontoauszüge nachweisen lassen - Abhebung 370 Euro - wieder
Einzahlung 370 Euro. In jedem Fall sollte es nachweisbar sein, sonst Einkommen Anrechnung.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
das mit ALG2 seit der Hälfte meiner Ausbildung
Miete gehört zun den Kosten der Unterkunft. Ob eine Gutschrift, oder eine Nachzahlung,
beides ist dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.
Gruß