Hallo!
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Gruß
Beiträge von Grace
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Hallo!
Danke.
Lieber unterstütze ich meine Eltern mit 300€, anstatt mir eine Wohnung zu holen, wo 500€ vom Amt bezahlt werden...Da man hier durchaus eine Haushaltsgemeinschaft vermuten kann, wird es eine
gründliche Überprüfung geben. Dazu erneut @bass386 :
Gezahlt wird maximal die angemessene Miete und diese ist vor Ort zu erfragen.
ALG II soll auch nicht dazu dienen, Familienmitglieder finanziell zu unterstützen.
Bedeutet, 300 Euro sind für deine Region eventuell nicht angemessen und es wird eine
Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern vermutet. ALG II wird nur bei Bedürftigkeit gezahlt.
Deshalb findet eine Bedürftigkeitprüfung statt.
Es sind alle Tatsachen wahrheitsgemäß anzugeben, die für die Leistungsgewährung relevant
sind und alle Dokumente vorzulegen, die das belegen.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Hinweis auf:
Das Erstellen des ersten Hilfe-Themas nach Registrierung - Allgemeiner Hinweis an unsere neuen Benutzer
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Besteht die Möglichkeit ein Darlehen beim Amt zu beantragen,
Nein! Jobcenter zahlt für private Schulden nicht:
Schulden müssen Sie selbst zurückzahlen. Das Jobcenter vergibt keine Darlehen für private Schulden.
Aufgrund deine prekären Situation einige Informationen und du solltest umgehend
eine Schuldnerberatung aufsuchen.
Schuldnerberatungsstellen in Deutschland im Überblick
Broschüre zum Thema Überschuldung
Privatinsolvenz – Der gerichtliche Weg aus der Schuldenfalle
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten. Nebenbei angemerkt,
dringend ist hier im Forum Alles und Hinweis auf Folgendes:
Überschriften der Beiträge benötigen Aussagekraft
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum!
ein neuen Termin mit der Rechtsbelehrung
Genau diese Rechtsfolgenbelehrung hätte ich mir gerne angeschaut. Sie könnte durch
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019 verfassungswidrig
sein. Lade sie doch bitte, wenn möglich, ausreichend anonymisiert als PDF über
Dateianhänge des Forums hoch.
Tacheles e.V.: Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen
Die Sanktionen müssen sich mittlerweile auf fast 50-70%
Zu hoch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
wusste nicht das wir dazu verpflichtete sind diese zu Melden.
Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe. Unerlaubte Ortsabwesnheit:
Ortsabwesenheit und Erreichbarkeits-Anordnung SGB II und SGB III - Zufassung der Informationen
Aber nach Lage der Dinge bin ich fast geneigt eine Rechtsberatung zu empfehlen. Hole
dir bei Gericht einen Beratungsschein. Suche einen Rechtsanwalt für Sozialrecht auf.
Die Lage ist nach dem Urteil kompliziert geworden und welche Anweisungen nun
letztendlich von der BA kommen wird eine Wundertüte.
Gruß
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Hallo!
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Hallo!
Ist doch eigentlich ganz einfach:
Ich regel das mit meinem Sachbearbeiter immer per Email, was vorher geklappt hat. Habe mein Gehalt im Anhang nachgewiesen. Eine Antwort per Email oder Post gab aber wie gesagt noch nicht. Davor hat mein Sachbearbeiter recht flott auf meine Email geantwortet, weshalb ich nicht von technischen Schwierigkeiten ausgehe. Habe später nocheinmal eine Einmalzahlung nachgewiesen und auch dann keine Antwort bekommen.
Kopie des Einkommens fertigen und es diesmal nachweisbar beim Jobcenter abgeben
Lasse dir die Abgabe der Unterlagen quittieren, dann hast du deine Mitwirkungspflichten
erfüllt.
Gruß
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Hallo!
Lies bitte den Link und suche real mit der EGV eine Beratungsstelle auf, zeitnah.
Nicht unterschreiben die EGV!
Gruß
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Hallo!
Du hast eine verfassungswidrige Rechtsfolgenbelehrung und darfst das auf keinen Fall
unterschreiben. Schaue dir das hier ganz genau an:
Tacheles e.V.: Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen
Allgemeiner Hinweis an unsere Benutzer, auf die Rechtsfolgenbelehrung
achten, sofern ihr eine bekommt, sie könnte verfassungswidrig sein!
Gruß
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Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antorten.Gruß
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Hallo!
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Hallo!
Wir müssen uns vor 08:00 Uhr im Beisein eines Angestellten in einer Liste eintragen. Dieser Eintrag wird nochmals kontrolliert. Ebenso funktioniert das Austragen.
Ein alltäglicher, normaler Vorgang im Arbeitsleben! Firmen haben Personalzeiterfassungsgeräte,
die so etwas erledigen für die Arbeitgeber und es ist Pflicht sie zu nutzen.
Wir sind permanent durch Kameras überwacht, es gibt keine toten Winkel, und diese werden auch gegen uns eingesetzt (neulich wurde einer auf Grund solcher Aufnahmen entlassen).
Der Datenschutz verbietet Videoüberwachung nicht grundsätzlich. Sie ist im Rahmen erlaubt
und Arbeitgeber entscheiden, ob und wie sie eingesetzt werden. Die Kameraüberwachung ist
per Gesetz nur in Sanitär- und Umkleideräumen untersagt. Hier überwiegen die schutzwürdigen
Interessen der Betroffenen dem möglichen Schutzbedürfnis der Arbeitgeber.
Wir müssen ein PC-Programm starten, auf dem wir uns einloggen. Wir müssen Skype starten, damit wir für die Mitarbeiter ständig zu sehen sind. Noch dazu erscheint jede Stunde auf dem Monitor ein Zahlencode, den wir eingeben müssen. Und ab und an kommen Mitarbeiter in den Raum, und überprüfen die Anwesenheit.
Das ist dann wohl der Tatsache geschuldet, dass Teilnehmer nach der Eintragen
in die Anwesenheitsliste einfach verschwunden sind. Da Anwesenheispflicht bei
solchen Maßnahmen besteht, hat man Vorkehrungen getroffen die das verhindern.
Im normalen Berufsleben würde der Arbeitnehmer bei unerlaubten Entfernen vom
Arbeitsplatz gekündigt. Selbst beim Gang in die Kantine muss man ausstempeln
und nach der Pause wieder einstempeln, sobald man seinen Arbeitsplatz verlässt.
Ein ganz normaler Vorgang!
ich bin ein 50 jähriger Mann, der schon viel in seinem Leben gearbeitet hat.
Dann solltest du dich mit der modernen Kommunikation vertraut machen.Hier ist ein Defizit erkennbar, was du unbedingt beseitigen solltest, wenn du
nach deiner Umschulung erneut ins Berufsleben einsteigst.
Gruß
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Hallo!
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