Beiträge von Grace
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Hallo!
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Themen zusammengefügt! Bitte das Thema weiterführen, damit die Zusammenhänge
nicht verlorengehen. Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß -
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hallo!
Themen zuammengefügt, denn sie haben fast identischen Inhalt.
Die Kosten der Wohnung lagen damals bereits über dem angemessenen Wert. Darauf wurde ich hingewiesen und es wurde auch nur der reduzierte/angemessene Betrag übernommen.
Also trotz Hinweis der Behörde erneut unangemessene Kosten der Unterkunft.
Das Jobcenter beruft sich jedoch darauf, dass dies nicht für mich gelte, da ich schon im September 2017 per Bescheid auf die Folgen von Anmietung unangemessenen Wohnraums aufmerksam gemacht worden wäre.
Das Jobcenter handelt korrekt. Wenn trotz Hinweis erneut eine
Wohnung mit unangemessenen KDU angemietet wird, dann
ist das so.
Gruß
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Hallo!
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Es ist unnötig darüber länger nachzudenken. Abschließend
der generelle Hinweis erneut:
Fakt ist, dass die Möbel vorher gekauft wurden. Alles was vorher
gekauft wird, erstattet das Jobcenter nicht mehr. Dazu entfiel
durch Arbeitsaufnahme die Hilfsbedürftigkeit.
Erledigt und Thema ausreichend beantwortet.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum!
ging davon aus das diese auch direkt mit der Überweisung der Agentur für Arbeit verrechnet werden.
Falsch, der ALG I Bescheid ist dem Jobcenter bei ALG II Antragstellung
vorzulegen.
Am 02.10 habe ich dann direkt nach Erhalt des AlG1 Bescheides diesen bei der xxxxxx eingereicht (leider vergessen mir dies bestätigen zu lassen).
Das ist sehr schlecht, weil kein Nachweis über Einreichen des
ALG I Bescheid. Nur Schriftliches auch rechtssicher, in Zukunft
immer daran denken.
Dort werde ich aufgefordert die beigefügten Anlagen auszufüllen um die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu prüfen. Quasi soll ich mich abermals "Nackt machen" Kontoauszüge beifügen, sowie den Mietvertrag,
Das ist der normale Weg um Ratenzahlung prüfen zu können.
und zudem auch Auskünfte über die Verdienste meiner Lebensgefährtin mitteilen,
Hier ist der Zusammenhang nicht klar und Fragen.
1. Bekommt die Lebensgefährtin ebenfalls ALG II (Aufstockung)?
2. Werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft geführt?
Gruß
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Hallo!
Danke vielmals für Antworten! Ihr habt mir auch geholfen

Hoffe, du hattest nicht auch vor die Erstausstattung schon
vorher anzuschaffen und dann erst den Antrag zu stellen.

Sollte das mit diesem Thema verhindert worden sein,
höchst erfreulich.
Gruß
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Hallo!
Es steht dir doch frei die EGV zu verhandeln. Warum hast du das
nicht gemacht? Es hat den Anschein, als läge dir nur daran alles
zu blockieren, auf Dauer keine Lösung.
nur meine Datenschutzrechte gegenüber beliebige unqualifizierte Personen zu schützen!
Gerne erneut:
steht es dir frei den verschlossenen Umschlag mit dem Gesundheitsfragebogen
direkt beim ärztlichen Dienst an der Theke abzugehen.
Lasse dir die Adresse geben und dann bringst du ihn dahin.
Aus der EGV lässt du dieses Passus dann streichen und gut
ist das.
Gruß
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Hallo!
Es soll neben der Leistungsfähigkeit auch geprüft werden, ob
die REHA-Eigenschaften weiterhin vorliegen. Was die
Schweigeplichtentbindung angeht, steht es dir frei den
verschlossenen Umschlag mit dem Gesundheitsfragebogen
direkt beim ärztlichen Dienst an der Theke abzugehen.
Gegen die Untersuchung selbst kannst du dich nicht wehren.
Zumal deine Situation wohl auch nicht gerade rosig ist.
Gruß
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Hallo!
Das Thema ist ausreichend beantwortet.
Gruß
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Hallo!
Die EGV ist nicht rechtswidrig, sondern eher das Gegenteil.
Du solltest dem nachkommen, sonst riskierst du die vorübergehende
Einstellung der Leistung. Denn genau deine Arbeitsfähigkeit soll
überprüft werden.
Gruß
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Hallo!
Jetzt bitte die anonymisierte EGV als PDF über Dateianhänge
des Forum hochladen. Möchte mir diese EGV ansehen, danke!Gruß
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Hallo!
OK und wie kann dir jetzt das Forum helfen? Das ist durch deine
ellenlangen Beiträge leider nicht erkennbar. Was genau ist dein
Problem und ich verweise auf Folgendes:
Das Erstellen des ersten Hilfe-Themas nach Registrierung - Allgemeiner Hinweis an unsere neuen Benutzer
Zusätzlicher Hinweis:
Hochladen von Dokumenten für Hilfestellung bitte als PDF
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum!
Sie sagte mir dass wenn ich die EGV und den Gesundheitsfragebogen nicht bis zum 13.12 einreiche, dass mein Antrag einfach abgelehnt sein würde
Offensichtlich bestehen Zweifel an deiner Arbeitsfähigkeit, deshalb
möchte der Sachbearbeiter den ärztlichen Dienst einschalten. Das
ist korrekte Vorgehensweise. Was es allerdings mit dieser EGV auf
sich hat, ist nicht ganz einzuordnen.
Bitte mal die EGV ausreichend anonymisiert als PDF über die
Dateianhänge des Forum hochladen. So kann nicht beurteilt werdn,
ob diese EGV rechtswidrig ist.
da ich eine konkrete 'Kann-Leistung' von den Behörden brauche, ohne auf meine Rechte Freiwillig zu verzichten
Hier ist sind wohl Informationen notwendig und bitte im eigenen Interesse
sehr gründlich lesen: Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Du scheinst eventuell deine Lage nicht einordnen zu können. Dabei hilft
dir das Merkblatt.
Gruß
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Hallo!
Wie ist das wenn ich bereits über 30 Jahre alt bin, fällt das trotzdem an?
Konoauszüge müssen bei jedem Antrag eingereicht werden.
Das Jobcenter verlangt sie lückenlos. Das Vermögen muss
auch offengelegt werden in der Anlage VM.
Wie ist es nach dem Studium mit KdU?
Was soll damit sein? "Was wäre wenn" ersparen wir uns hier
und beschäftigen uns mit dem jetzigen Zustand.
KDU sehe ich hier jedesfalls nicht und ob ALG II Anspruch besteht,
wird das Jobcenter bei der Bedürftigkeitsprüfung entscheiden.
Gruß
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Hallo!
kann ich den Ortsabwesenheitsantrag erst am Mittwoch während der Sonderöffnungszeiten abgeben.
Dann wäre das auch erledigt und der Rest wurde beantwortet.
Gruß
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Hallo!
Weil ich zum 18.12 gekündigt bin und mich doch erst dann arbeitssuchend melde.
Du hättest das sofort nach Erhalt der Kündigung machen
müssen. Warum hast du das nicht gemacht? Besteht
Anspruch auf ALG I?
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld,
es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Wenn ich am 18. so einen Antrag einreiche, kann ich denn dann tatsächlich damit rechnen, bis zum 23. eine Antwort zu erhalten?
Warum am 18.12. einreichen? Wenn du deinen Termin hast,
spreche mit deinem Sachbearbeiter, oder nimm Kontakt zum
Jobcenter auf. Wird sich ja wohl regeln lassen!
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum!
Allerdings sagt das Jobcenter, das ich davon nur den Freibetrag einbehalten darf. Alles andere wird meiner Frau angerechnet und somit abgezogen.
Korrekt und folgende Information zur Einkommen Anrechnung:
Freibeträge, Kapitel 9.2 im Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Einkommen vermindert die Hilfsbedürftigkeit und somit die Leistung
durch das Jobcenter.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum!
Könnt ihr mir sagen, ob ich während dieser Zeit trotzdem bereits Termine wahrnehmen muss? Also ob ich trotz Krankheit einbestellt werden darf?
Das Bundessozialgericht hatte schon in einem Urteil festestellt, dass
Arbeitsunfähigkeit nicht unbedingt einen Termin beim Jobcenter
ausschließt:
Ich bin nämlich eigentlich ab 23. nicht mehr in der Stadt sondern bei meiner Familie und wollte vermutlich bis 28. dort bleiben.
Bitte Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen!
(4a) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. 2Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird. 3Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei
4Die Zustimmung kann auch erteilt werden, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs kein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird. 5Die Dauer der Abwesenheiten nach Satz 4 soll in der Regel insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr nicht überschreiten.1. Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, 2. Teilnahme an einer Veranstaltung, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt, oder 3. Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Dazu auch folgende Information: Merkblatt Arbeitslosengeld II
Gruß