Beiträge von Grace

    Hallo!

    Ich habe allerdings weder einen Arbeitsvertrag und eine Barquittung, noch die Möglichleit zum Arbeitgeber zu fahren um das Dokument ausfüllen zu lassen, da dieser knapp 300km entfernt sitzt.

    Die Lösung wäre dem Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung per Post zu senden

    und ihn diese ausfüllen zu lassen:

    Arbeitsbescheinigung beim Bezug von Arbeitslosengeld II - Vom Arbeitgeber auszufüllender Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis Download

    Ausfüllhinweise zur Arbeitsbescheinigung

    Allerdings erklärungsbedürftig, warum ein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag und Nachweis über

    Lohnzahlung gerade bei ALG II eingegangen wurde.?? Diese Erklärung wird eventuell das Jobcenter

    auch haben wollen.

    Gruß

    Hallo!

    Es scheint etwas nicht anzukommen, also gerne erneut ..

    "dies ist eine Einladung nach §59 zweites Buch Sozialgesetzbuch (SHB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)"

    Das ist eine Aufforderung = gleich Meldetermin = Pflichten eines Leistungsberechtigten

    im laufenden ALG II Leistungsbezug. Denn der Bewilligungszeit läuft erst ...

    Am 31.1.2020 läuft meine Bewilligung ab.

    Also erneut, dem Termin ist Folge zu leisten, sonst Sanktion und das ohne jeden Zweifel.

    Gerne erneut alle Informationen und bitte lesen:

    ALG II Weiterbewilligungsantrag - Ladung zum Gespräch erhalten und Fragen

    Gruß

    Hallo!

    Ergänzung und Erklärung, da Rechtsgrundlage der Einladung unbekannt:

    Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.

    (1)Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht).Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.

    (2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

    1. Berufsberatung,
    2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
    3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
    4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
    5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

    erfolgen.

    Der Themenersteller mag sich bitte zur Rechtsgrundlage des Schreibens äußern.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Weiterbewilligungsantrag ist von mir am 21.12.2019 gestellt wurden aber bisher noch nicht genehmigt worden.

    Und? Es waren Feiertage, die Bearbeiungszeit kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen,

    je nach Jobcenter auch länger. Die Bewilligung läuft erst am 31.01.2020 ab, deshalb bist du im

    laufenden ALG II Leistungsbezug und hast Pflichten.

    Eben erhielt ich Post vom Jobcenter mit der Aufforderung am 13 Januar mit ausgedruckten Bewerbungsunterlagen und ausgedruckten Lebenslauf zum Besprechung meiner aktuellen beruflichen Situation zu kommen .

    Da hier Angaben zur Rechtsgrundlage fehlen, sieht es nach einem Meldetermin aus.

    Sollte dem so sein, ist dem nachzukommen, da laufender ALG II Leistungsbezug.

    Mal angenommen ich gehe nicht zu diesem Termin kann dies irgendwie negativ für meinen weiterbewilligungsantrag sein?

    Riskierst du eine Sanktion wegen Pflichtverletzung. Bitte gründlich lesen:

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Auch nach neuster Rechtsprechung sind Sanktionen bis 30 % bei Pflichtverletzungen möglich.

    Fachliche Weisungen §§ 31, 31a, 31b SGB II - Stand 03.12.2019 - Bundesagentur für Arbeit

    Fachliche Weisungen § 32 SGB II - Meldeversäumnisse Stand 03.12.2019 - Bundesagentur für Arbeit

    Zur allgemeinen Information!

    Gruß

    Hallo!

    Es wäre gut gewesen Geschriebenes gründlich zu lesen, also gerne erneut:

    (1)Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. 2 Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

    Somit hätte @bass386 recht:

    der Antrag auf den Vorschuss wird abgelehnt werden, da selbst mit Antragsabgabe nicht feststeht, ob du tatsächlich hilfebedürftig bist.

    Direkt bei Antragsabgabe wird Vorschuss-Antrag abgelehnt, weil zunächst geprüft wird,

    ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht. Du kannst allenfalls auf deine Lage hinweisen

    und der Sachbearbeiter entscheidet nach Ermessen, vielleicht.???

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum! Deine Angaben sind unzureichend, um dir zu helfen. Es fehlen

    Angaben zu deiner eigenen Situation.

    Bekommst du ALG II?

    Arbeitest du Vollzeit, oder ALG II Aufstockung?

    Es besteht bei U25 Unterhaltspflicht der Eltern, falls diese leistungsfähig sind. U25 kann auch

    nicht einfach auszoiehen, falls eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II besteht.

    Kindergeld steht den Eltern zu, nicht dem Kind und wird bei ALG II auch den Eltern angerechnet,

    zunächst soweit.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Zum 01.11. habe ich AlG2 beantragt und bewilligt bekommen

    ALG II Bezug seit 01.11 und seitdem gelten Bestimmungen des SGB II. Scheint unbekannt

    zu sein, aber dem ist mit Informationen abzuhelfen.

    Wird das aber mit meinem ALG 2 verrechnet?

    Ja, siehe Einkommen Anrechnung und Zuflussprinzip:

    Zitat von § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

    (1) 1Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. 2Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. 3Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. 4Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. 5Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.

    (2) 1Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. 2Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. 3Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.

    (3) 1Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. 2Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. 3Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. 4Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

    Durch mitwirkubgspflicht etc. muss ich es dem Jobcenter melden, ist klar.

    Um Probleme zu vermeiden sollte die Veränderungsmitteilung umgehend

    erfolgen.

    Kann ich die Rentenversicherung bitten mir das Geld erst im März zu überweisen? Dann bin ich auch raus aus ALG2?

    Überhaupt keine gute Idee ...

    Einkommen dem Jobcenter nicht zu melden bringt nichts, weil der automatisierte Datenabgleich

    das Ganze zutage fördert. Was dann nicht ohne Konsequenzen ist:

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    2. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
    3. entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
    4. entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    5. entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
    6. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
    7. entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt.

    (1a) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 1, 4, 5, 6 und 7 gelten auch in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Satz 2 oder § 44b Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und 7 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.

    Abschließend noch das Merkblatt Arbeitslosengeld II Bitte gründlich lesen, hilft Ärger

    mit dem Jobcenter zu vermeiden. Denn ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit

    gezahlt wird.

    Gruß

    Hallo!

    Doch, es sind zwei ganz unterschiedliche Situationen.

    Nein! Denn die Kosten der Unterkunft wurden auch im Eingangs-Thema nicht gezahlt,

    weil Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Meine Eltern stellen mir diese Wohnung umsonst zur Verfügung und belasten das JC entsprechend damit nicht.

    Jetzt erneut ..

    Meine Eltern haben mir diese Wohnung bis jetzt kostenlos zur Verfügung gestellt, und das ist auch dem JC so bekannt.

    Warum sollte das Jobcenter jetzt KDU zahlen? Versuche das dem Jobcenter

    zu erklären. Vielleicht schaffst du das ja!! ;)

    Gruß

    Hallo!

    Devo283 beantworte doch bitte die Fragen zu der Tochter. Sie sind zu vage und

    Rätselraten hilft hier niemandem, am wenigsten dir selbst.

    Warum wurde die Tochter zum Soialamt verwiesen?

    Was macht die Tochter beruflich, Ausbildung, Schule, was genau?

    Ist die Tochter eventuel schwerbehindert und hat einen Grat der Behinderung?

    Die leistungsabteilung meinte, "vielleicht brauchen sie dann ja nicht mehr soviel Geld von uns".

    Leistung bezieht sie keine, auch kein Bafög etc..

    Erklärungsbedürftig, wer zahlt was für die Tochter, oder bist du damit selbst gemeint?

    Verstehe auch nicht, warum die Tochter zum Sozialamt verwiesen wurde.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Ich lebe mit meiner Partnerin und ihrer Tochter in einer Wohnung.

    Wir sind nicht verheiratet.

    Für ALG II Anspruch nicht relevant, ob ihr verheiratet seid.

    3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

    ..................

    c) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

    Unverheiratet bildet ihr eine Einstehgemeinschaft.

    Meine Lebensgefährtin unterstützt mich zwar momentan, möchte aber nicht mein Versorger sein.

    Womit sich § 7 SGB II bestätigt und das Jobcenter korrekt die Bedürftigkeit ermittelt.

    Daraufhin wollten sie von mir und meiner Partnerin die letzten Abrechnungen, Mietvertrag usw haben.

    Was ich auch voll und ganz nachvollziehen kann.

    Dokumente sind mit deinem Antrag einzureichen. Wogegen sich hier zwei Fakten

    widersprechen:

    Sie wollten aber auch die Abrechnungen, Kontoauszüge und Einkünfte der Tochter meiner Lebensgefährtin im Detail haben. Sie sollte auch beim Sozialamt Unterhalt von ihrem Vater einfordern.

    Was die Tochter nicht möchte, da sie kein Bedarf hat und sich selbst versorgt.

    Warum soll die Tochter Unterhalt beim Sozialamt von ihren Vater einfordern?

    Wie alt ist die Tochter? Bekommt sie eventuell doch irgendwelche Leistungen,

    was auch immer, ALG II Aufstockung trotz Arbeit?

    Meine Partnerin ist voll berufstätig und ihre Tochter auch.

    Aber irgendwas stimmt da eventuell nicht!??

    am 28.12 meinen Antrag abgelehnt und ich bin jetzt nicht mehr Krankenversichert.

    Mit welcher Begründung wurde dein ALG II Antrag abgelehnt? Jeder Ablehnungsbescheid

    enthält auch eine Begründung, sollte er.

    Gruß

    Hallo!

    Daher war meine Idee gewesen, dass ich mir eine große Wohnung hole (4 Zimmer) und die Miete Strom Gas etc. alles was dazu gehört selber zahle. Meine Mutter und meine Geschwister würden dann mit einziehen.

    Warum dieser Weg? Deine Mutter kann bei einer Trennung als Hauptmieterin dem Jobcenter

    das Mietangebot einreichen und sich die Zusage holen. Denn es ist fraglich, ob du so eine

    große Wohnung bekommst. Vermieter haben heute die Wahl, wenn dein Verdienst für die

    Mietzahlung nicht ausreicht, besteht die Gefahr einer Ablehnung.

    Bonität des Mieters prüfen – So gehen Vermieter vor

    Du zahlst nur deinen Mietanteil an der Wohnung, denn du bist nicht erwerbslos.

    Erkundigt euch beim Jobcenter, wie hoch die angemessenen Kosten der Unterkunft für

    vier Personen sind und sucht eine dementsprechende Wohnung.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Ich habe am Samstag dem 28.12.2019 die Weiterbewilligung bekommen, aber immer noch kein Geld erhalten.

    Das ist auch nicht möglich, weil der Zahlungstermin für Monat Januar 2020
    am Dienstag, 31.12.2019 ist. Einfach morgen den Kontostand kontrollieren.

    Ansonsten, wie von @bass386 geschrieben.

    Gruß