Hallo!
Willkommen im Forum!
Ich habe nach meinem Studium 6 Monate Hartz4-Leistungen erhalten in dem Zeitraum vom März-September 2019. Seit Oktober arbeite ich und bekomme keine Leistungen mehr.
Da ALG II Ende September für Oktober gezahlt wird, wirst du für Oktober noch
Leistung bekommen haben. Es gehört auch zu deinen Pflichten dem Jobcenter
jede Veränderung umgehend mitzuteilen, die Arbeitsaufnahme und das
Betriebskostenguthaben.
Nun verlangt das Amt meine letzte Betriebskostenabrechnung (von 2018). Diese kam im September 2019.
Die hätte dem Jobcenter umgehend eingereicht werden müssen, was scheinbar nicht
gemacht wurde. Betriebskostenguthaben gehören zu den Kosten der Unterkunft
und hätten im Oktober zur Leistungserminderung geführt.
Habe ich zu befürchten, dass mir dieses Guthaben nachträglich angerechnet wird?
Ja, falls Mitteilungspflichten verletzt wurden und danach sieht es hier aus.?
Seitdem erhalte ich vom Amt aber ständig Aufforderungen zur Mitwirkung und muss denen alles mögliche an Kontoauszügen, Paypalabrechnungen etc. vorlegen.
Dem wäre nachzukommen, denn hier wurde scheinbar Einiges unterlassen. Es wird
eine Rückforderung geben.
da meine Partnerin am 01. März 2019 (also dem ersten Tag meines Hartz4-Bezugs) eine Nachzahlung ihres Stipendiums bekommen hat, dass ihr für die Monate Monate Januar und Februar 2019 zustand.
Was dem Jobcenter anscheinend auch nicht mitgeteilt wurde. Jede Veränderung ist
dem Jobceter umgehend mitzuteilen.
In diesen beiden Monaten mussten wir uns Geld von der Familie leihen, um über die Runden zu kommen. Dieses Geld/Darlehen haben wir dann im Zuge der Stipendium-Nachzahlung an meine Familie zurückgezahlt. Nun wird dieser Betrag jedoch als Einkommen gewertet und vermutlich demnächst zurückgefordert.
Private Schulden interessieren das Jobecenter nicht, wird als Einkommen angerechnet
und es kommt zu einer ALG II Rückforderung, völlig korrekt.
Gruß