Beiträge von Grace

    Hallo!

    Es scheint nicht anzukommen, also gerne erneut. Während des ALG II Bezug erfolgt

    die Anrechnung von Einkommen nach dem Zuflussprinzip.

    Bekomme ich nun Geld zurück oder muss ich was zurück zahlen. (WENN ich mir das letzte Gehalt von meinem Arbeitgeber vom Januar(645€) zum 30.01.2020 auszahlen lasse, was ich normalerweise am 10.02.2020 bekomme.

    Zu Beginn der Vollzeittätigkeit gab es für den Monat November volles ALG II am Ende des Monat

    auch noch ALG II für den Folgemonat im Voraus und Gehalt. Das war praktisch eine Doppeltzahlung

    für einen Monat. Denn schließlich dient das Geld aus dem vergangenen Monat Gehalt für

    den Folgemonat in dem ALG II gezahlt wurde.

    am 25.11.2019 eine Vollzeit Beschäftigung angefangen. Habe aber noch Ende November noch die volle Leistung vom Job Center erhalten. Am 10.12.2019 habe ich mein erstes Gehalt für den November erhalten (282€)

    Überzahlung!

    Aber da fehlt ein bisschen, da mir ein Einkommen Angerechnet wurde von 600€ brutto =550€ netto abzüglich den Freibetrag von 200€. Ergibt in der Zwischensumme 350€. Das ist was Fehlt.


    NEIN!

    Bekomme ich nun Geld zurück oder muss ich was zurück zahlen. (WENN ich mir das letzte Gehalt von meinem Arbeitgeber vom Januar(645€) zum 30.01.2020 auszahlen lasse, was ich normalerweise am 10.02.2020 bekomme.

    Wird es ebenfalls nach dem Zuflussprinzip eine Einkommen Anrechnung

    erfolgen und mindert deinen ALG II Anspruch für Februar.

    Gruß

    Hallo!

    "Hobby-Jurist" - Bitte diese Bezeichnung beachten!

    Was im BGB § 1567 BGB so schön geschrieben wird, funktioniert leider im

    SGB II nicht. Solange keine eigene Wohnung vorhanden ist, wird das Jobcenter

    immer eine Bedarfsgemeinschaft vermuten.

    Wie soll das in einer 2 Zimmerwohnung gehen frage ich mich da.

    Es geht nicht und suche dir eine Wohnung, oder ziehe schnellstmöglich zu deinem

    neuen Partner. Die Behauptung, du willst dich scheiden lassen, reicht dem

    Jobcenter nicht.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Aber da fehlt ein bisschen, da mir ein Einkommen Angerechnet wurde von 600€ brutto =550€ netto abzüglich den Freibetrag von 200€.

    Erklärungsbedürftige Rechenspiele!

    Beispiel 450 Euro

    Grundabsetzungsbetrag von 100 Euro

    dazu 20 % von verbleibenden 350 Euro 70 Euro

     Das ergibt einen Freibetrag von 170Euro

    Bekomme ich nun Geld zurück oder muss ich was zurück zahlen. (WENN ich mir das letzte Gehalt von meinem Arbeitgeber vom Januar(645€) zum 30.01.2020 auszahlen lasse, was ich normalerweise am 10.02.2020 bekomme.

    Und? Was soll das bringen? Einkommen wird angerechnet, solange ALG II benötigt wird.

    Gruß

    Hallo!

    dass ein JC auf Wünsche des "Kunden" eingeht

    Nur korrekte Angaben des Leistungsberechtigten sind tatsächlich zielführend

    und führen zur richtigen Beurteilung durch das Jobcenter. Was sich hier in

    diesem Thema auch bestätigt.

    Außerdem gehen gesundheitliche Probleme dem SB nun mal wirklich gar nix an.

    Gesundheitliche Einschränkungen und Arbeitsunfähigkeit sind beim ALG II Antrag

    immer anzugeben. Hier in dem Fall eine vorausgegangene Suchterkrankung.

    Im nächsten Schritt erfolgt der Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung. Das

    sogenannte Profiling als Stärken- und Potenzialanalyse, die passgenau auf den

    Leistungsberechtgten zugeschnitten werden soll.

    Wenn der Leistungsberechtigte hier schon bei Antragstellung Fehler macht, sind

    im weiteren Verlauf die Fehler durch das Jobcenter vorprogrammiert.

    Jobcenter haben keine Glaskugel und können nicht hellsehen. Jobcenter können nur

    mit den Angaben arbeiten, die der Leistungsberechtigte macht. Der Leistungsberechtigte

    sollte deshalb seine Angaben gewissenhaft und wahrheitsgemäß machen.

    Gruß


    Hallo!

    Man liest halt so einiges über die Jobcenter im Netz. Und selten gutes...

    Man liest ...., nicht Alles glauben, was du liest im Internet. Es kommt auf

    die jeweilige Situation an, jeder hat andere Voraussetzungen und keine

    Situation gleicht der Anderen. Alles Einzelfälle und sind als Solche auch

    zu betrachten.

    Gute Voraussetzungen für ALG II Antrag schafft man sich selbst durch

    Information.

    Gruß

    Hallo!

    Mehr wie 30% Sanktion können einem ja nicht mehr Drohnen richtig?

    Irrtum, die Leistungen können eingestellt werden, bis du deinen Mitwirkungspflichten

    nachkommst. Ist noch nicht Alles, denn § 63 SGB II - Bußgeldvorschriften hätten

    wir da auch noch.

    Vielleicht kann ich mich ja an der Haustür zueückmelden ohne jemanden rein zu lassen?

    Umgehend beim Jobcenter persönlich zurückmelden. Eine unerlaubte Ortsabwesen­heit führt

    zum Wegfall und ggf. zur Rückforderung der Leistung. Das wäre dann plus Sanktion wegen

    Verstoß gegen Meldepflichten. Da ja Termine ohne wichtigen Grund versäumt wurden.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Wenn die Sachbearbeiterin nun wissen will, was ich die 2,5 Jahre gemacht habe, soll ich dann alles offen zugeben?

    Die Frage stellt sich nicht, weil bei einem ALG II Antrag alle Angaben den Tatsachen

    entsprechen müssen. Was nicht anzugeben, oder vorsätzlich zu verschweigen, kann

    Folgen haben und davon ist abzuraten.

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Eine Lücke von 2,5 Jahren ist zu erklären.

    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    2. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
    3. entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
    4. entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    5. entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
    6. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
    7. entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt.

    (1a) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 1, 4, 5, 6 und 7 gelten auch in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Satz 2 oder § 44b Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und 7 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.

    Keine gute Idee etwas zu verschweigen!

    Gruß

    Hallo!

    Willkomen im Forum!

    D.H. sie müssen in der Lage sein mindestens 3 STD müssen sie in der Lage sein mindestens 3 STD

    am Tag eine Beschäftigung nach gehen zu können . Dies wurde in ihren Fall mit den Gutachten des

    Ärztlichen Dienstes ausgeschlossen,

    Richtig, für ALG II muss mindestens eine Arbeitsfähigkeit für 3 Stunden am Tag

    vorhanden sein.

    Wer ist erwerbsfähig? Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten können und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert sind.

    Wenn der ärztliche Dienst jetzt festgestellt hat, dass dem nicht so ist,

    kein Anspruch mehr auf ALG II.

    eine mögliche Überleitung in die Grundsicherung in ihren Fall vorzubereiten, hatte ich sie zur Vorsprache eingeladen im Jobcenter.

    Ist Gesetz und Sachbearbeiter handelt völlig korrekt.

    Und die Frechheit ist ich liege im Moment noch krank im Bett. Ich habe unten in der Beratung angerufen

    und denen die Information gegeben, dass ich nicht kommen kann. Auch gerne meine Mutter schicken

    kann, dass sie die Papiere der Rentenbescheinigung bringen kann.

    Warum ist das nicht längst geschehen?

    Sollte wieder keine Vorsprache ihrerseits erfolgen möchte ich sie bereits jetzt auf die

    Folgen hinweisen Die Leistungsansprüche nach den SGB 2 aufgrund des ärztlichen Gutachtens

    ausgeschlossen werden und eine Leistungseinstellung erfolgen bis sie ihren erforderlichen

    Mitwirkungspflichten nach kommen, Vorsprache und Vorlage der Renteninformation nach gekommen

    sind.

    Konsequenz und jetzt bitte alle erforderlichen Unterlagen zum Jobcenter. Sonst wird

    die Leistung bis zur Mitwirkung eingestellt.

    Bis zum 27.01. noch 7 Tage und man kann nicht wissen, ob bis dahin sich der

    Gesundheitszustand nicht doch verbessert hat. Eine AU heißt nicht gleich, keinen

    Termin beim Jobcenter wahrnehmen zu können.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Um diese eindeutige Fehlberechnung nachzuweisen, müsste ich jetzt auch die Umsatzübersichten vom Bankkonto (Kontoauszüge) meiner Partnerin und von mir nach dem 22.12.2019 dem Jobcenter offen legen.

    Du musst, denn anders ist das Problem nicht zu lösen.

    Doch genau hier ist der Knackpunkt! Und genau hier bin ich mir unsicher, ob ich den Schritt gehen sollte und dem Jobcenter diese Bankkonto-Umsatzübersichten zur Einsicht übermitteln sollte!?

    Das gehört zu deinen Mitwirkungspflichten, einreichen!

    ODER ob wir das lieber lassen sollten,

    Sehr schlechte Idee:

    Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin, ......

    Dann auch noch Folgendes:

    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    2. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
    3. entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
    4. entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    5. entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
    6. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
    7. entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt.

    (1a) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 1, 4, 5, 6 und 7 gelten auch in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Satz 2 oder § 44b Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und 7 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.

    Also nicht empfehlenswert und umgehend Unterlagen einreichen.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Wisst ihr ob wir als 3 Personen Haushalt zählen ?

    Nein, keine drei Personen.

    Die Wohnung die ich gefunden habe, hat 3 Zimmer und entspricht den Kosten für 3 Personen.

    Kein Anspruch auf Wohnung für drei Personen oft bis zum 3. Lebensjahr.

    Setze dich mit dem Jobcenter in Verbindung und frage nach. Jede Kommune

    hat andere Regelungen. Es gibt auch keine einheitliche Rechtsprechung

    diesbezüglich.

    Gruß

    Hallo!

    Beitrag in dieses Thema verschoben, denn hier wurden die Fragen schon

    von @bass386 beantwortet und neues Thema nicht

    notwendig.

    Hallo,

    deine Leistungen würden vermutlich gekürzt werden, weshalb du einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen kannst.

    Zudem bist du dazu verpflichtet, alle Veränderungen sofort dem Jobcenter mitzuteilen. T

    Arbeitsaufnahme umgehend dem Jobcenter mitteilen und Vorgehen, wie @bass386 schrieb.

    Gruß

    Hallo!

    Meine eigentliche Frage war ja die, ob ich die Differenz zur Miete in angemessener Höhe selbst tragen kann.

    Das ist hier nicht die Frage, sondern ob das Jobcenter dir überhaupt eine Kostenzusage

    zu diesem Mietangebot erteilt. Scheint nicht angekommen zu sein, also gerne erneut:

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.

    2 Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

    Das Wohnungsangebot muss dem Leistungsträger vor Unterschrift des Mietvertrags

    vorgelegt werden, damit er eine Kostenzusage zur Übernahme der Miete erteilt. Da

    die Wohnung nicht angemessen ist, weiß man nicht, ob du diese Kostenzusage

    überhaupt bekommst.

    Der Leistungsträger ist nur zur Zusage verpflichtet, wenn die Kosten der Unterkunft

    angemessen sind.

    Also lege dem Jobcenter das Wohnungsangebot vor und du wirst sehen, was passiert.

    Wer die Komplikationen kennt, wird dir nicht ernsthaft raten den Mietvertrag ohne

    Vorlage beim Jobcenter zu unterschreiben.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    KM beträgt 550 Euro, Heizkosten 150 Euro (Angemessene Miete laut Jobcenter: KM 517 €, Heizkosten mit Erdgas 75 €)

    In der Tat unangemessen!

    Natürlich würde das Wohnungsangebot vom JC abgelehnt werden.

    Mit Sicherheit!

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.

    2 Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

    Sind sie nicht, unangemessen!

    Suche dir bitte eine Wohnung mit angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Ständiger Ärger mit dem Jobcenter wäre sonst vorprogrammiert.

    Gruß

    Hallo!

    Ich habe am Montag einen Termin wo ich die angegeben Dokumente mitnehmen soll.

    Fülle den Lebenslauf von dir aus und gehe Montag zum Termin. Danach melde dich

    hier wieder, wenn du magst. Sage dem Sachbearbeiter beim Jobcenter ganz offen,

    dass du überhaupt nichts verstehst und der möge dir das genau erklären.

    Jobcenter haben ...

    § 13 SGB I - Aufklärungspflicht

    § 14 SGB I - Beratungspflicht

    § 15 SGB I - Auskunftspflicht

    und sollten im Normalfall dieser auch nachkommen, denn sie sind laut SGB dazu

    verpflichtet.

    Gruß

    Hallo!

    Schon im Februar.

    Wovon hast du bis jetzt gelebt? Übrigens wird diese Frage letztendlich auch das

    Jobcenter stellen. Die Anforderung der Dokumente lässt den möglichen Schluß

    zu, dass die Unterhaltspflicht der Eltern geprüft werden soll.?

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Bitte den Ratgeber lesen: Arbeitslosengeld II für Geringverdiener und Erwerbslose - Der Paritätische Gesamtverband

    Welche Anlagen wurden dir zum Ausfüllen mitgegeben?


    Gruß

    Hallo!

    Ich bin 23 Jahre alt. Ich habe 2019 ein Studium abgebrochen.

    Wann?

    Meine Vater ist vollzeitig berufstätig. Meine Mutter hat einen Minijob. Meine Schwester macht derzeit eine Ausbildung.

    Es könnte nach dem Studium eine Unterhaltspflicht der Eltern bestehen. Siehe Orientierungsphase

    Das Jobcenter wird in jedem Fall die Unterhaltspflicht der Eltern prüfen, da U25.

    Exmatrikuliert und Bescheinigung der Uni?

    Hast du Bafög bekommen, oder haben die Eltern dich unterstützt?

    Gruß

    Ergänzender Hinweis!

    Einem Themenersteller auf diese Frage ...

    Bin im letzten Jahr schleichend in eine Depression geschlittert und habe nun Termine bei Ärzten gemacht und bemühe mich um eine stationäre Reha - darf ich das sagen?

    so eine Antwort zugeben ...

    Besser, du beißt dir auf die Zunge!

    ist wenig hilfreich, wie der weitere Verlauf des Themas gezeigt hat.


    Hätte der Themenersteller diesen Rat befolgt, seine Arbeitsunfähigkeit zu verschweigen,

    wäre es nach Antragstellung zu einer EGV gekommen, die der Themenersteller

    aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllen konnte und die seiner Situation auch

    nicht gerecht würde.


    Bitte in Zukunft auf diese wenig hilfreichen Ratschläge verzichten!

    Hallo!

    Willkommen im Forum! Zunächst Informationen zum ALG II Antrag.

    Arbeitslosengeld II für Geringverdiener und Erwerbslose - Der Paritätische Gesamtverband

    Bitte gründlich lesen!

    Ich wohne bei meinen Eltern mit einer Schwester und will ALG2 beantragen.

    Wie alt bist du?

    Bekommen die Eltern und die Schester ebenfalls ALG II?

    Dann eine Liste von nötigen Unterlagen.

    Welche Unterlagen? Bitte präzise alle Anlagen und geforderten Dokumente

    benennen!

    Und dann noch als Frage: Was heißt "Vordruck mitgeben".

    ;) Wäre dein Eingangs-Thema präziser gewesen, könnte die Frage beantwortet werden.

    So muss zunächst vorab Einiges nachgefragt und geklärt werden. Bitte beantworte die

    Fragen!

    Gruß

    Hallo!

    ;) Dann möchtest du sicher auf ALG II Leistungen in Gänze verzichten. Entweder setzt du

    dich bei deiner Bank durch, lasse das sofort wieder umstellen, oder du bekommst auch

    kein ALG II. Suche dir was aus!

    habe allerdings bisher seitdem noch keine Leistungen bekommen, da ich noch die Kontoauszüge für Dezember abgeben muss,

    Wirst du auch weiterhin nicht bekommen, wenn du die Kontoauszüge für die

    Bedürftigkeitsprüfung nicht einreichst. Der kaputte Drucker und Online-Banking

    für das Jobcenter kein Argument.

    Die 2 überfälligen Mieten wurden jetzt von einem Verwandten überwiesen, womit, wenn ich richtig gelesen habe, die fristlose Kündigung abgewandt wurde, aber wie sieht es denn mit der fristgerechten Kündigung aus ?

    Zu dieser Problematik folgende Information:

    Eine Zahlung rückständiger Mieten innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB führt nur zur Unwirksamkeit einer auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützten außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, wobei sämtliche Rückstände ausgeglichen werden müssen. Hingegen bleibt eine auf den zum Kündigungszeitpunkt bestehenden Verzug zugleich gestützte ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB von der Schonfristregelung unberührt.

    Durch die Nachzahlung der Mietschulden ist zwar die fristlose, aber nicht die ordentliche Kündigung unwirksam geworden.

    Falls du nicht irgendwann obdachlos werden möchtest, wird es höchste Zeit für Aktivität.

    Wende dich an deinen Vermieter, gehe mit der Kündigung zum Jobcenter und sehe zu,

    dass die Kontoauszüge vorgelegt werden können.

    in der auch erklärt wird, dass kein Interesse an einer Fortführung nach §545, oder so ähnlich, besteht.

    Auch nicht so ähnlich - § 545 BGB - Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses - ist

    eigentlich nicht möglich, sondern eher § 573 BGB - Ordentliche Kündigung des Vermieters.

    Demnach hättest du Beides bekommen, sofern die Kündigung rechtswirksam ist und keine

    Formfehler enthält.

    Gruß

    Hallo!

    Wenn man Online Banking macht, und eingestellt hat, dass man die Auszüge eben "Online" haben möchte, ist ein Ausdrucken in der Filiale nicht mehr möglich ...(zumindest bei meiner Commerzbank)

    Dann geht man zu seiner Bank, schildert denen die Situation und lässt sich die

    Kontoauszüge vor Ort ausdrucken.

    Könnte mir aber vorstellen, dass das anderer Banken ähnlich handhaben.

    Sie verweigern bei Schilderung einer Problematik nicht die Herausgabe von

    Kontoauszüge. Dir war bei Antragstellung bekannt, dass Kontoauszüge für

    3 - 6 Monate benötigt werden.

    Ich habe bis Ende Oktober gearbeitet, mich dann direkt beim Jobcenter gemeldet, habe allerdings bisher seitdem noch keine Leistungen bekommen, da ich noch die Kontoauszüge für Dezember abgeben muss

    Hätte längst erledigt werden müssen und deine Erklärungen dazu sind nicht

    nachvollziehbar.

    Gruß

    Hallo!

    Wenn auf dem Vertrag Grundmiete xxxEuro und Alle Nebenkosten Pauschal xxxEuro stünde, dürfte das JC mir dann auch die Stromkosten abziehen ?

    Gerne erneut, kommt nicht an, wurde nicht verstanden, oder nicht gelesen:

    Wird eine Differenzierung im Mietvertrag demgegenüber nicht vorgenommen, also schlicht eine Inklusivmiete von 300 € vereinbart, ist nach der Rechtsprechung des BSG die gesamte Miete zu übernehmen.

    Nur bei einer Inklusivmiete ohne jede Differenzierung.

    Gruß