Beiträge von Grace
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Hallo!
Da offensichtlich ein Anwalt für Sozialrecht benötigt wird, bitte mit allen Dokumenten zum Amtsgericht und einen Beratungshilfeschein beantragen: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Hier wurde das Thema ausreichend beantwortet. Rechtsberatung ist
einem Forum nicht erlaubt.
Gruß
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Hallo!
Hier lief Einiges nicht korrekt! Es sind Widersprüche im Thema.
Angaben kamen nur auf Nachfragen. Letztendlich ergibt sich
kein Gesetz konformes Verhalten bezüglich der Gewährung von
Sozialleistungen. Da ist hier für die Hilfestellung im Forum
Schluss! Suchen Sie sich bitte real eine Sozialberatungsstelle.
Gruß
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Hallo!
Das war eine kleine, bisher nicht angemeldete, im Zweifel offensichtlich gewerbliche Tätigkeit.
Sieht ganz danach aus und Gewerbe hätte angemeldet werden
müssen.
Es ist nicht so umfangreich gewesen, tut aber auch eigentlich nichts zur Sache.
Irrtum!
Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur vorläufigen und abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger
Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Anlage EKS)
Gruß
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Hallo!
Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Es fehlen im Eingangsthema
Informationen zur Situation.
Privatverkauf?
Gewerbsmäßiger Verkauf, weil selbstständig?
Gruß -
Fachliche Weisungen § 6 SGB II - Stand 01.01.2023
Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Außendienst
Hausbesuch
Alles anzeigenGesetzestext
§ 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:
1. die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2
nichts Anderes bestimmt,
2. die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a,
für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die Leistungen
nach § 27 Absatz 3, soweit diese Leistungen für den Bedarf für
Unterkunft und Heizung geleistet werden, für die Leistungen nach
§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie für die Leistungen
nach § 28, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind
(kommunale Träger). Zu ihrer Unterstützung können sie Dritte mit
der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen; sie sollen einen
Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten.
(2) Die Länder können bestimmen, dass und inwieweit die Kreise
ihnen zugehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Durchführung
der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Aufgaben nach diesem Gesetz
heranziehen und ihnen dabei Weisungen erteilen können; in diesen Fällen
erlassen die Kreise den Widerspruchsbescheid nach dem Sozialgerichtsgesetz.
§ 44b Absatz 1 Satz 3 bleibt unberührt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch
in den Fällen des § 6a mit der Maßgabe, dass eine Heranziehung
auch für die Aufgaben nach § 6b Absatz 1 Satz 1 erfolgen kann.
(3) Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die
Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden für
die Grundsicherung für Arbeitsuchende dem besonderen Verwaltungsaufbau
ihrer Länder anzupassen.
§ 50 Datenübermittlung
• § 50 SGB II Datenübermittlung
Gesetzestexte aus angrenzenden Gesetzen
Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
• § 60 SGB I Angabe von Tatsachen
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
• § 20 SGB X Untersuchungsgrundsatz
• § 21 SGB X Beweismittel
• § 67 SGB X Begriffsbestimmungen
• § 67a SGB X Datenerhebung
• § 80 SGB X Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag
• § 82a SGB X Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person
erhoben werden
• § 84 SGB X Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und
Widerspruch
Inhaltsverzeichnis
1. Rechtsgrundlagen....................................................... 2
2. Außendienst ................................................................ 3
2.1 Hausbesuche ............................................................... 6
2.1.1 Allgemeines, rechtliche Aspekte................................ 6
2.1.2 Durchführung .............................................................. 7
2.1.3 Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung ..................... 8
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Hallo!
Der Nachweis sollte erbracht werden. Das Jobcenter muss das
nicht glauben und es zählen nur Nachweise. Hier weitere
Informationen:
Bürgergeld - Antrag und Bescheid
Merkblatt Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II
Gruß
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Hallo!
dass es Probleme gibt, reduzieren sich drastisch.
Eine etwas zu optimistische Ausführung, denn da ist immer noch
der Mietvertrag als Mitmieter und das ist nicht vom Tisch.
Gruß
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Hallo!
Wenn er jetzt ins Bürgergeld rutscht zahle ich mit?
Wie alt ist der Sohn? Es könnte Probleme mit den Kosten der
Unterkunft geben. Der Sohn muss bei Antragstellung den
Mietvertrag vorlegen, um auch die Kosten der Unterkunft
bewilligt zu bekommen.
Gruß
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Hallo!
Ich widerspreche Tamar einmal vorsorglich:
Diesbezüglich gegen den Widerspruch kommt hier ein
Veto und bitte genau lesen, was Tamar schrieb:
Es gibt einmal eine Zusicherung nach § 22 Absatz 4 SGB II. Da geht es um die Übernahme künftiger Mietkosten
Dann gibt es die Zusicherung nach § 22 Absatz 6 SGB II, da geht es um Kaution, Umzugskosten etc.Bitte ins SGB II unter entsprechenden Paragraphen schauen.
Gruß
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Hallo!
Ja die Kosten sind angemessen, das wurde vom neuen Jobcenter bestätigt.
Besteht die Zusage schriftlich? Genau diese Zusage reicht für die
Unterschrift des Mietvertrags völlig.
Das Problem ist jetzt die neue Vermietung, welche die Bestätigung der Notwendigkeit möchte.
Der Vermieter möchte eine Kostenzusage vom Jobcenter,
dass die Miete übernommen wird und wenn die vorliegt,
kann der Mietvertrag unterschrieben werden. Wenn sich
der Zuständigkeitsbereich ändert, ein neues Jobcenter
zuständig ist, muss dort auch ein neuer Antrag auf
Bürgergeld gestellt werden und sich beim alten Jobcenter
abmelden.
Es liegt hier die Vermutung nahe, dass Begriffe durcheinander
geworfen werden.
Gruß
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Hallo!
Der Umzug wird beim alten Jobcenter beantragt. Wenn sich durch
den Umzug das Jobcenter ändert, wird beim neuen Jobcenter
der Mietvertrag vor Unterschrift für eine Kostenzusage vorgelegt.
keine Bestätigung der Notwendigkeit
Erklärungsbedürftig! Mietvertrag beim neuen Jobcenter vorlegen
und Kostenzusage einholen, ob die Kosten der Unterkunft
angemessen sind.
Diese möchte aber die Bearbeiterin des neuen Vermieters.
Was hat jetzt der Vermieter damit zu tun? Der braucht nur die
Kostenzusage des Jobcenters, dass die Kosten der Unterkunft
angemessen sind und schon kann der Mietvertrag unterschrieben
werden.
Gruß
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Hallo!
Grundsätzlich hat das Jobcenter jederzeit das Recht die Bedürftigkeit
zu überprüfen. Dazu gehört die Anforderung der Kontoauszüge.
Nun fordert das JC in der aktuellen EKS die Kontoauszüge meines Ehemannes.
Der Aufforderung ist nachzukommen und die Kontoauszüge
des Ehemanns sind einzureichen. Selbst wenn das bisher nicht
geschah, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass die
Anforderung nicht rechtmäßig wäre.
Gruß
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Hallo!
Es geht um die Berechnung von Freibeträgen bei Hartz4 (wg. Rückforderung.
Von einer Rückforderung steht nichts im Eingangsthema, obwohl
extra daraufhin gewiesen wurde, dass Themen bitte so präzise
wie möglich einzustellen sind. Bitte die Dokumente ausreichend
anonymisiert über Dateianhänge des Forums hochladen.
Ansonsten kann das auch selbst berechnet werden: Freibetragsrechner
Gruß
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Hallo!
Völlig falsche Berechnung und Korrektur:
(3) 1Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. 2Dieser beläuft sich
1. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,
2. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und
3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.
3Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro. 4In den Fällen des Absatzes 2b ist Satz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden.
Gruß
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Hallo!
Der Bürgergeld Antrag ist noch nicht bewilligt.
Der Bürgergeld Antrag ist gestellt und wirkt auf den Monat
komplett zurück, indem er gestellt wurde.
Sie ist noch nicht im leistungsbezug. Hat seit September keinen Cent bekommen.
Irrelevant, seit September unterliegt sie der SGB II Gesetzgebung
und Tamar schrieb:
Niemand weiß, ob die Wohnung angemessen ist. Sie ist erwachsen und kann natürlich unterschreiben. Allerdings trägt sie ohne Zustimmung des Jobcenters das Risiko, dass sie nicht alle Kosten erstattet bekommt.
Bitte mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und nachfragen,
wie der Bearbeitungsstand des Antrags ist. Das Jobcenter
daraufhin weisen, dass die Zeit jetzt drängt und der Vermieter
eine Unterschrift möchte, weil sonst die Wohnung anderweitig
vergeben würde.
Gruß
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Hallo!
Zum besseren Verständnis hier grundsätzlich sortiert.
Nebenkostenabrechnung = Obergriff für Betriebskostenabrechnung
und Heizkostenabrechnung . Betriebskosten und Heizkosten haben
jeweils eine eigene Verordnung nach der die Abrechnungen von den
Vermietern jährlich erstellt werden.
Bei den generellen Nebenkosten gab es ein Guthaben.
Bei den Betriebskosten gab es ein Guthaben.
Das Jobcenter hat vergessen die Heizkosten mit zu beachten, die separat aufgeführt wurden und das Guthaben aus den Nebenkosten übersteigen.
Die Nachzahlung der Heizkosten übersteigt das Guthaben
aus den Betriebskosten und wurde nicht berücksichtigt.
Nächste Woche bitte umgehend mit dem Jobcenter in Verbindung
setzen und den Sachverhalt klären.
Gruß
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Hallo!
Und ich werde auch mit Hilfe vom VDK versuchen die Erwerbsminderungsrente selber zu Beantragen, obwohl ich auch ganz genau weiß das die Hürden dafür ziemlich hoch sind aber ob das auch Erfolg hat kann ich so nicht beurteilen.
Das muss auch selbst gemacht werden, denn das Jobcenter
ist die falsche Adresse für den Antrag.
Und man hat mich nur gefragt ob ich schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt habe und mehr weiß ich auch nicht,
Und? Wurde der Antrag inzwischen gestellt? Der Rentenversicherungsträger
ist die richtige Adresse für den Antrag
Der Ratgeber Erwerbsminderungsrente und aufmerksam lesen.
Nur leider wurden genau diese 3 Gutachten vom Sozialgericht Negativ bewertet und somit bleibt es bei den 40 % denn laut dem 3 Gutachter stehen mir nicht mehr als 40 % GDB zu
Einschränkungen addieren sich nicht:
Es werden hier allerdings nicht die einzelnen Behinderungsgrade
mehrerer Beeinträchtigungen einfach zusammengerechnet und
addiert, wie manchmal vermutet wird. Die Festlegung ist
komplexer: Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander
auswirken.
Erklärung zum Grad der Behinderung und warum man ihn
feststellt.
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Diese sind abhängig von der Art der Behinderung, aber auch vom Grad der Behinderung. Für schwerbehinderte Menschen - ab einem GdB von 50 - gelten zum Beispiel besondere Regelungen beim Kündigungsschutz.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen GdB von mindestens 30 haben, können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein und dann auch Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche haben. Auch die steuerlichen Freibeträge für Menschen mit Behinderung sind von der Höhe des GdB abhängig.
Ab wann gilt man als schwerbehindert?
Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.
Gruß
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Hallo!
Gibt es eine Bescheid mit Begründung? Schreiben bitte mal
ausreichend anonymisiert als PDF über Dateianhänge des
Forums hochladen.
Gruß
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Hallo!
Für mich ist es grundsätzlich schwer nachvollziehbar, dass man über Jahre nichts unternimmt und komplett durchwinkt und dann zunächst eine Betriebskostenabrechnung verlangt, diese ebenfalls akzeptiert, um anschließend die Mietzahlung infrage zu stellen.
Mag sein, ändert aber nichts an den Fakten. Das Jobcenter
benötigt einen Nachweis der Mietzahlungen. Keine Nachweise,
keine Kosten der Unterkunft, wurde hier jetzt schon mehrfach
erklärt.
Tamar hat auch geschrieben:
Und natürlich muss das Jobcenter fehlerhafte Entscheidungen nicht dauerhaft machen. Wenn Sie es bisher falsch gemacht haben, darf trotzdem für die Zukunft geändert werden.
Wurde korrigiert und Nachweis der Zahlungen notwendig.
Notfalls würde meine Mutter das Ganze durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen. Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen, lediglich diesen "Formfehler", den ich durch Barabhebungen etc. glaubhaft machen kann, hoffe ich zumindest. Zumal müsste doch die angesprochene Liste i.V.m. der Erklärung meiner Mutter als Erklärung ausreichen.
Ob dem Jobcenter das ausreicht, kann hier im Forum nicht
beurteilt werden. Die Reaktion des Jobcenter wird es zeigen,
wenn Nachweise eingereicht werden.
Ich würde mich dabei auf eine Art "Gewohnheitsrecht" beziehen.
Da Bürgergeld eine Sozialleistung ist, die von allen Steuerzahler
finanziert wird, ist das Jobcenter gehalten Leistungen nur nach
Prüfung der Bedürftigkeit zu zahlen. Es gibt kein Gewohnheitsrecht,
sondern eine Sozialgesetzgebung, der Jobcenter und Leistungsberechtigte unterworfen sind.
Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bitte die geforderten Nachweise einreichen.
Gruß
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Voraussetzungen der Bewilligung von Kinderzuschlag
- sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Urteil LSG Hamburg vom 30.06.2023 - L 4 AS 132/22 D
Alles anzeigenOrientierungssatz
1. Nach § 6a Abs. 1 S. 1 BKGG können Personen nur für ihre im Haushalt
lebenden Kinder Kinderzuschlag erhalten. Im Übrigen ist für Zeiten
vor Antragstellung gemäß § 6 Abs. 7 BKGG die Gewährung von
Kinderzuschlag ausgeschlossen.(Rn.10)
2. Besteht kein Anhaltspunkt für eine vom Leistungsträger zu vertretende
verspätete Antragstellung, so ist eine Bewilligung des Kinderzuschlags
im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ausgeschlossen.(Rn.21)
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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Die Kosten einer amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklage
zählen nicht zum Bedarf der Unterkunft nach § 22 SGB
Urteil LSG Hamburg vom 30.06.2023 Aktenzeichen L 4 AS 132/22 D
Alles anzeigenOrientierungssatz
1. Die Kosten eines amtsgerichtlichen Verfahrens über eine vom Vermieter
des Grundsicherungsberechtigten erhobenen Zahlungs- und Räumungsklage
gehören nicht zu den Bedarfen für Unterkunft i. S. von § 22 SGB 2.(Rn.28)
2. Deren Kosten kommen auch nicht als Annex zu den Leistungen nach
§ 22 Abs. 1 SGB 2 in Betracht.(Rn.29)
3. War ein vom Leistungsträger gewählter falscher Weg der Mietzahlung nicht
die Ursache des amtsgerichtlichen Prozesses, so ist eine Übernahme dessen
Kosten durch den Grundsicherungsträger gleichfalls ausgeschlossen.(Rn.31)
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Randnummer1
Der Kläger begehrt die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten,
die ihm anlässlich eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits mit seiner
Vermieterin entstanden sind.
Randnummer2
Der 1994 geborene, erwerbsfähige Kläger bezog Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
vom Beklagten, zunächst in Bedarfsgemeinschaft mit seiner Frau und
zwei gemeinsamen Kindern. Ihnen waren Leistungen für die Zeit vom
1. Juni 2019 bis zum 30. November 2019 bewilligt worden.
Zum 1. September 2019 nahm der Kläger eine Erwerbstätigkeit als Fahrer
beim Personenbeförderungsunternehmen M. auf, wo er aufgrund von
Zuschlägen und Mehrarbeit Einkommen in wechselnder Höhe erzielte
(Arbeitsvertrag vom 14.6.2019). Nachdem der Kläger dem Beklagten
die Arbeitsaufnahme mitgeteilt hatte, hob dieser die Leistungsbewilligung
ab dem 1. Oktober 2019 auf (Bescheid vom 21. Juni 2019) ..........