Hallo!
Oder können mir die 500 €, die Anfang Dezember eingingen, etwa auch auf November und die vorherigen Monate angerechnet werden?
Du hast Ende November noch ALG II Leistungen für Dezember erhalten und der Zufluss
deines Gehalts ist auch Ende Dezember gewesen, zählt das Zuflussprinzip und es kommt
zu einer ALG II Rückforderung. Die 500 Euro werden als Einkommen angerechnet.
Ich denke schon, dass die Entscheidung, wann (!) ich meinem Vater geliehenes Geld zurückgezahlt haben muss, nicht die Entscheidung es Jobcenter ist.
NEIN! Denn deine Schulden interessieren das Jobcenter nicht. Da könnte jeder behaupten,
er hätte an irgendeinen Familienangehörigen Darlehen zurückzuzahlen. An ein Darlehen sind
strenge Anforderungen geknüpft, die du offensichtlich nicht erfüllst.
aber die neueste Aufforderung verlangt ja von mir einen Nachweis, dass die Rückzahlung bis 16.02. erfolgt ist.
Kannst du den Nachweis nicht erbringen, dass die 500 Euro auf das Konto deines Vaters
überwiesen wurden, am Besten per Kontoauszug, geht das Jobcenter von einer
Überzahlung aus und wird ALG II Leistungen von dir zurückfordern.
Gruß