Beiträge von Grace

    Hallo!

    Oder können mir die 500 €, die Anfang Dezember eingingen, etwa auch auf November und die vorherigen Monate angerechnet werden?

    Du hast Ende November noch ALG II Leistungen für Dezember erhalten und der Zufluss

    deines Gehalts ist auch Ende Dezember gewesen, zählt das Zuflussprinzip und es kommt

    zu einer ALG II Rückforderung. Die 500 Euro werden als Einkommen angerechnet.

    Ich denke schon, dass die Entscheidung, wann (!) ich meinem Vater geliehenes Geld zurückgezahlt haben muss, nicht die Entscheidung es Jobcenter ist.

    NEIN! Denn deine Schulden interessieren das Jobcenter nicht. Da könnte jeder behaupten,

    er hätte an irgendeinen Familienangehörigen Darlehen zurückzuzahlen. An ein Darlehen sind

    strenge Anforderungen geknüpft, die du offensichtlich nicht erfüllst.

    aber die neueste Aufforderung verlangt ja von mir einen Nachweis, dass die Rückzahlung bis 16.02. erfolgt ist.

    Kannst du den Nachweis nicht erbringen, dass die 500 Euro auf das Konto deines Vaters

    überwiesen wurden, am Besten per Kontoauszug, geht das Jobcenter von einer

    Überzahlung aus und wird ALG II Leistungen von dir zurückfordern.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    die Ausmaße an Mitwirkungsaufforderungen der Leistungsabteilung mMn die Grenzen der Verhältnismäßigkeit

    Nein, denn es ist Gesetz und es scheint ein Informations-Defizit zu bestehen.

    Ende Dezember habe ich also meine Lohnabrechnung sowie einen Kontoauszug, auf dem der Lohneingang Ende Dezember ersichtlich war, eingereicht. Sonstige Buchungen hatte ich zensiert, denn wozu meine gesamte Privatsphäre aufgeben, wenn es doch angeblich nur um das Eingangsdatum geht?

    Nein und es darf nur sehr begrenzt geschwärzt werden. Auch das ist Gesetz, was geschwärzt werden

    darf und was nicht.

    Dieses Rebellentum meinerseits wurde sofort bestraft, indem sämtliche Kontoauszüge sämtlicher Konten für den gesamten Zeitraum September – Dezember eingefordert wurden.

    Völlig korrekt und vorhersehbar, wenn die Gesetzgebung geläufig ist. Das Jobcenter darf auch

    Kontoauszüge von sechs Monaten fordern.

    ERNEUT eine Aufforderung zur Mitwirkung, die an Absurdität mMn nicht zu überbieten ist:

    „Sie geben […] an, […] 500 € von Ihrem Vater als finanzielle Hilfe erhalten zu haben. Ein Darlehensvertrag wurde nicht geschlossen. Eine Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt.

    Die 500 Euro werden als Unterhaltszahlung angesehen und mindern den Regelsatz für Dezember.

    Es kommt zu einer ALG II Rückforderung und du muss Leistungen erstatten.

    Will das Jobcenter mich zwingen, das geliehene Geld bis 16.02. meinem Vater tatsächlich zurückzuzahlen, obwohl ich es evtl. momentan nicht kann und das auch eindeutig deren Zuständigkeitsbereich überschreitet?

    Hier überschreitet niemand etwas, sondern es wurden durch ein Informations-Defizit

    Fehler gemacht. Das Jobcenter wird auch nichts erzwingen wollen, sondern es

    erfolgt eine Rückforderung von Leistungen aufgrund der 500 Euro.

    Soll ich ein Schreiben ähnlich dem obigen Text (evtl. mit etwas entschärften Formulierungen) an die Geschäftsführerin des örtlichen Jobcenters schreiben?

    Mache es nicht noch schlimmer! Sehe zu, dass du deinen Mitwirkungspflichten

    umgehend vollumfänglich nachkommst.

    Informationsmaterial, um das Defizit zu beseiigen und im eigenen Interesse gründlich lesen:

    Merkblatt ALG II

    Ratgeber Arbeitslosengeld II

    SGB II

    Gruß

    Hallo!

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    Sie hat schon Möbel, Auto und andere Sachen bei ebay Kleinanzeigen inseriert.

    Der Verkaufserlös ist dem Jobcenter umgehend mitzuteilen, denn es ist Einkommen

    und wirkt sich leistungsmindernd aus.

    Da alles inseriert wurde mit Ware gegen Bares, wie will man das nachweisen?


    Ist doch ganz einfach, Schreiben an das Jobcenter mit genauen Angaben, wo, was

    verkauft wird, wie hoch der Erlös ist und sie bekommt erhebliche Probleme. Denn

    das Jobcenter wird die Angaben umgehend prüfen.

    Es ist heute nicht mehr so, dass das Jobcenter nicht auch Ebay Konten

    prüfen könnte. Der automatisierte Datenabgleich § 52 SGB II und

    zahlreiche Ermächtigungen machen es möglich. Sozialbetrug § 263 StGB

    ist heute kein "Kavaliersdelikt" mehr und die Jobcenter reagieren sehr

    hart, wenn nur der Verdacht aufkommt.

    Das passiert nicht nur bei ALG II Antragstellung, sondern auch während des ALG II Bezugs.

    Also zügig das Jobcenter davon in Kenntnis setzen.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Was passiert wenn mehrere Monate hintereinander gewinne gemacht werden

    Wäre das Einkommen dem Jobcenter umgehend per Veränderungsmitteilug zu melden

    und wird leistungsmindernd angerechnet. ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei

    Bedürftigkeit gezahlt wird.

    Ich informiere mich gerade so gut es geht durch kostenlose Infos die ich auf Internet lese.

    Lass die Finger vom Online-Trading und glaube nicht Alles, was du im Internet liest.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Urteile des Bundessozialgerichts B 4 AS 10/08 R v. 19.02.2009 und

    B 14 AS45/07 R v. 19.09.2008 dass Kontoauszüge ohne Angaben von Gründen

    offen gelegt werden müssen, wenn dazu aufgefordert wird

    1. bei Erstantrag,

    2. bei Weiterbewilligungsantrag,

    3. bei Antrag einer einmaligen Leistung.

    Eine Speicherung einzelner Buchungen oder Auszüge kommt nur dann in Betracht,

    wenn sich aus den Unterlagen ein weiterer Ermittlungsbedarf (Leistungsmissbrauch)

    oder eine Änderung in der Leistungshöhe ergibt.

    Der Aufforderung ist Folge zu leisten, allerdings den Sacbearbeiter mal fragen,

    warum er Kopien von Kontoauszügen möchte, wo doch in der Vergangenheit

    die Vorlage der Kontoauszüge ausgereicht hat.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Habe Leistungen für Juli vom Jobcenter Ende Juni bezogen. Arbeitsaufnahme 15.07, Lohn sollte 01.08 kommen, kam allerdings schon 30.07 600€

    ALG II wurde für Juli im voraus gezahlt, der Lohn am 30.07 für Juli.

    Doppelzahlung und es gilt das Zuflussprinzip.

    (2) 1Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.

    2Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.

    3Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.

    Und hier passiert wieder dasselbe:

    Leistungen vom Jobcenter für August erhalten. Nächster Lohn, der am 01.09 kommen sollte, kam am 30.08 1200€

    Doppelzahlung und § 11 SGB II!

    Es kann doch nicht der Grund sein, dass ich statt dem 01.08 es doch am 30.07 erhalten habe, dass ich nun einen kompletten Monat mehr zurückzahlen muss.

    Doch, siehe oben!

    Gruß

    Hallo!

    ist es aber nicht normalerweise die Regel das man erstmal drei Abmahnungen bekommt?

    Wir befinden uns im SGB II, nicht zu verwechseln mit Arbeitrecht. Hier kam

    es in jedem Fall zu einer Pflichtverletzung.

    dass meine Leistung höchstwahrscheinlich umgehend eingestellt werden und ich mich bei meinem Fallmanager melden soll.

    Guter Rat, setzt dich umgehend mit dem Fallmanager in Verbindung.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Nun haben die das abgelehnt,mit der Begründung,das ich den Mietvertrag schon vorher unterschrieben habe. Also den Untermietvertrag. Ist das rechtens ????

    Ja!

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Übergangsweise beziehe ich ALG1, diese Leistung reicht aber nicht mehr für uns beide und ich werde wohl einen Antrag auf ALG2 zur Aufstockung stellen müssen.

    Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Dein ALG I wird auf ALG II angerechnet und

    ihr könnt Anträge gemeinsam stellen.

    Gruß

    Hallo!

    Wir drehen uns hier im Kreis und es ist Alles beantwortet.

    Wenn das Geld mitgeteilt wurde, dann ist das erst mal kein Betrug. Wenn aber die Monate noch nicht kommen, das Geld aber schon alles ausgegeben ist, dann kann Punkt 4 aus §11 nicht erfüllt werden.

    Also erneut und bitte zur Kenntnis nehmen:

    Einmalige Einnahmen werden in dem Monat berücksichtigen, in dem sie zufließen.

    Die Verteilung erfolgt auf die zukünftigen Monate ab Zuflussmonat.

    Du meldest das Einkommen, weißt genau das es angerechnet wird und gibst das Geld aus,

    haben wir Vorsatz. Wie der Sachbearbeiter dann damit umgeht wirst du erleben.

    Hiermit ist das Thema jetzt beendet!

    Gruß

    Hallo!

    Bezieht sich die Verteilung auf die vergangenen Monate oder auf die zukünftigen Monate?

    Einmalige Einnahmen werden in dem Monat berücksichtigen, in dem sie zufließen.

    Die Verteilung erfolgt auf die zukünftigen Monate ab Zuflussmonat.

    Wenn ich das Geld ganz schnell in einem Monat alles ausgebe in Werkzeuge, Maschinen und Material, vlt ein gebrauchtes KFZ im Wert von 4000€, so dass ich wieder arm bin, dann müsste ich im zweiten Monat wieder Leistungsanspruch haben?

    Das hätte ganz erhebliche Folgen für dich und davon ist dringend abzuraten. Von einer

    Ordnungswidrigkeit - Schadenersatz - bis hin zu einer Anzeige § 263 StGB Betrug

    käme Alles in Betracht.

    Damit ist das Thema ausreichend beantwortet. Alle Informationen stehen zur Verfügung.

    Gruß

    Hallo!

    Also das heisst, ich bekomme diesen Monat keine 950€ von ALG II?

    Richtig, kein ALG II aufgrund des hohen Einkommens.

    (3) 1Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen.

    2Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden.

    3Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt.

    4Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

    Werden die übrigen 19050€ als Vermögen gesehen

    Nein, weil Alles, was während des ALG II Bezug zufließt, als Einkommen angerechnet wird.

    Vermögen ist das, was vor dem ALG II Bezug im Rahmen des Schonvermögens vorhanden

    war und in der Anlage Vermögen bei der ALG II Antragstellung angegeben wurde.

    Aufgrund der Bedürftigkeit kann während des ALG II Bezug kein weiteres Vermögen gebildet

    werden. Da ALG II eine Sozialleistung des Staats/Steuerzahler ist und nur bei Bedürftigkeit

    nach einer Bedürftigkeitsprüfung gezahlt wird.

    (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

    (2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen
    1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
    1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,
    2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit die Inhaberin oder der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,
    3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,
    4. ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten.

    Umgehend Veränderungsmitteilung an das Jobcenter und Einkommen angeben.

    Eine Unterlassung kann aufgrund des automatisierten Datenabgleichs § 52 SGB II

    Ärger geben.

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    2. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
    3. entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
    4. entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    5. entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
    6. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
    7. entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt.

    (1a) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 1, 4, 5, 6 und 7 gelten auch in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Satz 2 oder § 44b Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und 7 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.


    Gruß

    Hallo!

    Denn was ich jetzt an Gehalt bekomme ist für Januar und den haben das wurde ja mit der Zahlung am 31.12 für Januar verrechnet

    Das Gehalt kommt am 31.01.20 und ist für den Lebensunterhalt Februar zu verbrauchen.

    ALG II wird im voraus gezahlt, Ende Januar für Februar, aber da kam ja dein Gehalt.

    Also steht dir für Februar kein ALG II zu, erstes ALG II Ende Februar im voraus für März.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Ich bekomme jetzt in diesem Monat so um die 20000 €.

    Jobcenter ist umgehend zu informieren.

    t jetzt meine Frage ob dieses Geld von Jobcenter komplett zurückgefordert wird?

    Wird als Einkommen angerechnet.

    Ich habe sehr hohe Mietkosten und kann in xxxxxx keine billigere Wohnung finden

    Das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten der Unterkunft für deine Region.

    Der Rest ist von dir zu übernehmen.

    Gruß

    Hallo!

    Warum wird sie nicht durch 2 geteilt

    Weil es nur den angemessenen Kostenanteil für eine Person gibt.

    woher soll er wissen, ob die Unterkunft angemessen ist?

    Auskunft über die Angemessenheit der KDU erteilt die Behörde, bitte nachfragen.

    also 440€ definitiv finanziert werden

    Nein, nur den angemessenen Anteil! Bei 880 Euro Gesamtmiete kann der Anteil

    je nach Region weniger als die Hälfte betragen, eventuell 250 Euro, oder 300 Euro.

    Gruß