Hallo!
Aber Werbekosten, Fahrten etc sind ja nun mal Pauschalen bei den ich im voraus nicht die exakte Summe wissen kann.
Dazu dann auch dies:
Hinweise für Selbständige - Ausfüllhilfe Anlage EKS
Dann wollen sie Aufträge sehen, auch dies kein Problem - aber die Angaben zu den Auftraggebern schwärze ich,
Dem Schwärzen sind enge Grenzen gesetzt und wenn du damit nicht durchkommst,
aber trotzdem Geld vom Jobcenter benötigst, wirst du dich entscheiden müssen.
Zur Erinnerung, ALG II ist eine Sozialleistung, wird nur bei Bedürftigkeit gezahlt und
auch nur nach einer Bedürftigkeitsprüfung. Sollte das Jobcenter aufgrund fehlender,
unvollständiger Angaben diese nicht durcführen können, könnte die Leistung bis zum
Vorliegen aller Angaben vorübergehend eingestellt werden.
Betriebs und Heizkostenabrechnung.....reicht hier ein formloses Schreiben vom Vermieter?
Nein!
Inklusive zur Wohnung und man wirft mir hier vor ich würde mit meinen Eltern, den Vermietern, eine Haushaltsgemeinschaft bilden und sie wollen von jedem Unterlagen.
So eine Vermutung fällt nicht "vom Himmel ohne Gründe".
Wohne hier seit 2009 und die Wohnung wurde auch vor ein paar Jahren mal von Jobcenter bezahlt (und wurde auch besichtigt von Mitarbeitern)?
Wir schreiben das Jahr 2020! Seit 2009 haben sich die Gesetze teilweise verschärft/geändert.
Was zur Folge hat, dass solche Umstände strenger geprüft werden. Liegt kein Mietvertrag
vor, formal, wie ihn auch in der Realität jeder Mieter für seine Wohung besitzt/abschließen
würde, kann die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft entstehen. Das wirst du widerlegen
müssen und die Behauptung alleine, es wäre keine, reicht nicht aus.
Besonders dann nicht, wenn ein Elternteil eventuell Grundsicherung im Alter erhält, falls.?
Da wurden hier von dir keine näheren Aussagen zu gemacht. Deshalb die Randbemerkung!
Gruß