Hallo!
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Das Geld wurde mir nicht überwiesen. Es wurde durch Mietschulden behalten. Es war die Betriebskostenabrechnung 2018.
Betriebskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft. Betriebskosten-Guthaben mindern
immer den Bedarf. Da hier Schulden bestehen, wurden das Guthaben komplett verrechnet,
völlig korrekt. Womit das Thema ausreichend beantwortet wurde.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Das ist Arbeitsrecht und gerne erneut @bass386:
Das ist aber eher eine arbeitsrechtliche, als sozialrechtliche Frage.
Wir können hiermit das Thema beenden. Wende dich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht,
oder an die Gewerkschaft mit deinen Fragen. Deine Fragen haben keine sozialrechtliche
Relevanz.
Gruß
Hallo!
Die Frage, die sich stellt, ist doch, ob das Jobcenter erwarten und prüfen darf, ob ich von den tatsächlichen Mietkosten , die ich nicht kenne und die mich schlicht und ergreifend auch nichts angehen, auch wirklich nur die Hälfte zahle, ohne Berücksichtigung , dass es möbliert gemietet wurde.
Das Jobcenter möchte prüfen, ob sich dein Hauptmieter unzulässig bereichert.
550 Euro Miete für ein 30 qm Zimmer sind zuviel und hat das Jobcenter auf
den Plan gerufen. Zur Erinnerung, ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei
Bedürftigkeit gezahlt und das Jobcenter ist ur Prüfung verpflichtet.
Bei normalen Vermietern für Wohnungen wird ja auch nicht verlangt sich nackig zu machen, um nachzuweisen, dass man nicht zuviel bezahlt. Sonst wären die Mieten nicht so hoch.
Normale Vermieter bewegen sich mit ihren Mietforderungen auch innerhalb der Angemessenheit.
Gruß
Hallo!
Und nein er ist Rentner.
Bei Grundsicherung im Alter ist das auch relevant.
muss ich mir den Hauptmietvertrag zeigen lassen
Das hilft dir nichts, weil das Jobcenter einen Nachweis möchte. Gerne erneut:
Der Mietvertrag und Nebenkosten sind für die Berechnung notwendig, weil die Kosten
für Miete und Nebenkosten sonst nicht übernommen werden. Du könntest beim
Jobcenter nachfragen, ob eine Mietbescheinigung eventuell ausreichend wäre.
Ansonsten ist eine Kopie es Hauptmietvertrags vorzulegen.
welchen Prozentsatz darf er denn als Miete nehmen, zumal das Zimmer auch noch möbliert ist.
Du bekommst nur den für die Region angemessenen Mietanteil. Der angemessene Wert
verändern sich nicht. Das bedeutet, dass das Zimmer nur angemessen ist, wenn der
Gesamtbetrag aus Kaltmiete, Nebenkosten und Kosten für die Möblierung den Wert nicht
überschreitet. Der Mietpreis inklusive des Möblierungszuschlages muss sich innerhalb des
Rahmens der Angemessenheit bewegen.
Die Angemessnheit kannst du bei deinem neuen Jobcenter erfragen.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Mein Hauptmieter möchte 550€ Miete für ein 30 qm Zimmer mit Bad- und Küchenmitbenutzung.
Der Mietpreis ist sehr hoch! Das Jobcenter zahlt nur die angemessene Miete für 30qm
in der Region. Jede Region hat andere Kosten der Unterkunft, die angemessen sind.
Das neue Jobcenter möchte jetzt
1. eine Erklärung über die Aufteilung der Mietkosten innerhalb der WG
2. Mietquittung, falls bar bezahlt
3. Nachweis über Mietzahlung
Das Jobcenter möchte prüfen, wie hoch die Gesamtmiete ist. Sollte der Hauptmieter
ebenfalls ALG II erhalten, wäre ein zu hoher Mietanteil von dir unzulässig. Die
geforderten Nachweise sind einzureichen.
Der Mietvertrag und Nebenkosten sind für die Berechnung notwendig, weil die Kosten
für Miete und Nebenkosten sonst nicht übernommen werden. Du könntest beim
Jobcenter nachfragen, ob eine Mietbescheinigung eventuell ausreichend wäre.
Gruß
Hallo!
eine Seite wo ich nachlesen kann ob ich noch Anspruch habe?
Informationen hier: Arbeitslosengeld I
Da du allgemein auch bei ALG II mit den Regelungen offensichtlich "auf Kriegsfuß" stehst,
Informationen hier: Arbeitslosengeld II und hier: Arbeitslosengeld II für Geringverdiener und Erwerbslose
Gruß
Hallo!
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Hallo!
Themen zusammengefügt, damit der Überblick über die Gesamtsituation zur Verfügung
steht.
Desweiteren habe ich einen Hinweis auf Mitteilungspflicht erhalten, ich soll nun meine Abrechnungen für Januar und Februar einreichen sowie die Kontoauszüge, das ist ja klar und werde ich auch machen.
Das hätte längst erledigt sein müssen, zumindest für Januar. Die Abrechnung hätte sofort
eingereicht werden müssen, als du sie erhalten hast. Verstoß gegen Mitwirkungspflicht!
ABER was ich nicht verstehe, warum muss ich bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen obwohl ich lediglich die letzten 3 Monate arbeiten war. Ich war von 12.17 - 07.19 arbeiten, dann war ich von 8.19 - 11.19 arbeitslos gemeldet, bekam ALG I und aufstockend Hartz IV, nach der Aufnahme der Arbeit habe ich mich vom ALG I abgemeldet
ALG I ist immer eine vorrangige Leistung und muss zuerst beantragt werden. Falls kein
Rest-Anspruch besteht, kann mit mit Ablehnungsbescheid ALG II Anspruch geprüft werden.
Gruß
Hallo!
Themen zusammengefügt, damit der Überblick über die Gesamtsituation zur Verfügung
steht.
ich habe demnächst ein Termin beim Jobcenter, wo man mit mir über das Thema Weiterbildung sprechen möchte.
Dann mache das bitte! Jobcenter haben eine Beratungspflicht, kennen deine reale Situation
und können deinen Bedarf besser einschätzen, als es ein Forum kann.
Meine Fragen: Was ist denn von den ganzen Bildungsträgern und Umschulungen/Weiterbildungslehrgängen zu halten?
Darf ich dezent daran erinnern, dass wir ein Hilfe-Forum sind und keine Bewertungsplattform
für Bildungsangebote.
Wäre das besser, wenn ich die Möglichkeit dazu habe?
Das muss du für dich alleine entscheiden. Dabei kann dir niemand virtuell helfen. Wie man
hier im Thema sieht, scheinst du dir selber nicht im Klaren darüber zu sein, was du möchtest.
Das ist aber zingend notwendig für deinen weiteren Werdegang.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
das ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen soll.
Der Mitwirkungspflicht ist nachzukommen!
Mietvertrag/Gewerbeschein/Nebenkostenabrechnung/Zukünftige Einnahmen aus Gewerbe und die Angaben vom Energieversorger.
Unterlagen sind vorzulegen beim ALG II Antrag, damit die Bedürftigkeit geprüft werden kann.
Den original Mietvertrag habe ich nicht mehr. Die letzte Nebenkostenabrechnung hat mein
Mitbewohner verlegt.
Unterlagen werden für die Berechnung und Prüfung für Kosten der Unterkunft benötigt
und sind vorzulegen.
Hier hab ich um eine Kopie vom Mietvertag und Nk Abrechnung gebeten.
Diese habe ich bisher nicht erhalten
Solange diese Unterlagen dem Jobcenter nicht vorliegen, wird die Miete nicht
gezahlt.
Meinen Gewerbeschein (aus 2004) habe ich auch nicht mehr.
Gewerbeschein ist vorzulegen!
Dann noch die Prognose zum Einkommen aus Gewerbe. Da ich keine realistische Angaben machen kann, verstehe ich nicht was ich dort eintragen soll.
Die Anlage EKS ist auszufüllen:
LeitfadenSelbständigkeit und Arbeitslosengeld II
Ich kann also die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, darüber habe ich das amAmt informiert. da bekam ich ein Schreiben das ich meiner Mitwirkung nachkommen müsse und die Unterlagen beibringen soll.
Richtig! Der Mitwirkungspflicht muss nachgekommen werden, Unterlagen alle vorlegen,
sonst kein ALG II. ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird
und die Bedürftigkeit ist nachzuweisen.
Gruß
Hallo!
Gerne erneut, scheint nicht anzukommen:
Für U25 gelten strengere Regelungen. Wende dich bitte an dein Jobcenter mit deinen
Fragen.
Gruß
Hallo!
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Darum Die Frage ob es so einfach geht am besten Eine Verzichtserklärung oder so an die schreiben
Nein! Da hier Informationen nachgereicht wurden ergibt sich erst jetzt ein kompletter
Sachverhalt. Da hier wohl eine komplette Bedarfsgemeinschaft besteht, wird das
Einkommen aus dem Teilzeitjob bedarfsmindernd angerechnet. Es gilt das Zuflussprinzip!
Durch des auch Weil ich die Tage einen TZ Job gefunden habe.
Die Arbeitsaufnahme ist dem Jobcenter ebenfalls umgehend per Veränderungsmitteilung mitzuteilen.
Ausführliche Informationen gibt das Merkblatt Arbeitslosengeld II und der Rat es gründlich zu
lesen.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Wir sind eine BG mit 2 Klein Kindern (4 und 2) jetzt meine
Frage kann Ich mich als Person von der BG Abmelden ohne Weiteren Angaben?
Falls du mit deinen Kinder ohne ALG II leben kannst, Miete bezahlen und euch ernähren,
dann kannst du dich abmelden. Aber es sei dir bewusst, dass du keinerlei Leistungen
mehr von Jobcenter erhältst.
Gruß
Hallo!
Das Problem ist, dass ich hier von Amt zu Amt hin und her gescheucht werde
Mit dem ALG I Bescheid bitte zum Jobcenter und ALG II Antrag auf Aufstockung
stellen. Dort wird dann geprüft, ob ein ALG II Anspruch aufgrund der Höhe des
ALG I besteht.
Das Mietangebot ist beim Jocenter einzureichen, sich die Kostenzusage schriftlich
geben lassen und einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Der Aussendienst wird
eventuell einen Hausbesuch machen, um den Bedarf zu prüfen.
Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose
Es wird nur der angemessene Teil bei den Kosten der Unterkunft gezahlt.
Bitte die eingestellten Links sorgfältig lesen!
Sie mietet nun eine 3-Raum Wohnung an und stellt mir 1 Zimmer(unmöbliert) zur Untermiete zur Verfügung. Natürlich mit Untermietvertrag und gemeinsamer Nutzung von Wohnzimmer, Küche,Bad.
Es wird eventuell der Nachweis erbracht werden müssen, dass es keine Bedarfsgemeinschaft ist.
Gruß
Hallo!
Die Formulierung der Antworten wirken auf mich so scharf, als ob ich schon ein Verbrecher sei, nur weil ich mich etwas frage, oder bin ich da überempfindlich???
Die gesetzlichen Regelungen nehmen leider auf deine Befindlichkeiten kein Rücksicht. ![]()
ich überlege nur für die Zukunft und würde gerne versuchen Verwandtschaft drum zu bitten
Nein und wenn doch, wäre sie bei ALG II Antragstellung sofort in der Anlage Vermögen mit
anzugeben. Denn nur dann ist sie geschützt.
Gruß