Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Vorherige Antwort nicht beachten, denn sie war falsch.
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Vorherige Antwort nicht beachten, denn sie war falsch.
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Hallo!
Ja,hab beide Bewilligungen bekommen
Würdest du bitte auf den ALG I Bewilligungsbescheid schauen, ab wann dir ALG I
bewilligt wurde. Dann nimm bitte umgehend Kontakt mit der Agentur für Arbeit
auf und erkundige dich.
Gruß
Hallo!
Arbeitslosengeld I
Hast du schon einen ALG I Bewilligungsbescheid bekommen? Wenn nicht, setze dich
bitte zeitnah mit der Agentur für Arbeit in Verbindung und frage nach, wann du mit
der ersten Zahlung von ALG I rechnen kannst.
Gruß
Hallo!
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Hallo!
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Hallo!
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Hallo!
Laut meiner Anwältin muss das Jobcenter
Themen zusammengefügt! Wende dich bitte mit deinen Fragen an deine Anwältin.
Thema geschlossen, weil schon ein Anwalt tätigt ist.
Gruß
Hallo!
Diese Leitfäden sind doch von den Behörden selbst ausgegeben. ich will die Gesetzestexte nach denen die arbeiten müssen und wo meine Rechte und Pflichten stehen.
Nein! Harald-Thome von Tacheles-Sozialhilfe.de hat den Leitfaden von
ASG - Arbeits- und Sozialberatungs- Gesellschaft e.V. Leitfaden - Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II
publiziert. Dort ist Alles beschrieben, was du wissen muss.
Aber nochmal wo sind in dem Fall meine Rechte aufgeführt?
Zu den Rechten gehören auch Pflichten! Nicht überlesen Kapitel 3 und 8.
Kapitel 1 Fördern und Fordern (§§ 1 - 6d)
Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 - 13)
Kapitel 3 Leistungen (§§ 14 - 35)
Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45)
Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht (§§ 46 - 49)
Kapitel 6 Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung (§§ 50 - 52a)
Kapitel 7 Statistik und Forschung (§§ 53 - 55)
Kapitel 8 Mitwirkungspflichten (§§ 56 - 62)
Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 63 - 63b)
Kapitel 10 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (§ 64)
Kapitel 11 Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 65 - 81)
Der Ordnung halber noch das Merkblatt für Arbeitslosengeld II
Womit das Thema ausreichend beantwortet wäre, denn wir drehen uns im Kreis.
Im eigenen Interesse, arbeite die Informationen durch und fülle die Anlage EKS
ordnungsgemäß aus. Gehört zu deinen Mitwirkungspflichten!
Gruß
Hallo!
Ich saß mit denen am Tisch und das war Verhandlungssache. ich hatte die EKS nach meinem Empfinden gestaltet mit Hilfe von der App EKS Ruckzuck. Das wurde nicht akzeptiert, nach dem 3.Termin habe ich resigniert und mehr oder weniger gesagt, dann füllt ihr es doch aus.
Ist nicht dein Ernst, aber scheint tatsächlich so.
Vertiefe dich in die eingestellten Informationen
und fülle die Anlage EKS richtig aus. Bei Einzelfragen kannst du gerne nachfragen.
Mein Plan ist jetzt der dass ich die EKS nachträglich nochmal abgebe mit für mich besseren Werten und wenn das nicht akzeptiert wird, dann gehe ich zum Chef der Behörde.
Der Chef kann dir auch nicht helfen, wenn du Fehler in der Anlage EKS machst.
Erneut die Informationen und mein Rat, arbeite dich da durch:
Hinweise für Selbständige - Ausfüllhilfe Anlage EKS
Gruß
Hallo!
Dann hast du bei der EKS Fehler gemacht! Lies dich in Ruhe durch die Informationen
und fülle die Anlage EKS erneut aus.
Wo finde ich denn die Paragraphen die hier greifen?
Was möchtest du für §? Die Anlage EKS ist ordnungsgemäß auszufüllen.
Der Mitarbeiter hat mir die Anlage EKS erneut zugeschickt und ich soll diese ausfüllen.
Der Mitarbeiter schickt nicht einfach so eine Anlage EKS. Welche Begründung stand in dem
Schreiben? Kann es sein, dass du da irgendwas vergessen hast zu erwähnen.
Ich habe die EKS davor sorglos unterschrieben weil ich es nicht mehr ausgehalten habe darauf zu warten, dass ich endlich loslegen kann.
Was hast du da unterschrieben? Das ist die Frage, was du da für Angaben gemacht hast.
Du hast dir hoffentlich für deine Unterlagen überall Kopien gemacht.?
Gruß
Hallo!
Kommt anscheinend nicht an, also gerne erneut!
dass ich die Verdienstnachweise der vergangenen 12 Monate und Kontoauszüge seit dem 01.09.2019 vorlegen soll.
Wenn das Jobcenter die Unterlagen anfordert, sind sie einzureichen.
Gruß
Hallo!
Nicht ernsthaft, oder? Manchmal sollte man doch Informationen erst sorgfältig lesen.
Damit Ihr Jobcenter dies beurteilen kann, müssen Sie zunächst die Anlage EKS mit den von Ihnen erwarteten Ein- und Ausgaben ausfüllen und bei Ihrem Jobcenter abgeben. Auf dieser Grundlage wird über Ihren Antrag entschieden und Ihnen werden ggf. vorläufig Leistungen bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben angeben, damit die vorläufige Bewilligung überprüft und ggf. korrigiert werden kann. Auch hierfür verwenden Sie die Anlage EKS. Ist Ihr tatsächliches Einkommen (Gewinn) im Bewilligungszeitraum rückblickend höher gewe-sen, als Sie bei der Antragsstellung geschätzt haben, müssen Sie und die weiteren Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft, die Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, die zu viel erhaltenen Leistungen nach Erhalt der abschließenden Entscheidung über den Leistungsanspruch erstatten. Hatten Sie geringere Einnahmen als erwartet, werden Ihnen und den weiteren Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft die zusätzlich zustehenden Leistungen im Rahmen der abschließenden Entscheidung bewilligt und nachgezahl
Das sollte dir als ALG II Selbstständiger eigentlich geläufig sein.
Gruß
Hallo!
Meine Frage wie oben geschildert wird damit nicht beantwortet
Die Antwort ergibt sich aus den Informationen, wenn du sie dann liest.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Bislang habe ich noch keine Buchhaltung gemacht in den vergangenen 6 Wochen,
Buchführung ist Pflichtprogramm und muss erfolgen.
Dazu bitte diese Informationen gründlich lesen:
Hinweise für Selbständige - Ausfüllhilfe Anlage EKS
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird.
Es findet eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Der Aufforderung ist nachzukommen und
Dokumente alle einzureichen.
Gruß