Beiträge von Grace
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Hallo!
Willkommen im Forum!
Alles anzeigenHA
Anlage KDU (Miete)
Anlagen EK (Einkommen) => 1 für Sie 2 für Eltern
Anlagen VM (Vermögen) => 1 für Sie 2 für Eltern
Anlagen HG 2 (Eltern)
UH1 (Unterhalt)
Sind auszufüllen und einzureichen, da die Eltern ebenfalls Leistungen beziehen! Gehört zu deinen Mitwirkungpflichten.
Ratgeber Arbeitslosengeld II - Der Paritaetische.de
Merkblatt ALG II - Bundesagentur für Arbeit
Da Informationsdefizit, bitte dringend lesen!
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum!
Während des Studiums unseres Sohnes, haben wir ihm die Miete am Studienort zuzüglich 220,00 € für den Lebensunterhalt bezahlt.
Nach Abschluß des Studiums gibt es eine sogenannte Orientierungsphase bis zu sechs Monate
und bei der weiterhin die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind, sofern das Kind sich ernsthaft um
eine Arbeit bemüht. Könnte hier auch zutreffen und das Jobcenter könnte den Antrag auf
ALG II zunächst ablehnen.
Frage:
Ist er nun Mitglied einer Bedarfgemeinschaft oder einer Haushaltsgemeinschaft.
Haushaltsgemeinschaft!
Hier mal Informationen und bitte Alles lesen. Es ist für Außenstehende schwer die
SGB II Gesetzgebung zu verstehen:
Ratgeber Arbeitslosengeld II - Der Paritaetische.de
Merkblatt ALG II - Bundesagentur für Arbeit
Orientierungsphase
Folien für das SGB II - Grundlagenseminar Stand 29.März 2020 von Harald Thomé Referent für Arbeitslosen-und SozialrechtGruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Hier scheinen grundsätzliche Informationen zu fehlen:
Gruß
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Hallo!
Seit 2016 endet ein Studium mit Ablauf des Monats, in dem die Abschlussprüfung erfolgreich
bestanden wurde. Das ist i.d.R. der Fall, wenn das Gesamtergebnis bekanntgegeben oder ein
Zeugnis erstellt wurde, spätestens jedoch zwei Monate nach Ablegen der letzten Prüfung.
Wann war die letzte Prüfung?
letzte Zahlung der Kreditsumme am 29.02.2020.
Wie hoch war die Summe?
die Exmatrikulationsbescheinigung auch unserem SB zukommen lassen, dieser möchte mir nun allerdings keine Leistung bewilligen, solange ich mein Zeugnis nicht nachweisen kann.
Falls du irgendeine Bescheinigung, oder sonst irgendwas von deiner Uni bekommen kannst
wann eventuell mit dem Zeugnis zu rechnen wäre, könntest du das dem Jobcenter zu senden. Eine
Bescheinigung vom Bafögamt, keinerlei Bafög mehr zu erhalten wäre auch eine Lösung.
Ansonsten hier Informationen lesen:
Coronavirus - Entschädigungszahlungen - Aufwendungsersatz - möglichen Grundrechtseinschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz und rechtliche Änderungen
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum!
Ich lebe zur Zeit in einer Bedarfsgemeinschaft
Erklärungsbedürftig! Wer zählt zur Bedarfsgemeinschaft?
war bis zum 31.03.2020 noch Studentin, seitdem bin ich exmatrikuliert und habe die Exmatrikulationsbescheinigung
Wann kam das letzte Bafög? Anspruch auf ALG II bestünde, je nach Situation Orientierungsphase ??,
ab April. Hier fehlen zuviele Informationen.
Gruß
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Hallo!
habe daraufhin mein Arbeitsgehalt auf ein Konto eines Familienangehörigen überweisen lassen
Ohne Leistungsbezug kein Problem!
Nun benötigt das Jobcenter die Kontoauszüge des Konto meines Familienangehörigen
Problematsich wird es jetzt, weil du für ALG II die Bedürftigkeit nachweisen musst.
Meine Frage, muss diese Person (die selbst kein Hartz4 bezieht) Kontoauszüge aushändigen?
Lasst euch was einfallen, ohne Kontoauszüge keine Bedürftigkeitsprüfung und ohne
Bedürftigkeitsprüfung kein ALG II. Bei Entscheidung kann dir niemand helfen.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Diese Fragen stellen sich gerade alle nicht.
Allgemein ergeht die Bitte dieses Thema in dieser Zeit täglich zu verfolgen. Damit ersparen wir
uns alle unnötige Schreiberei. Ich aktualisiere dieses Thema immer, vorausgesetzt man lässt
mir die Zeit dazu.

Coronavirus - Entschädigungszahlungen - Aufwendungsersatz - möglichen Grundrechtseinschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz und rechtliche Änderungen
Hier erfolgen gleich Aktualisierungen zu Gesetz-Änderungen infolge der Corona-Pandemie.
Gruß
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Hallo!
Kann mir da niemand weiterhelfen?
Geduld scheint nicht deine Stärke zu sein.
Dezenter Hinweis, nicht nur du hast Probleme, sorry!Allgemeiner Hinwis, wer ein Thema einstellt, sollte augenblicklich aufgrund der Situation bitte
Geduld mitbringen.
In meiner Eingliederungsvereinbarug wird in keiner Zeile auf meinen beruflichen Ausbildungsweg eingegangen.
Falls möglich, lade doch bitte diese Eingliegerungsvereinbarung ausreichend anonymisiert
als PDF über Dateianhänge des Forum hoch. Du kannst anhand der eingestellten Info
vom mir deine EGV Punkt für Punkt auch selber durchgehen und auf einem Blatt zu jedem
Punkt Änderungsvorschläge machen. Die EGV musst du so nicht unterschreiben.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Benutze den SGB II und WoGG-Rechner von Tacheles. Dort hast du
mehr Möglichkeiten Daten einzugeben.
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Hallo!
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Gruß -
Hallo!
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Gruß -
Hallo!
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Hallo!
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Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hallo!
Noch dazu kommt, dass er mich bei der Erstellung meines Profils aufgrund eines Cateringnebenjobs während des Studiums zusätzlich für Jobs im Gastronomiebereich aufgenommen hat. Ich glaube dabei ging es um die Vermittlungsplattform des Jobcenters.
Na, das hat sich aufgrund der Corona-Pandemie wohl vorerst erledigt. Alles dicht vorerst!
Verhandle deine EGV! Habe anhand deiner erneuten Fragen nicht das Gefühl, dass du die
eingestellten Informationen gelesen hast. Mache das bitte im eigenen Interesse!
Aber wenn ich mich eigenständig auf 8 Stellen bewerbe, kann er mich dann trotzdem dazu verpflichten mich auf von ihm ausgewählte Jobangebote zu bewerben?
Selbstverständlich musst du dich auf Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung
bewerben, wenn sie denn vom Jobcenter kämen und zwar innerhalb von 3 Tagen.
Was deine eigenen Aktivitäten angeht, du hast es selbst in der Hand. Schreibe Bewerbungen
für Stellen, die deiner Ausbildung entsprechen. Bitte lese die eingestellten Infos von mir
gründlich, alle!!!!
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Zunächst Informationen zur Eingliederungvereinbarung:
Alles anzeigenInhaltsverzeichnis
1. Zielsetzung .................................................................................. 1
2. Potenzialanalyse ......................................................................... 1
3. Eingliederungsvereinbarung....................................................... 2
3.1 Abschluss einer EinV................................................................. 2
3.2 Inhalte der EinV........................................................................ 4
3.2.1 Eingliederungsleistungen...................................................... 4
3.2.2 Kommunale Eingliederungsleistungen ................................. 5
3.2.3 Bemühungen ........................................................................ 5
3.2.4 Leistungen anderer Leistungsträger .................................... 5
3.2.5 Vermittlung in Tätigkeiten und Tätigkeitsbereiche.............. 6
3.3 Weitere Inhalte und Besonderheiten ...................................... 6
3.4 Rechtsfolgenbelehrung ........................................................... 8
4. Verfahrensvorschriften.............................................................. 9
4.1 Zeitlicher Rahmen.................................................................... 9
4.2 Fortschreibung der EinV ........................................................ 10
4.3 Kündigung.............................................................................. 10
4.4 EinV als ersetzender Verwaltungsakt (VA) ........................... 11
5. Leistungen an Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft................ 13
Bitte gründlich lesen! Was nun die EGV angeht, kannst du sie mit deinem Arbeitsvermittler
verhandeln. Wenn in Deiner Eingliederungsverbarung 8 Bewerbungen im Monat stehen,
so ist das zunächst nicht zu beanstanden.
Ich habe meinen Bachelor in Pädagogik absolviert
Bewerbe dich und warte nicht auf Vermittlungsangebote vom Jobcenter.
darunter auch befristete Angebote und Personaldienstleister bewerben.
Das ist im SGB II geregelt:
(1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. 2Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. 3Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. 2Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Unter dem Aspekt käme es in Betracht, wenn du in deinen erwählten Berufszweig
keine Stele findest. Da wir zur Zeit aufgrund der Corona-Pandemie Chaosverwaltung
haben, nutze die Zeit für dich und bewerbe dich intensiv, mein Rat. Suche dir deine
Stellen selbst!
Weitere Informationen findest du auch hier und es wird aktualisiert, sobald die BA neue
Mitteilungen einstellt:
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Es scheint so, als würden hier zunächst Informationen zum
ALG II generell fehlen.
Merkblatt ALG II für Erwerbslose
Erstmals Arbeitslosengeld II beantragen
Gruß
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Hallo!
Aber nun habe ich seit 8 Wochen nichts gehört. Ist das normal?
Du wirst auch noch länger nichts hören. Deutschland befindet sich durch die
Corona-Pandemie im Ausnahmezustand.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Zwei gleiche Themen nicht notwendig, eins gelöscht!
Coronavirus Pandemie - Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit und mehr Informationen
Coronavirus - Entschädigungszahlungen - Aufwendungsersatz - möglichen Grundrechtseinschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz und rechtliche Änderungen
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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