Hallo!
Es wurde Ihnen von Schorsch geschrieben:
Es ist Dein gutes Recht, einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. So wie Du es bisher geschildert hast, liegt es aber nahe, dass dann auf Dich und Deine Eltern ggf. eine Menge an Aufwand/Bürokratie zusammenkommen könnte.
Sicherlich, was aber noch lange nicht bedeutet, dass Sie als U25
im Elternhaus lebend, von den Eltern offensichtlich unterstützt,
auch Ihren Bürgergeld Antrag genehmigt bekommen werden. Es
greift hier, wie schon von Tamar erwähnt:
§ 9 Abs. 5 SGB II - Unterhaltsvermutung
Weil ihr fremde Menschen aus dem Internet seid und ich mich ungern öffne.
Sie erwarten Hilfe, obwohl Sie Fakten zurückhalten. Da erwarten
Sie von einem Forum zu viel und Hinweis auf Folgendes:
Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen
Folglich werden Sie Ihre eigenen Erfahrungen machen müssen,
wenn Sie einen Bürgergeld Antrag stellen. Das Jobcenter wird
eine Bedürftigkeitsprüfung vornehmen.
Bürgergeld - Antrag und Bescheid
Es sind die Kontoauszüge der letzten drei Monate einzureichen.
Das Jobcenter kann aber durchaus sechs Monate im Zweifel
fordern.
meine eltern finanzieren mich indem ich bei denen arbeite auf 450€ basis sie haben einen laden
Das wird auf den Bedarf angerechnet, weil Einkommen. Alles weitere
erfahren Sie bei Antragstellung von Ihrem Jobcenter.
Gruß