Hallo!
Willkommen im Forum! Änderungen in der Gesetzgebung kommen in
den Bundesländer meist mit Verzögerung an. Du kannst dich an örtliche
Erwerbslosenberatungsstellen wenden. Die können dir eher helfen
als ein Forum.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Änderungen in der Gesetzgebung kommen in
den Bundesländer meist mit Verzögerung an. Du kannst dich an örtliche
Erwerbslosenberatungsstellen wenden. Die können dir eher helfen
als ein Forum.
Gruß
Hallo!
Vorschlag, zunächst einen ALG II Antrag stellen und sich mit diesen Voraussetzungen
zu beschäftigen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum man sich ohne Probleme mit
Sanktionen beschäftigt. Durch Information und Wahrnehmen aller Pflichten können
Sanktionen vermieden werden und werden kein Thema.
Gruß
Hallo!
2. Stromkostenerstattung werden nicht als Einnahmen gewertet und bleiben demnach unberücksichtigt bei der Berechnung des ALG2
Aber nur, wenn das Guthaben durch Haushaltsstrom entstanden ist und vom
Regelsatz bezahlt wurde. Sollte das Guthaben von den Heizkosten stammen,
wird es den Kosten der Unterkunft zugerechnet und die zahlt das Jobcenter.
Dann wird es berücksichtigt und mindert entsprechend den Leistungsanspruch.
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Ergibt sich aus § 22 SGB II!
1. Darlehen eines Familienangehörigen ist möglich - wenn ein entsprechender Vertrag vorhanden ist
Muss das Jobcenter nicht mit einverstanden und an Darlehen unter Familienangehörigen
werden strenge Massstäbe angelegt.
Ich würde für das Darlehen ohnehin erst mal einen Vertrag vorbereiten und dieser soll dann dem JC vorgelegt und genehmigt werden bevor überhaupt Gelder fließen.
Warte Reaktion ab!
3. Bei Einkommen fließt dies in die Berechnung des ALG2 ein. Die Berechnung bei Selbstständigen erfolgt über einen Zeitraum, d.h. über den Leistungszeitraum und wird anhand der vorgelegten Daten ermittelt.
Neuer Aspekt Selbstständigkeit, stand nichts von im Eingangs-Thema. Wäre sehr
wichtig gewesen, denn hier noch mehr wichtige Informationen:
Anlage EKS zum ALG II Antrag notwendig
Bleibt dir nicht erspart, weiterlesen und sehr wichtig! ![]()
Gruß
Hallo!
Die 2. erkenne ich bis jetzt keinen Unterschied, wie wenn ich mich an das Job Center gewandt hätte.
Es kann auch keinen Unterschied geben, weil es Gesetz ist. §12a SGB II weist auf
das Beantragen vorrangiger Leistungen hin, die als Einkommen Anrechnung finden
und den ALG II Anspruch dementsprechend mindern.
Die Anmerkung "Wahrheitsgemäß" ist für mich selbstverständlich. Ich kann jedoch nachvollziehen, dass sie mit vielen Menschen Kontakt haben und daher vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht haben diesbezüglich, weil sie meinen mich darauf hinweisen zu müssen.
Falsch! Es war ein Hinweis, dass falsche Angaben Rechtsfolgen haben.
Wahrheitsgemäß! Denn alle Angaben werden überprüft und falsche können Folgen
haben.
Das ist ohne jede Wertung, als Information zu sehen! Manchen Leistungsberechtigten
ist das nicht bewusst und Hinweis erfolgt in diesem Zusammenhang immer automatisch,
um Nachteile beim Betroffenen zu vermeiden.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Hier wäre Beratung durch einen Anwalt für Sozialrecht
angebracht. Bitte beantrage beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein:
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Da die Materie unbekannt, zunächst der Vorschlag sich
einzulesen. Dazu folgende Informationen:
Gesetzgebung Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Urteile von Sozialgerichten sind Einzelfallentscheidungen
und nicht für ganz Deutschland bindend.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Da hier kein Problem mit Sanktion besteht, eher mit fehlendem Wissen über
ALG II, sollte man zunächst dieses Defizit durch Information beseitigen.
Die Informationen beantworten alle Fragen und gründliches Lesen empfohlen.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
1 Frage:
Muss er der Anfrage Folge leisten? Er ist kein Bezieher von ALG 2 und zahlt Kindesunterhalt. Antwortfrist ist bis 31.05.2020
Ja!
2. Frage:
Wenn er antwortet, wie sollte seine Antwort ausfallen,
Wahrheitsgemäß! Denn alle Angaben werden überprüft und falsche können Folgen
haben.
Ich frage deshalb so kritisch, da unser aller finanzielle Situation sehr angespannt ist und es beim ALG 2 Bezug ja eh schon ungerechter Weise so ist, dass vom Grundbedarf Kindergeld und Kindesunterhalt abgezogen wird.
ALG II ist eine Sozialleistung, die vom Steuerzahler finanziert wird und nur bei Bedürftigkeit
laut gesetzlicher Vorgabe gezahlt wird:
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Das Jobcenter ist zur gewissenhaften Prüfung verpflichtet und es müssen zunächst
vorrangige Leistungen in Anspruch genommen werden.
Unterhalt und Kindergeld sind vorrangige Leistungen und wirken sich auf den ALG II
Anspruch bedarfsmindernd aus:
Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
Gruß
Hallo!
Wäre das Amt da vielleicht bereit ein Auge zu zu drücken?
Nein!
Wie hoch wäre die Kürzung? Oder würden sie sogar komplett die Leistungen verwehren?
Ist nachzulesen:
(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Die 2.200 Euro würden als Einkommen angerechnet und das wäre dem Jobcenter
auch umgehend mitzuteilen. Es wäre unschädlich, wenn die Eltern dir ihr eigenes
Kraftfahrzeug unentgeltlich zur Verfügung stellen würden.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Nun ist die Frage darf ich das kaufen, ohne Kürzungen zu bekommen?
Nein!
Zusätzlich habe ich aktuell nur ca 600 Euro zu Verfügung
Wäre Schonvermögen! Nur vom Schonvermögen hätte das Kraftfahrzeug
erworben werden können.
Ist das für das Amt in Ordnung oder gibt es da Probleme mit dem Amt?
Nein! ALG II ist eine Sozialleistung und während dem Bezug kann das Vermögen
nicht erhöht werden.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Da Steuerrückerstattungen laut meiner Suche jedoch als Einkommen gezählt und beim ALG 2 angerechnet werden,
Nicht nur laut deiner Suche, sondern in der Tat wird die Steuerrückzahlung während des
ALG II Leistungsbezug immer als Einkommen angerechnet.
Arbeitslosengeld II bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.
Einkommen
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise
- Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
- Kapital- und Zinserträge,
- einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.
Die Steuerrückerstattung sollte bitte dem Jobcenter umgehend gemeldet werden.
(3) 1Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. 2Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. 3Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. 4Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Es gilt das Zuflussprinzip und vorsorglicher Hinweis auf:
(1) Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Zusätzlich wird eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung gefordert.
Richtig und in der Regel wird der Vermieter die Erlaubnis nicht verweigern.
Anspruch des Mieters auf Untervermietung
Ein Mieter kann sogar einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis vom Vermieter haben. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht. Ein berechtigtes Interesse wird etwa angenommen, wenn der Hauptmieter aus finanziellen Gründen auf die Einnahmen aus der Untervermietung angewiesen ist. Es können aber auch familiäre und persönliche Gründe für eine Untervermietung in Betracht kommen.
Diese liegt allerdings schriftlich nicht vor, sagte mir meine Untervermieterin.
Ja, dann sollte sie die Erlaubnis für das Untermietverhältnis beim Vermieter einholen.
Wo liegt das Problem?
(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
gibt es auch in dem Punkt keine Pflicht meinerseits zur Mitwirkung, bzw. es ist mir ja nicht möglich dieses Schreiben unmittelbar zu bekommen.
Bei fehlender Mitwirkung versagt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft.
Suche dir was aus! ![]()
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Für mich hört sich das nacfolgende an, wie eine Einladung verbunden mit einem eine EGV ersetzenden Verwaltungsakt ohne vorher den versuch eine EGV zu erstellen.
Liest sich so, geht aber nicht.
Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
§ 59 SGB II Meldepflicht in Verbindung mit § 309 SGB III Pflichten, wäre ein völlig
normaler Vorgang. Trotz/oder wegen Corona mag der Sachbearbeiter dir die EGV
schriftlich und bitte auf dem Postweg schicken, damit du sie prüfen kannst. Darfst
ihn gerne an § 15 SGB II erinnern, das Recht zur Verhandlung und Prüfung
einer EGV.
Eine vereinfachte ALG II Antragstellung heißt nicht, dass es auch eine vereinfachte
Rechtsauslegung geben kann. An § 15 SGB II wurde nicht "gebastelt" wegen
Corona und die vorgegebenen rechtlichen Bestimmungen in § 15 SGB II sind
einzuhalten. Da macht es sich der Sachbearbeiter sehr einfach, versucht es jedenfalls.
Falls du dich nicht geweigert hast eine EGV abzuschließen, liest sich jedenfalls nicht so,
hat der Sachbearbeiter meines Erachtens kein nach einem Telefonat kein Recht einen
EGV/VA zu erlassen. Das könnte er nur, wenn nach einer Verhandlung mit dir keine EGV
zustande käme.
Alles anzeigen(2) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung).
(3) Die Eingliederungsvereinbarung soll regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten, gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden.
2 Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen.
3 Soweit eine Vereinbarung nach Absatz 2 nicht zustande kommt, sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
gutchaben bekomm von der Wasser 700 Euro und nach Anfrage der Jobcentern von meine Jahresabrechnung
Eine Beriebskostenabrechnung ist dem Jobcenter unverzüglich nach Erhalt einzureichen.
Die Betriebskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und werden vom Jobcenter
bezahlt. Ein Guthaben bei Selbigen mindert im nächsten Monat die Kosten der Unterkunft
und wird angerechnet.
Bitte was ich mussten jetzt schreiben oder wie korrekt Antworten auf die schreiben
Was Du mit dem Guthaben gemacht hast! Man wird dir das Guthaben aus der
Betriebskostenabrechnung anrechnen und in der nächste Zeit vom Regelsatz
abziehen. Du muss es zurückzahlen. Falls die Ortabwesenhet von dir nicht
beantragt wurde, wird es auch hier noch Probleme geben, denn du darfst den
ortsnahen Bereich ohne Genehmigung des Jobcenters nicht verlassen.
Gruß
Hallo!
Wilkommen im Forum!
Im Antwortfeld bitte unten links zweiter Button
- Dateianhänge - anklicken es geht das Fenster auf:
HOCHLADEN
Bitte anklicken und du kannst die PDF von deinem
PC hochladen.
Gruß
Hallo!
Themen zusammengeführt und dieses Thema kann weitergeführt werden.
Bitte Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Ich falle zwar in das Sozial Schutzpaket II aber habe die Info vom Jobcenter erhalten, dass sie das bis dahin nicht hinbekommen, das es normal weiter läuft und ich ALG 2 beantragen soll. Das wird dann verrechnet usw..
Richtig und ALG II Antrag stellen!
Ich habe dort ein Zimmer, nutze Bad und Küche aber sorge für meine Verpflegung selbst. Ich zahle auch keine Miete oder Nebenkosten (wäre das vielleicht jetzt angebracht?).
Wozu? Es sieht immer merkwürdig aus, wenn vorher keine Miete an die Eltern
gezahlt wurde und plötzlich beim ALG II Antrag Miete gezahlt werden soll. ![]()
Wenn ich das richtig verstehe müssten meine Eltern die Anlage HG ausfüllen.
Richtig, muss ausgefüllt werden und es wird geprüft, ob dich deine Eltern nicht
doch unterstützen.
doch eher eine Wohngemeinschaft?
Nein! Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft!
Gruß
Hallo!
Mich würde noch interessieren, ob die gemeldete Adresse üblicherweise kontrolliert wird.
Bei einem ALG II Antrag wird eine Melde-Adresse benötigt, normaler Weise muss
der Personalausweis vorgelegt werden, der ja bekanntlich die Melde-Adresse
beinhaltet. Siehe erneut @bass386 :
Hallo,
eine Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Da es im Februar noch keine Corona Problematik gab, hätte dein Freund dies also schon machen müssen.
Wenn man ALG II beantragt, aber kurz vorher umzieht wirft dies einige Fragen auf, die man ebenfalls mit dem Jobcenter hätte besprechen sollen.
Und ja Anträge können auch an der falschen Meldeadresse scheitern, ist aber eher unüblich. Normalerweise fragen Sachbearbeiter vorher, warum, wieso, weshalb zwei unterschiedliche Adressen angegeben sind.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Sorry, dein Thema ist untergegangen.
Vor kurzem haben wir festgestellt, dass meine Freundin schwanger ist. Aktuell bezieht Sie ALG: I, welches offiziell zum 01.07.2020 ausläuft, sodass Sie nun im Vorfeld und rechtzeitig ALG: II beantragen müsste.
ALG II Antrag kann gestellt werden. Dazu hier Informationen:
ALG II Paritätischer Gesamtverband 2020
1. Würde Sie eine Unterstützung erhalten?
Ja, weil zwei Kinder aus erster Ehe da sind und die müssen ja auch versorgt
werden, falls sie keinen Unterhalt für diese Kinder erhält.
2. Kann bereits von einer Bedarfsgemeinschaft gesprochen werden? Wie ich mitbekommen habe, gilt eine Bedarfsgemeinschaft erst, wenn man auch zusammenlebt d.h. offiziell an einer Adresse gemeldet ist etc.
Falls du sie regelmäßig finaniell unterstützt hast, auf den einzureichenden Kontoauszügen
regelmäßige Zahlungen von dir ersichtlich sind, wird das Jobcenter von einer
Eingestehgemeinschaft ausgehen und dich zum Offenlegen deiner Einkünfte auffordern.
3. Wie verhält es sich mit meiner Vaterschafts-Anerkennung? Werde ich zur Unterstützung sofort herangezogen und mein Einkommen wird eingerechnet? Muss Sie Angaben zu meiner Person machen?
Sobald das Kind geboren ist, bist du unterhaltspflichtig. Sie muss in jedem Fall
den Kindesvater angeben, damit sie keine Probleme mit dem Jobcenter bekommt.
Gruß