Hallo!
Es hat den Anschein als wäre es gut, wenn du dich mit der Gesetzgebung
beschäftigen würdest, bevor du dich strafbar machst. Denn falsche Angaben
sind kein "Kavaliersdelikt" § 263 StGB - Betrug und SGB II
Eine Zusammenfassung:
Kosten der Unterkunft werden im Normalfall bei Familien immer kopfteilig berücksichtigt, bei euch also durch 3.
Natürlich muss man dazu die Belege und Rechnungen für die Kosten einreichen. Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ist vollkommen unnötig und führt, wenn da Kosten drin sind wie Internet und Strom, nur zu Problemen.
Der Gesetzgeber legt nämlich an Mietverträgen unter Verwandten hohe Anforderungen. Das soll nicht dazu dienen, dass sich bereichert wird oder dass dadurch Kosten (Internet, Strom) bezahlt werden, die andere Sozialleistungsempfänger aus dem Regelsatz bezahlen müssen.
Besonders misstrauisch wird die Behörde dann, wenn ganz plötzlich zum Beginn des Sozialleistungsbezugs so ein Vertrag aus der Tasche gezaubert wird, obwohl bisher mietfrei gewohnt worden ist bzw. auf den Kontoauszügen zu sehen ist, dass gar nichts bezahlt wurde in der Vergangenheit.
die Rechnungen zusammen zu suchen und sie dem Jobcenter einzureichen, damit die berechnen können, was dir und deinem Bruder anteilig an Kosten der Unterkunft zusteht
Bitte die Rechnungen beim Jobcenter einreichen. Es wird anhand der
Rechnungen errechnet, ob und wieviel dir anteilig an Kosten zustehen.
Dann wurde meinem Bruder von seiner Sachbearbeiterin per Telefon "geholfen" so das er 70 € für Wasser & Heizung monatlich bekommen hat.
Da die Kosten laut deinen Aussagen niedrig sind, wird das korrekt sein.
Denn sie werden anteilig gezahlt.
Würde gerne eine pauschale Kostenbeteiligung vereinbaren.
Nein! Das ist nicht möglich und führt zu Nachfragen vom Jobcenter.
Wie schon von Tamar ausgeführt.
Kann ich Rückwirkend die Kosten beantragen ?
Nein!
Nun werden Nachweise gefordert, wie sich die Kosten ergeben und ob ggf. Stromkosten enthalten sind.
Der Aufforderung ist nachzukommen und Nachweise einzureichen.
Gruß