Beiträge von Grace

    Hallo!

    Wir drehen uns hier im Kreis und durch Wiederholungen wird

    das nicht besser. Aus irgendeinem Grund überprüft das

    Jobcenter jetzt, ob alle Angaben bisher korrekt gemacht

    wurden. Die Entscheidung der Aufforderung nachzukommen,

    oder es zu lassen, obliegt dem Leistungsberechtigten.

    Hier nur abschließend der Hinweis, dass die Leistung auch

    vorübergehend eingestellt werden kann, wenn nicht reagiert

    wird.

    Gruß

    Hallo!

    ich habe einfach 1 zimmer in der wohnung und habe meinen eigenen haushal

    Allein wirtschaften wird in einer Mietwohnung nicht möglich sein.

    Die Wirtschaftsgemeinschaft ist ausschlaggebend für die

    Unterhaltsvermutung. Wenn die Eltern jetzt nicht übermäßig

    Vermögen/Einkommen haben, wird das JC sich sicher mit einer

    Erklärung, dass kostenfrei Unterkunft gewährt wird, aber mehr

    nicht geleistet werden kann und die Eltern auch nicht Willens

    sind mehr zu unterstützen, zufrieden geben.

    Aber der Aufforderung ist in jedem Fall nachzukommen, denn

    sonst kann der ALG II Antrag abgelehnt werden wegen

    fehlender Mitwirkung. Die reine Behauptung reicht nicht aus.

    Gruß

    Hallo!

    Nach den hier vorliegenden Informationen liegt die Vermutung

    nahe, dass vor zwei Jahren noch U25 vorlag.

    damals gab es nie solche fragebogen seit 2 jahren erst jetzt kommt das.

    Der Aufforderung ist nachzukommen, Fragebogen Anlage HG

    ist auszufüllen. Anlage HG

    Dazu auch Fachliche Weisungen § 9 SGB II - Hilfebedürftigkeit - 1.2.2.5 Widerlegung der Vermutung

    Gruß

    Hallo!

    Hier das Durcheinander aufgrund der Unkenntnis über

    die tatsächliche Rechtsgrundlage zunächst auflösen.

    wohne bei meinen Eltern in der WOhnung als WG

    Falsch! Zwischen Eltern und Kindern gibt es keine

    Wohngemeinschaft im SGB II.

    also ich sehe das so dass amt begeht mutwillig einen fehler in derh offnung dass die leute ihre rechte nicht kennen und darauf reinfallen, korrekt?

    Mit Verlaub, das ist Unsinn! Hier Informationen und ein

    Überblick der Rechtslage: SGB II - Gesetze im Internet

    (2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebender Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig, dabei bleiben die Bedarfe nach § 28 außer Betracht. In den Fällen des § 7 Absatz 2 Satz 3 ist Einkommen und Vermögen, soweit es die nach Satz 3 zu berücksichtigenden Bedarfe übersteigt, im Verhältnis mehrerer Leistungsberechtigter zueinander zu gleichen Teilen zu berücksichtigen.

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Haushaltsgemeinschaft und .... so wird vermutet, dass sie von

    ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen

    und Vermögen erwartet werden kann.

    Bezogen auf die Situation hier im Thema:

    das Amt schickt meinen Eltern jetzt briefe wo sie vermögen offenlegen sollen, und ich sagte ihnen könnt ihr ignorieren,

    Falsch! Der Aufforderung ist nachzukommen, denn sonst

    wird der ALG II Antrag abgelehnt.

    Abschließend noch das Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Lesen dringend empfohlen, damit zukünftig Fehler aus

    Unkenntnis der Rechtslage mit dem Jobcenter vermieden

    werden können.

    Gruß

    Hallo!

    Es ist schwer etwas erklären zu müssen, was man selbst nicht wirklich versteht.

    Genau das scheint hier das Problem zu sein, denn die vorgetragene

    Frage ergibt keinen Sinn. Deshalb wird auch kein neues Thema

    benötigt.

    Das mit dem Überprüfungsantrag möchte ich aktuell nicht weiter erörtern.

    Genau das wäre aber notwendig, damit eine Hilfestellung erfolgen

    kann. Ansonsten wie schon von Tamar erwähnt:

    § 44 SGB I - Verzinsung

    Offensichtlich wird hier nach dieser Frage irgendeine Klage

    geplant, was aber nur unter bestimmten Voraussetzungen

    einen Sinn ergeben würde. Deshalb ist weitere Hilfestellung

    nicht möglich, weil notwendige Informationen fehlen.

    Gruß

    Hallo!

    Zunächst wäre es für die Hilfestellung ausgesprochen vorteilhaft,

    wenn Informationen kämen, wie es bei dem Überprüfungsantrag

    weitergegangen ist, wie der Stand der Dinge ist.

    hat jemand ein Rechenbeispiel wie die Zinsen nach § 44 SGB I berechnet werden?

    Erklärungsbedürftig, weil wir hier einen Überprüfungsantrag

    haben laut des Eingangsthemas und keinerlei weitere

    Informationen vorliegen, ob dieser jetzt gestellt wurde und

    mit welchem Ergebnis.

    Gruß

    Hallo!

    Dummerweise ging mein WBA angeblich nicht ein, den zweiten WBA stellte ich dann zwar noch rechtzeitig online, aber die Bezüge sollten dann erst in 1-2 Wochen zu erwarten sein.

    Einen WBA bitte immer rechtzeitig, nachweisbar stellen und

    nicht darauf vertrauen, er wird schon eingehen.

    Dagegen gelten alle Sachleistungen generell als unpfändbar (beispielsweise die von der Agentur für Arbeit finanzierte Erstausstattung der Wohnung). Außerdem sind auch die Sozialhilfe

    • das Arbeitslosengeld II

    Informationen zum P-Konto:

    • Erweiterung der Liste der Geldleistungen, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages führen (vgl. Frage/Antwort Nummer 1);
    • Erleichterung des Zugangs zu Nachweisen für die Erhöhung des Grundfreibetrags (vgl. Frage/Antwort Nummern 3 und 4);
    • Verlängerung der Frist, in der nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben übertragen werden kann, von einem Monat auf drei Monate (vgl. Frage/Antwort Nummer 12);
    • Normierung eines Verbots der Aufrechnung und Verrechnung bei Zahlungskonten mit negativem Saldo (vgl. Frage/Antwort Nummer 14);
    • Einführung von Pfändungsschutz bei der Nachzahlung von Leistungen wie etwa Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (vgl. Frage/Antwort Nummer 5);
    • Schaffung von Pfändungsschutz bei Pfändung des Guthabens auf einem Gemeinschaftskonto (vgl. Frage/Antwort Nummer 7).

    Auf meinem Konto ist allerdings schon automatisch eine Auskehrung von knapp 500 Euro für morgen vorgesehen.

    :?: Was soll gepfändet werden? Eine Bescheinigung kann das

    Jobcenter oder die Schuldnerberatung ausstellen.

    Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2021

    Hier wäre eine Möglickeit zur Online-Beratung:

    Verbraucherhilfe Kontakt


    Ich habe Schulden, bin gerade in der Beratung diesbezüglich, strebe eine Privatinsolvenz an und beziehe mein Hartz IV auf ein P-Konto.

    Ansonsten Montag sofort dort anrufen und denen die Lage

    schildern. Eine Anmerkung am Rand noch, die Privateinzahlung

    auf ein P-Konto, mit Verlaub und entschuldige, dass war ein

    ganz großer Fehler.

    Gruß

    Hallo!

    Und in der Antwort von dort stand, daß man

    nur rückwirkend für 3 Jahre Beiträge erstattet bekommen könnte.

    Korrekt!

    Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.

    Da die Informationen im Eingangsthema keinesfalls ausreichen,

    sondern eher erklärungsbedürftig sind, hier noch Folgendes:

    • Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
      Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro.

    • Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
      Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
      Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.

    Gruß

    Hallo!

    Ich suche gezielt nach einem Hinweis, dass eine Überprüfung nach § 44 SGB X keine Missbrauchsgebühren zur Folge haben darf,

    Mit Verlaub, merkwürdige Suche bei § 44 SGB X! Das ist

    erklärungsbedürftig! Zur Information:

    (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    (2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

    (3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.

    (4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.

    Ansonsten bitte von Tamar die Frage beantworten:

    Wer droht denn mit Missbrauchsgebühren?

    Gruß

    Hallo!

    Mir erscheint das Verhalten des Sachbearbeiters maßlos übertrieben.

    Nein! ;) Unterlagen bitte einreichen, weil der übliche

    Verfahrensweg bei Veränderungen. Das Jobcenter ist

    verpflichtet zur Prüfung.

    Und es gibt diverse Urteile dass das Jobcenter diese Kosten übernehmen muss. Sofern sie die ortsübliche Miete dann nicht immens übersteigen.

    Bisher scheint es wohl keine Ablehnung der KDU zu geben.

    Jedenfalls steht davon nichts im Eingangsthema.

    Gruß

    Hallo!

    und zwar sollte ich vom Jobcenter aus, den Kinderzuschlag beantragen, was ich auch tat.

    Kinderzuschlag ist als vorrangige Leistung zu beantragen.

    daß mir Gelder angerechnet werden, obwohl ich noch gar nicht die fehlenden Nachweise bei der Familienkasse eingereicht hatte. So können die doch (eigentlich) noch gar nichts berechnen.

    Kinderzuschlag hätte vorrangig beantragt werden müssen.

    Dazu folgende Information, die eventuell Klarheit bringt:

    Merkblatt Kinderzuschlag

    Stellt das Jobcenter bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit fest,

    dass Anspruch besteht und bei Beantragung auch bewilligt

    würde, wird das in Abzug gebracht.

    daß mir Gelder angerechnet werden, obwohl ich noch gar nicht die fehlenden Nachweise bei der Familienkasse eingereicht hatte. So können die doch (eigentlich) noch gar nichts berechnen.

    Doch! Weil die Leistung vorrangig ist und die Prüfung ergeben

    hat, dass Anspruch besteht. Es wurde ja auch zum Antrag

    aufgefordert vom Jobcenter.

    Ich hatte all meine benötigten Unterlagen eingereicht und Wochen später kam erst ein erneutes Schreiben von der Familienkasse, daß noch sämtliche Nachweise fehlen würden.

    In dieser Lage wäre zeitnah nachfragen besser gewesen

    und nicht Abwarten.

    Gruß

    Hallo!

    Stelle das von Tacheles-Sozialhilfe ein:

    Gruß

    Bundesregierung beabsichtigt Regelungen zum Sozialschutzpaket bis

    Dezember 2022 zu verlängern

    Hallo!

    Ergänzende Informationen bei ALG II Anspruch.

    Bedeutet, ein ALG II Leistungsberechtigterr muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung

    stehen, postalisch erreicht sein, Erreichbarkeitsanordnung - Wikipedia

    jede zumutbare Arbeit annehmen, um seine Hilfsbedürftigkeit zu verringern, oder

    zu beenden. § 10 SGB II - Zumutbarkeit. Dazu auch Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Im eigenen Interesse sorgfältig lesen, damit es nicht sofort zu Problemen

    mit dem Jobcenter kommt. Im SGB II Gesetzgebung für ALG II Leistungsbezug.

    Gruß

    Hallo!

    Simmt habe ich vergessen zu schreiben.

    Entschuldige bitte, aber das waren erhebliche Tatsachen, die du "vergessen"

    hast zu schreiben. ;) Wir weisen aus gutem Grund hier explizit daraufhin:

    Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen

    Deine nachgeschobenen Informationen ergeben für die Hilfestellung eine

    ganz andere Grundlage. Deshalb sind präzise Informationen so wichtig.

    Ich wohne hier seit 12 Jahren; habe immer gearbeitet, vor und dann neben dem Studium. Ich bin aus Schweden "ausgewandert", also nur noch in Deutschland gemeldet

    Daraus ergibt sich eine andere Perspektive auf ALG II Anpruch.

    (1) Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet

    aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der

    Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt

    (Daueraufenthaltsrecht).

    Dazu schreibt Tamar:

    Wenn du vor dem Studium schon gearbeitet hast, könntest du bereits einen Arbeitnehmerstatus erworben haben.

    Dann ginge ALG2.

    Nachfolgend Erklärung zum besseren Verständnis:

    Gruß


    Hallo!

    Wie Tamar schon schrieb, ein "Ton" ist nicht zu beweisen und mit nicht

    nachweisbaren Vorwürfen kommt man nicht weiter.

    Außerdem ist das einbehalten des Personalausweises

    unzulässig.

    Der Personalausweis wurde für die Bearbeitung einbehalten und wieder

    ausgehändigt. Ein völlig korrektes Vorgehen und nicht zu beanstanden.

    Dann wurden meine Kontoauszüge entgegen genommen und gemeckert das es keine richtigen Kontoauszüge sind.

    Hier auch erneut Tamar und die Information wird benötigt:

    Und wenn Kontoauszüge verlangt werden und du z. B. nur Umsatzanzeigen

    einreichst, sind das eben keine Kontoauszüge.

    Präzise Antwort bitte, was wurde eingereicht? Umsatzanzeigen, oder Kontoauszüge?

    das ich noch einen weiteren Monat jetzt zu bringen habe an Auszügen

    von denen vorher nie die Rede war.

    Da hier nicht klar ist, ob Umsatzanzeigen, oder Kontoauszüge eingereicht

    wurden, weitere Nachfrage. Für welchen Zeitraum wurden Nachweise?

    eingereicht, drei oder sechs Monate? Bitte präzise Antwort!

    Ansonsten ist diese Information eventuell hilfreich, Merkblatt Arbeitslosengeld II

    da der Umgang mit dem Jobcenter, entschuldige bitte, schon in der Vergangenheit

    nicht ganz unproblematisch war.

    Gruß

    Hallo!

    Nun habe ich beim Sozialamt das schreiben eingereicht und um neu Berechnung gebeten, da sich aufgrund dessen ein deutlicher mehr bedarf an Strom, Wasser, Gas und Lebensmittel ergibt.

    Damit eine Leistungsüberprüfung in Gang gesetzt.

    Nun habe ich von meinem Sachbearbeiter vom Sozialamt Rückmeldung bekommen, dass er meinen Sachbearbeiter vom Jugendamt noch nicht telefonisch erreichen konnte. Was mich auf 380 bringt. Denn ich finde irgendwo gibt es Grenzen. Er hat es schriftlich, möchte nun aber noch ein telefonisches Gespräch!?

    Und? Wo ist das Problem? Erklärungsbedürftig die Aufregung!

    Gruß

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im
    Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von
    nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“)
     erfolglos