Hallo!
Das Jobcenter darf die Unterlagen nur für den Zeitraum der letzten sechs Monate verlangen.
Sie entscheiden selbst, ob Sie bedürftig sind und Sozialleistungen benötigen.
Was Sie nicht ändern können ist die Gesetzgebung! Es sei diese Lektüre
empfohlen:
Fachliche Weisungen § 60 – § 67 SGB I - Mitwirkungspflichten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand 05.07.2022
Merkblatt Arbeitslosngeld II
Ich schicke immer alles über Mailaccount und scanne verlangte Dokumente ein.
Nur ausgerechnet im Dez. 21 war das Internet nur mangelhaft zu nutzen, da die
Telekom mit Glasfasern irgendwas umbaute.Copyshop war auch nicht drin (hab echt
vergessen, warum) und so warf ich die Unterlage in den Briefkasten der Arge.
Der geneigte Leser liest Dezember 2021.
Nur ausgerechnet im Dez. 21 war das Internet nur mangelhaft zu nutzen, da die
Telekom mit Glasfasern irgendwas umbaute. Copyshop war auch nicht drin
hab echt vergessen, warum) und so warf ich die Unterlage in den Briefkasten der Arge.
Der geneigte Leser liest immer noch Dezember 2021. Als Zugabe kein
Beweis sicherer Zugang der Dokumente und keine Gewähr, dass die
Dokumente das Jobcenter erreicht haben. Dokumente nach Möglichkeit
persönlich gegen Eingangsbestätigung beim Jobcenter abgeben.
Hatte das schon öfters gemacht und nie Probleme damit gehabt. Im Original reichte ich
die VB ein, ich weiß, böser Fehler ...
Niemals Originale einreichen, sondern nur Kopie.
Sachbearbeiterin der Leistung fordert von mir eine Gehaltsabrechnung/Praktikum
Sind umgehend einzureichen! Hier ausdrücklicher Hinweis auf Mitwirkungspflichten
und Einstellung der Leistung, bis diese nachgeholt werden.
1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen
Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch
die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger
ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung
ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen
der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der
Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die
Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
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Einen weiteren Irrtum korrigieren:
dass Kontoauszüge nur für den Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden dürfen,
Falsch! Das Jobcenter kann jederzeit Nachweise zu Einkommen verlangen.
Da scheint im Internet Einiges überlesen worden zu sein, einschließlich BSG Urteile
bezüglich Kontoauszüge.
Kann das Jobventer nach einem Jahr noch Unterlagen diesbez. und Kontoauszüge
diesbez. fordern, die sie bereits angefordert hatte (vor einem Jahr), aber nicht mehr anmahnte?
Der geneigte Leser rechnet, Dezember 2021 und jetzt Oktober 2022, dass
ergibt 10 Monate und die Dokumente sind einzureichen. Da auch nicht klar
ist, ob sie das Jobcenter erreicht haben, kein Beweis sicherer Zugang.
Aufgrund der hohen Krankenstände können sich die Bearbeitungszeiten
verlängern und die Sachbearbeiter wechseln.
Gruß