Beiträge von Grace

    Ich bin gerade 50 geworden. Wir bewohnen z. Zt. eine ca. 75 qm Wohnung, die leider ziemlich verbaut ist. Das war, solange ich noch einigermaßen laufen konnte, kein Problem. Aber jetzt komme ich noch nicht einmal mehr ins Schlafzimmer - mein Pflegebetten steht im Wohnzimmer. Ich habe einen GdB von 80 und Pflegegrad III ... Bei 3 Personen stehen uns aber doch höchstens 75 qm zu, in der Größe gibts in unserer Umgebung kein Haus zu mieten


    Das ist nicht ganz richtig! Bitte lies das:

    Wohnungsgrößen für Menschen mit Behinderung

    Auch arbeitslose Väter können zu Unterhaltszahlungenverdonnert werden, die ihre
    tatsächlichen Mittel weit übersteigen. Wenn sie auf dem Arbeitsmarkt reale Beschäftigungschancen
    haben, können auch fiktive Einkünfte berücksichtigt werden. Das hat das Oberlandesgericht
    (OLG) Hamm entschieden (Az.: 2 UF 213/15).

    Du hast Unterhaltsanspruch für das Kind. Er sollte sich also nicht zu viel Zeit mit der Arbeitssuche
    lassen. Wenn er glaubt sich dem entziehen zu können, Irrtum. Ich würde hier eine Unterhaltsklage
    prüfen lassen.

    Danke Grace ☺

    Okay, also auch wenn das JC was anderes behauptet, ich muss tatsächlich KEINE Unterlagen abgeben, damit er etwas bekommt!?
    Gibt's da was konkretes worauf ich mich (oder wohl eher er sich) berufen kann?
    Er tut mir ja jetzt schon wieder leid und ich steh innerlich voll unter Druck, aber das sollte nicht meine Baustelle sein finde ich.
    Natürlich möchte ich auch keine völlig verhärteten Fronten, schließlich haben wir ein gemeinsames Kind, aber diese "Unterstellung", wenn wir in einem Haus wohnen und ein Kind haben müssen wir finanziell füreinander sorgen find ich unverschämt. Fänd ich auch in einer Partnerschaft nicht okay. Für die Absicherung gibt's doch die Ehe. Da hat man dann ja auch Vorteile, bei Erbe und Steuer und so.


    Liest sich brutal, aber was hast du ihm gegenüber für Pflichten? Keine!
    Auto, Handy, arbeitslos, soll er zusehen, wie er damit fertig wird und sich
    nicht weiter auf deine Kosten ausruhen. Sein Leben in die Hand nehmen,
    Wohnungssuche, Jobsuche und Alles ist gut. Du hast es mit dem Kind
    und deinen Zahlungsverpflichtungen schon schwer genug. Brauchst nicht
    auch noch "einen Klotz am Bein".

    Hier ist Konsequenz jetzt angesagt. Mitleid kannst du dir nicht leisten.
    Nein, das JC bekommt von dir keine Unterlagen. Keine Beziehung, keine
    Bedarfsgemeinschaft, keine Unterlagen von dir. Egal, was das JC will, aber
    nicht von dir. Notfalls soll er sich andere Schlafmöglichkeit suchen.

    Etwas Egoismus bitte! Du bist nicht für ihn verantwortlich.

    Guten Morgen, Christina!

    Ich wollte ihn nicht im Regen stehen lassen, bin ja nicht ganz herzlos, aber ich bin weder seine Frau noch seine Mutter- warum sollte ich also für ihn sorgen?


    Eine berechtigte Frage und dich kann Niemand dazu zwingen deine finanziellen
    Verhältnisse offen zu legen. Da du kein Leistungsempfänger bist!


    Wirtschaftlich gesehen schadet er mir, im Moment muss ich zu meiner normalen Arbeit auch noch putzen gehen, damit ich mit unserem Sohn hinkomme. Aber ich würde nie (solange es in meiner Macht liegt) Leistungen vom Amt in Anspruch nehmen. Daher möchte ich da auch von ihm nicht mit reingezogen werden.


    Fordere ihn auf sich eine Wohnung zu suchen und teile das auch dem JC mit,
    einschließlich der Weigerung auch nur irgendeine finanzielle Auskunft zu erteilen.
    Da es dein Haus ist, du dafür zahlst, sage ich mal ziemlich hart, soll er zusehen,
    wie er damit klarkommt.


    Ich würde ihm an sich ein Schreiben erstellen, z. B.

    "Herr Xxx wohnt kostenfrei in meinem Haushalt. Ich bin nicht bereit für seinen Unterhalt zu sorgen und bin ihm gegenüber auch gesetzlich nicht unterhaltspflichtig."


    Genau so! Denn keine Beziehung, keine Unterhaltspflicht, null Toleranz für irgendwelche Forderungen von Amtswegen!

    (2) 1Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
    2 Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines
    Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.

    1. Ich bezog von 08/2016 - 01/2017 ALG II.
    2. Ab 01.01.17 nahm ich einen neuen Job auf. Laut Arbeitsvertrag fließt das Gehalt bis zum 3. des Folgemonats zu. Der Anspruch auf ALG II im Januar'17 wurde somit bewilligt.
    3. Ich erhielt meinen Lohn am 31.01.


    Da im laufende Bezug, erfolgte die Arbeitsaufnahme am 01. Januar 2017 und das Einkommen
    kam am 31.01., also im Januar. Somit ist die Rückforderung des Jobcenters für Januar rechtens.
    Da Ende Dezember 2016 ALG II für Januar 2017 gezahlt wurde.

    Hallo!

    ALG II Antrag stellen ist wichtig, wie schon geschrieben. Um bestehende Rechte auch
    durchzusetzen, wäre es auch gut, wenn die Beratung einer entsprechenden Stelle in
    Anspruch genommen wird. Hier eine Möglichkeit eine Beratungsstelle zu finden:

    Beratungsstelle finden

    Melde dich nochmal, falls da nichts bei sein sollte. Hilfe ist hier sehr wichtig.
    Hier noch eine Möglichkeit der Hilfe:

    Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft - Mutter-Kind-Bundesstiftung

    Die Vorgeschichte ist wichtig! Du müsstest eigentlich mindestens zweimal von der
    Verwaltung Briefe in schönem Gelb, mit Zustellungsvermerk, bekommen haben.
    Hast keinen Widerspruch gegen die angedrohte Pfändung eingelegt. Demzufolge
    gibt es einen rechtskräftigen Titel und der ist 30 Jahre gültig.

    Das Urteil stützt sich auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24.02.2011
    (Aktenzeichen: B 14 AS 87/09 R, a. a. O.)Das Sozialgericht Gießen stellte fest, dass
    geklärt ist, „dass der Leistungsträger von einem Partner, der selbst keine Leistungen
    beantragt, nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur
    die Erteilung von Auskünften, nicht aber die Vorlage von Belegen verlangen kann…“
    Auf der Homepage Datenschutz-Notizen wird das Urteil bewertet.


    Zusammen zu leben reicht nicht, um den wechselseitigen Willen zu bekunden
    für einander einzustehen.

    Jetzt wird er ständig Montagsfrüh "eingeladen" zum Termin (dieses Jahr das 12. Mal!) obschon er seiner SB mitteilt, dass er mich besucht.


    Hier bestand das Problem, wurde für Montagmorgen eingeladen von SB.


    Meist kommt er Sonntagfrüh und übernachtet bei mir. Er fährt dann Montags heim.


    Ist dann zum Termin nicht anwesend gewesen.


    Bruder bezieht Hartz 4 und wohnt etwa 135 km entfernt.


    Nicht im ortsnahen Bereich aufgehalten und Termin nicht wahrgenommen.?

    smiley98.gif lucylectric!


    Der Bezieher von Arbeitslosengeld II hat als solcher keinen Urlaubsanspruch. Der persönliche
    Ansprechpartner kann auf Antrag des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einer Ortsabwesenheit
    zustimmen. Diese darf dann erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche
    Eingliederung, die Teilnahme des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an einer ärztlich verordneten
    Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation o. Ä. nicht beeinträchtigt wird.
    Die Dauer der maximal möglichen Ortsabwesenheit ist einzelfallbezogen zu entscheiden und
    beträgt 3 Wochen im Jahr.

    Wo schaust du, bei der Altersvorsorge?

    Vom Vermögen sind abzusetzen

    1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
    1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,


    3. nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 10 050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 50 250 Euro

    M.E. ist das korrekt!