Weiter Streit um die 40-Euro-Pauschale
von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 21.06.2017Rechtsgebiete: Bürgerliches Recht Arbeitsrecht
Beiträge von Grace
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Mutterschutzgesetz MuSchG - Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter
Alles anzeigen1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes
2. Abschnitt
Beschäftigungsverbote (§§ 3 - 8)
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote
§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
§ 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
§ 7 Stillzeit
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
2a. Abschnitt
Mutterschaftsurlaub (§§ 8a - 8d)
§ 8a (weggefallen)
§ 8b (weggefallen)
§ 8c (weggefallen)
§ 8d (weggefallen)
3. Abschnitt
§ 9 Kündigungsverbot
§ 9a (weggefallen)
§ 10 Erhaltung von Rechten
4. Abschnitt
Leistungen (§§ 11 - 17)
§ 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
§ 12 (weggefallen)
§ 13 Mutterschaftsgeld
§ 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
§ 15 Sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
§ 16 Freistellung für Untersuchungen
§ 17 Erholungsurlaub
5. Abschnitt
Durchführung des Gesetzes (§§ 18 - 20)
§ 18 Auslage des Gesetzes
§ 19 Auskunft
§ 20 Aufsichtsbehörden
6. Abschnitt
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§§ 21 - 23)
§ 21 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§§ 22-23 (weggefallen)
7. Abschnitt
Schlußvorschriften (§§ 24 - 25)
§ 24 In Heimarbeit Beschäftigte
§ 25 (weggefallen)
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Etwas Geduld, Casa kommt sicher auch noch heute!

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Wenn das Darlehen mit 10% von dem Regelsatz abgezahlt wird, sehe ich keinerlei Veranlassung
für Sachleistungen. Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten!
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Guten Morgen!
[Blockierte Grafik: http://www.smilie-harvester.de/smilies/Schilder/014.gif] im Forum! Bitte Merkblatt Hausrat - Erstausstattung lesen!
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Alles anzeigen
Abschnitt 1Geltungsbereich (§ 1)
Abschnitt 2
Schutzgewährung (§§ 2 - 4)Abschnitt 3
Allgemeine Bestimmungen (§§ 5 - 11a)Abschnitt 4
Asylverfahren (§§ 12 - 43b)Abschnitt 5
Unterbringung und Verteilung (§§ 44 - 54)Abschnitt 6
Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens (§§ 55 - 70)Abschnitt 7
Folgeantrag, Zweitantrag (§§ 71 - 71a)Abschnitt 8
Erlöschen der Rechtsstellung (§§ 72 - 73c)Abschnitt 9
Gerichtsverfahren (§§ 74 - 83c)Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 84 - 86)Abschnitt 11
Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 87 - 90)Anlagen
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Alles anzeigen
Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen (§§ 1[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 2[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 2
Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 42[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 3
Integration (§§ 43[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 45a[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 4
Ordnungsrechtliche Vorschriften (§§ 46[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 49b[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 5
Beendigung des Aufenthalts (§§ 50[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 62b[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 6
Haftung und Gebühren (§§ 63[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 70[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 7
Verfahrensvorschriften (§§ 71[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 91f[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 8
Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration (§§ 92[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 94[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 95[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 98[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 9a
Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung (§§ 98a[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 98c[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 10
Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 99[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 107[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png]) -
Wie ich schon geschrieben habe ist es eine eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Das bedeutet arbeiten im Sozialkaufhaus oder einer GgmbH mit mindestens 15 Stunden die Woche, 8 Wochen lang. Mit "stabilisieren" meint das Arbeitsamt wohl, daß ich weiterhin einen regelmäßigen Tagesablauf einhalten kann.
Und das Geld, was man bei einem 1-Euro-Job bekommt nennt man halt Aufentwandsentschädigung. Wieso sollte ich es nicht wollen, momentan bekomme ich nicht einen einzigen Euro dafür. Ich weiss ja auch nicht ob diese Infos überhaupt irgendwas mit der Frage zu tun haben, ob man so eine Maßnahme einfach zweimal hintereinander zuweisen darf, da die ja nach dem Gesetz her auf 8 Wochen beschränkt ist.
Sorry, mein Fehler, aber irritierend, weil ein Euro Job und dann eine Zuweisung nach § 45 SGB III. -
Haben wir hier eine Maßnahme nach "§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten"?
Am Besten lädst du mal anonymisiert zu Zuweisung hoch. -
Ich habe mir das Formular KDU-MA angesehen und rate @guenther111 das offizielle Formular
der Agentur für Arbeit zu verwenden.Ferner rate ich dazu dieses Formular KDU-MA als Kopie an die Bundesdatenschutzbeauftragte
zur Prüfung zu schicken:Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228-997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.deMeiner Meinung nach ist es unvereinbar mit dem Datenschutz.
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Geben Sie Ihre Antragsunterlagen in Ihrem Jobcenter ab.
Damit wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten können, bringen Sie bitte
alle vom Jobcenter angeforderten Unterlagen zur Antragsabgabe mit.Dazu gehören unter anderem:
- Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
- Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
- Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
- Einkommens- und Vermögensnachweis
Bitte weisen Sie sich bei jedem Termin mit Ihrem Personalausweis oder einem alternativen Ausweisdokument aus.
Das war es und mehr nicht! -
Danke, das habe ich mir schon fast gedacht. Ich habe jetzt nur die KDU ausgedruckt und ausgefüllt ohne Daten des Vermieters.
Durch die Einreichung des Mietvertrags sind die ja auch dem JC bekannt.
Hier ging es um die Mietbescheinigung @guenther111. Nichts durcheinander
bringen bitte und nur die normale Anlage KDU ist korrekt.Noch ne Frage die haben mir auch geschrieben das sie einen Lebenslauf von mir brauchen. Wie sieht das denn aus muss den Vorlegen.
Stelle bitte den Zusammenhang her! Wer möchte wofür einen Lebenslauf?
Bitte präzise antworten! -
Empfehle dieses ominöse Formular mal ausreichend anonymisiert, falls notwendig, hochzuladen.
Mir scheint, hier wird eine Beschwerde wegen Verletzung des Sozialgeheimnis fällig.Darf der Sachbearbeiter meinen Mietvertrag kopieren?Aus der Praxis ist bekannt, dass Mietverträge oftmals kopiert und die Kopien zur Akte genommen werden.
Wie so oft hilft auch hier ein Blick in das Gesetz. Der Gesetzgeber erlaubt das Anfertigen von Kopien nämlich nur dann, wenn diese für die weitere Aufgabenerfüllung der Leistungsträger erforderlich sind (§ 67c Abs. 1 SGB X). Da Mietverträge jedoch oftmals eine Vielzahl von Informationen enthalten, die für das Amt nicht von Relevanz sind, vertritt das ULD die Auffassung, dass vollständige Kopien häufig nicht benötigt werden. Mit dieser Einschätzung befinden wir uns in guter Gesellschaft. So stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Jobcentern neben dem Hauptantrag auch den Vordruck „Anlage KdU – Kosten der Unterkunft“ zur Verfügung. Dieser Vordruck ist nicht von Ihrem Vermieter, sondern von Ihnen auszufüllen. Ihr Mietvertrag und/oder das letzte Mieterhöhungsschreiben werden lediglich zum Nachweis dafür benötigt, dass Ihre Angaben korrekt sind. Grundsätzlich reicht es also, dass Ihr Sachbearbeiter den Mietvertrag einsieht, diese Kontrolle in der Akte vermerkt, jedoch nicht den Mietvertrag kopiert.
Die Anfertigung einer (Teil-)Kopie des Mietvertrags ist also nur insoweit zulässig, wie dieser leistungsrelevante Angaben enthält, die nicht in der Anlage KdU – Kosten der Unterkunft – enthalten sind.Ist es erforderlich, dass mein Vermieter eine Mietbescheinigung unterschreibt?
Nein! Wie zuvor ausgeführt, ist es üblicherweise völlig ausreichend, wenn Sie den Vordruck "KdU – Kosten der Unterkunft" ausfüllen und Ihren Mietvertrag bzw. das aktuelle Mieterhöhungsschreiben vorlegen. Bedenken Sie: Wenn Sie Ihren Vermieter die Mietbescheinigung ausfüllen oder unterschreiben lassen, erfährt dieser zwangsläufig, dass Sie ALG II beantragen müssen. -
Alleine schon die Drohung den Vermieter anzurufen ist dreist und das Formular gehört
in den Bereich Märchenstunde einer Optionskommune. Die sehr gerne selber Formulare
erstellen und dann verlangen, dass das auszufüllen ist. -
Hinweis zur Rechtslage datenschutzrechtlich, Verstoß gegen den Sozialdatenschutz
und nicht gestattet.Bundessozialgericht: Jobcenter darf Vermieter nicht über Hartz IV Bezug informieren
Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil (Az.: B 14 AS 65/11 R) den Sozialdatenschutz
beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II gestärkt. -
Alles gut und viel Glück! 
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Da du schon länger hier bist, müsstest du eigentlich wissen, dass Thread
nicht gelöscht werden. Lasse uns wissen, wie das Jobcenter reagiert. Das
wäre sehr nett, damit Anderen in ähnlicher Lage auch geholfen werden kann. -
Hallo.
Es wurde hier ja gesagt, das ich bestimmt kein Darlehen bekomme.
Deshalb habe ich es über die Krankenkasse versucht, die mir auch nicht weiterhelfen kann.Ich wollte es eigentlich nur noch erwähnen. Entschuldigung.
Stopp, dein Eingangsposting musste ich erst Mal berichtigen und quasi "hellsehen",
was du meinst. Nach Berichtigung und geändertem Titel ging es dann in die
richtige Richtung. Mag sein, dass es heute schwerfällt sich zu konzentrieren!
Deshalb helfe ich nochmal und bitte lese es konzentriert:Hallo,
warum solltest Du dafür ein Darlehen beantragen und bekommen? Hörgeräte sind - sofern medizinisch notwendig - als einmalige Sonderleistungen (Stichwort "Hilfsmittel") zu übernehmen. Stelle also einen entsprechenden Antrag - dann mußt Du nur noch 10 € Zuzahlung leisten.
Gruß!
Also, bitte und jetzt dürfte es klar sein! Antrag geht selbstverständlich zum
Jobcenter und nicht zur Krankenkasse. Es ist eine einmalige Sonderleistung,
wie Corinna schrieb und somit vom Jobcenter zu übernehmen. -
Dann ist es ja gut, dass ich hartnäckig bin. Habe auch gleich den Thread-Ttel
verändert. -
Das hast du aber nicht geschrieben! Nächste Mal bitte präziser ausdrücken.
Denn es ist ein großer Unterschied, ob es sich um einfache private Schulden handelt,
oder um ein Darlehen für ein Hilfsmittel. Ich habe dann die Überschrift präzisiert
für dich. Damit es nicht weiter zu Missverständnissen kommt. -
Guten Morgen!Da du schon länger dabei bist, kann deine Frage eigentlich nur theoretischer Natur sein.
Denn dir dürfte bekannt sein, dass es schon sehr schwer ist überhaupt ein Darlehen vom
JC bekommen. Private Schulden sind allein dein Problem. -
Mietvertrag möchte ich nicht, dann wäre ich ja rechtlich gebunden.
Als Vermieter hätte ich ihm gegenüber ja auch noch Pflichten. Das ist mir zuviel.
Er ist Gast oder wird geduldet.
Es wird schwer eine Bedarfsgemeinschaft zu widerlegen bei euch. Hier schrieb es Casa
und es war sehr ernst gemeint:Auch sollte er sich so langsam mal eine Wohnung suchen, da er ja schon ab Februar bei dir wohnt. Sucht er keine Wohnung kann es insgesamt unglaubwürdig erscheinen, dass hier ein anhaltender Trennungswille vorliegt. Zur partnerschaftlichen Trennung gehört nunmal auch üblicherweise die räumliche Trennung.
Zur Not muss er eben in eine Obdachlosenunterkunft.
Andernfalls werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet und du musst Dokumente
einreichen, damit er ALG II Leistungen erhalten kann. Wobei dein Einkommen
angerechnet wird auf seine Leistung. Muss man hier einmal ganz deutlich erwähnen.
Zu einer Trennung gehört eine eigene Wohnung für ihn.Wird dieser Besuch angekündigt?
Bin jetzt schon total fertig mit den Nerven. Das ist der Lohn für Hilfsbereitschaft.
Ich habe heute Informationen zum Hausbesuch ins Forum gestellt, Datenschutz rechtlich. -
Muss ich jetzt mein ganzes Haus auf den Kopf stellen und zwischen Kisten leben?
Boah, innerlich könnte ich ihn grad echt erwürgen. Was er mir zumutet.
Wie kann ich denn "beweisen", dass wir nicht zusammen sind?
Ein Zimmer für ihn alleine und ein Mietvertrag!
Den Rest lassen wir lieber, im Gefängnis lebt sich so schlecht.
In dem Zimmer nur seine Sachen, nichts, aber auch nicht ein Teil im restlichen Haus. Ein Fach im Kühlschrank
für seine Lebensmittel, einen Küchennutzungsplan für die Lebensmittelzubereitung, einen Bad-Plan mit Zeiten
der Nutzung für euch. Er hat grundsätzlich seine Sachen überall in deinem Haus zu entfernen, nur sein Zimmer.Nicht für ihn waschen, nicht kochen, einfach nichts für ihn tun. Das wird nicht einfach, wenn er auszieht wäre
das für dich besser. -
Da steht in einem Nebenraum auch ein großer Schrank, da sind auch seine Klamotten drin. Allein vom sehen kann man aber doch unsere Gefühle und unseren Beziehungsstatus nicht sehen... Nur weil seine Zahnbürste neben meiner steht und seine Hemden im Schrank hängen sind wir doch kein Paar...
Du hast gerade deine eigene Frage beantwortet. Gefühle interessieren das JC nicht.
Nur offensichtliche Fakten und die würden bei einem Hausbesuch eine eheähnliche
Gemeinschaft signalisieren.Wie mach ich das mit den Nebenkosten? Also wie rechne ich das?
Wasser, Strom, Gas, Müll (was vergessen) und davon 1/3?
Was genau möchtest du jetzt tun? -
Der Hausbesuch ist eine heikle Sache und ich schließe mich hier Casa an.
Möglichst schnell aus dem Haus und eigene Unterkunft beziehen. Sonst
sind die Probleme vorprogrammiert. -
Die Webseite ist eine anerkannte Seite für Behinderte und durchaus geeignet sich zu informieren.
Im Übrigen bestätigt sie das, was auf vielen Webseiten ausgesagt wird. -
Es sieht so aus, als solltest du noch etwas mehr lesen. Habe auch Lesestoff für dich.mehr zu diesem Thema...
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