Beiträge von Grace

    In einem anderen Forum schrieb man "Da deine Mutter definitiv nicht mehr in ihre Wohnung zurück kann, lebt sie nun dauerhaft bei dir und das ist zu meldem".

    Naja, nur weil ein Vermieter (den es hier nicht gibt) bei einer Mietwohnung nach 6 Wochen (was sehr konservativ geschätzt ist) mal nachfragen darf, heißt das nicht, dass hier Infos ans Jobcenter zu geben sind.


    Es ging mir hier nur um die Berichtigung/korrekte Aussage, was dort gemeint war.
    Denn es war nicht das, was der TE hier verstanden hat. Korrekter Weise war zu lesen:


    Genau das heißt das nicht, dass hier Infos ans Jobcenter zu geben sind.
    Ich meinte das ebenfalls nicht, sondern mir erschien nur die Berichtigung
    dieser Tatsache wichtig. Damit auch der TE versteht, was tatsächlich
    gemeint war.

    Das ist Blödsinn, was da jemand anderes schrieb.

    Ob deine Mutter nun bei dir ihre Zeit verbringt oder in ihrer Wohnung, macht doch keinen Unterschied. Gepflegt werden muss sie sowieso. Egal wo sie sich befindet. Und gerade weil der Aufenthalt bei euch vorübergehend ist, wohnt sie nicht bei euch.


    Das Haus muss, wenn das Jobcenter es verlangt, nicht zu jedem Preis verkauft werden. Der Verkaufspreis darf nicht mehr als ca. 10 % vom ermittelten Wert abweichen, denn dann wäre die Verwertung unwirtschaftlich.
    Die Tiere sind allerdings kein Grund ein Haus vorzuhalten.


    Ich denke eher, dass es um den mietrechtlichen Aspekt der Sache dem Forum ging
    und den würde ich hier auch anmerken:


    Das müsste dann tatsächlich geschehen und hat aber mit der BG nicht das Geringste zu tun,
    berührt es nur in sofern, dass sich die Nebenkosten etwas erhöhen.

    Generelle Information Mietrecht für den TE:

    Möglichkeiten der Vertragsgestaltung:

    • Ein WG-Mitglied wird Hauptmieter und lässt sich eine generelle Untervermietungserlaubnis erteilen. Die Untermieter können dann ohne jeweils neue Genehmigung ausgetauscht werden, dem Vermieter müssen lediglich die neuen Namen mitgeteilt werden.
    • Wer als Einzelner eine Wohnung anmietet, um über den Umweg von Untermietverhältnissen eine Wohngemeinschaft zu bilden, benötigt dazu die Erlaubnis des Vermieters. Die Bildung einer Wohngemeinschaft ist gegen den Willen des Vermieters in diesem Fall ebenso wie eine Untervermietung nur dann möglich, wenn sich nach Abschluss des Mietvertrages ein darauf gerichtetes Interesse des Mieters herausstellt.
    • Alle WG-Mitglieder werden Hauptmieter, können dann aber auch nur alle gemeinsam den Vertrag auflösen. Alle sind dann auch gegenüber dem Vermieter zur gesamten (!) Mietzahlung verpflichtet.
    • Im Mietvertrag wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich um eine WG handelt (WG-Mietvertrag). In diesem Falle werden alle WG-Mitglieder Hauptmieter und können beliebig ausgetauscht werden.


    ...................


    Kündigung des Vermieters wäre Folge. Die Hoffnung, es bliebe unentdeckt
    muss ich zerstören.Spätestens bei Problemen mit dem JC wegen eheähnlicher
    Gemeinschaft tritt das offen zu Tage und ich rate davon ab. Für das JC muss
    es ein WG Mietvertrag sein, sonst gibt es Probleme. Sucht euch eine Wohnung als WG.

    Einige Fragen und bitte einzeln beantworten!

    Besitzt du eine Eingliederungsvereinbarung und hast sie unterschrieben?
    Wie lange ist die Laufzeit?
    Der Termin hat welche Rechtsgrundlage?
    Ist diese Einladung mit Rechtsbehelfsbelehrung gekommen?
    Ist eine Sanktion wegen dem versäumten Termin angedroht
    Gab es eine Anhörung wegen bevorstehender Sanktion?

    Falls möglich, wäre es gut die anonymisierten Dokumente hochzuladen. Es wäre einfacher für
    die Hilfestellung.

    Von mir noch eine Anmerkung dazu! Die Miete für eine Garage oder einen Stellplatz kann nur
    berücksichtigt werden, wenn die Anmietung der Garage oder des Stellplatzes mit der Anmietung
    des Wohnraums verbunden ist und eine nicht veränderbare rechtliche Einheit bildet.

    Übersetzt, wenn der Stellplatz fester Bestandteil des Mietvertrags ist, muss das JC zahlen. Denn der
    Vermieter wird das nicht wegen ALG II Bezug aus dem Mietvertrag entfernen.

    ist ja auch egal.

    Ich schließe hiermit den Thread mal wieder wenn hier jeder nur ein Schriftstück sehen will, dass weder mir noch jemand anderem Aufschluss gibt.


    Selbstverständlich sind bei solchen Sachen die Schriftstücke wichtig. Wenn du sie nicht verstehst,
    heißt das ja nicht zwangsläufig, dass wir sie auch nicht verstehen. Du hast ja nach Hilfe gefragt,
    aber wie soll man dir helfen, wenn nichts klar ist. Hier zum Beispiel die Rechtsgrundlage, auf
    der dieser Mahnbescheid basiert. Ohne Rechtsgrundlage und vorangegangene Ereignisse kommt
    nicht aus heiterem Himmel ein Mahnbescheid.

    Meine ehrliche Meinung, wenn du weiteren Problemen entgehen willst, schaffe dir einfach ein
    Basiskonto bei der Bank an. Spart Nerven und Geld letztendlich, denn die Gebühren für den
    Scheck sind ja auch nicht gerade preiswert.

    Eröffne das Konto, gehe zum SB und er soll nochmal den Scheck geben. Für die nächste Zahlung
    hast du dann dein Konto. Gibt auch so schon genug Probleme, ohne das du noch selber welche
    wegen einem Konto produzierst. :)

    Dazu Folgendes:


    Sollte der Vermieter sich jetzt an der Mietkaution bedient haben, unzulässig.
    Bitte nähere Erklärung zum Mietverhältnis!

    kurz zur Vorgeschichte:
    ich lebe seit über zwei Jahren mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung. Aus bestimmten steuerlichen Gründen (Kinderfreibetrag) ist es jedoch nötig geworden, dass ich mich ummelde und ich nicht länger als Mieter eingetragen bin. Deshalb habe ich mich nach Absprache mit meiner Schwester bei ihr gemeldet. Ich habe mich bei meiner Schwester vor allem aus pragmatischen Gründen angemeldet: Sollte doch mal ein Brief von irgendwelchen Ämtern an die neue Adresse kommmen, steht da gleich mein Name am Briefkasten. Außerdem ist das für sie zuständige Bürgeramt für mich leicht zu erreichen.


    Damit auch verständlich wird, was vom Gesetz her gemeint ist und warum es eine Ordnungswidrigkeit
    darstellt. Scheint hier nicht bewusst zu sein!

    Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 (1) Anmeldung, Abmeldung


    Bundesmeldegesetz (BMG) § 19 (6) Mitwirkung des Wohnungsgebers


    Bundesmeldegesetz (BMG) § 54 Bußgeldvorschriften


    Es handelt sich um ein paar Monate. Gemeldet bin ich dort seit April. Ich werde mich nächste Woche sofort woanders melden, damit es für die nächsten Monate keine Probleme gibt. Ab September hat sie wieder eine Stelle.


    Am Besten da, wo du tatsächlich wohnst, denn das Finanzamt ist eine zusätzliche Baustelle.
    Zu der Ordnungswidrigkeit beim Meldeverfahren käme dann noch der Steuerbetrug. Aber
    wie Casa schrieb hier nicht unsere Baustelle, aber die Information für dich tat Not.

    Ich bin ziemlich verärgert wegen des ganzen unnötigen Ärgers. Hätte ich gewusst, dass meine Schwester Hartz IV erhält und ihr deswegen die Leistungen gekürzt werden bzw. sie Leistungen zurück zahlen soll, hätte ich mich einfach woanders angemeldet.


    Hier vielleicht mal eine Off Topic Bemerkung von mir, weil ich dich zum Nachdenken anregen möchte.
    Du hast überhaupt keinen Grund über Irgendetwas verärgert zu sein, außer über dich selbst.
    Deine Schwester ging mit dem ALG II Bezug nicht hausieren. Das findet man in der Realität oft, weil
    Leistungsbezieher sich schämen. Angst vor Diskriminierung durch ihre Umgebung haben, wenn der
    Leistungsbezug publik wird. Sie scheint auch unwissend über die Meldegesetze und wollte dir als
    Bruder nur helfen. Man nennt das Familienzusammenhalt und das findet man heute nicht mehr oft,
    weil sich Jeder selbst der Nächste ist in unserer Leistungsgesellschaft. Meine Empfehlung, ihr jetzt
    zu helfen, dass sie auf Grund der Situation unbeschadet aus dieser Falle kommt. Denn es ist eine
    böse Falle und sie ist m.E. durch Unwissenheit und Hilfsbereitschaft entstanden.

    Ich habe ihr dann gesagt, sie soll den Bogen nicht abschicken, beim Amt anrufen und sich einen neuen schicken lassen und in den dann nicht eintragen, dass ich dort "wohne". Sie hat dann beim Amt angerufen und auf dem zweiten Antrag, den sie daraufhin erhalten hat, steht, dass eine eine weitere Person in dem Haushalt lebt. Den genauen Wortlaut bekomme ich jetzt nicht hin, aber es klang so, als ob sie wüssten, dass dort jemand gemeldet ist.


    Was euch nichts bringt, du willst deine Schwester doch wohl nicht zum Betrug animieren und
    die Lage noch verschlimmern. Da war Deine Schwester klug, denn ihr scheint der
    automatisierte Datenabgleich geläufig zu sein, nur dir nicht.

    (1) 1Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen,
    die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober
    im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,


    Aber jetzt auch, was du von deiner Schwester verlangst geht nicht. Bringe Ordnung
    in die Angelegenheit, helfe ihr dabei. Im Weiterbewilligungsantrag steht die Frage nach der
    im Haushalt lebenden Personen und sie darf dich nicht unterschlagen, wenn du dort gemeldet bist.

    :D Hast du auch vor dem Umfang der KDU in Berlin kapituliert? Fein, dann habe ich gleich
    die nächste Frage. Wohnt ihr in einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaus? Denn
    bei Wohnungen, die im 1. Förderweg des sozialen Wohnungsbaus errichtet wurden, können
    die Richtwerte für Bruttokaltmieten um bis zu zehn Prozent überschritten werden. Dadurch
    erhöhen sich auch die zulässigen Gesamtaufwendungen. Du siehst, wie wichtig solche
    Angaben sind. :)

    Hier ist meine EGV, wie ich schon oben geschrieben habe geht es mir nicht um die EGV sondern mehr um die Maßnahme, ich kann die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht machen und das weiß auch mein JC bzw. meine FM, sie haben das Amtärztliche Gutachten vorliegen da ich auch vom JC aus zum Amtsarzt (November 2016) geschickt worden bin.

    Im Gutachten steht das ich auf Dauer nur noch Vermindert erwerbsfähig bin und ich auch nur noch leichte Tätigkeiten machen darf.


    Diese Maßnahme ist aber genau das Gegenteil von leichten Tätigkeiten. Nicht unterschreiben
    und setze dich sofort mit SB vom JC in Verbindungen. Erinnere an das ärztliche Gutachten,
    kann ja in deiner Akte nicht verschwunden sein.

    Ich muss die EGV raus nehmen, sie hat noch Namen.

    Zitat

    Rz. 13
    Kein Einkommen ist hingegen der Erlös aus dem Verkauf eines Vermögensgegenstandes oder die Rückzahlung einer Vermögensanlage, dabei wird lediglich Vermögen umgeschichtet. Die Rückzahlung einer Vermögensanlage stellt Vermögen dar, soweit sie aus Einkommen angespart wurde (vgl. BSG, Urteil v. 30.9.2008, B 4 AS 57/07 R, FEVS 60 S. 392). Andernfalls würde der Rückgriff auf Erspartes unzulässig erneut als Einkommen gewertet.


    Dazu gehört auch die Umwandlung von Wertpapieren in Barvermögen, solange
    sie den Vermögensfreibetrag nicht überschreiten. Es handelt sich eine Umschichtung
    geschützten Vermögens.


    Zitat von § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen SGB II Abs. 2.1

    2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen

    1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede
    in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren
    Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der
    Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin
    oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag
    nicht übersteigen,


    Bitte Widerspruch einlegen, wenn sich die Umschichtung in dem Rahmen bewegt.