Beiträge von Grace

    Hallo, ich bitte um vernünftige und sachliche Antworten.

    smiley100.gif:D Der Auszahlungskalender dürfte bei rechtzeitiger Antragsabgabe ein
    "vernünftiges und sachliches" Argument sein! Google hält ihn eigentlich
    als Suchergebnis 2017 für alle bereit. Auszahlungstermin für August der 31. Juli 2017 und das wäre Montag!

    Nein, das habe ich nicht geschrieben.

    Der Satz bezieht sich auf den vorhergehenden Satz, in dem ich das Jobcenter erwähnte. Wir reden hier nicht von Unterhalt.

    Die in einer Bedarfsgemeinschaft bestehende Hilfebedürftigkeit aller und der Einsatz des Einkommens von Eltern für Kinder, gem. § 9 Abs. 2 SGB II, ist unabhängig etwaiger bestehender oder nicht bestehender Unterhaltsansprüche zu betrachten.


    Sorry, war etwas missverständlich! Aufgrund fehlender Angaben des TE
    kann das hier jedenfalls nicht abschließend geklärt werden, ob der TE nun
    tatsächlich noch Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter hat. Nur das
    meinte ich und habe da ALG II vernachlässigt, weil du das ja ausreichend
    erklärt hattest. :)

    Zusätzlich beim Jobcenter mal nachfragen, ob sie die Beiträge für eine Mitgliedschaft
    beim Mieterbund übernehmen wegen der Mietprobleme.

    Beitragsermäßigungen/Sondertarife
    ALG II- und Grundsicherungsempfänger können für einen Jahresbeitrag von 40 € Mitglied werden.

    Eventuell ist auch eine Kostenübernahme durch die Hamburger Sozialbehörde möglich, die auf
    der Kooperationsvereinbarung zwischen MhM und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und
    Integration basiert. Fragen Sie bitte bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Leistungsträgers nach.


    Hier ein Beispiel anhand von Hamburg.

    Was allerdings in korrekter Reihenfolge laut Gesetzgebung stattzufinden hat.
    Erstkontakt --- > Anliegenklärung, Kundensteuerung und Erstberatung
    Profiling -- > Standortbestimmung - - > Zieldefinition
    Zwischenziele --- > Integrationsplanung --- > Eingliederungsvereinbarung
    Ohne Eingliederungsvereinbarung und in ihr bestimmte Rechte und Pflichten
    von beiden Seiten --- Kunde und Jobcenter --- ist das nicht möglich. Denn das
    Jobcenter hat genau, wie der Kunde Pflichten und die sind konkret zu definieren.

    Ich habe aber bereits 6 verschiedene perfekt ausgearbeitete Bewerbungsunterlagen-Sets die ich je nach Stelle benutzen kann.


    Hat ein Profiling stattgefunden? Wurde eine EGV mit dir besprochen und hast du sie unterschrieben?
    Oder gab es über diese Bewerbungsmaßnahme einen EGV-VA, ohne das versucht wurde eine EGV
    mit dir zu vereinbaren?

    es geht um die Summe!


    Richtig! Können als Pauschalbetrag abgegolten werden.

    Jetzt würde Wissen benötigt, wo dein Wohnort ist und dann kann man
    beim entsprechenden JC ansehen, welche Pauschale sie gewähren.

    :) Im Übrigen würde ich dich bitten deinen Schreibton etwas auf Normal zu reduzieren.
    Du darfst nicht vergessen, wir wollen dir helfen und können für die bestehende
    Gesetzgebung nichts.

    Habe mich durch einige JC in DE gewühlt und die fördern bis 1.500 Euro. Geben sie
    jedenfalls an. Aber das ist hier kein Thema, weil hier aufgrund von
    Führerscheinklasse C1 eine Grundqualifikation Berufskraftfahrer beantragt werden
    könnte. In deren Verlauf Beides passieren sollte. Während dieser Qualifikation erst den B,
    dann die Prüfung C1, geht, kein Thema und dauert etwa 3 Monate.

    Deshalb kann man den Streitpunkt Förderhöhe B vernachlässigen, weil hier ein
    Komplett-Paket besser ist.

    Jedenfalls sagte Frau "Steinesser" das es eine Hausinterneregelung ist das maximal bis 1500€ gefördert werden.
    Auch mein Argument das ja laut SGB es keine Deckelung gibt meinte sie das es egal wäre da dies eine Hausinterneregel ist...


    Der Führerscheinklasse B wird bis 1.500 Euro gefördert, ist korrekt. Aber du stellst
    jetzt einen Antrag auf Förderung der Grundqualifikation Berufskraftfahrer und suchst
    dir eine Fahrschule bei dir am Ort, die die Berufskraftfahrer-Qualifikation durchführt.
    Die sollen dir helfen, müssen aber als Träger für die SGB II Förderung eine Zulassung
    haben. Normaler Weise müsste dir die SB Adressen geben. Sie ist zur Beratung
    verpflichtet:


    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - § 13 SGB I - § 15 SGB I

    § 13 Aufklärung
    § 14 Beratung
    § 15 Auskunft

    Ja, muss beantragt werden, wenn die sich weiter so stur stellen. Darf aber nicht der
    Fehler gemacht werden den Führerscheinantrag auf B zu beschränken. Denn der wird
    tatsächlich nur bis 1.500 Euro gefördert. Liest sich für mich, als wäre der Fehler hier passiert.
    der TE möge sich dringend ausführlich über die Schritte äußern.

    Es könnte hier aber auch eine Qualifikation als Berufskraftfahrer mit allen Modulen beantragt
    werden. Da kann dann Klasse B bis C1, auch CE über den Bildungsgutschein laufen.

    Auf jeden Fall habe ich wieder etwas dazugelernt, aber selbst jetzt fühlt es sich irgenwie "falsch" an PP mit meinem Bankkonto gleichzusetzten.


    Da die Anlage VM auszufüllen ist, wird dort danach gefragt und es ist anzugeben.
    Schaue dir die Anlage VM an, damit du das verstehst.
    Unter Punkt 3. Konten und Geldanlagen ist es anzugeben, jedes Konto, was sich bei
    Antragstellung in deinem Besitz befindet.

    --- > Folgende Vermögenswerte im In- und/oder Ausland sind vorhanden:
    3. Konten und Geldanlagen
    3.1 Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs (z. B. Girokonto, PayPal) < ---

    Bitte beachten, dass eine Nichtangaben zu Problemen aufgrund des
    automatisierten Datenabgleich führt.

    § 52 SGB II Automatisierter Datenabgleich - dejure

    Scheint auch unbekannt zu sein, also hier eine generelle Information:

    Da ich PP jedoch nur als Finandienstleister nutze, d. h. PP bucht einen Betrag zuerst von meinem Konto ab und überweist es dann weiter.


    Es ist ein normales Konto und kein Finanzdienstleister mehr, schon lange nicht mehr:

    Ab morgen gilt es: PayPal wird Bank und Ihr Account wird zum Konto
    1. Juli 2007, By AL | 1 Comments (Closed) Ab morgen gilt es: PayPal erhielt von der luxemburgischen Bankaufsicht vor rund einem Monat eine Banklizenz, die ab dem 2. Juli 2007 wirksam wird. Mit anderen Worten, ab heute Nacht 0:00 Uhr ist PayPal in Europa offiziell eine Bank und kein reiner Zahlungsdienstleister mehr. Ihr PayPal-Account wird zu einem echten Konto und es treten auch alle Änderungen in Kraft.


    Deshalb muss dieses Konto angegeben werden, wie jedes andere Konto auch.

    Kann auch zu Zahlungsterminen noch etwas beitragen. Es gibt Firmen, da kommt am Monatsende
    ein Abschlag und am 15. des Monats die Restzahlung. Das schafft man mit Organisation.
    Eventuell Zahlungstermine beim Vermieter, beim Stromanbieter ändern. Auseinanderziehen,
    so dass nicht Alles am Monatsende/Anfang bezahlt werden muss.

    oh man, ich versuche es gar nicht mehr. Es ist wie es ist und öffentl. Verkehranbindungen gibt es hier nicht und einen Vorschuss für die Dinge die ich auslegen muss gibt es erst nach einem Ü Geld Bescheid.


    Du hast Angst vor Unsicherheit, weil du Verantwortung für deine Zahlungen hast. Das ist verständlich,
    weil jede Phase im Leben Veränderung mit sich bringt. Gerade Arbeitslosigkeit ist besonders stressig.
    Sei mutig, stelle dich der Veränderung und mache die Umschulung. Versuche die kommenden
    Probleme zu meistern.

    Ja rechtlcih gesehen habe ich eine Überzahlung erhalten, praktisch aber eben nicht. Ende Juli Geld für August vom Alg 2. Ende August Ü Geld für August, aber ich brauch dies für September. Oder eben das Amt stellt die Zahlung Ende JUli für August ein und ich habe für August dann eben keine Geld, da Ü Geld erst Ende des Monats kommt, somit Darlehen vom Alg 2 für August.
    Daher ich habe eine Versorgungslücke, die mit einem Darlehen geschlossen werden muss. Da ich Ü Geld in etwa in der Höhe wie das Alg 2 Geldes bekomme und durch die Umschulung höhere Kosten habe, Fahtkosten,Schulmaterial, welches ich ja erst auslegen muss und mein Pkw defekt ist (Kupplung, Reifen, Bremsen),kann ich solch ein Darlehen nicht zurückzahlen. Ich hoffe es versteht nun endlich einer mein Dilemma.


    Spreche mit der Rentenversicherung, mit dem JC und mit dem PI-Verwalter. Schildere denen deine
    Probleme und versuche das Problem-Gewirr zu entflechten. Eins haben alle Stellen gemeinsam, ..
    .. sie müssen dir helfen! Helfen im Rahmen dessen, was rechtlich möglich ist.

    Ich habe die möglichkeit eine Stelle wieder im Rettungsdienst anzufangen.
    Das Problem ist das ich dazu den Führerschein C1 benötige da die RTWs über 3,5t sind


    Dazu Folgendes und es könnte von Sozialgericht unterschiedlich
    sehen werden. Aber das Urteil gibt es und die Tendenz geht in
    diese Richtung, weil ..............

    § 14 SGB II - Grundsatz des Förderns

    (1) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit.

    (4) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch erbringen unter Beachtung der Grundsätze von
    Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen.

    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte in seiner Entscheidung mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B, dass Hartz IV Beziehern vom Jobcenter ein Führerschein bezahlt werden muss, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.

    Jobcenter können Erwerblosen die Arbeitslosengeld II beziehen, zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Leistungen nach § 16 SGB II aus dem Vermittlungsbudget bewilligen.
    Hat der Betroffene einen Job gefunden, kommen laut § 16 SGB II, Leistungsübernahmen für Bewerbungskosten, für Weiterbildungskosten oder Mobilitätshilfen in Frage.

    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte, das auch in diesem Fall § 16 SGB II gilt, weil der betroffene Hartz 4 Empfänger mit einem Führerschein der Klasse B, einen neuen Arbeitsplatz bekommen könne. Dieser legte zur Glaubhaftmachung bei Gericht, eine schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers vor. ...................


    Wenn du also die Stelle bekommen kannst, lasse dir das vom Arbeitgeber schriftlich
    geben und reiche es beim Jobcenter ein. Was für B gilt, gilt auch für C1, wenn dadurch
    die Hilfsbedürftigkeit entfällt ist zu finanzieren. Wenn C1 nicht ohne B, dann Beides!