Alles anzeigenHallo an Alle,
ich wende mich heute noch einmal an euch in der Hoffnung, ihr habt einen Rat:
Im Juni hat ein Herr beim Jobcenter die sogenannte "Stärken- und
Potenzialanalyse" bezgl. meiner Person erarbeitet. Dabei tippte er in
seinen Rechner ein, dass mir Vermittlungsangebote zugesandt werden
sollen für Tätigkeiten ohne Kundenkontakt. Einfach weil ich sehr
introvertiert bin und Angst vor fremden Menschen habe. Genauso, wie er
das als absolut in Ordnung fand, dass ich nicht im pflegerischen Bereich
arbeiten kann. Ich habe etwas Erfahrung in der Seniorenpflege und weiß,
dass ich dies seelisch nicht lange schaffen würde.
Heute bekam ich von meiner Arbeitsvermittlerin (von der ich mich ohnehin
durch den Wolf gedreht fühle, weil sie mich beleidigt, provoziert, mir
die Worte im Mund umdreht) 2 VV.: Der eine betrifft eine Stelle in einem
Seniorendomizil und der andere VV betrifft eine türkische Bäckerei als
Verkäuferin. Ich gehe nicht einmal angstfrei einkaufen, ich krieg Panik
bei dem Gedanken an den Verkauf.
Jedenfalls steht nun einmal in meiner EGV, dass mir Vermittlungsvorschläge zugeschickt werden, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Mein Problem ist, sie schickt mir sehr viel VV, doch die meisten sind
ganz einfach Schrott. Und nun die beiden letzten finde ich einfach nur
noch gemein!
Meine Fragen:
1.: Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
2.: Und kann ich die EGV kündigen, da sie ja von meiner
Arbeitsvermittlerin nicht eingehalten wurde, indem sie mir solche Sachen
schickt? Oder käme ich damit nicht durch?
Habe vor einiger Zeit einen Antrag auf Übernahme von Maklerkosten
gestellt. Der wurde jetzt abgelehnt mit der Begründung, dass ich
mindestens 1 Jahr lang o. f. W. sein müsste, um solch eine Leistung zu
erhalten.
Wenn meine Information jedoch richtig ist, muss man einen Grund haben,
wie z. B., dass man bei einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung raus
muss.
Zuerst machten sie mir klar, dass ich mich obdachlos melden muss um
Anspruch auf Alg2 zu haben. Weil, in derselben Wohnung vom Ehemann
getrennt sein, das ginge nicht, da würden sie mir kein Geld zahlen. Das
habe ich getan. Nun bin ich offiziell obdachlos und auf Gedeih und
Verderb den Menschen ausgeliefert, bei denen ich gerade übernachte.
Jetzt muss ich mindestens ein Jahr lang obdachlos sein, bevor ich auf
Hilfe durch einen Makler hoffen kann. Das verstehe ich nicht und ich
lege Widerspruch ein. Und wegen des Umgangstons meiner Arbeitsberaterin
werde ich mich auch beschweren. Ich denke nicht, dass dies viel Sinn
macht. Doch einfach alles kommentarlos schlucken will ich auch nicht.
Jetzt hab ich so viel geschrieben, sorry.
Grüße an Alle. Moni
P.S.: Noch eine Frage (gehört nicht zum o. Thema, sorry):
Muss ich mich auf VV bei Zeitarbeitsfirmen bewerben? So hoch angesehen sind die doch gar nicht? Gibt es dafür vielleicht Regeln.
Sorry nochmal
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LG Moni
Bei gleichem Inhalt bitte Ursprungs-Thread weiterführen, denn es geht um eine
unterschriebene EGV.
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Eine Wohnung ohne Küche ist schwierig! Kann ich mir vorstellen, aber wie wäre