Beiträge von Grace

    Randbemerkung von mir dazu! Generell gilt und das sollte auch dringend beherzigt werden,
    dass im ALG II Bezug Bareinzahlungen und Überweisungen als Freundschaftsdienst von
    Leistungsempfängern zu vermeiden sind.

    Da jede Barzahlung meist zwangsläufig zur Anrechnung als Einkommen und Minderung der
    eigenen Leistung führt. Dein Überweisungsträger/betreffender Kontoauszug, auf dem die
    Bareinzahlung erkennbar ist, ist mit einer Erklärung von deinem Bekannten und dir beim
    JC einzureichen. In Zukunft bitte solche Sachen vermeiden.

    Besorge ein Attest vom Arzt, dass der Umzug absolut notwendig ist. Dann hast du die
    Begründung für das JC und musst nicht mehr viel tun. Noch etwas, warte in jedem
    Fall die Genehmigung zum Umzug vom JC ab. Vorher keinen Mietvertrag unterschreiben.
    Wenn der Umzug genehmigt wird, kannst du alle Anträge problemlos stellen.
    Umzugskosten und Erstausstattung, wenn nötig.

    Eigentlich sollte es von der Reha die ich bis März diesen Jahres hatte direkt in eine eigene Wohung da ich aufgrund meiner erkrankung mit meinen Eltern ständig in Konflikte gerate, und ein zusammenleben auf dauer auf kosten der gesundhet geht.


    Warum wurde das nicht so gehandhabt? Gründe bitte und wir fassen das dann
    zusammen.

    Sicher, kannst du umziehen! Aber vor dem Umzug lieber Genehmigung vom JC einholen.

    (4) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.


    Vor Allem die KDU auf Angemessenheit prüfen.

    ?( So ganz verstehe ich das immer noch nicht! Ist ihm das SGB II für U25 nicht bekannt?
    Wende dich ans Jugendamt, damit jetzt mehr Druck auf deinen Sohn aufgebaut wird.
    Suche dir Unterstützung, auch das JC müsste eigentlich beraten, was zu tun ist. Leider
    ist dein Sohn noch nicht volljährig.

    :) Das Übliche und die Datenschutzerklärung im Rahmen dessen, was laut BDSG
    zulässig ist. Sie sind zur Erklärung verpflichtet.

    § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz

    Alles dient dazu deine Hilfsbedürftigkeit zu beendet durch eine Vollzeitbeschäftigung.

    § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    § 2 Grundsatz des Forderns

    Was ja auch in deinem Sinne sein dürfte aus dem System zu kommen.

    :) Sicher, kannst du gerne hochladen, aber ich wette jetzt schon, dass die üblichen
    Dokumente sind. Im Übrigen kassierst du nur eine Sanktion, wenn du dich einer
    Pflichtverletzung schuldig machst. Steht auch in der Rechtsfolgenbelehrung, die
    ordnungsgemäß bei der EGV war. Dazu hier:

    Sanktionen
    § 31 Pflichtverletzungen
    § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
    § 31b Beginn und Dauer der Minderung
    § 32 Meldeversäumnisse

    Und zwar habe ich mich geweigert die EGV zu unterschreiben, das dem JC auch per Mail mitgeteilt (eigentlich möchte ich die EGV als VA erhalten, um dagegen vorgehen zu können --> Verstoß gegen Grundrechte, unbefristete Laufzeit etc.) - nach meiner Mail wurde die EGV dann vom SB geändert und mir in geänderter Form per Post zugeschickt (noch kein VA). Das ist nun übrigens schon die 3. abgeänderte Version, seit ich meine Unterschrift verweigere.


    Kannst du machen, nur was das bei dieser harmlosen EGV für einen Sinn macht, weißt
    nur du alleine. Deine einzige Pflicht besteht zur Zeit darin an dieser Maßnahme teilzunehmen.

    Obwohl ich mir von der Maßnahme nicht viel erhoffe, wäre ich aber trotzdem bereit sie durch zu ziehen, da sie nur 1x wöchentlich vormittags einige Stunden dauert.


    Macht das, ist die beste Entscheidung!

    Also, mein Sohn 17 Jahre hat 2016 die Schule mit einem Abgangszeugnis beendet. Danach war er im Berufsvorbereitungsjahr (wenn er mal da war), das diesen Juli beendet wurde. Seitdem hängt er den ganzen Tag in der Wohnung oder trifft sich mit seinen Kumpels. Er will nicht arbeiten gehen, bzw. ist in keiner Hinsicht bemüht sich um einen Ausbildungsplatz zu kümmern,


    ?( Da verstehe ich euer JC nicht! Warum haben die nicht längst eingegriffen?
    Für Jugendliche unter 25 gelten verschärfte Bedingungen und man bekommt
    Jugendliche durchaus flott.

    Dein Sohn musste sich doch im Juli sofort nach Beendigung des Berufsvorbereitsjahr
    dort melden. Hat er das nicht gemacht? Bekommst du als Bedarfsgemeinschaft für
    ihn Leistungen, Regelsatz und Unterkunftskosten?

    smiley98.gif im Forum!

    Was passiert wenn er sich weigert die EGV zu unterschreiben.


    Nichts! Ihr habt das Recht die EGV zur Prüfung erst mit nach Hause zu nehmen.
    14 Tage habt ihr Zeit und das nicht unterschreiben kann auch nicht sanktioniert
    werden.

    Wird die EGV nicht unterschrieben kommt sie nach 14 Tagen als Verwaltungsakt
    und muss den gleichen Inhalt haben.

    Mir stellt sich aber eine andere Frage, denn es kann nur mit erwerbsfähigen
    Hilfsbedürftigen eine EGV abgeschlossen werden. Wenn dein Mann nicht
    erwerbsfähig ist, dann muss erneut der ÄD einschaltet werden.

    1. Arzt sagt wenn er keine Tätigkeit hat dann brauch er auch keine krankmeldungen ( jobcenter meint dann suchen Sie einen neuen Arzt )


    Sucht euch einen anderen Arzt, denn wir haben eine Anzeige und Bescheinigungspflicht:

    § 56 SGB II Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
    1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und
    2. spätestens
    vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der
    Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die
    Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

    Zitat von monilein69

    Mein Problem ist, sie schickt mir sehr viel VV, doch die meisten sind


    ganz einfach Schrott. Und nun die beiden letzten finde ich einfach nur
    noch gemein!


    Was steht in der EGV, die du unterschrieben hast? Wenn möglich, ausreichend anonymisiert hochladen.

    Zitat von monilein69

    P.S.: Noch eine Frage (gehört nicht zum o. Thema, sorry):


    Muss ich mich auf VV bei Zeitarbeitsfirmen bewerben? So hoch angesehen sind die doch gar nicht?
    Gibt es dafür vielleicht Regeln.


    Dazu allgemein Informationen:


    Auch dazu:



    Wo wir wieder bei der unterschriebenen EGV wären. Was hast du unterschrieben?