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Beiträge von Grace
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Kleiner Hinweis von mir:
Mietvertrag läuft auf 2 Personen.
Wenn der Hauptmietvertrag auf beide läuft, wird die ganze Sache nicht ganz so einfach. -
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Ich habe keine Ausbildung und auch nie denn Führerschein gemacht. Gut alles kein Problem mit einer Stellenzusage könnte man die Ausbildung und somit auch die Führerscheine Finanzieren. Darauf hin habe ich mich fleisig beworben und mittlerweile mehrere Stellen Zusagen.
Der normale Weg bei einer Qualifikation zum Berufskraftfahrer
mit allen fünf Modulen und Prüfung bei der IHK.Jetzt zum eigentlichen Problem laut einen Optiker habe ich auf einem Auge eine Sehstärke von 100% leider aber auf dem aber nur 50% mit Brille. Somit habe ich nächste woche einen Termin beim Augenarzt für ein Gutachten was ich eh benötige für die Klasse C/CE.
Laut einem Optiker?
Marschiere zum Augenarzt und bevor wir hier
nicht ein Ergebnis haben, müssen wir uns nicht den Kopf zerbrechen.
Der große Unterschied kann auch als Ursache grauen Star haben. Im
Übrigen bedeutet ein schlechtes Auge noch nicht das Aus für CE. Du
brauchst dann nur ein besonderes Gutachten. Hier auch Zusatz-Info:Alles anzeigen1
Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T
1.1
Sehtest (§ 12 Abs. 2)
Der Sehtest (§ 12 Abs. 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt: 0,7/0,7.
Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 zu erstellen.
1.2
Augenärztliche Untersuchung (§ 12 Abs. 5)
Besteht
der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung
erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe,
Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit,
Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein
sicheres Fahren in Frage stellen können. Es müssen folgende
Mindestanforderungen erfüllt sein:
1.2.1
Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.
1.2.2
übrige Sehfunktionen
Also, den Termin und frage den Augenarzt Löcher in den Bauch buchstäblich.
:D Nächste Mal gehst du besser sofort zum Augenarzt und sparst dir den Weg
zum Optiker zunächst mal. Bei CE solltest du sowieso dort 2x im Jahr ein
Gastspiel haben. -
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Achso... Er wohnt und arbeitet in Köln, hat keinen Führerschein und wohnt jetzt sehr Arbeitsplatz nah. Für ihn kommt es also nicht in Frage dort wegzuziehen und für mich nicht, nach Köln zu ziehen...
In Anbetracht von @Casas Ausführungen und der Tatsache, dass weder du,
noch dein Freund, bereit seit umzuziehen, mein Rat, nochmal überdenken
diese Heirat. -
Ich weise darauf hin, dass durch den öffentlichen Download picload.org
die Dokumente nicht geschützt sind. Sie können von Gästen gelesen
werden. Bitte verwende PDF zum hochladen!
Werde die Bilder löschen, denn sie sind kaum lesbar. -
Ich könnte mir nach der Heirat auch durchaus eine umgehende Prüfung der Unterhaltspflicht
des Ehemanns vorstellen, um die Leistung zu mindern, oder auch einzustellen. Wenn der
Verdienst entsprechend hoch ist. Das JC wird das nicht einfach so durchwinken. Das gibt in
jedem Fall Probleme. -
Hallo!
Mein Freund und ich würden gerne heiraten. Ich beziehe ALG II, er geht arbeiten.
.......................Achso... Er wohnt und arbeitet in Köln, hat keinen Führerschein und wohnt jetzt sehr Arbeitsplatz nah. Für ihn kommt es also nicht in Frage dort wegzuziehen und für mich nicht, nach Köln zu ziehen...
Habe eine Frage und nimm mir das nicht übel, bitte! Warum wollt ihr dann überhaupt
heiraten? Die Voraussetzungen für eine Ehe sind die denkbar Schlechtesten. -
im Forum! Bitte mal anonymisiert die Unterlagen hochladen. Das geht hier
in Richtung Rätselraten und ich würde mir sehr gerne die Unterlagen mit den
rechtlichen Grundlagen ansehen. -
Naja die Firma nimmt es nicht sogenau mit den Abrechnungen. Mal schicken sie eine mal halt nicht.
im Forum! Zu den Lohnabrechnungen gibt es Folgendes zu sagen.Alles anzeigenDie Verpflichtung zur Lohnabrechnung ist Nebenpflicht des Arbeitgebers. Bei der Lohnabrechnung
wird der erzielte Lohn für den entsprechenden Lohnabrechnungszeitraum ermittelt und die Beiträge
zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgeführt. Die mit der Lohnabrechnung ermittelten
Werte sind vom Arbeitgeber in den Unterlagen festzuhalten und den Einzugsstellen mitzuteilen.
Den genauen Inhalt der Abrechnung legt § 108 Gewerbeordnung (GewO) fest.
.........
Bei einer leistungsabhängigen Vergütung hat der Arbeitnehmer in analoger Anwendung der
Regelungen des Handelsvertreterrechts Anspruch auf eine prüffähige Abrechnung.Der Arbeitgeber hat Lohnabrechnungen zu erstellen!
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@Triangle, bitte ins PN-Fach schauen!

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Hinweis an @Triangle!
U25 - Kosten der Unterkunft - neue Wohnung zu teuer - Selbst zahlen
ist jetzt Hauptthema. Die beiden anderen Themen wurden chronologisch
von mir eingefügt. Bitte nur dieses Thema weiterführen. -
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Alles anzeigen
Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung hinsichtlich des Entschädigungsrechtes wegen
überlanger Gerichtsverfahrensdauer (§§ 198 ff. GVG). Selbst die höchstrichterliche
fachgerichtliche Rechtsprechungist nicht einheitlich: So kennt das Entschädigungsgesetz
(§ 198 ff. GVG) weder die„Zwölf-Monate-Regel“ des BSG noch irgendeine andere vergleichbare
Regelung.Hier hat sich insbesondere das BSG die Rolle des Gesetzgebers angemaßt.
Die anderen höchsten Bundesgerichte vertreten auch keine einheitliche Rechtsauffassung hierzu:Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vertritt– wie das Gesetz – ausschließlich die Position
der Einzelfallbetrachtung anhand der Kriterien des § 198 Abs. 1 GVG (Schwierigkeit des Verfahrens,
Verhalten der Verfahrensbeteiligten, Bedeutung der Sache für den Kläger/dieKlägerin). Eine
Regelung, wonach zusätzlich zu den Zeiten der Verfahrensförderung dem Gericht je Instanz
eine starre Zeitvorgabe für Untätigkeit zugestanden wird, vertritt das BVerwG nicht: „Ein
entsprechender Rechtssatz lässt sich aus § 198 Abs. 1 GVG nicht ableiten. Mit dieser
Bestimmung ist weder die Zugrundelegung fester Zeitvorgaben vereinbar ((1)),noch
lässt es die Vorschrift grundsätzlich zu, für die Beurteilung der Angemessenheit von
bestimmten Orientierungswerten oder Regelfristen für die Laufzeit verwaltungsgerichtlicher
Verfahren auszugehen ((2)). Dies gilt gerade auch für die vom Oberverwaltungsgericht
angenommene Zwei-Jahresfrist ab Entscheidungsreife((3)).“ [1]. „Mit der gesetzlichen
Festlegung, dass sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des
Einzelfalles richtet(§ 198 Abs. 1 Satz 2 GVG), hat der Gesetzgeber bewusst von der
Einführung bestimmter Grenzwerte für die Dauer unterschiedlicher Verfahrenstypen
abgesehen. .....
(Tacheles Rechtsprechungsticker KW 38/2017) -
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Hallo Tropenwetter!Das ist wichtig, um irgendwelchen Ansinnen des Jobcenters entgegenwirken zu können.
Es könnte vom Jobcenter ignoriert werden und man konfrontiert dich
§ 12a SGB II Vorrangige Leistungen