Denke, dass hier beim TE der Denkfehler liegt. TE schreibt etwas von Grundmiete,
aber wir müssen über eine Bruttokaltmiete reden. Bruttokaltmiete bedeutet
Grundmiete plus Betriebskosten und Heizkosten extra.
Beiträge von Grace
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Von wie viel Geld reden wir hier eigentlich?
Bei 5.000 Euro bleibt nach Ausgleich
aller Verbindlichkeit, Beerdigung und Sonstiges, doch kaum etwas übrig.
Was machst du
hier eigentlich für eine Panik! Regel erst Alles und lasse das deine Schwester machen, die
keine Sozialleistungen bekommt. Bleibe von dem Nachlass-Konto, schrieb ich gestern schon
und gut ist das. Wenn Alles geklärt ist, dann kann man sich über eventuell Summe x
Gedanken machen. Aber du brauchst dich doch jetzt nicht schon vorher total verrückt
zu machen. Beruhige dich mal jetzt und wenn es neue Probleme gibt, dann melde dich. -
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Habe den Titel geändert, denn du hast Fragen zum Umzug
und den KDU. Es ist nicht Alles Beamtenwillkür, sondern eher
Unverständnis der Gesetze und das wollen wir hier gerne klären. -
Dann werdet ihr berechtigt als Bedarfsgemeinschaft gesehen. Das abzustreiten,
käme einem Unrechtmäßigkeit gleich. Dein Lohn wird angerechnet. Dann ist
das so! Da wohnen zu bleiben und woanders gemeldet zu sein? Ihr müsst auch
bei Verdacht mit einem Hausbesuch rechnen. -
Könnte ich mich z.B in einer anderen Stadt anmelden (ein Verwanter hat dort ein Haus und könnte mir eine Etage vermieten)
Raus aus der Wohnung und zwar umgehend. Der Anwalt wird auch nichts
anderes sagen. Dein Verwandter soll dir sofort einen Mietvertrag geben.
Vor Allem einen Widerspruch an das JC, indem du dich strikt weigerst
einen Cent an, ich vermeide explizit das Wort, zu zahlen. Weder für sie
noch für das Kind. -
Hatten wir nicht schon mal kontakt bei meiner letzten Frage an das Forum. Da ging es um "wann gehört meine pflegebedürftige Mutter zur Bedarfsgemeinschaft".
Hatten wir, deshalb auch meine deutlichen Worte. Ich wollte deine Verwirrung
unterbrechen und dich zum Nachdenken bewegen.Meine Schwester hat die Kontovollmacht. Ich glaube ich stehe auch mit drauf, habe mich aber nie dafür interessiert.
Dann interessiere dich bitte dafür, ob du da auch Kontovollmacht hast. Falls nicht, überlasse deine
Schwester die Abwicklung. Dann gibt es auch vorläufig keine Probleme.Und ja, bis dato wurde Bargeld vom Konto abgehoben.
Ab Todestag ist das Konto tabu für Barabhebungen! Niemand geht an das Geld!Wenn die Arge nun die Kontoauszüge sehen will, kann es Probleme geben, deshalb meine Sorge.
Wenn du in deinem Wirrkopf dich an meine Empfehlungen hältst, will die Arge erst mal nichts.
Weil du eventuell keine Kontovollmacht hast, sofort abklären und auch nicht an das Konto gehst.
Lasse die Finger da weg, Schwester agieren lassen und abwarten!Den letzten Wunsch meiner Mutter, Spende ans Hospiz und den Rest an die Enkel bekommen wir auch noch hin.
Überlasse das deiner Schwester und sprecht euch ab. Erst alle Verbindlichkeiten
und die sind auf Kontoauszügen sichtbar, nachweisbar. Keine Barabhebungen
ab Todestag. Ist das angekommen? -
Die Frage beantworten, ist nicht sicher, ob du einen Erbschein benötigst.
Wer hat die Kontovollmacht über das Konto deiner Mutter? -
Du hast meine Fragen nicht beantwortet, bitte beantworten.
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[Blockierte Grafik: http://www.smilie-harvester.de/smilies/Schilder/014.gif] im Forum und mein Beileid! Jetzt beenden wir hier mal den wirren Panik-Trip
und wenden uns den Fakten zu.Meine Mutter ist gestern verstorben. Sie hat ein Konto mit 5.000€, sonst eigendlich nichts.
Dann wird dieses Geld auf dem Konto für die Beerdigung und noch zu zahlende Kosten
benötigt und ist deshalb nicht anzutasten. Dieses Konto bleibt auch bis zur Erledigung
aller Verbindlichkeiten bestehen und jede Zahlung ist von diesem Konto zu leisten. Von
dem Konto werden nur alle Zahlungen geleistet. Ansonsten ist dieses Konto tabu! Bargeldabhebungen ebenfalls!Wer hat die Kontovollmacht zu dem Konto? Bitte alle Fragen von mir beantworten!
Ergo, ich weiß nicht ob nochmal eine Rentenzahlung eingeht,
Der Rentenanspruch endet mit Ablauf des Todesmonats. Darüber hinaus gezahlte
Beträge werden vom Geldinstitut zurückgefordert. Bitte sofort der Deutschen
Rentenversicherung den Tod mitteilen. Wer übernimmt die Beerdigung, deine Schester,
oder du?Alles anzeigenSie hat verfügt (mündlich) dem Hospiz eine größere Spende im Todesfalle zukommen zu lassen.
Den Rest sollten sich die Enkel teilen.
Leider habe ich das nicht schriftlich, es kam so plötzlich
Die Hospizspende könnte ich belegen. Aber erkennt die Arge das an, ich verschenke ja Erbe.
Schulden zahlen zählt ja auch nicht.
Verlässt sich die Arge auf mein Wort, das der Rest an die Enkel gehen soll. Verschenke ich da nicht auch Erbe.
Außerdem könnte ich behaupten das Konto hätte nur 5.000€.
Wie verhält sich die Arge in einem solchen Fall.
Du möchtest erst mal überhaupt nichts, außer dein Mutter unter die Erde bringen. Da Bargeldabhebungen vom Konto tabu sind, ist es überhaupt kein Thema das Geld
irgendwohin zu verteilen. Erst die Beerdigung und ausstehende Verbindlichkeiten
bezahlen, auf dem Kontoauszug jede einzelne Zahlung nachweisbar und
kein Zufluss auf dein Konto. Da nicht klar ist, was überhaupt über bleibt, wenn
Alles bezahlt ist, kann man den Zufluss erst dann melden, wenn Summe X feststeht,
aber dann sofort und ohne Umweg.Meine Frage:
Verlangt das Jobcenter den (die) Kontoauszüge von meiner Mutter.
Jetzt muss von dem Konto die Beerdigung gezahlt werden.
Dann geht noch einmal Miete ab.
Was hast du mit dem Jobcenter? Deine Mutter hatte Rente, keine Sozialleistungen.
Bleib einfach von dem Nachlass-Konto weg, dass ja noch auf deine Mutter läuft
und lasse es als Nachlass-Konto weiterlaufen, falls du die Kontovollmacht hast.
Am Besten lässt du Alles deine Schwester machen, die keine Leistungen hat. Dann
kommen auch die Probleme erst, wenn bei dir tatsächlich überhaupt ein Zufluss
stattfindet. Beerdigungen sind nämlich je nach Region sehr teuer. Wer weiß, ob
überhaupt was über bleibt und wie viel?Falls noch mehr gute Ratschläge benötigt werden, immer gerne!
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Ich fasse zusammen, da die Daten über die Antworten verteilt sind. Bist du alleinerziehend?
Bekommst du den Zuschlag Alleinerziehende?Kindergeld 192 Euro
Unterhaltsvorschuss 150 Euro = 342,00 Euro
Miete 371,51 EuroBedarf
Single 409,00 Euro plus 9,41 Euro
Regelsatz und Strompauschale für dezentrale Wasserversorgung?
Alleinerziehend Zuschlag ?
Kind 3 Jahre 237,00 Euro plus 1,90 Euro
Miete 371,51 EuroWas genau steht im Bescheid? Bitte korrekte Zahlen und ergänzen.
Notfalls bitte den Bescheid anonymisiert hochladen!Bitte auch @Corinna antworten!
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Natürlich ist das schwer, keine Frage. Ihr müsst sehen, ob eine Vollzeitstelle in
eurer Lage machbar ist. OT dazu, deine Frau soll an ihre Rente später denken. Je eher
sie wieder Vollzeit arbeitet, um so besser. -
Grundsätzlich lassen sich Bescheide hier kompetent und kostenlos überprüfen:
Das geht online oder postalisch.
Wir brauchen hier zunächst keinen Widerspruch, sondern müssen prüfen,
ob die Anrechnung korrekt ist. Denn das wird angerechnet und ist nicht strittig.
Der TE mag @Corinnas Frage bitte beantworten!
Wir brauchen für solche Dinge nicht die Widerspruchsplattform und sind durchaus
in der Lage zu erkennen, ob eine Anrechnung korrekt ist. -
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Hast du ALG II Bezug? -
Ich bin im Februar arbeitslos geworden und habe ALG 1 bekommen,
im August bin ich zu meiner Freundin gezogen und musste Harz 4 anmelden, wollte mich ganz normal als eigenständige Person anmelden.
Normaler Weise eigene Bedarfsgemeinschaft, noch kein Indiz für BG. Es hätte sofort ein Untermietvertrag abgeschlossen werden müssen. Strikt Konten und Wirtschaften getrennt,
ohne Zugriff auf das Konto des Anderen.Dann wurde mir gesagt das ginge nicht, da meine Freundin Harz 4 bezieht (hatte sie mir vorher verschwiegen..), wären wir eine Bedarfsgemeinschaft.
So einfach geht das nicht, muss Einstandswillen da sein. Aber wurde, siehe Oben,
Fehler gemacht.Ich hatte keine Ahnung was das ist und gab alle erforderlichen Unterlagen ab, als meine Freundin Post bekam, sahen wir das ihre Leistungen und die der Kinder gekürzt wurden.
Der Volksmund sagt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Hier wurden mehrere Fehler gemacht.
Schauen wir uns § 7 SGB II an:Alles anzeigen§ 7 SGB II Leistungsberechtigte
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander
einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Das Geld ging bei ihr aufs Konto, obwohl ich bei Abgabe meine Kontoverbindung usw. angegeben habe.
Widerspruch, nicht locker lassen, eidesstattliche Versicherung, dass du nicht im Traum daran
denkst, für sie aufzukommen. Wie lange wohnt ihr jetzt zusammen?Letztendlich bleibt dir eigentlich nichts anderes übrig, als dir sofort eigene Wohnung zu suchen.
Sicher, kann man jetzt noch mit allen Bandagen gegen diese Bedarfsgemeinschaft vorgehen,
weil sie dir den ALG II Bezug verschwiegen hat und dich hat in die Falle laufen lassen.Brauche hier auch noch mehr Infos.
Wie hoch ist die Miete? Grundmiete plus Betriebskosten?
Heizkosten?
Anzahl der Kinder und Alter?
Unterhalt?
Alleinerziehend Zuschlag?Wie soll ich das alles von 1.400 Netto bezahlen ?
Mit den Angaben kann man euren Bedarf ausrechnen.
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ja das dachte ich mir auch.aber bekommt sie dann ALG2 ohne das sie arbeit suchen muss weil sie einen festen und sicheren teilzeitjob hat.?oder muss sie trotzdem suchen vom amt aus eine vollzeit?
Dazu noch eine Information!Alles anzeigen§ 2 Grundsatz des Forderns
(1) 1Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle
Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.(2) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus
eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. 2Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre
Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden Personen einsetzen.Alles anzeigen§ 10 Zumutbarkeit
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres
Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat,
ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in
Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt
ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden
vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird, -
im Forum! Bitte etwas Geduld, kommen Antworten. -
Damit hier kein Missverständnis aufkommt! Du arbeitest bei der Firma regelmäßig
und möchtest jetzt zusätzlich einen Ferienjob ausüben?
Ich habe einen Nebenjob in denen ich nicht mehr als 100€ verdiene(450€ Basis).
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Ich habe einen Nebenjob in denen ich nicht mehr als 100€ verdiene(450€ Basis). Darf ich als Harz iv Empfängerin in den Herbstferien (2 Wochen) mehr verdienen??? sprich diese 1.200€ ?
Einen ständigen Nebenjob im ALG II Bezug. Warum glaubst du, dass du
dann anrechnungsfrei im Ferienjob verdienen darfst?
Frage von @bass386 beantworten! -
Besteht ein Mietvertrag zwischen deinen Eltern und dir?
Wurde die Anlage KDU ordnungsgemäß ausgefüllt?Bitte beantworte meine Fragen! Warum kann die Wohnsituation bei einer Einliegerwohnung
nicht geklärt werden? Für eine Einliegerwohnung kann ein Mietvertrag abgeschlossen werden
und er sollte alle wichtigen Bestandteile enthalten. Was wollen die mit dem Hausbesuch?
Davon haben sie keine qm, keine Größe, nichts! Ist die Einliegerwohnung abgeschlossen und
könnte auch an Andere verbietet werden? -
Datenschutzrechtliche Informationen zu ALG II und deine Rechte.
Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II
Besteht ein Mietvertrag zwischen deinen Eltern und dir?
Wurde die Anlage KDU ordnungsgemäß ausgefüllt? -
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Weitere Informationen zur Zumutbarkeit § 10 SGB II und Pflege
Alles anzeigen2.4 Pflege einer/eines Angehörigen - Seite 10
(3) Die Beurteilung, in welchem zeitlichen Umfang wegen einer Pflegetätigkeit keiner Beschäftigung nachgegangen werden kann, erfolgt unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes gemäß der Einstufungen der zu pflegenden Person nach Pflegebedürftigkeitsgra-den in Anlehnung an §§ 14, 15 SGB XI.
Pflegestufe 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
In der Regel VollzeitPflegestufe 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
In Abhängigkeit von der erforderlichen Präsenz der Pflegeperson bis zu 6 Stunden pro Tag
Stufe 0 mit geistigen/psychischen Einschränkungen und festgestellter erheblicher Beein-trächtigung der Alltagskompetenz
Stufe I
Pflegestufe 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
In Abhängigkeit von der erforderlichen Präsenz der Pflegeperson bis zu 6 Stunden pro Tag
Stufe IIPflegestufe 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
nicht zumutbarPflegestufe 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonde-ren Anforderungen an die pflegerische Versorgungnicht zumutbar
Alles nachzulesen -
@bass386 drückt es mit "kleinkariert" noch nett aus. Ich sehe das aber noch ganz anders
und empfehle eine Beschwerde bei der Bundesdatenschutzbeauftragten. Denn ich sehe
hier einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.Es gab für diese Mietbescheinigung nicht den geringsten Anlass, weil 14 Jahre die gleiche
Wohnung, gleicher Vermieter. Bitte hier nachzulesen:Datenschutz Mietvertrag-Kopie - Mietbescheinigung und Abtretungserklärung
Betriebs- und HeizkostenabrechnungenOffensichtlich ist SB "richtig herzig", dann jetzt höflich diesen Sachverhalt unter die Nase halten.
Mit Klage und Beschwerde drohen, damit da jetzt Bewegung reinkommt.Bei uns unter Datenschutz mal nachlesen, welche Rechte du hast.
Sachen gibt es, falls du
an deinem Wohnort Unterstützung benötigst durch Erwerbslosen-INI, gerne PN an mich, helfe
suchen.Alles anzeigenJedermann kann sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch öffentliche
Stellen des Bundes in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Ebenso können
Sie sich an uns wenden, wenn Sie Unterstützung im Bereich der Informationsfreiheit wünschen.
Postanschrift:Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Husarenstr. 30
- 53117 Bonn
Telefon:+49 (0)228-997799-0Fax:+49 (0)228-997799-550E
-Mail:poststelle@bfdi.bund.de -
Das ist beim JC vor Aufnahme der Pflege zu melden und als Einkommen anzugeben.
Es sollte nachweisbar über das Konto laufen.Von den in § 11a
(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
- für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
- für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1.000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.
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