Beiträge von Grace

    :?: Von wie viel Geld reden wir hier eigentlich? ?( Bei 5.000 Euro bleibt nach Ausgleich
    aller Verbindlichkeit, Beerdigung und Sonstiges, doch kaum etwas übrig. :?: Was machst du
    hier eigentlich für eine Panik! Regel erst Alles und lasse das deine Schwester machen, die
    keine Sozialleistungen bekommt. Bleibe von dem Nachlass-Konto, schrieb ich gestern schon
    und gut ist das. Wenn Alles geklärt ist, dann kann man sich über eventuell Summe x
    Gedanken machen. Aber du brauchst dich doch jetzt nicht schon vorher total verrückt
    zu machen. Beruhige dich mal jetzt und wenn es neue Probleme gibt, dann melde dich.

    Könnte ich mich z.B in einer anderen Stadt anmelden (ein Verwanter hat dort ein Haus und könnte mir eine Etage vermieten)


    Raus aus der Wohnung und zwar umgehend. Der Anwalt wird auch nichts
    anderes sagen. Dein Verwandter soll dir sofort einen Mietvertrag geben.
    Vor Allem einen Widerspruch an das JC, indem du dich strikt weigerst
    einen Cent an, ich vermeide explizit das Wort, zu zahlen. Weder für sie
    noch für das Kind.

    Hatten wir nicht schon mal kontakt bei meiner letzten Frage an das Forum. Da ging es um "wann gehört meine pflegebedürftige Mutter zur Bedarfsgemeinschaft".


    :) Hatten wir, deshalb auch meine deutlichen Worte. Ich wollte deine Verwirrung
    unterbrechen und dich zum Nachdenken bewegen.

    Meine Schwester hat die Kontovollmacht. Ich glaube ich stehe auch mit drauf, habe mich aber nie dafür interessiert.


    Dann interessiere dich bitte dafür, ob du da auch Kontovollmacht hast. Falls nicht, überlasse deine
    Schwester die Abwicklung. Dann gibt es auch vorläufig keine Probleme.

    Und ja, bis dato wurde Bargeld vom Konto abgehoben.


    Ab Todestag ist das Konto tabu für Barabhebungen! Niemand geht an das Geld!

    Wenn die Arge nun die Kontoauszüge sehen will, kann es Probleme geben, deshalb meine Sorge.


    Wenn du in deinem Wirrkopf dich an meine Empfehlungen hältst, will die Arge erst mal nichts.
    Weil du eventuell keine Kontovollmacht hast, sofort abklären und auch nicht an das Konto gehst.
    Lasse die Finger da weg, Schwester agieren lassen und abwarten!

    Den letzten Wunsch meiner Mutter, Spende ans Hospiz und den Rest an die Enkel bekommen wir auch noch hin.


    Überlasse das deiner Schwester und sprecht euch ab. Erst alle Verbindlichkeiten
    und die sind auf Kontoauszügen sichtbar, nachweisbar. Keine Barabhebungen
    ab Todestag. Ist das angekommen?

    [Blockierte Grafik: http://www.smilie-harvester.de/smilies/Schilder/014.gif] im Forum und mein Beileid! Jetzt beenden wir hier mal den wirren Panik-Trip
    und wenden uns den Fakten zu.

    Meine Mutter ist gestern verstorben. Sie hat ein Konto mit 5.000€, sonst eigendlich nichts.


    Dann wird dieses Geld auf dem Konto für die Beerdigung und noch zu zahlende Kosten
    benötigt und ist deshalb nicht anzutasten. Dieses Konto bleibt auch bis zur Erledigung
    aller Verbindlichkeiten bestehen und jede Zahlung ist von diesem Konto zu leisten. Von
    dem Konto werden nur alle Zahlungen geleistet. Ansonsten ist dieses Konto tabu! Bargeldabhebungen ebenfalls!

    Wer hat die Kontovollmacht zu dem Konto? Bitte alle Fragen von mir beantworten!

    Ergo, ich weiß nicht ob nochmal eine Rentenzahlung eingeht,


    Der Rentenanspruch endet mit Ablauf des Todesmonats. Darüber hinaus gezahlte
    Beträge werden vom Geldinstitut zurückgefordert. Bitte sofort der Deutschen
    Rentenversicherung den Tod mitteilen. Wer übernimmt die Beerdigung, deine Schester,
    oder du?


    Du möchtest erst mal überhaupt nichts, außer dein Mutter unter die Erde bringen. Da Bargeldabhebungen vom Konto tabu sind, ist es überhaupt kein Thema das Geld
    irgendwohin zu verteilen. Erst die Beerdigung und ausstehende Verbindlichkeiten
    bezahlen, auf dem Kontoauszug jede einzelne Zahlung nachweisbar und
    kein Zufluss auf dein Konto. Da nicht klar ist, was überhaupt über bleibt, wenn
    Alles bezahlt ist, kann man den Zufluss erst dann melden, wenn Summe X feststeht,
    aber dann sofort und ohne Umweg.

    Meine Frage:
    Verlangt das Jobcenter den (die) Kontoauszüge von meiner Mutter.
    Jetzt muss von dem Konto die Beerdigung gezahlt werden.
    Dann geht noch einmal Miete ab.


    Was hast du mit dem Jobcenter? Deine Mutter hatte Rente, keine Sozialleistungen.
    Bleib einfach von dem Nachlass-Konto weg, dass ja noch auf deine Mutter läuft
    und lasse es als Nachlass-Konto weiterlaufen, falls du die Kontovollmacht hast. :?:
    :!: Am Besten lässt du Alles deine Schwester machen, die keine Leistungen hat. Dann
    kommen auch die Probleme erst, wenn bei dir tatsächlich überhaupt ein Zufluss
    stattfindet. Beerdigungen sind nämlich je nach Region sehr teuer. Wer weiß, ob
    überhaupt was über bleibt und wie viel?

    Falls noch mehr gute Ratschläge benötigt werden, immer gerne!

    Ich fasse zusammen, da die Daten über die Antworten verteilt sind. Bist du alleinerziehend?
    Bekommst du den Zuschlag Alleinerziehende?

    Kindergeld 192 Euro
    Unterhaltsvorschuss 150 Euro = 342,00 Euro
    Miete 371,51 Euro

    Bedarf
    Single 409,00 Euro plus 9,41 Euro
    Regelsatz und Strompauschale für dezentrale Wasserversorgung?
    Alleinerziehend Zuschlag ?
    Kind 3 Jahre 237,00 Euro plus 1,90 Euro
    Miete 371,51 Euro

    Was genau steht im Bescheid? Bitte korrekte Zahlen und ergänzen.
    Notfalls bitte den Bescheid anonymisiert hochladen!

    Bitte auch @Corinna antworten!

    :) Natürlich ist das schwer, keine Frage. Ihr müsst sehen, ob eine Vollzeitstelle in
    eurer Lage machbar ist. OT dazu, deine Frau soll an ihre Rente später denken. Je eher
    sie wieder Vollzeit arbeitet, um so besser.

    Grundsätzlich lassen sich Bescheide hier kompetent und kostenlos überprüfen:
    Das geht online oder postalisch.


    Wir brauchen hier zunächst keinen Widerspruch, sondern müssen prüfen,
    ob die Anrechnung korrekt ist. Denn das wird angerechnet und ist nicht strittig.
    Der TE mag @Corinnas Frage bitte beantworten!
    Wir brauchen für solche Dinge nicht die Widerspruchsplattform und sind durchaus
    in der Lage zu erkennen, ob eine Anrechnung korrekt ist.

    Ich bin im Februar arbeitslos geworden und habe ALG 1 bekommen,
    im August bin ich zu meiner Freundin gezogen und musste Harz 4 anmelden, wollte mich ganz normal als eigenständige Person anmelden.


    Normaler Weise eigene Bedarfsgemeinschaft, noch kein Indiz für BG. Es hätte sofort ein Untermietvertrag abgeschlossen werden müssen. Strikt Konten und Wirtschaften getrennt,
    ohne Zugriff auf das Konto des Anderen.

    Dann wurde mir gesagt das ginge nicht, da meine Freundin Harz 4 bezieht (hatte sie mir vorher verschwiegen..), wären wir eine Bedarfsgemeinschaft.


    So einfach geht das nicht, muss Einstandswillen da sein. Aber wurde, siehe Oben,
    Fehler gemacht.

    Ich hatte keine Ahnung was das ist und gab alle erforderlichen Unterlagen ab, als meine Freundin Post bekam, sahen wir das ihre Leistungen und die der Kinder gekürzt wurden.

    Der Volksmund sagt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Hier wurden mehrere Fehler gemacht.
    Schauen wir uns § 7 SGB II an:

    Das Geld ging bei ihr aufs Konto, obwohl ich bei Abgabe meine Kontoverbindung usw. angegeben habe.


    Widerspruch, nicht locker lassen, eidesstattliche Versicherung, dass du nicht im Traum daran
    denkst, für sie aufzukommen. Wie lange wohnt ihr jetzt zusammen?

    Letztendlich bleibt dir eigentlich nichts anderes übrig, als dir sofort eigene Wohnung zu suchen.
    Sicher, kann man jetzt noch mit allen Bandagen gegen diese Bedarfsgemeinschaft vorgehen,
    weil sie dir den ALG II Bezug verschwiegen hat und dich hat in die Falle laufen lassen.

    Brauche hier auch noch mehr Infos.

    Wie hoch ist die Miete? Grundmiete plus Betriebskosten?
    Heizkosten?
    Anzahl der Kinder und Alter?
    Unterhalt?
    Alleinerziehend Zuschlag?

    Wie soll ich das alles von 1.400 Netto bezahlen ?

    Mit den Angaben kann man euren Bedarf ausrechnen.

    ja das dachte ich mir auch.aber bekommt sie dann ALG2 ohne das sie arbeit suchen muss weil sie einen festen und sicheren teilzeitjob hat.?oder muss sie trotzdem suchen vom amt aus eine vollzeit?


    Dazu noch eine Information!

    Besteht ein Mietvertrag zwischen deinen Eltern und dir?
    Wurde die Anlage KDU ordnungsgemäß ausgefüllt?

    Bitte beantworte meine Fragen! Warum kann die Wohnsituation bei einer Einliegerwohnung
    nicht geklärt werden? Für eine Einliegerwohnung kann ein Mietvertrag abgeschlossen werden
    und er sollte alle wichtigen Bestandteile enthalten. Was wollen die mit dem Hausbesuch?
    Davon haben sie keine qm, keine Größe, nichts! Ist die Einliegerwohnung abgeschlossen und
    könnte auch an Andere verbietet werden?

    Weitere Informationen zur Zumutbarkeit § 10 SGB II und Pflege


    Alles nachzulesen

    @bass386 drückt es mit "kleinkariert" noch nett aus. Ich sehe das aber noch ganz anders
    und empfehle eine Beschwerde bei der Bundesdatenschutzbeauftragten. Denn ich sehe
    hier einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

    Es gab für diese Mietbescheinigung nicht den geringsten Anlass, weil 14 Jahre die gleiche
    Wohnung, gleicher Vermieter. Bitte hier nachzulesen:

    Datenschutz Mietvertrag-Kopie - Mietbescheinigung und Abtretungserklärung
    Betriebs- und Heizkostenabrechnungen

    Offensichtlich ist SB "richtig herzig", dann jetzt höflich diesen Sachverhalt unter die Nase halten.
    Mit Klage und Beschwerde drohen, damit da jetzt Bewegung reinkommt.

    Bei uns unter Datenschutz mal nachlesen, welche Rechte du hast. :rolleyes: Sachen gibt es, falls du
    an deinem Wohnort Unterstützung benötigst durch Erwerbslosen-INI, gerne PN an mich, helfe
    suchen.

    Das ist beim JC vor Aufnahme der Pflege zu melden und als Einkommen anzugeben.
    Es sollte nachweisbar über das Konto laufen.

    Von den in § 11a

    (3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich

    • für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
    • für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1.000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.