Beiträge von Grace

    ich war vor der Geburt meiner Tochter arbeitssuchend und jetzt in Elternzeit.
    Die damalige Überprüfung meines Anspruches auf ALG2 durch das Jobcenter fiel negativ aus, da mein Partner
    ein zu hohes Sparvermögen besitzt.


    Bist du verheiratet?


    Kann dieses erst am neuen Wohnort geschehen oder kann es auch in meinem jetzigen Wohnort
    beantragt werden?

    Wann willst du umziehen?

    Hey vielen Dank nochmals für die vielen Antworten aber noch habe ich keinen Durchblick. Ich(m) 50 habe eine eigene Wohnung und bin berufstätig und verdiene knapp 950 Euro Netto. Meine Freundin (w) 45 wohnt bei ihrem Vater und bezieht Hartz IV und möchte nun zu mir ziehen. Welche Formulare werden nun benötigt. Braucht sie meinen Mietvertrag für die Arge? Was müssen wir alles beachten? Was benötigt die arge für Formulare von meiner Freundin? Mein Vermieter weiß Bescheid und hat grünes Licht für den Einzug gegeben. Wie wird ihr Satz und KDU fürs erste Jahr berechnet? Ich weiß etwas viel aber ich hatte noch nie was mit der arge zu tun und wir möchten für den Umzug alles richtig machen.
    Vielen Dank für eure Mühe


    :) Hallo! Schaue mal in Ruhe mein Posting durch!

    Freundin will mit mir zusammenziehen

    Bist du ALG II Aufstocker bei deinem Verdienst?

    Hallo Grace. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Freundin ist 45 also weit über 25. Wie müssen wir jetzt vorgehen? Muss sie einen neuen Antrag stellen oder wie läuft das? Braucht sie mein Mietvertrag für die Arge? Oder wie wird ihre Wohnungskosten berechnet wenn sie zu mir zieht? Danke für eure Antworten.


    Informationen

    Vor dem Umzug/Einzug sollte vom jetzigen JC eine Umzugs-Gehmigung eingeholt werden,
    um spätere Nachteile zu vermeiden. Hilft Probleme zu vermeiden!

    Vom Vermieter ist vorab die Genehmigung einzuholen. In der Regel wird
    er nichts dagegen haben, weil das alltägliche Übung ist, dass Menschen
    zusammenziehen.


    Für die Antragstellung ALG II werden folgende Unterlagen benötigt:

    Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
    Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
    Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
    Einkommens- und Vermögensnachweis

    Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

    :) Falls noch Fragen dazu sind, möge @sayecco sie stellen und sich nicht
    von den kleinen Meinungsverschiedenheiten beeindrucken lassen.

    Weitere Meinungsverschiedenheiten wegen der Bedarfsgemeinschaft
    und der Lebensform sind an anderer Stelle zu klären. Bevor das nicht
    an anderer Stelle geklärt ist, geht es hier sachlich mit Formalitäten
    zum Umzug weiter. Damit der TE nicht verwirrt wird. Denn das sind
    OT Debatten.

    Ein Einstandsgemeinschaft widerlegen, kann auch bedeuten eine langwierige
    gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissen Ausgang in Kauf zu nehmen.
    Wer Klage freudig ist, Zeit und Nerven dazu hat, kann selbstverständlich
    versuchen die Bedarfsgemeinschaft/Einstandsgemeinschaft zu leugnen.
    Das muss hier unbedingt auch geschrieben werden, damit der TE abwägen kann,
    ob er dazu bereit ist. Ein Klageverfahren ist sehr belastend und mit Ärger verbunden.


    Ich zitiere mich gerne noch einmal selbst. Die Debatte ist überflüssig und
    der TE entscheidet für sich, ob er die Nerven für eine rechtliche
    Auseinandersetzung hat, oder ob er den etwas ruhigeren Weg gehen möchte.

    Ein Einstandsgemeinschaft widerlegen, kann auch bedeuten eine langwierige
    gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissen Ausgang in Kauf zu nehmen.
    Wer Klage freudig ist, Zeit und Nerven dazu hat, kann selbstverständlich
    versuchen die Bedarfsgemeinschaft/Einstandsgemeinschaft zu leugnen.
    Das muss hier unbedingt auch geschrieben werden, damit der TE abwägen kann,
    ob er dazu bereit ist. Ein Klageverfahren ist sehr belastend und mit Ärger verbunden.

    Das Problem ist, dass Urteile des LSG Hamburg z.B. in München keine Relevanz haben. Man könnte höchstens im Widerspruch darauf hinweisen, dass man notfalls gewillt ist zu klagen und es ähnliche Urteile zu Gunsten des Leistungsberechtigten gibt. Hierzu sollte man aber mehrere Urteile aufführen und auch die Umstände der Urteile kennen.

    Wenn dringend Kleidung benötigt wird, sollte man meiner Meinung nach Antrag auf ein Darlehen stellen. Soll nicht heißen, dass man den Antrag auf Erstausstattung nicht weiter verfolgt bzw. keinen Widerspruch einlegt.


    Genauso sieht das aus und die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Was in einem
    Bundesland geurteilt wurde, kann im anderen Bundesland ganz anders gesehen werden.
    BSG und LSG Urteil bei heranwachsenden Kindern ist etwas ganz Anderes, als die
    Ersatzbeschaffung von Kleidung bei Erwachsenen, wo ja im Regelsatz 34,36 Euro
    Ansparen vorgesehen ist. Denn es ist eine Ersatzbeschaffung bei Erwachsenen.
    Das ist wenig und oft nicht möglich, keine Frage.

    Trotzdem besteht hier keine Eilbedürftigkeit und das SGB ist da auch eindeutig in
    seiner Aussage. Gehe hier mit, dass ein Darlehen beantragt werden sollte. Klar, kann
    auch der Weg des Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid weiter verfolgt werden.
    Aber mit ungewissem Ausgang bei einer Klage. Das muss ganz klar gesagt werden.
    Selbst Tacheles schreibt in seinem neuen Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von Oktober 2016
    (kann im Internet bestellt werden oder im Buchhandel) dazu:

    2. Erstausstattung oder Ersatzbedarf?

    Erstausstattungen sind immer als Zuschuss/Beihilfe zu gewähren. Der Ersatzbedarf
    aber soll im Regelsatz enthalten sein. Wenn er trotzdem ungedeckt ist (s.o.), ist er
    unter bestimmten Voraussetzungen als Darlehen zu übernehmen. Ausführlich dazu -> Einmalige Beihilfen 3.


    Hervorhebung durch mich und es handelt sich hier bei Erwachsenen um
    einen Ersatzbedarf. Tacheles kann man nicht unterstellen Erwerbslose zu
    benachteiligen, eher das Gegenteil ist der Fall. Der Verweis auf einmalige
    Beihilfen führt zu § 24 SGB II.

    Ich habe gelesen, das wir im ersten Jahr nicht zusammen gerechnet werden da noch von keiner BD ausgegangen werden kann aber wie sieht es danach aus ?


    Das Jobcenter wird eine Bedarfsgemeinschaft vermuten, die ihr widerlegen müsst und
    Sachen dieser Art können auch vor dem SG landen und da erst entschieden werden.
    Erfolgsaussichten offen, da wir bundesweit keine einheitliche Rechtsprechung haben. Das
    haben die Rechtsverschärfungen mit sich gebracht. Wer also Klage freudig ist, gute
    Nerven hat und einen langen Atem legt sich mit dem Jobcenter an.

    Das wir den Vermieter bescheid sagen müssen das ist uns schon klar


    Der Vermieter muss wegen der Betriebskostenabrechnung vom Einzug informiert
    werden und es wird ein Mietvertrag benötigt für ALG II Antrag der anteiligen
    Kosten der Unterkunft. Es wird auch eine Meldebescheinigung benötigt. Die
    Meldung hat innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde zu erfolgen. Wenn hier
    U25 im Spiel ist, ist besondere Vorsicht geboten.

    Vor dem Umzug sollte die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden, um später
    Nachteile zu vermeiden.