Beiträge von Grace

    nämlich als ich vor 3 Jahren wieder in den vollen Alg2-Bezug "neu" gekommen bin.

    Offensichtlich waren die Weiterbildungen nicht ausreichend, um eine Vollzeit-Tätigkeit zu
    bekommen. Drei Jahre ALG II Bezug lassen das vermuten.

    Für mich hört sich das so an: Hauptsache irgendein Job und weg vom JC. Da hätte ich mir meine Weiterbildungen auch sparen können.
    Bin nur ungern bereit mein Minijob aufzugeben, nur um mal eben für eine Zeitarbeitsfirma 3Monate einzuspringen und dann wieder auf der Strasse zu sitzen.


    Na ja, negatives Denken klappt bei dir ja schon mal sehr gut. :) Hast du an beruflicher Perspektive jetzt auch
    noch positive Inhalte zu bieten? Dir selber Gedanken gemacht, wo du letztendlich hin möchtest?

    Teilnahmeziel: Aufnahme einer sozialvers.pf. Beschäftigung, Perspektiven eröffnen, Eigeninitiative
    Das sollten Sie mitbringen: Motivation zur aktiven Teilnahme, Mut zur Veränderung, Neugier
    Teilnahmedauer: 8Wochen, 3 Tage pro Woche. ca. 12 std/wo

    Angebote: Erfolgsteams, Bewerbungen erstellen, Einzelcoaching, Gruppencoaching, Netzwerkarbeit
    Vorteile: Austausch mit anderen Teilnehmern, Arbeiten in lockerer Atmosphäre, Direkter Kontakt zu Arbeitgebern, Unterstützung durch JobCoaches, Betreuung professioneller Bewerbungsschreiben am PC, Direkte und unkomplizierte Klärung relevanter Anliegen


    Ich sehe hier nichts Negatives und auch nicht den Grund, warum das abzulehnen wäre. Auf welcher
    Rechtsgrundlage erfolgte die Zuweisung?

    Was die Freiwilligkeit betrifft, traue ich dem Frieden nicht so recht.


    War da eine Rechtsfolgenbelehrung bei? Wurde über die Maßnahme eine EGV abgeschlossen
    und von dir unterschrieben?

    Bin nur ungern bereit mein Minijob aufzugeben,


    :) Ich erinnere ungern an folgende Fakten, aber muss wohl sein.

    Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Denn es ist auf Dauer nicht mit einem Minijob getan, weil man nur von ihm alleine leider nicht leben kann.
    Deshalb auch noch Folgendes: Grundsatz des Forderns

    Es sollte in deinem eigenen Interesse sein, möglichst schnell wieder Vollzeit zu arbeiten
    und das JC loszuwerden. Dein SB ist der Meinung, dass du jede Unterstützung gebrauchen
    kannst.

    Sollte das mit Rechtsfolgenbelehrung angeboten worden sein, hast du zunächst mal keine Wahl.
    Du musst dahin, sonst Sanktion. Da nützt alles Erkundigen jetzt nichts. Da kann es auch sonst eine
    Statistik geben, denen man übrigens nicht immer glauben schenken sollte, weil es auf die eigene
    Situation ankommt. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten und niemals auf die Allgemeinheit abzustellen.
    Bitte mal nähere Erklärungen zu der Maßnahme, Rechtsfolgenbelehrung ja oder nein?

    nämlich als ich vor 3 Jahren wieder in den vollen Alg2-Bezug "neu" gekommen bin.


    Genau diese Zeit, drei Jahre arbeitslos, lässt die Vermutung zu, dass man eine intensivere Betreuung
    für notwendig erachtet und deshalb diese Maßnahme.

    Werksakademie Erklärung am Beispiel für Hessen. Gibt es aber auch in Schleswig!

    In Schleswig

    @'guenther111' hier die Infos zum Durchlesen und versuche schonmal selber die Antwort an den
    Datenschutzbeauftragten vorzuformulieren.

    IFG Anfrage 062 Sozialdatenschutz in Jobcentern
    1. Einleitung
    2. Übersicht: Was Jobcenter kopieren dürfen
    3. SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
    4. Bundesministerium für Arbeit und Soziales


    Unterkunft und Heizung - Welche Unterlagen muss ich als Nachweise meiner Mietkosten vorlegen?

    Auf welchem Formular muss ich die Kosten angeben? Muss ich Angaben zu meinem Vermieter machen?
    Welche Unterlagen muss ich als Nachweise meiner Mietkosten vorlegen?

    Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind (§ 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II). Für die Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung benötigt das Jobcenter Angaben zu den Wohnverhältnissen der leistungsberechtigten Person. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung können auf Antrag einer leistungsberechtigten Person direkt an den Vermieter gezahlt werden (§ 22 Absatz 7 Satz 1 SGB II). Die Angaben zum Vermieter (Name und Anschrift des Vermieters) sind freiwillig. Die Angabe der Bankverbindung des Vermieters ist nur erforderlich, wenn die Überweisung der Mietkosten direkt an den Vermieter erfolgt beziehungsweise auf Wunsch des Leistungsberechtigten dorthin erfolgen soll. Eine Überweisung der Mietkosten an den Vermieter soll erfolgen, wenn eine zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist (§ 22 Absatz 7 Satz 2 SGB II) oder das Arbeitslosengeld II – als Rechtsfolge bei Pflichtverletzungen - um mindestens 60% des maßgebenden Regelbedarfs gemäß § 20 SGB II gemindert ist (§ 31a Absatz 3 Satz 3 SGB II).
    Als Nachweis der Mietkosten bieten sich die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten an. Bei dem Mietvertrag können nicht leistungsrelevante Passagen geschwärzt werden, um beispielsweise Daten von Mitmietern oder die des Vermieters nicht zu offenbaren. Wenn einzelne Nachweise nicht erbracht werden können oder wenn im Einzelfall der begründete Verdacht besteht, dass Angaben unrichtig oder unvollständig sind, können weitere Nachweise verlangt werden.
    Bei Untermietverhältnissen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, den Hauptmietvertrag vorzulegen. In besonders begründeten Einzelfällen kann allerdings eine Aufforderung dazu erfolgen.

    So, dann kümmern wir uns jetzt mal um die Antwort an den Datenschutzbeauftragten.
    Müssen dem Konkretisierung-Wunsch nachkommen, wenn wir ein Ergebnis wollen.

    wobei der Vermieter diese nicht einmal ausfüllen müsste - und wie auch schon bekannt - - - dieses Formular enthällt die selben Daten und die braucht man nur einmal und nicht dreimal -

    Nein, muss er nicht und Niemand kann ihn zum ausfüllen zwingen, auch kein Amt. Ich vermeide
    hier die Bezeichnung, weil von Arge, JC über Kreisamt bis Landratsamt es sich überall anders
    nennen kann. Wir nehmen uns das Schreiben vom Datenschutzbeauftragten vor und schicke diesmal
    beide Formulare zum Vergleich mit. Denn es geht um eine grundsätzliche Klärung.


    Bitte etwas Geduld, @guenther111, ich such dir für die Argumentation alle notwendigen Infos.
    Bitte etwas Geduld, @Piedro, ich formuliere mit de TE die Antwort. Aus Zeitmangel möchte ich
    mich aber nicht durch weitere Endlos-Debatten kämpfen müssen.

    Wir können versuchen, dass doch noch ohne Offenbarung des Leistungsbezug vom Tisch
    zu bekommen. Eine Offenbarung des Leistungsbezugs ist keine Verpflichtung und es gilt
    jetzt auf das Schreiben einzugehen und dem Datenschutzbeauftragten das Ganze zu
    konkretisieren.

    Vorliegend ist unklar, inwiefern Sie selbst im Sinne des § 81 Abs. 1 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch das Formular in Ihren Rechten verletzt sein könnten.


    Ein Argument wäre, dass keine Verpflichtung zum Offenbarung des Leistungsbezugs
    gegenüber dem Vermieter besteht, wenn die erforderlichen Angaben auch anders zu
    beschaffen sind. Ein anderes Problem:

    Der Kreis Düren hingegen ist ein nach § 6a SGB II zugelassener kommunaler Träger und unterliegt daher meiner datenschutzrechtlichen Kontrolle.


    Genau hier liegt die Schwierigkeit dieses Formular vom Tisch zu bekommen.

    Ich bitte um Verständnis, dass mir eine datenschutzrechtliche Beurteilung so derzeit nicht möglich ist und stelle Ihnen anheim, dass Sie Ihr Anliegen näher konkretisieren.


    Die konkrete Begründung wäre, wenn du gezwungen wirst dieses Formular
    durch deinen Vermieter ausfüllen zu lassen, du gleichzeitig gezwungen
    wirst deinen ALG II Leistungsbezug gegenüber deinem Vermieter zu
    offenbaren und das möchtest du nicht. Du kannst dir die normale Anlage
    KDU ausdrucken und die nochmal mit dem ominösen Formular zu
    dem Datenschutzbeauftragten. Mit der Fragestellung, warum im Kreis D.
    nicht reicht, was die Bundesagentur für Arbeit an Formularen hat.
    Zumal die AfA extra darauf hinweist, dass es ausreichend ist die Anlage KDU
    auszufüllen.

    Auf die Begründung des D. wäre ich gespannt. Die Anlage KDU ist ja nicht
    umsonst da und reicht vielen anderen JC, nur deinem nicht.?

    Anmerkung: BSG, Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 65/11

    @chris84, habe beide Themen zusammengefügt.

    Darf mein SB einfach so Sachen von Ärzten, Kliniken, etc. anfordern?

    Also ist es dem SB einfach so möglich, Sachen wie Krankenakten etc. anzufordern ??


    Zweimal NEIN und das wurde hier gestern schon geklärt. Bitte lese
    meine Links.

    Ich möchte einfach nicht das mein SB solche privaten Sachen über mich erfährt.


    Das ist auch Dein gutes Recht und der SB hat kein Recht auf irgendwelche Unterlagen.
    Nur im Rahmen dessen, was er vom ärztlichen Dienst mitgeteilt bekommt, was er wissen
    darf.

    Eine Schweigepflichtsentbindung habe ich NICHT unterschrieben...


    Eine Schweigepflichtentbindung kann verweigert werden. Das kann aber erhebliche
    Nachteile mit sich bringen und sollte gut überlegt werden. Wie @Corinna schon
    schrieb.

    Es ist aber möglich die modifizierte Schweigepflichtentbindung zu benutzen, weil sie sich
    auf die maßgebliche Erkrankung beschränken lässt, die für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit
    notwendig ist.


    >>>> Bitte Alles sorgfältig lesen!!! <<<<

    Datenschutz SGB II und Grundsicherung SGB XII

    Falls Fragen dazu sind, bitte hier stellen!

    Zusätzliche Information Datenschutz

    im Forum!

    Ist dies überhaupt zulässig, darf die ARGE ORIGINALE Dokumente von Ärzten, Krankenhäusern etc. anfordern?


    Nein! Darf der Sachbearbeiter vom Jobcenter nicht!! Falls er Zweifel hat, muss er den
    ärztlichen Dienst einschalten.

    Gestern!

    Kurzes Update:

    Meine Freundin war heute beim Fachanwalt für Sozialrecht, vorher haben uns 8 Anwälte abgesagt, weil sie zuviel zu tun haben...
    Respekt ARGE !

    1. Die Anwältin hat unsere Bewilligungsbescheide nicht verstanden und ist der Meinung diese wurden falsch berechnet = Einspruch
    2. Die BG ist ihrer Meinung nach nicht rechtens, die angegeben Gründe der ARGE unwahr und an den Haaren herbeigezogen = Einspruch

    Bin gespannt wie es weitergeht, gebe hier dann weitere Updates

    Die Info war ja auch für die Antragstellung gedacht und das sollte aufmerksam gelesen werden.
    Wenn es mit dem Leistungsanspruch sehr eilig ist, stelle den Antrag umgehend. Was hält dich
    davon ab?

    Wie lange läuft das Elterngeld noch? Wie hoch ist es?
    Bekommst du Kindergeld?
    Wann soll der Umzug stattfinden?
    Hast du schon eine neue Wohnung?
    Dich beim JC nach der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft erkundigt?

    Vor Unterschrift des Mietvertrags, vorsorglich, um jeden Ärger zu vermeiden, die
    Zusicherung schriftlich geben lassen.

    Wenn ich aber in eine andere Stadt ziehe, wäre das Problem gelöst?? Ich bin hier nämlich eh sehr unglücklich. Schule, Kindergarten , soziales Umfeld . Und würde mit Vorliebe in die Nachbarstadt ziehen , in der ich in der Jugend viele Jahre gelebt habe .


    Das wäre natürlich tatsächlich eine gute Lösung. Taste mal vor, wie dort die
    Kosten der Unterkunft sind und das JC Willens ist dich zu unterstützen.
    Wenn du da eine schöne Wohnung bekämst, ginge es dir besser. :)