Letztendlich kommst du an Folgendem nicht vorbei und zwar bei Unterschrift des
Mietvertrags.
Alles anzeigenKommt es zum Besichtigungstermin und zeigt der Mieter echtes Interesse an der Wohnung,
dann erweitert sich das Fragerecht des Vermieters hinsichtlich dieser Punkte:
weitere Kontaktdaten wie zum Beispiel die Adresse
• Identitätsangaben (Geburtsdatum)
• die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
• Information zum Beschäftigungsverhältnis wie Beruf und Arbeitgeber
• Informationen zu den Einkommensverhältnissen. Der Vermieter darf erfahren,
ob eine Privatinsolvenz besteht und falls ja, ob ein Bürge vorgesehen ist.
Zu diesem Zeitpunkt der Vertragsanbahnung dürfen Vermieter keine SCHUFA Auskunft
anfordern und auch nicht den Personalausweis kopieren. Auf Grundlage der bis hierhin
offenbarten Informationen müssen Mietinteressent und Vermieter entscheiden, ob sie ein
Mietverhältnis eingehen wollen oder nicht. Wenn beide bereit sind, den Vertrag zu schließen,
dann erst darf der Vermieter Einkommensnachweise anfordern sowie nach den Bank- und
Kontodaten fragen. ........
Es gilt abzuwägen, was du jetzt machst.
im Forum! Bitte etwas Geduld, kommen Antworten.