Nerven behalten, der Sachbearbeiter tut überforderter Weise nur seine Pflicht.
Nochmal ein Gespräch vereinbaren, deine Fähigkeiten nochmal genau formulieren
und immer wieder intervenieren bei unpassenden Vermittlungsvorschlägen.
Meistens ist da eine Rückantwort an das JC bei. Die ausfüllen, wenn der
Vermittlungsvorschlag total daneben. Zeitgleich regelmäßig die eigenen Bewerbungen
als Nachweise einreichen.
Beiträge von Grace
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Guter Witz ...
Wie soll ich das bewerkstelligen, wenn mein Betreuer mir aus dieser Datenbank irgendwelche Vermittlungsvorschläge raussucht und zukommen lässt?
Dein Betreuer ist mit dir genauso überfordert, wie die Jobbörse. :D Bei jedem unpassenden
Vermittlungsvorschlag sofort den Betreuer nerven und hinweisen, dass das nicht passt.Wie erwähnt, wird dort alles was Physik beinhaltet, über einen Kamm gerschert (Elektrotechnik, Maschinenbau, Softwareentwickler, irgendwelche Versicherungen, ...)
Anderes Portal suchen und siehe oben. -
In meinen 'Hauptbewerbungen', welche an Arbeitsgruppen bzw. Universitäten versendet werden, erwähnen ich natürlich meine Kenntnisse aus den bisherigen Arbeiten (sowas wie Modellierung und Berechnung in einem Quark-Gluon-Plasma, Quantenfeldtheorien, ...).
:D Suche dir unbedingt ein anderes Portal, als die Jobbörse. Die ist mit deinen
Ansprüchen überfordert.Besteht die Pflicht eine -sinnvolle- Bewerbung im Rahmen der Stellenausschreibung zu erstellen.
Bekommt das JC ggf. eine Rückmeldung, wenn eine nicht passend/konforme verfasste Bewerbung (oder eine 0815 Bewerbung) meinerseits versendet wurde?
Ja, sonst gibt es eine Sanktion.In der Eingliederungsvereinbarung steht niedergeschrieben, dass ich drei Bewerbung meinerseits pro Monat versendet muss und diese dokumentieren soll (da gibts sonen komischen Zettel).
:D Diesen komischen Zettel nennt man Bewerbungs-Nachweis. Da werden alle Bewerbungen,
die du schreibst eingetragen. -
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Insolvenz möchte ich nicht anmelden wegen der Folgen.
Das ist wohl nicht durchdacht von dir. Denn es bleibt dir bei ALG II überhaupt nichts
Anderes übrig, als Insolvenz anzumelden. Du benötigst dann dringend ein P-Konto. -
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Dieses Thema bitte jetzt für alle Fragen weiterführen! Ich kündige jetzt
bei der nächsten Neueröffnung eine Verwarnung an, falls das jetzt nicht
beachtet wird.
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Guten Morgen!
Ratschläge OT von mir und die solltest du dringend annehmen.
Ich frage aus dem Grund, da ich einfach keine Ruhe mehr finde. Seitdem sind meine Panikattacken wieder schlimmer geworden und ich habe schon Angst, wenn ich abends ins Bett gehe. Glaubt mir bald kein Mensch. Ich fuehl mich so verloren.
Beschäftige dich mit deiner angeschlagenen Gesundheit. Suche ärztliche Hilfe,
denn Panikattacken gehören eigentlich zum normalen Leben eines jeden
Menschen. Um es klar zu sagen, du benötigst dringend eine ambulante Therapie.Damit dein Leben wieder Lebensqualität bekommt. Denn zur Zeit wirst du nur
von deinen Gedanken beherrscht. Sie schränken dich ein, sie lassen dich nur
eingeschränkt am Leben teilhaben und nehmen dir jede Lebensfreude.Nachdem der Aussendienstmitarbeiter gesagt hat, dass es sich erledigt haette,
Hat es sich erledigt! Die haben genug zu tun und keine Zeit sich länger mit
dir zu beschäftigen. Das solltest aber du tun, um dein Leben, was anscheinend
völlig aus den Fugen geraten ist, wieder in den Griff zu bekommen. Suche dir
umgehend ärztliche Hilfe. -
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Daher macht das auch nur noch wenig Sinn zu dikutieren. Warten wir mal ab wie es weitergeht mit dem Datenschutzbeauftragten und dem jobcenter das keine Vermieterbescheinigung bekommen wird.
Kannst du gerne machen, aber gegen unseren Rat und auf eigene
Verantwortung. -
Und ich bekomme auch schon Leistungen vom jc und Leistungen einschliesslich der Mietkosten wurden auch schon bis nächstes Jahr bewilligt und diese Vermieterbescheinigung im nachhinein verlangt....
Hier könnte eine Leistungseinstellung drohen, dass nur abschließend.
Müsste das vom SG geklärt werden. @Corinna schrieb dir hier etwas
und mir ist das Risiko hier zu groß.Wenn ich das richtig verstehe, können die vom Jobcenter angeforderten Angaben mühelos eingereicht werden. Diese Angaben mögen zwar rein abstrakt irgendeiner Datenschutzregel unterworfen sein (was ich aber auch nicht unbedingt so sehe), sind aber letztendlich auch nicht ein besonderer Eingriff in persönliche Rechte. Anders gesagt: ich bin bei entsprechender Hilfsbedürftigkeit heilfroh, daß die Kosten der Unterkunft übernommen werden.
..................................Bisher ist leider niemand auf die Idee gekommen, dem TE zu sagen, daß er nun halt die entsprechenden Angaben machen soll - zumal ich nirgendwo eine konkrete Angabe dafür finde, wo denn nun konkret der Anfragende einen Nachteil erleiden sollte, wenn er ein Formular oder eine Bescheinigung (mehr) ausfüllt oder einreicht.
...................................
Ich schließe mich unter diesen Umständen @Corinna an! Lasse die
Vermieter-Bescheinigung vom Vermieter ausfüllen und reiche sie
dem JC ein. -
Die Frage nach dem Einkommen, Beruf und Beschäftigung hat der Vermieter nicht gestellt.
Sehr seltsam! Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Diese Fragen kommen bei einem
seriösen Vermieter immer.Der Vermieter wir denoch die kündigung aussprechen wenn ihm eine solche Vermieterbescheinigung vorgelegt wird - ausfüllen wird er sie auch nicht.
Was immer da los ist, @guenther111, weißt letztendlich nur du alleine, nur du alleine
triffst deine Entscheidungen, nur du alleine trägst die Verantwortung für deine
Entscheidungen und wir können nur Entscheidungshilfe geben. Denke, dass ist hier korrekt
erfolgt und mehr können wir für dich nicht tun. Mach das Beste aus Allem!§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- Das ist Mietrecht und du entscheidest! -
Reden wir hier jetzt mal Klartext, denn das bringt hier nichts! Es sieht also so aus,
dass der Vermieter, unabhängig vom Vermieter-Formular des Jobcenter, ein
Fragerecht hat. Du hättest meinen Beitrag lesen sollen. Egal, was du jetzt machst,
machst du bei Abschluss des Mietvertrags falsche Angaben zu deinem Einkommen,
sieht das letztendlich sehr übel aus. Wenn der Vermieter nach Deinem Einkommen
fragt, willst du ihn belügen? Lies das bitte:Alles anzeigenKommt es zum Besichtigungstermin und zeigt der Mieter echtes Interesse an der Wohnung,dann erweitert sich das Fragerecht des Vermieters hinsichtlich dieser Punkte:
weitere Kontaktdaten wie zum Beispiel die Adresse
• Identitätsangaben (Geburtsdatum)
• die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
• Information zum Beschäftigungsverhältnis wie Beruf und Arbeitgeber
• Informationen zu den Einkommensverhältnissen. Der Vermieter darf erfahren,
ob eine Privatinsolvenz besteht und falls ja, ob ein Bürge vorgesehen ist.Zu diesem Zeitpunkt der Vertragsanbahnung dürfen Vermieter keine SCHUFA Auskunft anfordern und auch nicht den Personalausweis kopieren. Auf Grundlage
der bis hierhin offenbarten Informationen müssen Mietinteressent und Vermieter entscheiden, ob sie ein Mietverhältnis eingehen wollen oder nicht. Wenn beide bereit sind, den Vertrag zu schließen, dann erst darf der Vermieter Einkommensnachweise anfordern sowie nach den Bank- und Kontodaten fragen. ........ -
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Dann koennte man praktisch jeden anschwaerzen, der Leistungen bezieht. Auch mal eben gerade so, weil man der Person eins auswischen will. Nun mal der Fall gesetzt, es geht dabei um schwerwiegende kriminelle Handlungen.
Ich denke nicht, dass dich Jemand angeschwärzt hat. Sondern das aufgrund des
Sachverhalts sich der SB zur Prüfung verpflichtet fühlte.
Versuche dich nicht
da rein zu steigern, sondern unternehme gegen reale Sachen etwas. Gegen das,
was beweisbar ist, nicht gegen das, was du subjektiv empfindest.Bekomme auch manchmal Anrufe und Keiner ist am anderen Ende. Breche deshalb
aber nicht in Panik aus. Das ist heute manchmal so, dass Menschen Langeweile
haben und mit sinnlosen Anrufen ihr Geld verschwenden. Am Meisten ärgert
der Andere sich, wenn du einfach wieder auflegst und keine weiteren Reaktionen
zeigst. Dann hört das irgendwann auf. :D Eine Trillerpfeife hat auch schon gute
Dienste geleistet bei solchen Anrufen, wetten! Ein, zwei Mal so den Anruf beantworten
und der Spuk hat ein Ende.An deinem angeschlagenen Gesundheitszustand solltest du auch arbeiten. Ein Rat
von mir OT, bespreche mal die Lage mit einem Arzt. -
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BSG, Urteil v. 25.10.2017 - B 14 AS 4/17 R
Umstritten ist die Übernahme der Kosten für eine Brillenreparatur.Leitsatz ( Redakteur )
Reparaturkosten einer Brille stellen einen Sonderbedarf i. S. d. § 24 Abs.3 S. 1 Nr. 3 SGB II dar.Kurzfassung:
Der Sonderbedarf nach § 24 Abs 3 Satz
1 Nr 3 SGB II ist eingeführt worden, um Bedarfe abzudecken, die nicht
in die Ermittlung des Regelbedarfs eingeflossen sind (vgl BT-Drucks
17/3404 S 102 f). Nicht in die Ermittlung des Regelbedarfs im Rahmen des
RBEG 2011 eingeflossen sind die im Rahmen der zugrunde liegenden
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 unter dem Code 0613090
erfassten "Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen"
(BT-Drucks 17/3404 S 58, 140). Nach den Ausfüllhinweisen des
Statistischen Bundesamts zur EVS 2008 fielen unter die Wendung
"therapeutische Geräte und Ausrüstungen" auch Brillen.
Demgemäß wurde die Reparatur von Brillen im Rahmen der EVS 2008 in eine Rubrik
eingetragen, die nicht in die Regelbedarfsermittlung eingeflossen ist und deren Bedarfe
durch den Sonderbedarf nach § 24 Abs 3 SGB II abgedeckt werden sollen. -
@guenther111, lass vom Vermieter die Bescheinigung ausfüllen und gibt sie dem Amt.
Das Risiko, dass du das verlierst, alles verlierst, ist zu groß. -
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