Selbstverständlich findet das JC auch das Paypal Konto. Womit dann
wohl Alles geklärt wäre. Thema geschlossen!
Beiträge von Grace
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im Forum 24 wo viele Sachbearbeiter sind, wurde die Frage auch gestellt und beantwortet.
Es wäre ein Betrugsversuch.
Es ist, wie es ist, mehrere gleiche Antworten in verschiedenen Foren sind dann
auch wirklich sichere Antworten. Es ist und bleibt ein Betrugsversuch, wenn das
dem JC nicht gemeldet wird. -
Bitte nur die Fragen beantworten, er meint ja wenn er es nicht angibt dann bekommts doch keiner raus
Irrtum! Denkt er aber auch nur ...§ 52 SGB II Automatisierter Datenabgleich
(1) 1Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin, ...............
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SG Dortmund: Hausverbot in einem Jobcenter nur bei massiver oder
nachhaltiger Störung (aber nicht um sich Beistände vom Hals zu halten)Die Kollegen von Aufrecht e.V. aus Iserlohn, hatten in der Wartezone
des Jobcenters Märkischer Kreis ein Foto von einem aus
datenschutzrechtlicher Sicht zu beanstandenden Vordruck der Behörde
gemacht, obwohl in den Räumen des Jobcenters ein allgemeines Verbot von
Lichtbildaufnahmen besteht. Das Jobcenter hatte deswegen ein Hausverbot
über mehr als 18 Monate verhängt und damit versucht die
Beistandstätigkeit massiv einzuschränken. (SG Do v. 09.11.2017 - S 30
AS 5263/17 ER).Herzlichen Glückwunsch an die Kollegen! Diese selber dazu:
Sozialgericht Dortmund - Hausverbot im Jobcenter ausgesetzt
und der Vorgang bei Beck-Aktuell:
Kein Hausverbot wegen Fotografierens eines Behördenvordrucks im Jobcenter -
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Guten Morgen!
Bei dir ist die FALZ in Verbindung mit Tacheles-Sozialhilfe aktiv. Setze dich umgehend mit
denen in Verbindung. Hier auch rechtliche Informationen:Alles anzeigenRechtliche Informationen
Gemäß den Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Leistungen zur:- Behandlung einer Krankheit
- Verhütung von Verschlimmerung einer Krankheit
- Verhütung von Krankheiten
Zu 1.: Das Lipödem ist eine Krankheit. Diese ist mit Beschwerden
verbunden, die so ausgeprägt sein können (wie etwa die Schmerzen), dass
sie einer Behandlung bedürfen.Zu 2.: Das Lipödem ist eine Krankheit mit einer Neigung zur
Verschlimmerung. Bestehen Anzeichen einer Verschlimmerung, ist eine
bedarfsgerechte Behandlung angezeigt.Zu 3.: Das Lipödem kann zu einer Veränderung der
Bein-Achsenstellung und des Gangbildes führen. Das bewirkt
Fehlbelastungen der Gelenke der Beine, was wiederum zu degenerativen
Veränderungen der Gelenke (Gonarthrose etc.) führen kann. Die
Gonarthrose (übermäßiger Verschleiß des Kniegelenks) ist eine schwere
Folgeerkrankung des Lipödems, tritt relativ häufig auf und kann zur
Invalidität führen.Dem zufolge müssen gesetzlich Krankenkassen ihren Versicherten,
bei denen ein Lipödem diagnostiziert wurde, bedarfsgerechte Leistungen
zukommen lassen. In einem ersten Schritt werden dies konservative
Maßnahmen (Manuelle Lymphdrainage, Kompressions- und Bewegungstherapie)
sein. Erst wenn diese über einen längeren Zeitraum (mindestens 6, besser
12 Monate) keine hinreichende Verbesserung der Beschwerden gebracht
haben, kann das Lipödem als therapieresistent bezeichnet werden. Dann
sind weitergehende Behandlungsmethoden angezeigt, wobei beim Lipödem
dafür nur die Liposuktion in Betracht kommt.Mit Wirkung zum 23.07.2015 wurde im § 137c SGB V der Satz 3 hinzugefügt: ..............
Zeitschrift „LYMPHE & Gesundheit“ als PDF herunterladen.
Ausgabe 4 / 2017
Ausgabe 3 / 2017
Ausgabe 2 / 2017
Ausgabe 1 / 2017 -
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Überprüfungsanträge für 2016 jetzt stellen
Das Jahr geht zu Ende, nicht selten sind sozialrechtliche Bescheide
fehlerhaft, wurden beispielsweise die Unterkunftskosten nicht in voller
Höhe übernommen, der Betriebsstrom einer Gas-Terme vergessen, der
Mehrbedarf vergessen oder bei Gemeinschaftsunterkünften oder im
Betreuten Wohnen der Stromanteil von der tatsächlich geforderten Miete
nicht oder unzulässig Regelsatz kürzend berücksichtigt und diese Vorgänge
gehen bis ins Jahr 2016 zurück, so muss diesen Monat ein
Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X gestellt werden um noch bisher
nicht erhaltene Gelder für das Jahr 2016 zu erhalten. Denn die
Rückwirkung des Überprüfungsantrages, bei zu Unrecht nicht erhaltener
Sozialleistungen gilt im SGB II (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II) und im SGB
XII (§ 116a SGB XII) und AsylbLG (BSG – Rechtsprechung) nur bis zum
Januar des jeweiligen Vorjahres. Also dieses Jahr noch bis 2016,
nächstes Jahr nur noch 2017. Daher bitte drauf achten, ggf. noch
Überprüfungsanträge zu stellen, diese müssen aber hinreichend bestimmt
sein, und mind. den Grund und Zeitraum, was wie zu überprüfen ist
beinhalten! -
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Ich bin in einer Psychiatrischen Institutsambulanz in Behandlung. Die Diagnosen stehen in meinen Klinik berichten.
Diese möchte ich aber ungern, meinen Arbeitsberater aushändigen, weil dort sehr private Sachen drinn stehen.Kurz angemerkt, diese Sachen gehen deinen Arbeitsberater auch nichts an und
Unterlagen haben in seinen Händen nichts verloren. Verfahre, wie von @Corinna
geschrieben. -
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im Forum!die Krankenkasse zahlt aber leider nichts
Sie muss die Wundversorgung übernehmen im Rahmen der chronischen
Wundversorgung.Alles anzeigenWorauf habe ich Anspruch, wie wird behandelt und wo finde ich Hilfe?
Die Behandlung chronischer Wunden gehört zum Leistungsspektrum der
Krankenkassen. Sie übernehmen weitestgehend deren Kosten im Rahmen des
Sachleistungsprinzips. Unter der Voraussetzung, dass Ihr Arzt die
Behandlung für medizinisch notwendig hält, übernimmt die Krankenkasse
sowohl die Kosten für die ärztliche, fachärztliche und ggf. stationäre
Behandlung, die Durchführung der Verbandwechsel zu Hause durch einen
ambulanten Pflegedienst und für die notwendigen Verband- und
Hilfsmittel. ...................
Gehe umgehend zu deinem Hausarzt und der muss Rezepte für die benötigten
Verbandsmaterialien ausstellen, oder die Wundversorgung entsprechend
selber durchführen.Ich habe eine extrem große und offene Wunde am Steißbein, die 2-3 cm tief ist und nicht genäht werden kann/darf. Man kann sich also vorstellen, dass ich den Verband mehrmals täglich wechseln muss und die Wunde säubern.
Nein, bitte nicht! Bitte niemals so eine Wunde alleine versorgen. 2-3 cm in Tiefe, die Heilung
dauert etwa 6-9 Monate bei guten Voraussetzungen. Wenn du einen Fehler machst, schließt sich die Wunde an der Oberfläche und es kann zu einer Sepsis kommen mit lebensgefährlichen Folgen. Eine Wunde, die von Innen nach Außen verheilen muss, braucht fachmännische Betreuung. Bitte sofort zum Arzt damit! Gute Besserung! -
Da wir hier ein "altes" Problem haben, Themen zusammengefügt. Das alte Thema
hätte weitergeführt werden können, damit sich Jedem die Zusammenhänge erschließen. -
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Neuer Heizkostenspiegel für 2017
Das BSG bestimmt in ständiger (auch häufig ignorierter) Rechtsprechung, dass
die jeweiligen Werte des Heizkostenspiegels eine Nichtprüfungsgrenze darstellen.
Das bedeutet: bis zu den jeweiligen Werten sind die Heizkosten immer angemessen.Heizkosten können erst dann als unangemessen gelten, wenn der obere Grenzwert
des lokalen bzw. bundesweiten Heizspiegels überschritten ist. Dabei ist von der jeweils als abstrakt geltenden angemessenen Wohnungsgröße und auf den Wert der abstrakt als angemessenen Wohnfläche geltenden qm auszugehen
(BSG v. 12.6.2013 - B 14 AS 60/12 R; BSG v. 4.6.2014 - B 14 AS 53/13 R). -
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Leitsatz
Eine Sperrzeit wegen unzureichenden Eigenbemühungen tritt auch ein, wenn der Leistungsberechtigte die durch Eingliederungsvereinbarung wirksam konkretisierten Eigenbemühungen im Einzelfall vornimmt, aber nicht fristgerecht nachweist.A. Problemstellung
Das BSG hatte zu entscheiden, ob und inwieweit bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld eine Sperrzeit festzustellen bzw. die Bewilligung von Arbeitslosengeld aufzuheben ist, wenn er die erforderlichen Eigenbemühungen nicht fristgerecht nachweist. Dabei ging es insbesondere um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung wirksam ist. Des Weiteren befasste sich das BSG mit dem Problem, ob einem Leistungsberechtigten vor dem Hintergrund des im Sozialrecht herrschenden Amtsermittlungsgrundsatzes der Nachweis von Eigenbemühungen abzuverlangen ist. ........
BSG 11. Senat, Urteil vom 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de) -
v12mercedes, bitte ins PN-Fach schauen! -
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