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Beiträge von Grace
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Bevor wir uns nicht die ursprüngliche EGV angesehen haben, die diesen EGV-VA ausgelösthat, kann auch kein Widerspruch geschrieben werden. -
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Gibt es dazu ein § auf für die Angemessenheit der Wohnungsgröße? Z.B. BGB oder SGB?
"Trockene Kost" dann mal von mir! Lesen und Information schadet ja nicht.
Damit du ungefähr eine Vorstellung vom SGB II bekommst.Bedarfe für Unterkunft und Heizung -§ 22 SGB II
Merkblatt Hausrat - Erstausstattung
Jede Stadt hat für die Kosten der Unterkunft andere Vorgaben der Angemessenheit.
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...nächste Woche für einen hausbesuch weil ich beim Vater wohne die das geht jetzt schon bald 3 Monate nach dem teilzeit job so.Die versuchen alles um nix zu zahlen.
Das dürfte an der ungeklärten Lage liegen, die man jetzt durch einen Hausbesuch klären möchte.
Außerdem nochmal @Casa und @bass386 ..Das du die Lohnabrechnung einreichen musst, um den Anspruch neu zu berechnen ist in Ordnung.
Mietvertrag und Mietbescheinigung sind ebenfalls okay und kannst du kurzfristig einreichen. Warum du Miete zahlen sollst? Warum eine Erklärung angefordert wird verstehe ich nicht so ganz, denn wenn jemand wo wohnt, verursacht diese Person auch Unkosten.
Ich empfehle die Miete aufs Konto zu überweisen und nicht in bar zu zahlen, damit es nicht zu Schwierigkeiten kommt.
Geht die Miete jetzt auf ein Konto, so dass tatsächlich nachweisbar Miete gezahlt wird?
Wurde der Mietvertrag und die Mietbescheinigung nachweisbar eingereicht?
Wurde die Erklärung nachweisbar abgegeben, warum Miete gezahlt werden soll?
Bis du U25, so dass dein Vater eventuell noch unterhaltspflichtig wäre?Bitte Fragen beantworten!
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Habe die Korrektur vorgenommen. Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Konzentriere dich, dann passiert so etwas nicht, bitte! Wir sind alle
beschäftigt, versuchen aber zeitnah zu helfen. Nur präzise
Formulierungen bringen auch Lösungen. Eine vergessene Angabe kann
schon den Sachverhalt verändern und zwar empfindlich. -
Hmm so negativ. Ich antworte trotzdem drauf.
Es kommt auf die präzise Formulierung des Problems an.
Nur so kann auch produktiv geholfen werden.
Konzentration bitte beim Formulieren des Textes!
Es bestand zwischen dem Eingangs-Titel und deiner weiteren
Aussage ein Widerspruch und der war zu klären. -
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Habe den Titel optimiert, damit auch andere Hilfesuchende Informationen
finden. -
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Bezieher von ALG II (Hartz IV) haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten
der Reparatur ihrer Brille. Nach § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II haben ALG II-Bezieher
gegenüber dem Jobcenter einen Anspruch auf Übernahme ihrer Kosten für die
„Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von
therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen
Geräten“. Auf dieser Grundlage beantragte der Kläger beim beklagten Jobcenter
die Übernahme der Kosten für die Einarbeitung eines Brillenglases (Einarbeiten:
10 Euro, 1 Glas links: 65,50 Euro, Entspiegelung: 44 Euro, abzüglich 9,50 Euro,
Gesamtpreis: 110 Euro). Das Jobcenter lehnte diesen Antrag ab. Das
Landessozialgericht (LSG) verurteilte das Jobcenter, dem Kläger die Kosten in
Höhe von 66 Euro zu erstatten, weil die Brille ein therapeutisches Gerät sei. ..(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)
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Bundesamt muss abgeschobenen Asylbewerber bis zum 1. Februar 2018 nach
Deutschland zurückholen. Gericht droht der Behörde die Festsetzung eines Zwangsgeldes
im Falle nicht fristgerechter Umsetzung an.Mit einer Zwangsgeldandrohung in Höhe von 8.000 EUR gegenüber dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist am vergangenen Freitag die mündliche
Verhandlung vor der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts im Fall eines Ende Oktober
nach Simbawe abgeschobenen Asylbewerbers zu Ende gegangen. Nachdem das BAMF
dessen Asylantrag Ende Mai 2017 als „offensichtlich unbegründet" abgelehnt und
seine Abschiebung nach Simbabwe angeordnet hatte, hatte der von dem Asylbewerber
beim Verwaltungsgericht gestellte Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung der
Abschiebungsanordnung zunächst keinen Erfolg. Daraufhin hatte der beigeladene
Landkreis Schaumburg als für die Durchführung der Abschiebung zuständige
Ausländerbehörde die Abschiebung des Asylbewerbers in die Wege geleitet und ihn
zunächst nach AddisAbeba (Äthiopien) ausfliegen lassen. ..........
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de) -
Habe dann deine Themen zusammengefügt. Altes Thema kann weitergeführt werden.
Sonst geht der Zusammenhang verloren.
Für die Hilfestellung schlecht. -
Diese hat ganz offensichtlich eine Psychische Störung aber will sich nicht helfen lassen und blockt alles ab.
Eigentlich nichts, was die psychische Störung angeht. Denn es ist heute nicht mehr
so einfach, wenn keine Krankheitseinsicht da ist.Was könnte man nun als Außenstehender machen?
Siehe oben, was die psychische Störung angeht. Je nachdem, wie stark usgeprägt die
Erkrankung ist, kann man Jemanden unter Betreuung stellen, wenn er
seinen Alltag nicht strukturiert bekommt.Die Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers erfolgt durch das Betreuungsgericht. Es hat dabei zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 1896 BGB) gegeben sind. .....................
Alles anzeigenUnter welchen Voraussetzungen wird ein Betreuer bestellt?
Ein Betreuer kann nur bestellt werden, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer der folgenden im Gesetz (§ 1896 Absatz 1
BGB) genannten Krankheiten oder Behinderungen beruht:Psychische Krankheiten
Hierzu gehören alle körperlich nicht begründbaren seelischen Erkrankungen;
ferner seelische Störungen, die körperliche Ursachen haben, beispielsweise
als Folge von Krankheiten (z. B. einer Hirnhautentzündung) oder
von Verletzungen des Gehirns.
Auch Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) können bei entsprechendem Schweregrad
psychische Krankheiten sein. Dasselbe gilt schließlich für Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen („Psychopathien“). .............. -
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Ich wollte nur aus euren reichen Erfahrungsschatz einen Rat oder Meinungen bekommen-
Der dann hilfreich sein kann, wenn nicht ein Fachanwalt ins Spiel kommt.
Es gilt das uneingeschränkt, was @Corinna schrieb.wenn in der kommenden Woche ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt stattfindet, solltest Du nicht auf Ratschläge aus dem Internet hören. Im Gegensatz zum Fachanwalt kennen wir nicht die konkreten Details und können also nur allgemeine Auskünfte geben. Der FA kennt aber die entsprechenden Unterlagen von Euch und den Ämtern und kann also ganz konkret Eure Fragen beantworten.
Womit ich raus aus diesem Thema bin.
Rot markiert und dann ...Nur bin ich der Meinung ein Forum wie dieses ist lebensnaher wegen der vielen Erfahrungen die unsere Mitmenschen machen.
Nein, ist es nicht! Denn Tipps können nur allgemein aufgrund des fehlenden
Hintergrunds von Helfenden gegeben werden. Was im speziellen Fall bei dir
nicht zu treffen muss, es sogar zu wenig sein kann. Sobald ein FA eingeschaltet
ist real, sollte virtuelle Hilfe nur begleitend stattfinden.Du darfst gerne später berichten, was der FA für eine Meinung dazu hat und
wie es weitergegangen ist. Damit hilfst du auch Anderen nach dir, die ähnliche
Probleme haben.
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Nachweis wer Inhaber des Kontos ist möchte er wissen und Kontoauszüge von den Transaktionen soll ich nachweisen. Innerhalb von 2 Monaten entscheidet der Berater ob mein Bewilligungsbescheid aufgehoben wird oder nicht. HALLO...??? Ist das Normal...?? ...
Ja, der Sachbearbeiter kann die Leistung einstellen und es ist rechtens.
Denn er hat das Recht laut Gesetz von dir Nachweise zu verlangen und
du hast die Pflicht laut Gesetz diese vorzulegen.Eventuell eine Information, weil nicht bekannt. Einfach mal in
Ruhe durchlesen und es beantwortet viele Fragen.Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten
Ansonsten schließe ich mich der Meinung von @Casa und @Corinna
an, deine Erklärung nicht plausibel.