Beiträge von Grace

    Er will überprüfen ob ich noch in der Lage bin 3 Std. am Tag zu arbeiten


    Nehmen wir uns zunächst die Erwerbsfähigkeit vor.

    § 8 SGB II


    (1) Erwerbsfähig ist, wer
    nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande
    ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
    mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.


    Also hat der Sachbearbeiter hier ein Recht zu das zu überprüfen und er muss es
    auch laut Gesetz. Wer nicht erwerbsfähig ist erhält Leistungen nach dem SGB XII.

    Darf ein Arbeitsvermittler Einsicht in vertrauliche Krankengutachten Einsicht nehmen?


    Nein, darf er nicht und muss den ärztlichen Dienst mit der Überprüfung der Erwerbsfähigkeit
    beauftragen. Der Sachbearbeiter bekommt nach der Begutachtung nur Teil B des Gutachtens,
    sollte so sein. Indem keine Diagnosen stehen sollten, sondern nur, ob erwerbsfähig, wie lange
    am Tag, welche Einschränkungen vorhanden sind. Zum Beispiel, nicht lange stehen, nicht viel
    laufen, nicht schwer heben, nicht lange sitzen, solche Dinge.

    Was teilt der Amtsarzt nach der Untersuchung meinem Sachbearbeiter mit?Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierfür ein Verfahren entworfen, das sicherstellen soll, dass dem Sachbearbeiter keine Diagnosen o. Ä. übermittelt werden. Zu diesem Zweck wird das Gutachten in zwei Teile (Teil A und Teil B) unterteilt. Ihr Sachbearbeiter erhält ausschließlich den Teil B, aus dem sich nur ergibt, ob und wenn ja wie sich ihre gesundheitliche Situation auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirkt. Teil A mit den Angaben über etwaige Diagnose usw. verbleibt beim Amtsarzt.
    Auch im Bereich der Gewährung von Sozialhilfe und Grundsicherung muss das Gesundheitsamt beachten, dass nur die Informationen dem Sozialamt zur Verfügung gestellt werden, die dort wirklich benötigt werden, um über die beantragte Leistung entscheiden zu können. Im Sozialamt arbeiten Verwaltungsexperten – keine Ärzte. Es gilt daher der Grundsatz, dass nur so wenig medizinische Daten wie möglich übermittelt werden dürfen!
    Kleiner Tipp: Sie haben das Recht, das vollständige Gutachten einzusehen bzw. die Aushändigung einer Kopie zu verlangen.

    Und nur am Rande, sollte ich noch Vermögen haben, wäre ich doch schlau genug das "unsichtbar" zu machen, oder? glaubt das Jobcenter wirklich, dass jemand der H4 beantragt noch ein Festgeldkonto hat, und "vergisst" das anzugeben?


    Ganz klar gesagt, das wäre Sozialbetrug und selbstverständlich ist das auch schon vorgekommen.
    Deshalb wird die Bedürftigkeit beim ALG II Antrag genau geprüft. Es stellt sich auch die Frage
    nach der Erwerbsfähigkeit.

    (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außer stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.


    In manchen Jobcenter kann die Bearbeitungszeit bis zu 3 Monate betragen.
    Bei Erwerbsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf ALG II.

    Hast du Schulden bei der Krankenkasse? Du meinst wohl eine Vermieter-Bescheinigung!?
    Kundenfinanzstatus der Bank? Der Kundenfinanzstatus ist eine Gesamtinformation über
    alle Konten. Er enthält nicht nur Informationen über die Umsätze Kontos im Berichtszeitraum, sondern zusätzlich den Salden-Stand der Spar-, Anlage-, Depot- und Kreditkonten. Auch eine Übersicht über die Nutzung des Freistellungsauftrags ist dabei. Darüber hinaus die Umsätze von Tagesgeldkonten.
    Kontoauszüge müssen eingereicht werden und wenn ein Kundenfinanzstatus bei der Bank gewünscht wird, dann reiche ihn ein. Bei ALG II wird die Bedürftigkeit geprüft und in der Anlage Vermögen ist Alles anzugeben. Ob du tatsächlich Alles angegeben hast, entzieht sich meiner Kenntnis. Für die Forderung nach den Dokumente gibt es eine rechtliche Grundlage, reiche sie ein. Solltest du selbständig sein, wäre auch die Anlage EKS auszufüllen.

    Sieht hier zunächst nach einem Informations-Defizit aus. Also hier zunächst

    Dann gehören zum Antrag folgende Unterlagen:

    • Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
    • Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
    • Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
    • Einkommens- und Vermögensnachweis
    • Sozialversicherungsausweis
    • Personalausweis


    Lebenssicherung sicher zu stellen...


    Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

    Bitte Alles sorgfältig lesen und falls noch Fragen immer gern. :)

    :) Wir werden nachdenken! Lasse uns bis morgen Vormittag Zeit und Kopf hoch!
    Du musst kämpfen, sicher kannst du verlieren. Aber wenn du nicht kämpfst, hast du
    schon verloren. Nicht aufgeben, bitte! :) Du hast nur ein Leben, wirf es nicht
    weg! Nichts kann so schlimm sein, dass man es nicht mehr richten kann.
    Das Leben kann eine Achterbahn sein, mal oben, mal durch Krankheit, schlimme
    Ereignisse ganz unten. Aber niemals aufgeben, kämpfen! Denn es kann nur besser
    werden.

    Sieht eher so aus, als würden die Antworten nicht richtig gelesen,
    geschweige denn verstanden. Oder sie wollen/können nicht verstanden
    werden. Aber ich zitiere gerne nochmal @bass386

    Wenn man die Personalsituation in den Jobcentern kennt, dann ist die Bearbeitungszeit schon in Ordnung. Gibt Jobcenter, dort wartet man teils mehrere Monate auf die Bearbeitung.

    Du musst alle für die KdU benötigten Unterlagen beim Jobcenter einreichen. Wenn Unterlagen fehlen, kann es passieren, dass der Antrag nicht bearbeitet wird. Wenn du die Unterlagen auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht einreichst, werden wie angedroht, die Leistungen komplett eingestellt.

    Chancen darauf die Miete vorher zu erhalten bestehen nicht.

    Auch @Corinna hat dazu etwas geschrieben.

    Hat kaum Aussicht auf Erfolg. 1. sind alle zur Miete relevanten Angaben zu tätigen und 2. ist nun mal die Meldebestätigung entscheidend dafür, ob das Jobcenter überhaupt für Dich zuständig ist. Du wurdest aufgefordert, bis zum 05.02. die Unterlagen beizubringen, hast also 5 Tage Zeit ab Einzug, die Ummeldung zu organisieren.


    Nochmal, eine einstweilige Anordnung vor dem SG hat keinen Erfolg.
    Die Forderungen nach Unterlagen vom Jobcenter sind rechtens und
    solange sie nicht erfüllt werden gibt es keine Übernahme der Miete.