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Beiträge von Grace
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So kann dir aber Niemand helfen! Für die Hilfe und Einschätzung deiner Lage
sind Informationen von dir notwendig. Es ist vielleicht besser, wenn du vor Ort
bei dir eine Beratungsstelle aufsuchst. Adressen findest du hier Adressverzeichnis -
Hier geht es nicht darum warum ich aus der Leistung falle, das hat doch mit der Frage an sich gar nichts zutun.
Irrtum! Bitte zur Kenntnis nehmen!Jetzt gehen wir mal davon aus, du überstehst die Probezeit nicht oder musst irgendwann wieder ALG2 beziehen. Dann wird die Sanktion bei der neuen Bewilligung erfolgen.
Auch können wir nicht sagen, ob du aus dem Leistungsbezug raus bist, wenn wir nicht wissen, wie hoch deine Miete ist, wie viel du verdienst und wer ggf. in deiner Bedarfsgemeinschaft lebt.
Deine Angaben sind zu dürftig! @Casa schrieb es ganz deutlich! -
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Bitte nicht jede Information einzeln schreiben!
Habe sie in einem Beitrag zusammengefügt. -
Nur ein Anwalt kostet Geld.
Eine Prozesskosten Hilfe kann ich nicht beantragen.
Da ich Gesundheitlich nicht in der Lage bin weiter als 100m zu laufen.
Und rund um unsere Gerichtsgebäude sind seit der Terror Gefahr keine Parkplätze mehr in unmittelbarer Nähe.
Unterwegs auch keine Bank oder andere Sitz Möglichkeit.
Daher ist es schwer für mich Es zu erreichen
Ich schließe mich hier, so leid es mir tut, Hoppel an, v12mercedes!
Deine angeführten Argumente sind keine, weil wir dir genug Möglichkeiten
für Problemlösungen vorgeschlagen haben. Setze das bitte um!Alles anzeigenHallo,
stelle - sofern noch nicht geschehen - einen Antrag auf
x Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG
x einen Antrag auf Em-Rente und vor allem
x einen Antrag auf gerichtliche Betreuung.
Der Betreuer - der durchaus auf Deinen Wunsch hin auch ein Familienmitglied oder ein Freund sein kann - hat dann die Vollmacht, in Deinem Namen alle Sachen mit Ämtern, Krankenkasse und Vermieter zu regeln.
Stelle diese Anträge sofort - insbesondere den letzten Antrag. Du mußt dafür nicht zum Gericht - rufe bei der Beutreuungsabteilung Deines Sozialamtes oder direkt beim Amtsgericht an und schildere Deinen Fall. Die werden sich sofort der Sache annehmen.
Im übrigen - die mißbräuchliche Nutzung eines privaten Parkplatzes ist kein Kündigungsgrund für eine Mietwohnung. Für so etwas gibt es andere Möglichkeiten der Sanktionierung. Du hättest also vor Gericht sehr gute Chancen, die Kündigung anzufechten - sofern das der einzige Grund für die Kündigung ist.
Gruß!
Rufe am besten Montag dort an und bitte um einen Aufschub.
Rufe am Montag ebenfalls mehrere Anwälte an, ob die dich zu Hause besuchen könnten, da du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist in die Kanzlei zu fahren. Dann darauf hinweisen, dass du im ALG II Bezug bist und Prozesskostenbeihilfe beantragen möchtest.
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Ich habe gerade festgestellt, dass die Erhöhung schon im Dezember auf dem Kontoauszug war. Ich hatte eine falsche Zahl im Kopf. Sorry, für
deine Mühe.
Alles gut, kann passieren! -
Alles gut, die Erklärung von @bass386 hilft auch nachfolgenden Hilfesuchenden! -
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Nur konnen sie mir sagen was es mir bringen soll bzw wie konnen die mir da helfen ,und was musste ich dort beim ersten Gesprach mitbringen weil da wurde ich Morgen fruh Direkt auf den weg machen.
Die "gesammelten Werke an Unterlagen", bitte. Die werden benötigt,
damit eine Hilfe möglich ist. -
Ich habe einen Ablehnungsbescheid von der Agentur bekommnen.
Ja ich muss Stellung zu der Kundigung geben.
Sorry fur das Komplitzierte erklaren von meiner Seite aus ,aber habe nicht so wirklich Erfahrung mit JC
Das macht doch nichts, bekommen wir schon sortiert! Dann bist du also komplett
auf ALG II angewiesen. Mein Rat, gehe vor Ort zu einer Erwerbslosen-Hilfe und
lasse dir bei der Stellungsnahme helfen. Da ich deinen Wohnort nicht kenne, hier
ein Link zum Suchen: -
Wir sortieren weiter, dann hast du bei ALG I eine Sperre erhalten ? und der Anspruch
wurde um die Zeit der Sperre reduziert?Vom Jobcenter hast du jetzt einen Anhörungsbogen § 24 X - Anhörung Beteiligter
erhalten und sollst Stellung zur Kündigung nehmen.mich nicht angeblich gemeldet habe,ich habe mein Athest der Firma per Post zugeschickt.
Solche wichtigen Sachen immer per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Nur mit einem Nachweis kannst du beweisen, dass du das Attest tatsächlich
versendest hast. -
Und zwar ich wurde durch meinen emaligen Arbeitgeber unberechtigt Gekundigt.
Ich habe ein Antrag bei der Agentur fur Arbeit und beim Jobcenter gestellt,ich bin bei der Sache schon seit dem 18.12.17 dran.
Jetzt habe ich von den Jobcenter ein Schreiben bekommen das ich mich äussern soll zu der Sache.
Alles gut ich kann das nachvollziehen,nur in diesen Schreiben steht nur
das ich Sanktion erwarten kann, sollte mein Emaliger Arbeitgeber recht
haben.
Nähere Erklärung wäre gut! Ich sortiere mal, du hast Antrag auf ALG I und ALG II
gestellt, weil Du gekündigt wurdest.Hast du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht?
Würde bedeuten, dass zunächst keine Sperre des ALG I erfolgt bis zum Urteil des Arbeitsgerichts?!War die Kündigung innerhalb der Probezeit?
Magst du etwas zu den näheren Umständen der Kündigung schreiben?
M.E. kann keine Sanktion vorgenommen werden, sollte im ALG I Bereich
eine Kündigungsschutzklage laufen. Denn weder die AfA, noch das JC
können dem Arbeitsrichter vorgreifen. -
Wir drehen uns im Kreis. Wie mache ich dem JC klar, dass der Schmuck schon sehr lange in meinem Besitz ist (Schonvermögen) und nicht erst neu zu mir geflossen ist (Einkommen)? Ein Einkommen wird ja angerechnet, das Schonvermögen nicht. Nur um diesen Punkt geht es mir.
Sicher, drehen wir uns im Kreis!
Du hättest es angeben müssen, hast es aber nicht.
Niemand kann voraussehen, wie das Jobcenter jetzt reagiert und wie es die Meldung wertet.
Du wirst es erfahren, wenn du dem JC die Änderung der Vermögensverhältnisse
mitteilst. -
Nochmal @bass386 und genauso erledigen bitte!
Du bist dazu verpflichtet jede Änderung deiner Vermögensverhältnisse dem Jobcenter mitzuteilen. Da es sich hier um Schonvermögen handeln dürfte, dürfte der Verkauf meiner Meinung nach nicht angerechnet werden.
Aber wie schon geschrieben, dass Jobcenter über die Einschätzung des Schmuckes benachrichtigen.
Vielleicht durchlesen! -
im Forum!
Aller Anfang bei uns ist schwer. Thema verschoben!
Hilfe-Themen gehören nicht ins Off Topic, sondern ins entsprechende Forum. -
Du bist dazu verpflichtet jede Änderung deiner Vermögensverhältnisse dem Jobcenter mitzuteilen. Da es sich hier um Schonvermögen handeln dürfte, dürfte der Verkauf meiner Meinung nach nicht angerechnet werden.
Aber wie schon geschrieben, dass Jobcenter über die Einschätzung des Schmuckes benachrichtigen.
Dann so vorgehen, wie von @bass386 geschrieben. Viel Glück!
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Hast du den Schmuck bei Antragstellung von ALG II nicht in der Anlage Vermögen
mit angegeben? -
Zu den Ausführungen von @Hoppel vielleicht noch Informationen zur Orientierung.Merkblatt Hausrat - Erstausstattung
Da wir deinen Wohnort nicht kennen, fragst du am Besten bei deinem JC nach.