Dann ist es ja besser, alles so zu lassen, wie es ist. Denn das würde ja bedeuten, wir müssten zwangsläufig zusammenziehen.
Richtig, ihr müsstet zusammenziehen, denn die Rente wird komplett auf deinen
Bedarf angerechnet. Richtig, lasst es besser, denn es bringt nur Probleme.
So, wie du dir das vorstellst, ist es nicht machbar. Die Berechnung erfolgt nach
Sozialgesetzbuch Zweites Buch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11b Absetzbeträge
Eine gute Lektüre für dich, bei Gelegenheit vielleicht lesen. Das greift bei einer
Hochzeit.
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Hast du gelesen, was