Hallo!
Es ist immer wieder faszinierend, wenn Laien versuchen Gesetze zu interpretieren.
Dazu kommt scheinbar eine Verweigerungshaltung nicht nur einen bestimmten
Abschnitt zu lesen, sondern im Kontext die gesamten Informationen:
1.2.4 Weitere Altersvorsorge, insbesondere bei Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) Nach der Regelung des § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 SGB II sind gegebenenfalls
weitere Vermögensgegenstände nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Die Vermögensgegenstände müssen als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnet werden
(2) Die weitere Freistellung erfolgt für jedes angefangene Jahr einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit, in dem keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung,
an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an eine Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe entrichtet wurden. Nicht erforderlich ist es, dass bei Beantragung von Bürgergeld aktuell eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.
(3) Höchstens wird der Betrag nicht berücksichtigt, der dem jährlich in der gesetzlichen Rentenversicherung anfallenden Beitrag für einen Entgeltpunkt (= Beitrag auf Grundlage des Durchschnittsentgelts aller gesetzlich Versicherten, siehe Anlage 1 im SGB VI) entspricht.
Aktuell ergibt sich daraus ein Betrag in Höhe von gerundet 8.000 EUR, der von dem als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichneten Vermögen abzusetzen ist
Also Seite 4 ab 1.1.24 konzentriert lesen, Alles, zusätzlich aller Verweise.
Also, da muß ich dem Jochen01 beipflichten. Der Gesetzestext, so wie er da geschrieben steht, ist doch so zu verstehen, dass dieser 8.000 €-Freibetrag pro Jahr für ihn NICHT gilt. Eben weil er nicht in einer berufsständischen Vereinigung versichert ist.
Falsch, ist der Gesetzestext nicht! Es gibt auch nichts beizupflichten, weil hier genauso
wenig die Gesetzgebung verstanden wurde, wie sie der Themenersteller verstanden hat.
Hier auch allgemein die Aufforderung Themen nicht durch falsche Informationen
schreddern und damit Hilfesuchende noch mehr zu verwirren.
Hallo,
die Frage wurde ausgiebig beantwortet und wir können es als erledigt betrachten. Wenn Sie es nicht glauben, dann suchen Sie gern eine Beratungsstelle vor Ort auf. Im Übrigen hilft es nichts, ein Gesetz in Frage zu stellen, nur weil es einem nicht sinnvoll erscheint. Damit kann man nicht argumentieren.
Ein ganz klarer Hinweis eines Administrators, dabei bleibt es und bitte real Beratungsstelle aufsuchen.
Gruß