Hallo,
Ungeachtet dessen sollten Deine Eltern erneut einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Und vor allem: Eine Auszahlung des Kindergeldes an Dich nicht veranlassen.
und wieder einmal die vollkommen unbegründete und falsche Aussage, auf die dann der Hilfsuchende natürlich anspringt:
Interessant ist dein Hinweis, dass das Kindergeld nicht direkt an mich weitergeleitet werden muss.
Irgendwie muß es es Dir Spaß machen, mit falschen Infos hier aufzutrumpfen. Fakt ist auch hier: die Eltern sind zu Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes verpflichtet, wenn sie Anspruch auf das KG haben. Ob die Eltern dann das KG an das Kind abtreten oder an das Kind überweisen, ist dabei unerheblich und macht keinen Unterschied. Wichtig ist eben nur, daß die mindestens 192 € an das Kind als Barleistung gezahlt werden, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt.
Da das Kindergeld nun weggefallen ist, wird es vom Jobcenter völlig korrekt nicht mehr als Einkommen auf Deinen Bedarf angerechnet. Entsprechend höher fällt fortan das ALG II aus.
Blödsinn. Das Kindergeld fällt nicht weg, weil dem Grunde nach kein Anspruch mehr darauf besteht, sondern trotz Aufforderung ein Gutachten nicht eingereicht wurde. Damit wurde der Wegfall selbst verursacht und das Jobcenter hat mitnichten das ALG II zu erhöhen und hat dies im konkreten Fall wohl eher aus bisheriger Unkenntnis der wahren Gründe der Einstellung des KG getan - was sich aber recht schnell ändern wird.
Das der Rest des Beitrages #3 von Anfang bis Ende nur aus nicht belegbaren Behauptungen, reinen Vermutungen und Wischi-Waschi besteht, muß ich nicht extra betonen. Hauptsache, der Beitrag ist schön lang...
Meine Geduld mit Dir ist am Ende....
Gruß!