Hallo,
vorhin war noch von 650 € und nicht von 700 € die Rede.
Wie hoch ist denn die Warmmiete?
Gruß!
Hallo,
vorhin war noch von 650 € und nicht von 700 € die Rede.
Wie hoch ist denn die Warmmiete?
Gruß!
Hallo,
wieso sollte der Unterhalt bzw. die Unterhaltspflicht mit 18 Jahren wegfallen?
Gruß!
Hallo,
dann suche im Netz nach Lohnabtretung oder schau Unterschiede zwischen Lohnabtretung und -pfändung.
Du hast durchaus anlaßlos etwas geschrieben - nämlich, daß ein Darlehen nicht verweigert werden könne. Das ist aber hier vollkommen unnötig (und eben anlaßlos), weil die Ausreichung des Darlehen an sich ja überhaupt kein Thema hier ist.
Für mich ist das Thema nun aber auch erledigt - ich habe anderes zu tun als mich hier ständig zu äußern.
Es wäre halt nur schön, wenn Du in Zukunft nicht Aussagen im Brustton der Überzeugung triffst, wenn sie so nicht stimmen bzw. es durchaus Möglichkeiten gibt, bestimmte Aktionen zu fordern bzw. durchzusetzen. Hier hast Du - ohne Dich zu vergewissern, ob Deine Aussage zutrifft - einfach mal so einen Sachbearbeiter der "Überschätzung" beschuldigt, ohne Dich darüber zu informieren, ob es nicht durchaus Gründe für die Aussage des SB geben könnte.
Gruß!
Hallo,
willst oder kannst Du irgendwas nicht verstehen? Es geht hier nicht um eine von Dir plötzlich und anlaßlos im Raum gestellte Weigerung, sondern Deine Aussagen bezüglich der Rückzahlung. Und da kannst Du offensichtlich nicht zwischen einem privaten und einem staatlichen/kommunalen Arbeitgeber unterscheiden. Ich habe dazu aber eigentlich schon alles geschrieben, was es zu schreiben gab, werde mich also nicht wiederholen und verweise nur noch einmal darauf, daß Deine Behauptung mit der Rückzahlung nicht bei einer kommunalen oder staatlichen Einrichtung und einer Abtretungserklärung zieht.
Du kannst es gerne anders sehen - das ist Dein gutes Recht. Macht aber Deine Ansicht dann auch nicht richtiger.
Vielleicht solltest Du Dich mal über Abtretungen informieren.
Gruß!
Hallo,
so wird natürlich ein Schuh daraus ![]()
Ich sehe hier keine Möglichkeit der Anrechnung bei Dir, da es sich nicht um eine geldwerte Leistung an Dich handelt und das Auto ja auch nicht in Deinem Besitz kommt.
Gruß!
Hallo,
seltsame Anfrage. Welches Unternhemen sollte so etwas aus welchem Grund machen?
Davon mal abgesehen: wie kann es sich bei dem Auto um ein Geschenk handeln, wenn es sich um ein Leasingobjekt handelt?
Gruß!
Hallo,
und das nennst Du Notlage? Seltsame Definition. Und übrigens auch unnötig: das Überbrückungsgeld gibt es nun mal nur als Darlehen.
Auch Deine Einschätzung über die die Möglichkeiten des Jobcenters bei der Rückforderung halte ich gelinde gesagt für ziemlich unsinnig. Es ist durchaus Praxis, bei einem staatlichen oder städtischen Arbeitgeber vom Antragsteller eine Abtretungserklärung zu verlangen. Das ist rechtlich in diesem Kontext auch nicht zu beanstanden. Insofern trifft Deine Aussage eher auf private Arbeitgeber zu, im konkreten Fall jedoch nicht.
Fazit: Du antwortest mit irgendwelchen eher nichtsagenden und unsinnigen Antworten auf eine Frage, die eigentlich bereits beantwortet wurde. Beschränke Deine (durchaus meist sinnvollen) Ratschläge doch bitte eher auf Themen, die wirklich Deine Aufmerksamkeit verdienen.
Gruß!
Hallo,
Sie verdient nichts. Nur Bafög.
meine Frage war nicht die nach einem Verdienst, sondern die nach einem Einkommen. Und wie hoch dieses Einkommen ist.
Also nochmal: wie hoch ist das BaföG? Wie hoch der Unterhalt der Eltern?
Gruß!
Hallo,
Dein Text ist etwas verwirrend.
Ich nehme mal an, daß durch das zu erwartende Gehalt Du keinen Anspruch auf ALG II mehr hast und das Jobcenter Dir ein Überbrückungsdarlehen anbietet, um die Zeit zwischen der letzten ALG-II-Zahlung (01.07.) und dem ersten Gehalt (31.08.) zu überbrücken. Wenn dies dem so ist, wäre dasin Ordnung und Du kannst es in Anspruch nehmen.
Gruß!
Hallo,
Schülerbeförderung wird nicht ausreichen
Du sprichst in Rätsel.
Sofern ein grundsätzlicher Anspruch auf Schüler-BaföG besteht und Du allein lebst, ist kein Wohngeldanspruch vorhanden.
Gruß!
Hallo,
Die Bearbeiterin sagte mir, dass das Unterhaltsgeld ab 18 Jahre vollkommen wegfallen wird, weil der Junge im 2. Lehrjahr mehr verdient
die Kindergeldkasse hat nichts mit Unterhalt zu tun und die Aussage des Mehrverdienstes im 2. Lehrjahr zeigt nicht gerade Kompetenz. Bei einem Unterhaltsanspruch wird das derzeitige und nicht das zukünftige Einkommen berücksichtigt.
Gruß°
Hallo,
Der Bearbeiter sagte mir, dass der Abzweigungsantrag nur gestellt werden kann,
dann überweise es dem Sohn eben direkt.
Hallo,
dennoch kannst du die Abtretung vornehmen. Alternativ kannst Du das Geld auch selbst überweisen und das dem Jobcenter dann per Kontoauszug nachweisen.
Der Alleinerziehendenfreibetrag fällt nicht "wahrscheinlich" weg, sondern entfällt defintiv.
Der Vater ist weiterhin unterhaltspflichtig - ob tatsächlich Unterhalt zu leisten ist, hängt dann aber auch vom Einkommen des Kindes ab.
Gruß!
Hallo,
prinzipiell hat nicht Dein Sohn einen Anspruch auf das Kindergeld, sondern nur Du. Das erstmal zum grundsätzlichen.
Du kannst bei der Kindergeldkasse eine sogenannte Abtretung veranlassen, bei der dann das KG direkt an das Kind überwiesen wird. Diese Abtretung kannst nur Du veranlassen - nicht Dein Sohn.
Gruß!
Hallo,
Ist das so Richtig, oder muß die Nachzahlung vom Grundsicherungsamt übernommen werden?
ja, das ist richtig. Da Du keine Leistungen mehr beziehst, sind Nachforderungen jetzt Deine Sache - so, wie Du auch ein Guthaben hättest behalten können.
Gruß!
Hallo,
welches Einkommen hat sie denn in welcher Höhe?
Gruß!
Hallo,
von wem bekommst Du das Übergangesgeld?
Gruß!
Hallo,
was hat eine Taschenpfändung mit der Pfändungsgrenze zu tun? Genau - nichts.
Im übrigen wird eine Taschenpfändung - zumal dann auch noch in Begleitung eines Polizisten - nur dann durchgeführt, wenn der GV ganz besondere Gründe hat, davon auszugehen, daß Vermögenswerte am Körper getragen werden. Deswegen ja bereits in meinem vorigen Post der Hinweis, daß ich die Hintergründe des Falles nicht kenne...
Wie auch immer: mit dem Bezug von ALG II oder irgendwelchen Pfändungsgrenzen hat die Taschenpfändung wenig bis gar nichts zu tun.
Gruß!
Hallo,
der Bezug von ALG II schützt nicht vor einer Pfändung von Geld- oder/und Sachmitteln.
Was zu kritisieren wäre, sind die 40 € für den Rest des Monats - ein bißchen wenig für 20 Tage. Da ich aber nicht den Hintergrund kenne und auch nicht den Kontostand,. kann ich das auch nicht beurteilen.
Gruß!
Hallo,
Ja, es sind sogar zum größten Teil seine Schulden.
"größter Teil seiner Schulden" ist ein sehr dehnbarer Begriff.
Wie auch immer: sollte er auch Deine Schulden (auch direkt an die Bank) zahlen, handelt es sich bei diesem Teil um Einkommen, da Unterhalt.
Gruß!
Hallo,
sofern er (Mit-)Schuldner ist und es sich nicht um ausschließlich Deine Schulden handelt - ja.
Gruß!
Hallo,
Werden mir diese Zahlungen nun als Einkommen angerechnet? Faktisch habe ich das Geld ja nicht zur Verfügung,
ja, denn "faktisch" kannst Du ja über das Geld frei verfügen.
Gruß!
Hallo,
Darf eine gesetzliche Betreuung beschliessen mit wem meine Freundin zusammen lebt?
das hängt von den Aufgabenkreisen ab. Welche hat sie denn im Betreuerausweis eingetragen?
Gruß!
Hallo,
Da ich schon beim Amt wegen BAB gesprochen habe wollen die keine nachweiße zwecks meinen Eltern haben.
die Arbeitsagentur hat keine Möglichkeiten auf einen "Verzicht" auf Einkommensnachweise der Eltern und ein elternunabhängiges BAB gibt es nicht. Insofern kannst Du nicht quasi automatisch damit rechnen, BAB zu erhalten.
Gruß!
Hallo,
und wenn du jemanden kennst der mal länger arbeitslos war, dann würdest du wissen, dass Arbeitssuchende von einer Maßnahme in die nächste geschoben werden
sorry - aber für Dich ist es nach Deinen Angaben die erste Maßnahme, weswegen Du solche gar nicht kennen kannst. Du schreibst selbst, daß Du nur vom Hören-Sagen solche Maßnahmen "kennst" - wie aber kommst Du dann zu einer solchen Aussage?
Die Chancen auf Arbeit durch Maßnahmen ist bekanntlich sehr gering.
Und das weißt Du jetzt woher? Aus eigener Erfahrung wohl kaum. Abgesehen davon kenne ich Leute, denen eine solche Maßnahme durchaus weiter geholfen hat.
Ich habe mich hier angemeldet um von Arbeitsamt-Erfahrenen Ratschläge zu erhalten nicht um verurteilt oder gerügt zu werden.
Naja - Du hast Dich eher angemeldet, um Ratschläge zu bekommen, wie Du eine solche Maßnahme verhindern kannst, ohne sanktioniert zu werden. Du wehrst Dich von Anfang an gegen die Maßnahme und läßt Dich dann bei einem ersten Besuch lächerlich darüber aus. Da kommt dann schon der Eindruck herüber, daß Du überhaupt nicht gewillt bist, Deine Pflichten wahr zu nehmen.
Und nebenbei bemerkt: auch Kritik muß man annehmen können, wenn man, wie Du es von Dir behauptest, ernsthaft nach einem Job sucht. Auf den Hauch von Kritik wie ein - sorry - kleines Kind zu reagieren (wie du es gerade vormachst) spricht nicht gerade für Dich...
Gruß!