Beiträge von Corinna
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Hallo,
1. da Du die entsprechenden Unterlagen der Bank vorlegen mußt, kannst Du kaum gegen geringe Tilgungszinsen "vorgehen" - wie auch?
2. je nach Kommune/Landkreis gibt es eine Pauschale für Heizöl. Im Normalfall wird diese Pauschale das ganze Jahr Monat für Monat gezahlt und muß somit angespart werden. Da dies aber oftmals schief ausgeht (da die Pauschale für sonst was ausgegeben wird) gehen immer mehr Ämter dazu über, entweder die Pauschale in einem solchen Fall nur einmal im Jahr zu zahlen bzw. die Rechnung bis zur Höhe der Jahrespauschale direkt zu übernehmen. Wie konkret Dein Amt hier vorgeht, kann Dir nur das Amt selbst mitteilen.
Gruß!
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Hallo,
Da der "allgemeine" ALG II-Empfänger nicht seiner (Grund-)Rechte beraubt werden kann, hat dieser also "Bewegungsfreiheit" in gesammten Bundesgebiet.
sicher, hat er. Er kann sogar auch ins Ausland reisen. Blöd nur, daß er bei nicht vorheriger Antragstellung auf Ortsabwesenheit dann kein Geld mehr bekommt.
Was übrigens nichts mit einem ALG-II-Bezieher zu tun hat. Nach Deiner etwas kruden Argumentation könnte sich auch ein Fabrikarbeiter oder ein Sachbearbeiter mit Verweis auf das GG jederzeit der "Bewegungsfreiheit im gesamten Bundesgebiet" zu jeder Zeit erfreuen. Kann er nicht, weil er dann wieder vom Arbeitgeber ohne dessen vorherige (Urlaubs-)Genehmigung sofort eine Abmahnung oder gar eine Kündigung erhält.
Denke mal an das Argument Äpfel <> Birnen. Du wendest es gerade an...
Gruß!
PS: Bilder und Links in der Signatur sind hier unerwünscht. Bilder sind zumeist zu groß und Links bedeuten, daß hier auf Seiten verlinkt wird, die wir nicht kennen (und auch nicht kennen wollen).
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Hallo,
Wer im Internet sich bewirbt, kann nicht wirklich nachweisen, ob Kosten entstanden sind...
vielleicht liest Du Dir nochmal den Thread inklusive der EGV durch. Es geht um die SUCHE im Internet. Was nun die Kosten für Strom und Internet mit dem Thema hier zu tun haben, will ich erst gar nicht wissen.
Gruß!
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Hallo,
in dem man ein Sozialkaufhaus oder dergleichen mit einem aktuellen Bescheid aufsucht und sich dort Klamotten kaufen kann?
Gruß!
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Hallo,
mit welcher Begründung wurde denn die Miete gekürzt?
Gruß!
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Hallo bass,
Unterlasse es bitte falsche Tipps zu geben !
auch ich seh in dem Rat von Casa nichts falsches.
Gruß!
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Hallo,
wie alt bist Du?
Gruß!
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Hallo,
wie willst Du denn auch nur annähernd plausibel begründen, 45.000 € für eine Erstaustattung und einem Umzug verwendet zu haben?
Das ist m.E. vollkommen illusorisch. Man könnte vielleicht 1000 bis 2000 € als Argument für diesen Bedarf anbringen - aber doch nicht 45.000 €. Zumal dann, wenn die Hilfsbedürftigkeit zum Zeitpunkt der Auszahlung absehbar war. Hier könnte man dann von einer bewußten "Verschleuderung" von Vermögen ausgehen, was u.U. dazu führt, daß kein Anspruch auf ALG II besteht.
Gruß!
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Hallo,
und wie hoch war der Betrag des Vertrages?
Gruß!
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Hallo,
von welchen Summen reden wir? Wie alt bist du?
Gruß!
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Hallo,
ja und? Das bedeutet dennoch nicht, daß das Fax beim Jobcenter angekommen ist. Woher willst Du wissen, ob das Fax eingeschaltet war, Papier eingelegt war und und und...
Das gleiche gilt auch für Mails - Du weißt nicht, ob der Empfänger die Mail auch wirklich erhalten hat und kannst das - wie auch das Fax - nicht nachweisen.
Rechtssicher sind eigentlich nur persönliche Vorsprachen oder Einschreiben mit Rückschein.
Gruß!
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Hallo,
ist ja auch alles in Ordnung. Fakt ist aber dennoch, daß es nun durch Dich eben länger dauert, bis es zum Gerichtstermin kommt.
Im übrigen findet ein solcher Termin i.d.R. nur dann statt, wenn dem Richter der Antrag auf EV nicht vollständig plausibel vorkommt. Andernfalls hätte das Gericht per Aktenlage entschieden.
und ich habe ordnungsgemäss beim Amt den Termin abgesagtist ja auch alles in Ordnung.
"Odnungsgemäß" nun nicht gerade - weder ein Fax noch eine Mail sind unbedingt rechtssicher. "Ordnunsgemäß" wäre eine persönliche,schriftliche oder - mit Einschränkungen - telefonische Absage gewesen.
Gruß!
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Hallo,
ist ja auch alles in Ordnung. Fakt ist aber dennoch, daß es nun durch Dich eben länger dauert, bis es zum Gerichtstermin kommt.
Im übrigen findet ein solcher Termin i.d.R. nur dann statt, wenn dem Richter der Antrag auf EV nicht vollständig plausibel vorkommt. Andernfalls hätte das Gericht per Aktenlage entschieden.
Gruß!
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Hallo,
was erwartest Du nun? Du konntest weder den Termin vom Amt noch kannst Du den Termin vor Gericht wahrnehmen - zumindest was das Gericht betrifft, ist das nun mal eine von Dir ausgelöste Verspätung des Verfahrens.
Im übrigen bedeutet eine EV nicht, daß automatisch zu Deinen Gunsten entscheiden wird. Das Gericht holt sich erst beim Amt eine Stellungsnahme ein und KANN dann per Aktenlage entscheiden. Es KANN aber auch einen Termin ansetzen.
Gruß!
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Muss ich jeden Kita-Platz nehmen, der mir vom Jobcenter angeboten wird?
Das Jobcenter wird Dir kaum einen Kita-Platz anbieten. Das ist Aufgabe der Kommune.
ich habe nun die Pflicht, an einem "Bewerbungstraining" teilzunehmen, da es in der Region keine Jobs gibt - für alleinerziehende Mütter.
Wie alt ist denn das Kind?
Gruß!
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Hallo,
solange kein Kind im Haushalt wohnt und Ihr nicht zusammen wirtschaftet, gilt prinzipiell die 1-Jahres-Regel. Dann wird zwar Dein Freund nicht beim Einkommen berücksichtigt, aber Du erhälst auch nur Deinen Anteil an der Miete.
Gruß!
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ich kann mir die umzugskosten ausleihen - wenn ich wüsste das ich sie im nachhinein zurückbekomme -
Bei Umzug ohne Genehmigung wirst Du sie nicht zurück bekommen.
ziehe ich ohne genehmigung um werden dann später die mehrkosten erstattet -
Nein.
Ich verstehe aber irgendwie nicht Dein Problem. Du hast einen guten Grund für eine größere Wohnung - was hindert Dich also daran, schnellstens zum Amt zu gehen und das alles zu klären?
Gruß!
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Hallo,
Wenn du eingeladen wirst, sind die Kosten zu erstatten.
ok, Fehler meinerseits - ich habe heute früh zu schnell gelesen und erst durch piedros Beitrag den Inhalt erfaßt. Es geht nicht um die Reisekosten bei einem AG, sondern um die Fahrtkosten bei einer "Einladung" zum Jobcenter.
Hier sind natürlich die Kosten zu erstatten - ohne Wenn und Aber. Allerdings hast Du, sofern möglich, den öffentlichen Personenverkehr zu nutzen. Ist dies aus objektiven Gründen nicht möglich, ist auch eine Autofahrt mit 0,20 € je Kilometer zu bezahlen.
Im großstädtischen Raum wie Berlin, München oder auch Hamburg wird immer von der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ausgegangen, hier wäre nur im begründeten Einzelfall eine Abweichung möglich.
Sorry nochmal für mein Versehen.
Gruß!
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Hallo,
wird ein Umzug kurzfristig vom Jobcenter genehmigt
sofern die Kosten der Unterkunft angemessen sind, kann sofort entschieden werden.
Kann man auch ohne Genemigung des Jobcenters umziehen und hat trotzdem Anspruch auf Umzugskosten und Erstattung der Mehrkosten für Miete, Heizung und Nebenkosten.
Können schon. Aber wie willst Du dann die Kaution und den Umzug stemmen?
Wie groß darf eine Wohnung mit Kind sein.
Je nach Kommune - meistens max. 60 qm.
Gruß!
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Hallo,
dass es sich dabei um keine von der Agentur für Arbeit vorgeschlagenen Stellen gehandelt hat, sondern um Eigenbemühungen, die grundsätzlich nicht bezahlt werden.
Gegen dieses Argument würde ich Widerspruch und ggf. Klage einreichen, denn sie ist schwachsinnig. Das Amt kann nicht einerseits laut EGV die eigenständige Suche im Internet und Zeitungen verlangen, um dann die Bewerbungskosten abzulehnen.
Gruß!
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Hallo,
Ich erhalte exakt den gleichen Betrag, als würde ich gar nicht arbeiten. Ich werde nur auf das Geld der Grundsicherung des Lebensunterhalts aufgestockt.
das glaube ich kaum. Durch die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit dürfte diese Aussage nicht richtig sein.
Laut Eingliederungsvereinbarung sind Gespräche dieser Art kostenlos zu führen.
In der EGV wird ausdrücklich eine Pauschale für Bewerbungen genannt. Somit ist auch diese Aussage nicht richtig.
Entstehen höhere Kosten als die Pauschale, kann dies in der EGV entsprechend vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, solltest Du vor Antritt einer Bewerbungsreise einen entsprechenden Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, kannst Du das normale Widerspruchs- und Klageverfahren vornehmen.
Die Begründung des SB ist zwar Blödsinn, aber es handelt sich (solange es nicht in der EGV steht) um eine reine KANN-Leistung - einen Anspruch als solches hast Du somit nicht. Abgesehen davon ist eigentlich nach dem BGB der einladende Arbeitsgeber für die Kosten eines Vorstellunsggespräches verantwortlich. Nur wenn er dies ausdrücklich in seiner Einladung verneint, käme eine Erstattung durch das Jobcenter in Frage.
Im übrigen gibt es auch für Reisekosten vom Jobcente eine Obergrenze von max. 300 € im Jahr.
Wenn ich im Formular "Nachweis von Eigenbemühungen" nur die geforderten 5 Bewerbungen aufliste, können mir negative Folgen entstehen?
Nein. Aber Du kannst dann auch nicht die Pauschale und ggf. Reisekosten geltend machen.
Gruß!
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Hallo,
Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben:
was ich anstelle der Grundsicherung für Sozialhilfen erhalte
Für Dich wäre die Sozialhilfe bzw. das Sozialamt zuständig.
Gruß!
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Hallo,
und was hat nun ein Antrag auf Abzweigung mit Deinem konkreten Fall zu tun? Richtig - nichts. Es käme maximal eine Abtretung in Betracht. Aber auch das habe ich nicht empfohlen. Ich habe geschrieben, daß Du Deinem Kind das Dir zustehende Kindergeld in voller Höhe überweist.
Je nach Jobcenter kann das aber dennoch zu einer Anrechnung des Kindergeldes bei Dir führen, weil nicht Dein Kind anspruchsberechtigt ist, sondern Du als Elternteil.
Und deswegen immer und immer wieder der Ratschlag, Dein Kind aus der BG heraus zu nehmen, wenn es seinen eigenen Lebensunterhalt decken kann. Scheinbar nimmst Du aber diese Ratschläge nicht an, denn seit 3 Tagen geisterst Du nicht nur hier in diesem Forum mit Deinen Fragen herum.
Ich bin dann auch nicht mehr gewillt, weiter zu antworten - zumal Deine Aussagen sich ständig ändern.
Gruß!
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Hallo,
ja.
Gruß!
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Hallo,
normalerweise kann Dein Kind seinen Lebensunterhalt selbst abdecken und fällt aus Deiner BG heraus. Überweise ihm das KG direkt von Deinem Konto.
Gruß
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Hallo,
zahlt das Jobcenter dann eigentlich auch die Kosten für das Busticket im Anschluss?
ja.
Gruß!