Hallo,
Hallo,
ein BaföG-Anspruch besteht prinzipiell nicht.
Laut Sachbearbeiterin des Sozialamtes gibts das nur bis zu einem Alter von 30.
Naja. Das BAB kennt keine Altergrenzen und eine solche wird auch nicht im § 59 SGB III genannt. Von daher ist diese Aussage nicht unbedingt richtig und Du solltest Dich an die Arbeitsagentur wenden und diese Frage klären - was auch zwingend wäre, denn BAB ist vorrangig gegenüber allen anderen Leistungen.
Erst wenn bekannt ist, ob und wie hoch BAB wäre, wäre der Gang zum Jobcenter zu überlegen. Da Du aber keinerlei Zahlen z.B. zur Ausbildungsvergütung und auch zur Miete schreibst, aber auch nicht bekannt ist, ob das BAB gezahlt wird, wäre das jetzt hier reine Spekulation.
Also schnellstens zur Arbeitsagentur!
Gruß!