Beiträge von Corinna

    Hallo,

    den Spruch nennt man Signatur und der hat absolut nichts mit Dir zu tun, sondern kann ein vom User ausgesuchter Spruch oder Hinweis sein, der dann unter all seinen Beiträgen steht. Auch Du kannst hier in Deinem Profil eine solche Siugnatur einrichten - solange da nicht so etwas steht wie "Corinna ist doof" ;)

    Zu den Fahrkosten: Du mußt, wie bereits geschrieben, nicht die teure Monatskarte kaufen, sondern hast - solange Du ALG II bekommst - weiterhin Anspruch auf den Berlin-Pass und somit auch auf das Sozialticket. Dieses wird bereits mit über 50 € vom Senat und den Jobcentern bezuschußt, weswegen eine Anrechnung als Werbungskosten kaum möglich ist. Abgesehen davon übersteigen diese 27,50 € (die ja in Kürze nochmal gesenkt werden) mit den 30 € Versicherungspauschale nicht die 100 € Grundfreibetrag - nur dann könnte man überlegen, ob hier etwas Sinn macht. Aber auf keinen Fall kannst und solltest Du irgendwelche 81 € geltend machen - die werden Dir in keinem Fall erstattet.

    Gruß!

    Hallo,

    Also, wenn ich sage ich kann mehr als 3+X Stunden am Tag arbeiten aber nur mit mehreren Pause.
    Aber nicht durchweg.

    und was hat das dann mit Erwerbsfähigkeit zu tun? Oder anders gefragt: welcher Arbeitgeber sollte Dich denn einstellen, wenn Du je Stunde von 35 oder meinetwegen auch "nur" 20 Minuten Pausen redest? Bei soviel notwendigen Pausen bist Du per se nicht erwerbsfähig und auch nicht vermittelbar.

    Gruß!

    Hallo,

    1. welcher Spruch?

    2. ich hatte das doch bereits erklärt. Werbungskosten sind Deine Aufwendungen, um den Job auszuüben. Und wenn also die Fahrkosten dafür notwendig sind, kannst Du diese als Werbungskosten eben einkommensmindernd bei dem Jobcenter absetzen.

    3. irgendwie bringst Du hier zwei Tarife durcheinander, nämlich die 81 € für ein normales Ticket der BVG und die 27,50 € für das Sozialticket. In diesem Fall wird Dir das Jobcenter nicht die 81 € zahlen, da Du durch Deine Aufstockung ja Anspruch auf das Sozialticket hast. Und das Sozialticket stellt keine Art der Werbungskosten dar.

    Gruß!

    Hallo,

    Ist ja also so zu verstehen, dass mein AG mir diese bezahlt oder?

    Werbungskosten sind solche, die man für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit absetzen kann. Hast Du also solche Werbungskosten, kannst Du sie entsprechend beim Jobcenter mit den Nachweisen anmelden und Sie werden dann von Deinem Einkommen abgezogen.

    Gruß!

    Hallo,

    irgendwie verstehe ich Deine Fragen nicht - zumal Du es sowieso nicht entscheidest, ob Du 3 oder mehr Stunden am Tag arbeiten kannst. Das entscheidet ausschließlich ein Amtsarzt.

    Ansonsten geht es nicht darum, ob Du eine "schwere" Arbeit ausübst oder nicht, sondern darum, ob Du grundsätzlich in der Lage bist, mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten - und sei es meinetwegen auch als Parkplatzwächter oder Pförtner.

    Im übrigen "Hartz IV" und ALG II sind identisch.

    Gruß!

    @fary13

    Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Du folgst den Hinweisen des Jobcenters oder den von ausgewiesenen Sozialrechts-Experten.

    Das ist ganz allein Deine Sache und Dein gutes Recht. Hier haben wir Dir alle möglichen Ratschläge gegeben - obwohl das nicht ganz einfach war, weil Du immer wieder widersprochen hattest. Nun ist es aber auch gut mit dem Thema.

    Glaube dem Jobcenter oder glaube den Leuten hier. Deine Entscheidung.

    Ich jedenfalls habe keine Lust, das Thema hier ewig weiter zu verfolgen - es ist alles gesagt, was es zu sagen gibt.

    Den Mods hier schlage ich die Schließung des Themas vor.

    Gruß!

    Hallo,

    Jetzt droht aber alles zu scheitern, denn nun das große Aber - sie hat hohe monatliche Ausgaben aufgrund eines Leasingvertrags von ihrem Auto und einen Krredit den sie vor einigen Jahren bekommen hat. Sie zahlt insgesamt fast 700€ monatlich ab.

    das ist bei Bezug von ALG II ohne Interesse, wird also in keiner Form berücksichtigt.

    Nun ist aber eben die Frage, gelten wir auch als BG?

    Nein. Im ersten Jahr des Zusammenlebens kann nicht von einer BG ausgegangen werden, sofern nicht miteinander gewirtschaftet wird.

    In Sachen Konto: das Amt wird nicht auf ein ausländisches Konto die Leistungen zahlen. Von daher müßte Deine Freundin sich zusätzlich noch ein deutsches Konto anschaffen. Zwar geht die Auszahlung auch per Scheck, aber dann wären recht hohe Gebühren bei der Post fällig (diese schecks können ausschließlich dort eingelöst werden).

    Gruß!

    Hallo,

    muss das Amt dann die Wohnung zahlen, da ich schließlich ja schon den Vertrag unterschrieben habe.

    nein.

    Du beziehst auch kein ALG II, sondern Deine Mutter, bei der Du dann berücksichtigt bist. Daraus ergibt sich an einem anderen Wohnort kein eigener ALG-II-Anspruch. Du gehörst bis zum 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter und bekommst bei einem ungenehmigten Umzug keine Mietzahlungen, sondern maximal den verminderten Regelsatz von 327 € abzüglich eigener Einnahmen.

    Was den Vertrag selbst betrifft, ist auf die Antwort von casa zu verweisen.

    Gruß!

    @Casa

    Naja - ich sehe das Risko nicht gerade gering an. Das Jobcneter könnte schon durch den Mietvertrag aufmerksam werden, wenn dort nicht ausdrücklich was von WG steht. Und der Vermieter würde schon durch einen einfachen Handwerkerbesuch, von ihm ausgelöst, stutzig werden - oder durch andere Mieter oder oder oder...

    Alles schon erlebt.

    Gruß!

    Hallo,

    und was macht Ihr, wenn das Jobcenter davon Wind bekommt, z.B. bei Vorlage des Mietvertrages? Viel Spaß dann bei den Auseinandersetzungen...

    Im übrigen wäre der Vermieter bei der "Flunkerei" (die man auch als wesentlich ernsthafter anders bezeichnen kann) zu einer sofortigen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er das mitbekommt. Viel Spaß auch dabei...

    Gruß!

    Hallo,

    Ist es rechtlich generell so, dass eine Arbeitslosigkeit nicht notwendig ist,

    ja. Das Jobcenter (wahrscheinlich eine Optionskommune) möchte mit dem einen Tag Arbeitslosigkeit die Kosten auf die Bundesagentur abwälzen. Das ist aber rechtlich nicht haltbar: sofern ein unbefristeter AV vorhanden ist und die Nachweise, wie sie @Casa beschrieben hat, vorgelegt werden können, hat das Jobcenter entweder einen Zuschuß oder ein Darlehen für ein angemessenes und gebrauchtes Auto zu gewähren.

    Die EV hat dann noch eine zusätzliche Bedeutung für Deine Rechtssicherheit.

    Gruß!

    Hallo,

    das ALG II für den Juli hast Du schon, da das immer vorab gezahlt wird. Es geht hier also um das Geld für August. Hier hast Du dann die Möglichkeit ein Überbückungsdarlehen beim Jobcenter zu beantragen, daß Du dann (in Raten) zurückzahlen kannst.

    Gruß!

    Hallo,

    wenn hier jeder nur ein Schriftstück sehen will, dass weder mir noch jemand anderem Aufschluss gibt.

    und weil Du aus dem Schriftstück keinen "Aufschluß" ersiehst, sind alle anderen nun zu dumm - oder wie meinst Du das?

    Die Leute, die Dir hier antworten, sind Experten, die seit etlichen Jahren mit der Materie des ALG II vertraut sind. Daraus zu schlußfolgern, daß wir nicht in der Lage sind, aus Dokumenten den Tenor zu erkennen, ist eher ein Armutszeugnis von Dir - weil du irgendwas nicht begreifen kannst, sind alle anderen auch nicht in der Lage dazu.

    Wie auch immer: es ist Deine Angelegenheit und Du bist selbstverständlich nicht verpflichtet, irgendwas hoch zu laden. Aber dann kannst Du auch keine objektive Beratung erwarten. So einfach ist das.

    Gruß!

    Hallo,

    würde sich das JC dann nicht das Geld von der Krankenkasse zurückholen ? Und die wiederum von mir?

    nein. Die KK würde u.U. ewig lange auf die Forderung sitzen bleiben. Das JC kann das anders regeln.

    Im übrigen setzt eine Rückforderung der KK-Beiträge voraus, daß es keinen Anspruch auf Zahlung der KK-Beiträge gab. Im Augenblick siehst Du keinen "erweiterten Sinn" darin, das Schreiben hochzuladen, womit nur Deine eigene Beurteilung hier steht. Aber mit Deiner subjektiven Meinung kann man wenig anfangen.

    Du bist bei Deinen beiden Threads nicht bereit, die entsprechenden Schreiben anonymisiert zur Verfügung zu stellen, erwartest aber dennoch eine Hilfe. Wie aber kann Dir jemand objektiv sagen, wer nun welche Möglichkeiten hat, wenn Du nur ausschließlich Deine eigenen Aussagen zuläßt?

    Gruß!

    Hallo,

    Einerseits weiß ich aber nicht, warum ich dem Jobcenter Krankenkassenbeiträge schulden soll. Da sie ja eh nur das zahlen was sie müssen...

    Nein, daß Jobcenter muß nicht das zahlen "was sie müssen". Die Rückforderung weist darauf hin, daß kein Anspruch auf ALG II in dem betreffenden Zeitraum bestanden hat. Von daher sehe ich durchaus einen Zusammenhang mit den im Post #7 genannten Thread. Auch wenn Du das negieren willst.

    Also sehe ich ich keinen erweiterten Sinn darin es hochzuladen.

    Deine Sache. Aber dann sehe ich auch "keinen erweiterten Sinn" darin, Dir hier weiter zu helfen.

    Gruß!

    Hallo,

    ich sehe hier eigentlich kein Problem mit dem Jobcenter, sondern - wie grace richtig geschrieben hat - ein Problem mit dem Vermieter. Zwar sind Deine Beiträge etwas schwer zu lesen, aber der Vermieter kann sich nicht der Kaution bedienen, wenn es um Nebenkosten geht.

    Wobei sich mir die Frage stellt, was da eigentlich los ist: nach Deinen eigenen Angaben hat das Jobcenter die Forderung des Vermieters an Deine Freundin gezahlt. Warum sollte er dann einen Teil der Kaution (widerrechtlich) in Anspruch nehmen? Oder kann es eher sein, daß Deine Freundin die Forderung trotz Zahlung des Amtes nicht beglichen hat?

    Wenn also die Forderung beglichen wurde, kann keiner Deine Kaution angreifen.

    Etwas irritiert bin ich auch von dem Kinderzuschlag. Wenn Ihr den KiZu bekommt, bezieht Ihr kein ALG II mehr und es kann eigentlich nicht zu einer Erstattung der Forderungen des Vermieters kommen. Damit ist dann auch nicht mehr das Jobcenter zuständig, sondern die Familienkasse. Wieso also sollte dann ein Bescheid des Jobcenters da sein, in dem irgendwelche "Regelbezüge" aufgeführt sind?

    Irgendwas stimmt nicht in Deinen Angaben.

    Gruß!

    Hallo,

    Zwischenzeitlich hatte sie auf dem Bogen eingetragen, dass ich dort eingezogen bin. Ich habe ihr dann gesagt, sie soll den Bogen nicht abschicken, beim Amt anrufen und sich einen neuen schicken lassen und in den dann nicht eintragen, dass ich dort "wohne".

    Du rätst also Deiner Schwester, bewußt falsche Angaben zu machen, nachdem Du Dich bei ihr angemeldet hast, um einen Kinderfreibetrag zu erhalten, den Du sonst nicht bekommen hättest? Dem ersten Verstoß gegen geltende Gesetze folgt also gleich der zweite Versuch.

    Dafür stehen wir hier nicht zur Verfügung. Wir werden nicht dabei helfen, gegenüber dem Finanzamt und dem Jobcenter und auch Deiner Schwester irgendwelche nicht gesetzeskonformen Aktivitäten weiter nachzugehen.

    In Sachen Schwester: Du hast vollkommen egoistisch gehandelt und offensichtlich nicht eine Sekunde an die Folgen für Deine Schwester gedacht. Nun löffele die Suppe ggf. mit Hilfe eines Anwaltes selbst aus, um vor allem deine Schwester zu entlasten. Denn die dürfte jetzt massive Probleme mit dem Jocenter haben.

    Thema geschlossen.

    Gruß!